Ein anderer Bereich ist der Hochwasserschutz. Ähnlich wie bei den Straßen ist in der letzten Legislaturperiode sehr viel Geld in den technischen Hochwasserschutz geflossen, anstatt den Flüssen mehr Raum zu geben, wie wir das alle immer vor uns hertragen. Das heißt, es muss mehr Geld für Flächenankauf, für Ausgleichszahlungen für Landwirte fließen; denn das ist im Vergleich ein Vielfaches weniger als für neue technische Anlagen, die das Problem oft nur vom Ober- auf den Unterlieger verschieben und die vor allen Dingen wieder Nachfolgekosten produzieren. Man muss das nämlich über Jahrzehnte unterhalten, was keiner bezahlen kann.
Kollegin Pinka hatte schon andere Themen angesprochen, zum Beispiel den ländlichen Raum. Es gibt noch weitere Aspekte. Das weiß ich von Initiativen, die versucht haben, das Thema Baukultur in die Schwerpunktsetzung der EUProgramme hineinzubekommen. Sachsen ist ein Land, das auf diesem Gebiet viel vorzuweisen hat. Beim Thema Denkmalschutz muss man schauen, wie man dort Gelder hinbringt. Der Schwerpunkt KMU ist genau der Bereich,
Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Es gibt eine Wortmeldung für eine zweite Runde. Für die Fraktion CDU spricht Herr Abg. Schiemann. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einigen meiner Vorredner kann ich durchaus zustimmen. Für einige andere habe ich kein Verständnis. Hier geht es um die existenzielle Frage, wie der Freistaat Sachsen bei verschiedenen Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung, im Nachholbedarf, in den Fragen von FuE, verbunden mit Wissenschaftseinrichtungen, Forschungseinrichtungen
und kleinen und mittelständischen Unternehmen weiter voranschreiten kann. Es ist kein Pillepalle, wie uns das einige hier haben weismachen wollen.
Ich bin auch sehr froh, dass im Jahr 2010 nicht diejenigen im Freistaat Sachsen die Oberhand behielten, die uns eingeredet haben, dass wir 2020 in den Länderfinanzausgleich positiv einzahlen, und die uns hier im Sächsischen Landtag eingeredet haben, wir könnten auf jegliche Unterstützung der Europäischen Union verzichten. Das wäre der Irrweg für dieses Land gewesen.
Aber ich habe den Ministerpräsidenten im Gespräch mit dem Regionalkommissar Hahn in der schönen Stadt Leipzig erlebt, in dem er nach dem Forum deutlich gemacht hat, dass der Freistaat Sachsen noch einen enormen Nachholbedarf hat, der über das Jahr 2020 hinausgeht. Es ist eine deutliche strategische Ansage gewesen, das dem Regionalkommissar entsprechend nahezubringen.
Ich glaube, es ist gut gewesen, dass gerade Sie, Herr Ministerpräsident, ab 2010 mit aller Deutlichkeit bei den Europäischen Institutionen und in Ihren Gesprächen mit der Bundeskanzlerin klargemacht haben, dass wir diese weitere Unterstützung für die Periode 2014 bis 2020 brauchen, und, Herr Staatsminister Dulig, ich bin sehr froh, dass in Ihrer Mitarbeiterschaft viele erfahrene, vielleicht auch neue Mitarbeiter waren, die diesen strategischen Ansatz auch gesehen und durch viele Gespräche untersetzt haben, worüber wir heute sprechen können. Deshalb danke ich der Staatsverwaltung, der Sächsischen Aufbaubank, aber auch den Gesprächspartnern der Europäischen Union für dieses bisher erzielte Ergebnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister Dulig hat in der Auftaktveranstaltung im November 2014 deutlich gemacht: „Die Staatsregierung hat den Anspruch, nicht nur zu verwalten, sondern Sachsens Zukunft zu gestalten.“ Das ist eine klare Ansage, auch bei der Umsetzung der Operationellen Programme ESF und EFRE. Ich bin froh, dass die Mitarbeiter der Verwaltungsbehörde – ESF und EFRE –, die im Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit tätig sind, diesen Prozess seit 2010 sehr aktiv begleitet haben. Ich weiß auch, wie viel Schweißperlen die Frauen und Männer bei ihrer Arbeit gelassen haben. Deshalb noch einmal meinen Respekt, weil sie eine strategische Frage vorbereitet haben. Jeder, der jetzt meint, wir würden die europäischen Gelder bekommen, wenn wir diese bei der Bundesregierung erbetteln würden, der irrt. Ich bin der Meinung, wenn Europa nicht existieren würde, wüsste die Bundesebene immer, wie sie dieses Geld ausgeben kann. Deshalb geht es nur über den Umweg mit der Europäischen Union.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es nicht für eine Selbstverständlichkeit, ich halte es für etwas ganz Besonderes, diesen Anspruch des Nachholbedarfs immer wieder bei der Europäischen Union anzusprechen, gleichsam die Ergebnisse vorzutragen und letztendlich gemeinsam zu schauen, wo wir an der Justierung etwas ändern müssen.
Anders als bei ELER gibt es bei den Strukturfonds keine EU-Verordnungen, die Prüfverfahren vorsehen. Das möchte ich jedem hier in diesem Hohen Haus nahebringen. Die Verwaltung der Strukturfonds erfolgt mit den Mitteln des nationalen Rechts. Dieses ist für das Zuwendungsverfahren gemäß § 44 der VWV der Sächsischen Haushaltsordnung vorgegeben, mit Abweichungen in der EFRE- und ESF-Rahmenrichtlinie, die auch von der Verwaltungsbehörde – von Ihnen, Herr Staatsminister Dulig – vorbereitet und sicherlich im Kabinett auf den Weg gebracht worden ist.
Wir haben die Verfahren so geregelt, dass die Antragstellung und die Bewilligung, die Auszahlung, die Verwendungsnachweisprüfung und gegebenenfalls auch die
entsprechende Prüfung nach dem Projektabschluss stattfinden. Jeder, der sich einmal mit den Verfahren befasst hat, weiß, wie personalintensiv die Prüfverfahren von der Europäischen Union abgefordert werden. Jedes Förderverfahren wird transparent in der Öffentlichkeit dargelegt. Es findet sich im Internet wieder. Jeder, der sein Geld dazugibt, trägt zum Investitionsvolumen bei. Wenn wir davon ausgehen, dass der Freistaat Sachsen seit 1991 etwa 18 Milliarden Euro von der Europäischen Union erhalten hat, zuzüglich der Investitionssumme der Unternehmen, der Vereine und Verbände, dann sind wir bei einer utopischen Summe an Investitionen, die sicherlich eine Zahl von über 30 Milliarden Euro erreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung hat 20 Förderrichtlinien auf den Weg gebracht, zwölf Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet. Ich hoffe, dass die Instrumente von ESF und EFRE den Mittelstand des Freistaates Sachsen, die kleinen und mittelständischen Unternehmen, aber auch die Beschäftigten weiter in der Wettbewerbsfähigkeit unterstützen. Ich freue mich auf eine sehr starke Digitale Offensive Sachsen. Ich freue mich auf einen weiteren Disput und eine Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen.
Meine Damen und Herren! Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Dulig, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit den Strukturfonds steht ein Thema auf der Tagesordnung, das dem Freistaat für die Jahre bis 2023 mit den zur Verfügung stehenden Mitteln eine gute Möglichkeit bietet, nachhaltig die Entwicklung unseres Landes voranzutreiben. Ich hatte bereits die Gelegenheit, über die Genehmigung der Operationellen Programme 2014 bis 2020 des EFRE und des ESF zu informieren. Die Europäische Kommission erteilte diese im November 2014. Die Operationellen Programme sind im Internet eingestellt. Mein Haus bereitet derzeit auch einen Bericht an den Sächsischen Landtag zum Inhalt der Operationellen Programme vor. Beide Programme sind an der Europa 2020-Strategie ausgerichtet und verfolgen die Ziele für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum.
Mit der Ausrichtung der Programme werden auch die strategischen Ziele des Freistaates Sachsen abgebildet. Damit konnte im Vergleich zum Förderzeitraum 2007 bis 2013 ein hohes Maß an Kontinuität gewahrt bleiben, aber es konnte auch Raum für neue Ansätze geschaffen werden. Für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Sachsen werden wichtige Impulse gesetzt. Hierzu stehen finanzielle Mittel in Höhe von 2,7 Milliarden Euro – rund 2,1 Milliarden Euro im EFRE und 0,6 Milliarden Euro im
ESF – bereit. Im EFRE erfolgt eine noch stärkere Konzentration auf Innovation, Forschung und Entwicklung. Wir setzen 40 % der Mittel für diesen Bereich ein. Weitere Schwerpunkte im EFRE sind die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen, der Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze mit Zielrichtung auf KMU im Rahmen der Digitalen Offensive, der Klimaschutz durch Investitionen in die Energieeffizienz und umweltfreundliche Verkehrsträger, der Hochwasserschutz, die Prävention von Risiken des Altbergbaus, die Inwertsetzung belasteter Flächen sowie in die nachhaltige Stadtentwicklung.
Aber erfolgreiche Innovationen werden immer auch von Menschen gemacht. Daher investiert der ESF in Bildung und Qualifizierung. Dies ist auch angesichts der demografischen Entwicklung in Sachsen sehr wichtig für die Unternehmen, damit sie erfolgreich sind. Die Schwerpunkte des ESF liegen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung, in nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung sowie in sozialer Inklusion und Bekämpfung von Armut und Diskriminierung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die aktuelle Förderperiode erfolgreich umzusetzen, bedarf es nicht nur der genehmigten Operationellen Programme. Der Vollzug erfolgt über die EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie und die fondsspezifischen Förderrichtlinien der Ressorts. Erfolgt die Umsetzung durch die staatliche Verwaltung selbst, wird auf der Grundlage von Verwaltungsvorschriften bzw. Erlassen oder auf gesetzliche Grundlage hin gefördert.
Diese Fördergrundlagen sind bereits parallel zur Erstellung des Operationellen Programms angegangen worden. Dies stellte eine besondere Herausforderung dar, da etliche Durchführungsvorschriften, Leitlinien usw. zur Auslegung der EU-Verordnung immer noch fehlten bzw. nur in Entwurfsfassungen vorliegen. Deshalb kann ich auch Anpassungen bereits in Kraft getretener Richtlinien nicht ganz ausschließen.
Sie sehen, der von Ihnen im Antrag formulierte schnellstmögliche Übertragungsprozess der Inhalte der Operationellen Programme in Fördergrundlagen findet bereits statt. Im ESF befindet sich nur noch eine von zehn vorgesehenen Förderrichtlinien im Planungsprozess. Im EFRE sind von 20 Fördergrundlagen acht noch in der Vorbereitungsphase, darunter aber vier, die kurz vor der Finalisierung stehen. Sie merken: Es wurde und wird alles getan, um den Übergang der beiden Förderperioden ohne allzu große Reibungspunkte zu gewährleisten.
Ich möchte an dieser Stelle auf die besonderen Herausforderungen hinweisen, dass in den Jahren 2015 und 2016 zum einen die Umsetzung der aktuellen Förderperiode volle Fahrt aufnimmt und zum anderen die Förderperiode 2007 bis 2013 fristgerecht und qualitativ auf hohem Niveau abgeschlossen werden muss.
Es freut mich, dass es mit der EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie gelungen ist, ein wesentliches Instrument zur Vereinfachung für die Fördermittelempfänger zu entwickeln. Die Rahmenrichtlinie fasst sämtliche allgemeinen Anord
nungen an die EFRE/ESF-Förderung zusammen. Zudem sind dort Abweichungen von der Sächsischen Haushaltsordnung geregelt, in denen das nationale Recht in seinen Anforderungen über die EU-Vorgaben hinausgeht.
Ich möchte einige Beispiele dazu nennen: Eingeführt wurden Erleichterungen bei der Vergabe von Aufträgen durch Fördermittelempfänger, soweit dies der rechtliche Rahmen zulässt. Die Zweckbindungsfristen wurden mit den EU-Vorgaben harmonisiert, und es wurden grundlegende Regelungen für die pauschalierte Förderung geschaffen. Ich möchte etwas zu den Pauschalen sagen. Hiermit bestehen Möglichkeiten, den Aufwand für den Fördermittelempfänger zu reduzieren. Es müssen keine detaillierten Einzelbelege mehr vorgelegt werden. Pauschalen müssen aber auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Methode berechnet werden.
Darüber hinaus darf in einigen Bereichen von Forschung, Entwicklung und Innovation auf vorab festgelegte Pauschalen zurückgegriffen werden, die aus der Forschungsförderung von „Horizon 2020“ stammen. Diese Möglichkeit der Pauschalierung nutzen wir. Dies zeigt, dass wir schon erhebliche Schritte hinter uns gebracht haben, die EU-Vorgaben nicht noch durch zusätzliche nationale Regeln zu verkomplizieren und damit Fehlerpotenzial zulasten des sächsischen Haushalts zu eröffnen sowie Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen. Es soll auch berücksichtigt werden, dass faire, sichere und gut bezahlte Arbeit ihren Anteil an einer auf Qualität, Produktivität und Innovation beruhenden Wachstumsstrategie hat. Damit trägt sie auch zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft bei.
Diese sehe ich als wichtiges Gesamtthema nicht nur für den Bereich der Strukturfonds an. Daher wird innerhalb der Staatsregierung auf der Grundlage des Koalitionsvertrages ein Konzept erarbeitet, wie in geeigneten Förderbereichen soziale und tarifliche Standards eingeführt werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zur Umsetzungsstrategie den Kreis schließen. Allein mit der Erstellung und Genehmigung der Operationellen Programme und der Erarbeitung der entsprechenden Richtlinie ist es nicht getan. Europäische Vorgaben, die in der nächsten Zeit auch noch umfangreicher und detaillierter werden können, verlangen von uns noch weitere Schritte. Auf diese möchte ich nicht im Detail eingehen, aber zwei Botschaften übermitteln: Erstens, positiv ist, dass deren erfolgreicher Abschluss nicht den Beginn der Förderung hindert, zweitens, ernst zu nehmen sind diese Anforderungen dennoch. Denn von der Erfüllung bestimmter Vorgaben hängt es beispielsweise ab, ob wir den ersten Zahlungsantrag zur Abrechnung der Strukturfondsmittel bei der Kommission stellen dürfen.
Wir müssen uns alle wieder in einen Lernprozess begeben. So haben die EU-Vorgaben für EFRE und ESF neue Verfahren, zum Beispiel die Einführung von Jahresabschlüssen, mit sich gebracht. Auch diesen Herausforde
rungen werden wir uns stellen, um die Förderperiode 2014 bis 2020 erfolgreich umsetzen zu können. Erfolgreiche Programmumsetzung setzt auch voraus, dass die breite Öffentlichkeit und vor allem die potenziellen Fördermittelempfänger überhaupt von den Möglichkeiten und dem Nutzen der EFRE- und ESF-Förderung in Sachsen erfahren.