Bereits am 20. Januar haben verschiedene Abgeordnete der LINKEN eine Kleine Anfrage, Drucksache 18/3779, zum Thema Verherrlichung des Nazismus gestellt. Die Fragen 14 bis 37 widmen sich recht ausführlich dem Thema 70. Jahrestag der Befreiung. Die Fragen werden umfassend beantwortet und es wird deutlich, dass die Bundesregierung, insbesondere was das Thema der Erinnerungskultur zum 8. Mai betrifft, eine sehr nachvollziehbare und aus Sicht der CDU-Fraktion richtige Position einnimmt. Ich möchte kurz aus der Antwort zitieren: „Es entspricht dem Verständnis der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, dass nicht die staatliche Seite selbst die Aufarbeitung von Geschichte und das Gedenken implementiert, sondern dies der Gestaltung durch die fachkundigen Einrichtungen und Initiativen der politischen, historischen und kulturellen Bildung überlässt.“
Sie finden in der Antwort ebenfalls eine umfangreiche Auflistung von Veranstaltungen und vielen weiteren Dingen und dies macht deutlich, dass diesem Ansinnen auch Folge geleistet wird. DIE LINKE – und jetzt möchte ich sie benennen –, die Bundestagsabgeordnete Sevim Dağdelen, kritisiert die Bundesregierung dennoch heftigst, wirft ihr Geschichtsrelativismus und Verweigerung eines ehrenden Andenkens an die Soldaten der Roten Armee vor.
Aus meiner Sicht sind diese Vorwürfe unbegründet, unhaltbar und entbehren nicht einer gewissen Unehrlichkeit und können von mir an dieser Stelle nur als Versuch einer Skandalisierung gewertet werden, wo es keinen Skandal gibt.
Die Gesellschaft ist immer gefordert, ihre Erinnerungskultur zu definieren und ihren Umgang mit der Geschichte zu überprüfen. Es gibt Raum für Gedenken und Erinnerung an die schlimme Zeit des Nationalsozialismus, und es ist gesellschaftliche Aufgabe, diese Erinnerung, dieses Gedenken lebendig zu halten.
Die heutige Generation hat auch den Auftrag, als Augenzeugen der Zeitzeugen Verantwortung für diese Erfahrung zu tragen und entsprechende Lehren daraus zu ziehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich zitiere: „Dann kam der 8. Mai, ein Traumtag. Die Vögel sangen und die kleinen grünen Blätter waren da. Meine Schwester, meine Mutter und ich sind herumgehüpft vor Freude. Die Leute ringsherum haben gesagt, endlich ist Frieden, die Nazis sind weg.“ So schilderte Loki Schmidt ihre Erinnerungen an den Tag der Befreiung.
Es ist gut, dass wir die Debatte heute erneut führen können – dank der antragstellenden Fraktion –, um uns ebensolche Erinnerungen im Gedächtnis zu halten, ins Gedächtnis zu rufen.
In ihrer Argumentation für den Gedenktag beruft sich DIE LINKE erneut auf den früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker, dessen Rede eine wesentliche Zäsur in der westdeutschen Erinnerungskultur markiert. In ihr steht im Grunde alles, was zu diesem Thema zu sagen ist. Ein Tag der Befreiung war es – und es war das Ende eines langen Irrweges, zweifellos. Wichtig war die Rede deshalb, weil man sich in der Bundesrepublik sehr lange sehr schwertat, die militärische Niederlage, die ja auch eine Niederlage etlicher Teile der Bevölkerung war, als Gewinn anzusehen.
Mit der Abkehr von diesem Denken und einer Anerkennung der Verdienste der Sowjetunion hat sich von Weizsäcker deutlich vor dem Fall des Eisernen Vorhangs von einer Ideologie abgegrenzt, und er hat große Souveränität bewiesen – eine Souveränität übrigens, welche die SED-Führung zu dieser Zeit auf der anderen Seite Deutschlands nicht besaß. Hier versuchte man von Beginn an, den Tag mit großen Ehren zu begehen – einerseits, um die DDR an die Seite der siegreichen Roten Armee zu stellen, andererseits, um sich von der als präfaschistisch geschmähten Bundesrepublik abzugrenzen.
Für den SED-Antifaschismus markierte der 8. Mai den zentralen Erinnerungstag zur Bekräftigung ihrer Geschichtspolitik. Mit Panzern und Militärparaden wurde die sozialistische Friedfertigkeit der DDR am 8. Mai demonstriert. Das Datum war fester Bestandteil des offiziellen Antifaschismus.
Vor dem Hintergrund einer derartigen Instrumentalisierung – von der sich sicherlich auch die Antragsteller distanzieren wollen; nur habe ich das leider in Ihrem Text nicht gefunden – finde ich es sehr, sehr bedauerlich, dass Sie zunächst die erinnerungspolitische Rolle rückwärts genommen haben und in dieser Legislatur erneut mit dem Begriff Faschismus arbeiten wollten. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine bewusste Entscheidung Ihrer Fraktion gehandelt hat – es sei denn, Sie wollen mir jetzt mitteilen, dass Sie nicht wussten, was Sie taten.
Beim Lesen der Begründung des Änderungsantrages wird allerdings deutlich, dass Sie nun die Änderung keineswegs infolge einer inhaltlichen Auseinandersetzung vornehmen; es ist vielmehr eine strategische Begründung nachzulesen, denn alles, was Sie zu Ihrem Sinneswandel zu sagen haben, ist, dass Sie mit Ihrer Änderung den Wünschen von SPD und GRÜNEN gerecht werden wollen. Merken Sie eigentlich selbst, wie lächerlich das ist?! Sie haben den Begriff Faschismus doch bewusst wieder gewählt und es wird doch eine inhaltliche Debatte dazu gegeben haben?! Wo ist denn nun die inhaltliche Debatte zu diesem Begriff? Ich habe sie auch im Beitrag von Herrn Sodann vermisst.
Bereits vor vielen Jahren hat Karl-Heinz Gerstenberg Sie hier im Haus in einer solchen Debatte dazu aufgefordert, sich auch einmal inhaltlich mit der Geschichte Ihrer Partei zu diesem Gedenktag auseinanderzusetzen. Dazu habe ich auch diesmal nichts gefunden. Und richtig, eine ehrliche Debatte anzustoßen, wäre es gewesen, uns die Zeit zu geben, mit unserem Koalitionspartner in ein Gespräch zu gehen. Diese Zeit haben wir mit einem Änderungsantrag, der heute vorgelegt wurde, leider nicht bekommen.
Ich möchte sehr gern darauf eingehen – weil dies immer noch nicht stattgefunden hat –, weshalb wir den Faschismusbegriff für nicht geeignet halten für diesen Gedenktag.
Zunächst, Punkt eins, die mangelnde Schärfe in Bezug auf die Verbrechen des Dritten Reiches; als zweiten Punkt die Instrumentalisierung und die ideologische Aufladung durch die DDR und, drittens, damit zusammenhängend, das Ausgrenzende, das dieser Begriff in sich birgt.
Zu Punkt eins, der fehlenden Schärfe: Hergeleitet aus dem italienischen Faschismus, erfasst der Begriff nicht die gesamte Dimension der Verbrechen, die unter der Naziideologie stattfanden. Die wesentliche Komponente, den Antisemitismus, umfasst er in seinen Ursprüngen nicht. Den Holocaust als größtes Menschheitsverbrechen beinhaltet hingegen der Begriff des Nationalsozialismus, der im Übrigen auch in Mecklenburg-Vorpommern gewählt wird.
Zu Punkt zwei, der Instrumentalisierung und ideologischen Aufladung: Der Antifaschismus ist der Kern des Gründungsmythos der DDR gewesen, der letztlich darauf basierte zu behaupten, die Bundesrepublik sei personell wie ideell eine Fortführung der NS-Diktatur in abgeschwächter Form gewesen. Richtig ist, dass in der jungen Bundesrepublik bis in hohe politische Funktionen – etwa im Auswärtigen Amt oder im Kanzleramt – Altnazis einen Platz fanden. Richtig ist aber ebenso, dass es diese Menschen auch in der DDR gab. Mit einer vermeintlich weißen Weste konnte die DDR jede Schuld von sich weisen – was in den beschämenden Umstand mündete, dass sie sich sogar weigerte, Reparationen an Israel zu zahlen.
Zu Punkt drei, dem Ausgrenzenden des Begriffes: Der Begriff des Antifaschismus wurde in der DDR genutzt, um sich abzugrenzen – und er grenzte aus. So gab es Antifaschisten erster Klasse – wie den Genossen Ernst Thälmann, dem zu Ehren nahezu in jedem Ort ein Straßenname, der Name einer Polytechnischen Oberschule oder eine Bronzestatue geschaffen wurde. Und es gab die Antifaschisten zweiter Klasse. Sie waren zwar auch für ihre Gesinnung gestorben, aber eben leider nicht für die richtige. Sie führten in der DDR ein erinnerungspolitisches Schattendasein. Zu ihnen zähle ich den Theologen Dietrich Bonhoeffer oder den Anarchisten Erich Mühsam – beide kamen in Konzentrationslagern ums Leben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unbestritten ist der 8. Mai ein Tag der Befreiung. Für mich wiegt die Leistung der Befreiung so schwer, dass dadurch nicht geschmälert werden kann, was ihr folgte. Doch sind wir es den Opfern der Diktaturen nach 1945 schuldig, sie in diesem Kontext zumindest zu erwähnen und zu würdigen. Denn wenn es uns um eine ehrliche Erinnerungspolitik geht, dann ist es für mich ein Gebot der Menschlichkeit, auch die Schattenseiten der Befreiung zu benennen. Denn es gibt auch Menschen, für die der Jubel um den 8. Mai einen bitteren Beigeschmack hat.
Exemplarisch benennen möchte ich das sowjetische Speziallager in Buchenwald, das bereits am 12. August 1945 errichtet wurde. Etwa 28 000 Menschen – Sozialdemokraten, Liberale, aber auch Kommunisten – wurden hier inhaftiert, darunter 1 000 Kinder, die in Buchenwald geboren wurden. Sie sehen an den Zahlen, dass wir hier eine völlig andere Gewichtung vornehmen müssen, wenn wir uns etwa verinnerlichen, wie vielen Soldaten und Zivilisten durch das Kriegsende am 8. Mai der Tod erspart blieb. Dennoch: Es sind alles Opfer gewesen.
Der spanische Kommunist Jorge Semprún ist Ihnen vielleicht bekannt. Er hat Buchenwald überlebt. Er hat die Nazizeit überlebt. Später kehrte er nach Buchenwald zurück und zeigte sich tief erschüttert über die Fortführung des Terrors im Speziallager. Dazu möchte ich aus seinem Buch „Was für ein schöner Sonntag!“ zitieren:
„Ich dachte daran, dass 1945 die Deportierten in Buchenwald weiter starben, dass Stalin ganz allein ein riesiges Konzentrationslager, eine ideologische Gaskammer
gewesen war, eine Art Verbrennungsofen des richtigen Denkens. Er mordete sogar nach seinem Verschwinden weiter. Ich dachte vor allem daran, dass Stalin die mögliche Unschuld unseres Gedächtnisses zerstörte.“
Tatsächlich ist der 8. Mai kein unschuldiger Tag. Doch die kleinen grünen Blätter, welche Loki Schmidt sah, sind auch die eines Aufbäumens der Kraft des Friedens, eines Friedens, den dieser Tag ermöglicht hat, eines Friedens, den wir heute nicht einmal mehr in ganz Europa haben. Somit ist dieser Tag aktueller denn je. Ich wünsche mir einen Diskurs, wie wir diesen Tag im Sinne des Friedens sinnvoll begehen können. Wir sollten auch über die Form
des Gedenkens gemeinsam mit Zeitzeugen diskutieren. Es muss nicht ein Tag der Erinnerung, ein Erinnerungstag, der in einem Gesetz festgeschrieben ist, sein.
Die Antragsteller möchte ich erneut darauf aufmerksam machen, dass wir ein Gesprächsangebot gemacht haben. Den Schritt mit dem Änderungsantrag heute bewerte ich mal nicht als Finte, sondern als Entgegenkommen. Ich möchte Sie aber auch warnen: Machen Sie uns ehrliche Angebote! Eine weitere Ideologisierung hat dieser Tag sicherlich nicht verdient.
Sie haben in Ihrer Rede gesagt: „Geben Sie doch zu, dass Sie diesen Tag nicht wollen!“ Das gebe ich aber nicht zu; denn das ist nicht wahr. Ich bin nicht bereit, mir von Ihnen diktieren zu lassen, auf welche Art und Weise wir gedenken sollen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen Abgeordnete! Sicherlich geht es Ihnen genauso wie mir: dass Sie sich freuen, wenn Menschen zu einer besseren Einsicht gelangen. So erging es mir jedenfalls, als ich las, dass die Fraktion DIE LINKE von der ursprünglichen Formulierung ihres Antrags abgerückt ist und jetzt nicht mehr von der „Befreiung vom deutschen Faschismus“, sondern von der „Befreiung von Nationalsozialismus und Krieg“ spricht. Vielen Dank dafür!
In der Tat gab es einen Faschismus, aber eben südlich der Alpen. Mit der Gefangennahme und Erschießung Mussolinis am 28. April 1945 wurde ihm dort ein Ende bereitet.
Liebe Kollegen Abgeordnete, in wenigen Tagen sind es 70 Jahre, seit denen wir in Sachsen, in ganz Deutschland und in den meisten Ländern Europas ohne kriegerische Auseinandersetzungen leben dürfen. Vergleicht man es mit früheren Jahrhunderten, so ist dies eine enorm lange Zeit des Friedens, für die wir zutiefst dankbar sein müssen.
Ob man allerdings der Analyse der Linksfraktion zustimmen kann, wonach der 8. Mai uneingeschränkt als Tag der Befreiung zu werten ist, ist eine ganz andere Frage. Ich möchte das hier nicht im Detail erörtern, aber doch darauf hinweisen, dass hier in Sachsen und in den anderen östlichen Bundesländern nach dem Zweiten Weltkrieg keine freiheitlich-demokratische Grundordnung eingeführt wurde. Vielmehr wurde eine Diktatur durch eine Nachfolgediktatur ersetzt, mag diese auch weniger schlimm gewesen sein als die vorherige.
Erst mit der friedlichen Revolution von 1989 erlangten auch die Menschen östlich der Elbe das Privileg, in einem freien Land leben zu dürfen. Nicht ohne Grund feierten wir 2014 das Jubiläum „25 Jahre Friedliche Revolution“ und feiern wir 2015 das Jubiläum „25 Jahre Deutsche Einheit“. Zumindest zu Ersterem gäbe es eigentlich keinen richtigen Grund, wenn man in Sachsen bereits den
8. Mai 1945 als einen Tag der Befreiung begehen könnte. Anders ausgedrückt: Wenn überhaupt ein Gedenktag zum Tag der Befreiung, dann doch eher ein Gedenktag zum 9. November 1989.
Letztlich ist der Antrag aber schon aus einfacheren Erwägungen heraus abzulehnen. Gedenktage müssen vom Volk aus erwachsen. Ihre gesetzliche Verankerung ist dann nur eine logische Konsequenz daraus, dass die Menschen schon seit Langem einem bestimmten Tag einen bestimmten Stellenwert in der gemeinsamen Erinnerung einräumen. Genau das kann man aber vom 8. Mai als Tag der Befreiung im Sinne des Antrags der Fraktion DIE LINKE nicht sagen. Die Fraktion der AfD wird den Antrag deswegen ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der 8. Mai – daran besteht für uns GRÜNE kein Zweifel – ist der Tag, an dem die Erinnerung an das Ende des Zweiten Weltkrieges und die Befreiung vom Nationalsozialismus wachgehalten werden soll. An diesem Tag müssen wir das Gedenken an die unzähligen Opfer des Krieges, der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Zerstörung Europas immer wieder in das kulturelle Gedächtnis einschreiben. Festzustellen ist auch, dass keine Fremdherrschaft und auch keine Diktatur einer Minderheit diese Opfer verursacht hat, sondern ein von hier ausgegangener Krieg mit deutschen Tätern. Es war ein System des Terrors, welches auf einer Basis fußte, die weit breiter war als die NSDAP und andere nationalsozialistische Organisationen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Fraktion teilt das Anliegen, diesem Tag mit seiner Bedeutung als Befreiungstag in ganz Sachsen mehr Wahrnehmung zukommen zu lassen. Das wird vor allen Dingen deshalb immer wichtiger, weil immer weniger persönliche Zeitzeugenberichte diese Ereignisse für kommende Generationen erfahrbar machen können.
Den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sehen wir aber kritisch. Wir begrüßen sehr, dass es einen Änderungsantrag gibt, der die Änderung des Titels vorsieht. Wir haben über den Titel in den Ausschüssen – es wurde schon gesagt – sehr kritisch diskutiert. Ich schließe mich meiner Vorrednerin Hanka Kliese an: Mit dem ursprünglichen Titel, in dem von der „Befreiung vom deutschen Faschismus“ die Rede war, wählten Sie wohl bewusst den stalinistisch verordneten Sprachgebrauch, der zum DDR-Sprachgebrauch geworden ist. Wir GRÜNEN halten ihn für verharmlosend, weil er die Singularität des Nationalsozialismus, weil er die Singularität des Holocausts verwässert.
Wir halten es eher mit Richard von Weizsäcker, der in seiner Rede – auch das wurde schon gesagt – von der „Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ sprach, wie Sie es in Ihrer Begründung auch verwendet haben.
Zudem – das ist ein weiterer Kritikpunkt – erfolgt im Gesetzentwurf keine Auseinandersetzung mit dem Missbrauch des Tages durch die Partei- und Staatsführungen der Sowjetunion und der DDR zur Machtdemonstration und zur antiwestlichen Propaganda. Zur Erinnerungskultur gehört es aus unserer Sicht, bei der Diskussion um die Einführung eines solchen Gedenktages eben auch die historische Einordnung und die Instrumentalisierung des 8. Mai klar zu benennen. Alles andere wäre aus unserer Sicht unglaubwürdige Erinnerungspolitik.