Das grüne Gesetz regelt das Verbandsklagerecht und die Mitwirkungsrechte von Tierschutzvereinen umfassend und sieht mehr Transparenz vor. Anerkannte Tierschutzverbände müssen künftig bei der Planung von Verordnungen und Rechtsvorschriften sowie bei Genehmigungsverfahren, die den Tierschutz betreffen, von der Verwaltung informiert werden. Sie haben das Recht, sich zu äußern und die Stellungnahmen anderer einzusehen. Damit können diese Vereine ihren Sachverstand frühzeitig in Verwaltungsverfahren einbringen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist sehr entscheidend. Darüber hinaus wird
Ich weise hier nochmals darauf hin, dass das bundesweite Verbandsklagerecht im Bereich Naturschutz gezeigt hat, dass mit einem Verbandsklagerecht und den entsprechenden Mitwirkungsrechten dem Schutzgedanken des
Grundgesetzes erfolgreich Geltung verschafft werden kann, ohne dass eine Prozessflut zu erwarten ist.
Liebe Frau Kollegin Herrmann, wie beurteilen Sie die Tatsache, dass das Einbringen Ihres wichtigen Gesetzentwurfes Ihre Kollegen mit Ausnahme des Kollegen Jennerjahn überhaupt nicht interessiert?
Wir haben in der Fraktion ausreichend über diesen Gesetzentwurf diskutiert, sodass ich davon ausgehe, dass meine Kolleginnen und Kollegen ihn kennen.
Nein, sie sind die Diskussion nicht leid. Aber die Überzeugungsarbeit, die ich hier zu leisten versuche, richtet sich eher an Sie, an die Koalition!
Ich habe gerade darauf hingewiesen, dass das bundesweite Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände nicht zu einer Klageflut geführt hat, und das wird auch im Bereich Tierschutz nicht der Fall sein.
Klagen dürfen nur Tierschutzvereine, die sachsen- bzw. bundesweit tätig sind und die seit mindestens drei Jahren bestehen. Keiner dieser Tierschutzvereine wird sich dem zeit- und kostenaufwendigen Verfahren einer Klage ohne Aussicht auf Erfolg aussetzen. Tierschutzvereine werden sich genau wie Naturschutzverbände auf wenige ausgewählte und besonders beispielgebende Fälle beschränken und müssen und werden vorher ihre Mitwirkungsrechte ausschöpfen. Viele Menschen arbeiten seit Jahren engagiert in Tierschutzvereinen mit. Liebe Kolleginnen und Kollegen, trauen Sie ihnen einfach zu, verantwortungsvoll mit dem Rechtsmittel Verbandsklage umzugehen.
Ich fordere Sie auf, schließen wir uns anderen Bundesländern an, nehmen Sie Ihre Verantwortung gegenüber Tieren ernst und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedaure, dass wir diese Debatte hier im Hohen Haus unter ganz schlechter Beteiligung unserer Oppositionsfraktionen führen. Das zeigt vielleicht auch das Interesse, das man dem Thema Landwirtschaft und ländlicher Raum entgegenbringt.
Zu den Fakten. Sehr geehrte Frau Staatsministerin Clauß, ich möchte Sie zitieren. Sie haben geschrieben: „Tierschutz war immer eine Pionierleistung. Daher ist hoch zu schätzen, was Einzelne auf den Weg bringen. Das sind Landwirte, die neue Schritte wagen. Das sind Tierschützer, die freiwillig und ehrenamtlich die Tiere versorgen, für die sonst niemand Verantwortung übernehmen will, und auch Tierärzte in der Veterinärverwaltung, die durch ihr Engagement dafür sorgen, dass die Rechtsnormen eingehalten werden.“
Meine Damen und Herren, ich zitierte Frau Staatsministerin Clauß in ihrem Grußwort zum Tierschutzbericht 2012, dessen Lektüre ich nach wie vor jedem empfehlen möchte. Denn das Verbandsklagerecht der Tierschutzverbände ist ein Modethema. Es ist momentan en vogue.
Ich kann daran erinnern, dass im Landtag NordrheinWestfalen vor Kurzem die Debatte dazu stattfand. Der dortige Landwirtschaftsminister Remmel hat – wie so oft – auch hier wieder einen Schritt in Richtung Populismus getan. Die GRÜNEN wollen jetzt auch in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nachziehen. Der Vollständigkeit halber sind heute wir Sachsen dran.
Konkrete Fakten: Der Rheinische Landwirtschaftsverband, eines der ersten Opfer dieses Antrages, verwahrt sich mit großem Nachdruck dagegen, dass persönliche Daten über die Mitglieder in die Hände anerkannter Tierschutzvereine gelangen. Den Schutz persönlicher Daten hält er für ein so hohes Gut, dass er nicht für das persönliche Empfinden einiger Mitbürger, die Baugenehmigungen vermeiden wollen, geopfert werden kann.
Der Bundestagsausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat schon im Juli 2012 diesen Antrag der Opposition abgelehnt. Denn im Tierschutzgesetz finden sich schon zum jetzigen Zeitpunkt differenzierte Regelungen zur Unterstützung der Behörden durch Externe. Es finden sich jetzt schon Möglichkeiten zur Bildung einer Expertenkommission bei Genehmigungsverfahren. Der Gesetzgeber hat von seiner konkurrierenden Gesetzgebung Gebrauch gemacht. Einzelne Regelungen für die Länder sind also nicht zulässig,
Aber, meine Damen und Herren, das ist nicht meine einzige Sorge. Ich habe noch eine weitere Sorge: Das Verbandsklagerecht wird nämlich zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuchsvorhaben und bei Stallneubauten führen.
Das sind aber Investitionsvorhaben im ländlichen Bereich. Ich darf immer wieder daran erinnern: Die Landwirtschaft ist ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor für den Freistaat Sachsen und für unsere ländliche Heimat.
Die Tierschutzverbände sind in den Genehmigungsverfahren bereits über die Tierversuchskommission eingebunden. Im Vergleich zu anderen Ländern haben wir hervorragende Tierschutzstandards, wie der damalige FDPBundestagsabgeordnete in der Ausschusssitzung zu Recht feststellte.
Ein weiteres Problem ist das Thema Forschung. Es ist durch eine gezielte öffentliche Kampagne oftmals erreicht worden, dass Forschung aus Deutschland abwandert. Damit dürfen wir uns aber nicht zufrieden geben, gerade beim wichtigen Zukunftsthema Landwirtschaft. Versuche am Menschen kann ethisch niemand wollen.
Wenn man die volle Transparenz bei Forschungsvorhaben und deren Erfolgen haben will, wie Sie das möchten, dann wandert die Forschung ab.
Dann kann ich mir die Investitionen letztlich sparen. Das ist das nächste Problem, das wir dabei haben.
Wenn ein Tierversuch ins Ausland abwandert, dann stelle ich mir ernsthaft die Frage: Wie sieht es denn aus mit dem Tierschutz in China und Indien? Sind wir da wirklich so schlecht?
Sie haben die Veterinäre und die Kontrolleure im Tierschutz angesprochen. Dazu habe ich ebenfalls eine vollständig andere Auffassung. Die Entwertung ihrer Arbeit, die in diesem Antrag implementiert wird, ist auch der falsche Weg.
Ich kann Sie nur bitten: Gehen Sie in die Landratsämter, schauen Sie sich an, was dort für eine Arbeit geleistet wird. Der Freistaat Sachsen, das Haus von Frau Staatsministerin Clauß, unterstützt das nach Kräften.
Kommen wir zur Situation in Sachsen. Wir hatten mehrfach schon darüber gesprochen. Seit 1990 ist der Viehbesatz in Sachsen rückläufig. Ich kann nicht erkennen, dass es ein fehlendes Engagement oder eine fehlende Schlagkraft der Amtsveterinäre gibt. Im Gegenteil, ich befürchte durch die Umsetzung dieses Antrages, wenn er denn angenommen würde, eine unverhältnismäßige Belastung der Bürgerinnen und Bürger. Die Weitergabe der personengebundenen Daten hatten wir schon diskutiert. Das hat mit Datenschutz nichts zu tun.
Ich sehe in jedem Fall ein vertrauensvolles und erfolgreiches Zusammenspiel zwischen den Tierschützern und den Staatsanwaltschaften. Das funktioniert alles. Da müssen wir das Pferd nicht noch einmal neu erfinden.
Weiterhin gibt es natürlich Kontrollinstanzen, die hervorragend arbeiten. Ich möchte daran erinnern, dass der Landesbeirat für Tierschutz seit 1992 aktiv ist. Er berät das Staatsministerium in Tierschutzfragen.