Protocol of the Session on March 12, 2015

Wir bitten nicht nur die Staatsregierung, das zu tun, was in ihrer Verantwortung liegt, sondern laden auch das gesamte Hohe Haus ein, auf dem Weg, den die Regierungskoalition einschlägt, mitzugehen. Wir wollen nicht nur die Staatsregierung, sondern auch die Beschäftigten der sächsischen Polizei bzw. ihre Interessen- und Personalvertretungen einbeziehen. Dieser Weg wird kein einfacher sein – wir werden nicht alle Wünsche berücksichtigen können –, aber es ist ein guter Weg.

Wir wollen in den nächsten Monaten einen Zielkatalog zur personellen und zur Sachausstattung der sächsischen Polizei erstellen. Die sächsische Polizei ist aus unserer Sicht gut aufgestellt. Sie verfügt über gute, qualifizierte Beamtinnen und Beamte. Wir werden die Polizei erfolgreich in die Zukunft bringen, damit sie weiterhin an der Umsetzung unserer erfolgreichen Sicherheitspolitik in Sachsen mitwirken kann. Das ist unser Anspruch. Wir laden Sie ein, dabei mitzutun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Bevor wir zur Abstimmung kommen, rufe ich den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/1161 auf. Herr Abg. Stange wird ihn jetzt einbringen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will gar nicht mehr große Ausführungen machen. Herr Staatsminister, nein, ich bin kein Pessimist, weil ein Pessimist ein Optimist auf dem Heimweg wäre. Diesen Gefallen tue ich Ihnen aber nicht, ich bin noch lange nicht auf dem Heimweg und werde das hier auch weiterhin mit beobachten.

Vielmehr haben wir Bedenken, die sich auch in unserem Änderungsantrag widerspiegeln, dass das, was jetzt bereits auf den Weg gebracht ist, ausreichen wird. Deshalb machen wir Ihnen den Vorschlag, mit unserem Änderungsantrag erstens einen sofortigen PersonalabbauStopp zu verfügen und eine umfassende Sachausstattungsgarantie abzugeben, zweitens den Korridor von 400 auf 500 neue Bedienstete zu erhöhen und drittens das entsprechend in der Personalplanung bzw. bei der Personalbewirtschaftung und bei den Sachkosten jetzt schon zu berücksichtigen.

Ich bitte Sie um Zustimmung. Dann sind wir gern bereit, Kollege Hartmann und Kollege Pallas, Ihren Antrag in Gänze mitzutragen.

(Beifall bei den LINKEN)

Wer möchte zum Antrag sprechen? – Herr Pallas, bitte.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! DIE LINKE nimmt mit diesem Änderungsantrag eine aktuelle Diskussion auf, die bisher eher außerhalb des Plenums geführt wurde, nämlich die Gespräche und Diskussionen rund um den Doppelhaushaltsentwurf 2015/2016. Darum geht es heute ausdrücklich nicht.

Wir haben heute einen Antrag vorliegen und gleich darüber zu befinden, bei dem wir den grundsätzlichen Weg bei der Personalplanung für die sächsische Polizei beschreiben und damit die Staatsregierung beauftragen. Das hat momentan keine Auswirkungen auf den jetzigen Doppelhaushalt, den wir gerade diskutieren. Gleichwohl – das kann ich freiweg sagen – führen wir intensive Gespräche mit der CDU. Ich bin davon überzeugt, dass sie zu einem für beide Seiten guten und zufriedenstellenden Ergebnis führen werden. Wir werden darüber in den Ausschüssen und im Plenum befinden, wenn der Haushalt ansteht, aber nicht heute.

Inhaltlich nur ganz kurz: Bei der Frage der Stellendiskussion ist es auch wichtig zu beachten, dass es nicht nur darum geht, welche Stellen auf dem Papier stehen und welche wegfallen könnten, sondern dass es auch darum

gehen muss, auf welche Personen man momentan spontan und ganz real zurückgreifen kann. Das sage ich, um die Dimension aufzuzeigen, Herr Stange, die meines Erachtens in dem Änderungsantrag nicht genügend berücksichtigt wurde.

Wir werden eine sachgerechte und gute Lösung für den jetzigen Doppelhaushalt und auf dem etwas längeren Weg der Arbeit der Fachkommission eine sachgerechte und gute Lösung auf dem Weg zum nächsten Doppelhaushalt 2017/2018 finden. Deshalb lehnen wir Ihren Änderungsantrag ab. Ich gehe trotzdem davon aus, dass Sie sich dem Anliegen des Antrags der CDU und der SPD nicht verschließen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Wer möchte noch zum Antrag sprechen? – Bitte, Herr Lippmann.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir werden dem Änderungsantrag explizit zustimmen. Wenn ich vorweg noch etwas sagen darf: Es wundert mich schon, dass es offensichtlich hinsichtlich der Einschätzung, ob es im Vorfeld der Polizeistrukturreform 2020 eine ordentliche Aufgabenkritik gegeben hat, nun doch größere Unterschiede zwischen dem Herrn Staatsminister und der SPD-Fraktion gibt. Die SPD-Fraktion sagt, sie zäumt das Pferd nun von der anderen Seite auf. Wenn wir nun eine Aufgabenkritik machen, legt das die Vermutung nahe, dass sie bisher nicht gemacht wurde.

Deswegen ist der Änderungsantrag notwendig. Um weiteren Schaden abzuwenden, ist es dringend notwendig, den Stellenabbau zu stoppen und diese Kommission wirklich ergebnisoffen arbeiten zu lassen. Deshalb ist es kein rein haushalterisches Problem, sondern Sie setzen eine Kommission ein, die schlicht nicht ordentlich arbeiten kann, wenn parallel der Stellenabbau weiter fortgeführt wird. Darüber hinaus kann ich nur sagen, Kollege Stange, aus unserer Sicht reichen die 500 Polizeibediensteten schon jetzt nicht mehr aus, wir gehen momentan eher von 600 aus, für die man einen Einstellungskorridor

bräuchte. Wenn wir jetzt den Stellenabbau nicht stoppen, sind wir bei 650 im Jahr 2017. Die sind dann selbst mit der besten Kampagne nicht mehr einzustellen.

Von daher bitte ich Sie, dem Änderungsantrag zuzustimmen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das Wort erhält Herr Dreher.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD-Fraktion wird dem Änderungsantrag zustimmen, wenngleich wir denken, dass er mangels „Justiz“ zu kurz greift. Eine Bitte hätte ich noch: Wenn die Antifa nicht marodierend durch Leipzig und Dresden zöge, die Justiz nennt das Landfriedensbruch, wäre schon viel zur Entlastung unserer Polizei getan.

Danke schön.

(Beifall bei der AfD und der CDU – Enrico Stange, DIE LINKE: Schon mal was von Pegida und Legida gelesen?)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Antrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Linksfraktion abstimmen. Wer möchte seine Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.

(Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD)

Ich stelle nun den Ursprungsantrag zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Reihe von Stimmenthaltungen, keine Gegenstimme. Damit ist dem Antrag mit Mehrheit zugestimmt worden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf den

Tagesordnungspunkt 4

1. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Stärkung der direkten Demokratie im Freistaat Sachsen

Drucksache 6/1088, Gesetzentwurf der Fraktionen

DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Es gibt keine Aussprache. Es sprechen nur die einreichenden Fraktionen. Ich erteile jetzt dem Abg. Herrn Bartl zur Einreichung das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und wir mit dem gemeinsamen

Gesetzentwurf zur Stärkung der direkten Demokratie in Sachsen wollen, ist nichts Unbilliges, es ist auch nicht sonderlich oppositionell, und der Antrag kommt nicht zur Unzeit.

Eine Gesetzeslage, die den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen wenigstens in Näherung gleichberech

tigte Teihabe an der Gesetzgebung und der politischen Willensbildung mittels Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid einräumt, ist mehr als überfällig. Leider sind alle vorangegangen Gesetzesinitiativen in diesem Haus, zuletzt die unserer Fraktion vom September 2010, an den jeweiligen Koalitionsmehrheiten gescheitert.

In Konsequenz steht die Volksgesetzgebung zwar seit ihrer Annahme 1992 in der Verfassung des Freistaates Sachsen, jedoch führt sie spätestens seit Anfang der Zweitausenderjahre ein Schattendasein. Das hat mindestens vier entscheidende Ursachen, die wir mit dem Gesetzentwurf aus der Welt schaffen wollen.

Erstens. Die 450 000 Unterschriften, die die Initiatoren eines auf den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes gerichteten Volksantrages, den der Landtag abgelehnt hat, benötigen, um über ein Volksbegehren einen Volksentscheid zum betreffenden Gesetz zu erzwingen, sind erwiesenermaßen ein viel zu hohes Quorum. Von den bislang acht Volksanträgen, die den Landtag erreichten, nachdem jeweils 40 000 und mehr Stimmberechtigte selbigen unterstützten, hat nur ein einziger die zweite Stufe des Volksbegehrens meistern und bewirken können, dass über den betreffenden Gesetzentwurf tatsächlich ein Volksentscheid stattfand. Dies war der Gesetzentwurf der Bürgerinitiative „Pro kommunale Sparkasse“, der am 15.03.1999 eingereicht und am 21.10.2001 zum Volksentscheid stand, an dem fast eine Million sächsische Bürgerinnen und Bürger beteiligt waren und mit überwältigender Mehrheit mit Ja stimmten, sodass das Gesetz aus dem Volk Rechtskraft erlangte.

Alle anderen sieben Volksanträge scheiterten an der Stimmenhürde für das Volksbegehren. In der Konsequenz fand seit 2002 keine einzige weitere Volksinitiative statt. Potenzielle Initiatoren waren ob der absehbaren Erfolglosigkeit und des großen Aufwandes desillusioniert.

Dieses Quorum muss endlich auf einen vernünftigen Standard abgesenkt werden, wie er in anderen alten und neuen Bundesländern inzwischen besteht. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf, dass künftig ein Volksentscheid über einen Gesetzesvorschlag aus dem Volk durchzuführen ist, wenn dies mindestens 175 000 Stimmberechtigte mit ihrer Unterschrift unterstützen, also nicht mehr als

fünf von 100 der Stimmberechtigten erforderlich sind.

Zweitens hat das Leben gezeigt, dass bestimmte Anliegen, die auch breite Schichten der Bevölkerung bewegen und die einer politischen Entscheidung bedürfen, sich nicht sinngebend in einem Gesetzentwurf formulieren lassen. Wir möchten eine Verfassungsklage einführen, die den Landtag verpflichtet, sich mit einem Volksantrag, der eine bestimmte wesentliche politische Entscheidungsfrage beschreibt, zu befassen, wenn 35 000 sächsische Bürgerinnen und Bürger bzw. ein prozentualer Anteil von nicht mehr als 1 % des Volkes dies per Volksantrag verlangt.

Drittens möchte der Gesetzentwurf eine Verfassungsklage einführen, die durch eine Änderung des Artikels 71 Abs. 4 den Initiatoren eines Volksantrags die Möglichkeit gibt, nicht nur auf der Zuhörerbank zu sitzen, wenn der Land

tag über diesen berät. Die Antragsteller sollen das Recht auf Anhörung und Äußerung durch den und gegenüber dem Landtag haben. Der Landtag soll künftig rascher, nämlich binnen vier Monaten nach seiner Veröffentlichung, den Volksantrag behandeln und nicht erst in sechs Monaten, so wie es jetzt der Fall ist.

Über eine Neufassung des Artikels 72 soll viertens künftig geregelt werden, dass über ein vom Landtag bereits beschlossenes Gesetz durch Volksentscheid abzustimmen ist, wenn der Landtag dies auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder oder mit Mehrheit der Abgeordneten beschließt.