Ich nenne folgende Stichworte in diesem Zusammenhang: Standortegesetz, Dienstrechtsreform oder dergleichen. Das alles ist in dieser Legislatur ohne die Beteiligung des Normenkontrollrats geschehen. Nun ist unsere Hoffnung, dass diese – beispielsweise das Standortegesetz – im Nachhinein dem Normenkontrollrat vorgelegt werden und überlegt wird, ob man darin etwas ändern muss.
Nun komme ich noch einmal auf meinen Gedanken, den ich vorhin bereits als Überleitung andeutete, zu sprechen. Es ist nunmehr eine Evaluierung nach zwei Jahren vorgesehen. Nach drei Jahren soll es nach der jetzigen Formulierung außer Kraft treten. Die Evaluierung soll bereits nach zwei Jahren erfolgen. Ein halbes Jahr vor Ende der Legislatur soll dieses vorgelegt werden. Das ist unserer Meinung nach nicht praktikabel. Der Kontrollrat muss zunächst einmal eingesetzt werden. Wir sind für eine Befristung. Das ist in Ordnung. Er muss entsprechend berufen werden. Er muss eine gewisse organisatorische, logistische Begleitung erfahren. Er muss in gewisser Weise Erfahrungen sammeln. Es müssen die entsprechenden Gesetzesvorhaben – sowohl bereits geltende als auch neue – entsprechend zusammengestellt werden.
Wir denken, dass – auch unter dem Aspekt, dass diejenigen, die in den Kontrollrat berufen werden sollen, ehrenamtlich arbeiten – ohne Weiteres zwischen einem und anderthalb Jahre vergehen, bevor dies zum Laufen kommt. Bereits nach zwei Jahren schon sagen zu können, dass sich dieses Gremium bewährt oder nicht bewährt hat, halten wir für zu ambitioniert und anspruchsvoll. Es muss anders angesetzt werden. Eine Evaluierung und Befristung hat durchaus unser völliges Einverständnis. Wir halten es jedoch für kaum praktikabel, dass man nach zwei Jahren schon verlässliche Bewertungen vornehmen und sagen kann, dass weiter gearbeitet werden soll.
Wir sind der Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf durchaus ein Pro und Kontra verdient. Wir werden uns der Stimme enthalten. Wir werden dieses Projekt allerdings durchaus mit Interesse begleiten und uns auch – das gilt vor allem für die Kolleginnen und Kollegen aus unserer Fraktion, die im zukünftigen Sächsischen Landtag vertreten sein werden – an der Evaluierung beteiligen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestern haben wir hier im Landtag das E-Government-Gesetz behandelt, heute beraten wir einen weiteren Baustein aus dem langfristigen Projekt der Staatsmodernisierung hier im Hohen Haus. Wir beraten über die Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates.
Herr Kollege Bartl, Sie kritisierten gerade in Ihrer Rede, dass das erst jetzt kommt. Ich denke, wenn man einen Koalitionsvertrag macht, dann ist das ein Arbeitsprogramm für fünf Jahre. Sie kennen vielleicht noch Fünfjahrespläne, die Ihnen vertrauter sind als mir. Man muss sich hier fragen, wie man das Einzelne eintaktet. Wir hatten zum Beispiel auch einige Gesetzesvorhaben aus dem Justizministerium, ich nenne nur die Strafvollzugsgesetze, das Jugendstrafvollzugsgesetz, das Untersuchungshaftvollzugsgesetz und Ähnliches, bei denen man sagt, das haben wir mit einer höheren Priorität versehen, weil dort auch entsprechende Fristen mitliefen.
Nichtsdestotrotz ist es ein wichtiger Baustein der Staatsmodernisierung, weil wir denken, neben einer schlanken, effektiven und bürgerfreundlichen Verwaltungsstruktur erwarten die Bürger und Unternehmen in Sachsen auch, dass der Staat nur dort regulierend eingreift, wo dies wirklich notwendig ist. Dazu haben wir in dieser Legislaturperiode schon einige Sachen erledigt. Wir haben zum Beispiel bis zum 1. Januar 2014 bereits 814 Vorschriften, das sind 28 %, abgebaut und damit ein Ziel des Koalitionsvertrages, also unseres Fünfjahresplanes, unterschritten, bevor ein Planende überhaupt erreicht ist.
Wir müssen noch einen Schritt weiter gehen. Wir müssen meines Erachtens bei Rechtsetzungsvorhaben frühzeitig in den Blick nehmen, welche Auswirkungen und welcher Aufwand durch dieses Gesetzgebungsvorhaben entsteht. Wir müssen mit im Blick haben, welche Zeit und welche Kosten die Bürger und die Unternehmen hier im Freistaat Sachsen haben, wenn wir hier im Hohen Hause etwas beschließen. Es gibt aus der Gesetzgebungspraxis eine ganze Reihe von Beispielen, wo Normen gemacht wurden, die nachträglich im Vollzug einen erheblichen Aufwand bedeuten. Ich möchte einmal bewusst ein Beispiel aus einem anderen Bundesland nennen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es seit circa zwei Jahren zum Beispiel das neue Tariftreue- und Vergabegesetz. In Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge bereits ab 20 000 Euro bewerben, ist der tarifliche Mindestlohn zu zahlen. Darüber hinaus müssen die Bewerber Frauen- und Familienförderung, den Klimaschutz oder den Einsatz der nachhaltigen Materialien gewährleisten und das in einem Verfahren auch nachweisen. So musste etwa bei der Ausschreibung eines Auftrages der Stadt Dortmund für die elektronische Aktenvernichtung im Wert von 300 000 Euro der Bieter sicherstellen, dass auch ihre ausländischen Subunternehmer ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,62 Euro zahlen. Die Frage ist, wie er das tun soll, wie er so etwas in einem Ausschreibungsverfahren nachweisen soll.
Das zeigt, dass kleine und mittelständische Unternehmen mit solchen Gesetzgebungsvorhaben, womit man vielleicht etwas Gutes haben möchte, gerade aus linker Sicht, vor ganz große Probleme gestellt werden. In der Folge werden mittelständische Unternehmen nicht über zentrale Stabs- und Planungsabteilungen verfügen und dadurch
weniger Aufträge erhalten und können somit am Wirtschaftskreislauf nicht mehr entsprechend teilnehmen.
In einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsorganisation Price Waterhouse Coopers sehen Dreiviertel der befragten Manager die Überregulierung als das größte und das am meisten von der Politik beeinflussbare Problem für ein nachhaltiges Wachstum. Die Überregulierung ist eine Wachstumsbremse; daran kann es nicht liegen. Wir brauchen Wachstum, um uns unseren Wohlstand hier im Freistaat Sachsen zu erhalten, damit auch zukünftige Generationen davon entsprechend profitieren können. Deshalb brauchen wir auch flexiblere und anwendergerechte Normen. Ich denke, mit dem Normenkontrollrat schaffen wir dazu ein entsprechendes Instrument.
Der Normenkontrollrat soll die Staatsregierung bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen unterstützen mit dem Ziel, eine bessere Rechtsetzung zu erlangen. Bewusst hat man deshalb ein verwaltungsexternes, ein unabhängiges Gremium gewählt, damit auch diese Expertise mit in das Gesetzgebungsverfahren hineinkommt und man nicht immer nur im eigenen Saft schmort, sondern praktisch als eine Art Perspektivwechsel von anderer Seite einmal sieht, wie dieses Gesetz dann auch wirken kann. In dem sechsköpfigen Kontrollrat werden Mitglieder aus den Bereichen Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und der Kommunen vertreten sein, also gerade diejenigen, bei denen als Erstes die Normsetzungsbefehle wirken.
Es steht im Ermessen des Rates, zu welchen Entwürfen Prüfungen durchgeführt werden, wie hoch der Erfüllungsaufwand sein soll. Ausdrücklich besitzt der Normenkontrollrat die Möglichkeit, Anhörungen durchzuführen oder Gutachten in Auftrag zu geben, um sich so weiterer Expertisen zu bedienen.
Übrigens kann die Staatsregierung dem Normenkontrollrat nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzentwurfs bereits bestehende landesrechtliche Regelungen zur Prüfung vorlegen. Herr Bartl, da sind wir uns einig, dass das sicherlich eine sinnvolle Sache ist und man sagen kann: Okay, wir geben das jetzt einmal zur Prüfung und sehen, was dabei herausgekommen ist. Da hat man eine deutlich bessere empirische Basis, wenn man aus der Anwendung des Gesetzes schon deutlich herleiten kann, wie die Sachen sind, und man kann sie vom Sachverstand des Gremiums entsprechend bewerten lassen.
Ich halte es ebenso wie Sie für eine richtige Entscheidung, den Normenkontrollrat im Bereich des Justizministeriums zu verankern. Dort wird bereits im Rahmen der Normenprüfung sowieso im Gesetzgebungsprozess gearbeitet, und da haben wir neben der Rechtsförmlichkeitsprüfung auch eine Auswirkungsprüfung der Norm. Ich denke, das ist eine kompetenzgerechte Ansiedlung, und das sollten wir auch so machen.
Die Erkenntnisse des Normenkontrollrates werden im Fall einer Gesetzgebungsinitiative bei der Einbringung in den Landtag hier mit beigefügt. Somit ist das Verfahren transparent. Wir kennen das von anderen Gesetzgebungsverfahren, bei denen die Stellungnahmen von angehörten
Ich sehe es etwas anders, wenn es darum geht, dass ein Gesetzgebungsvorhaben nicht durchgeführt wurde. Ich glaube, es ist ein positives Internum, wenn man einem Gremium einmal einen Entwurf vorlegen kann und fragt, was es darüber denkt. Man bekommt ein Feedback und sagt: Okay, wir verfolgen es nicht weiter. Damit bei der Staatsregierung keine Scheu besteht, den Normenkontrollrat nach seiner Expertise zu fragen, denke ich, dass es die richtige Entscheidung ist, wenn man das Gesetzgebungsverfahren dann nicht angeht und auch nicht die Einschätzung des Normenkontrollrates nach außen gibt. Der Normenkontrollrat soll gerade unterstützen und nicht ein Ministerium dafür an den Pranger stellen, dass es vielleicht ein Gesetzgebungsverfahren angestoßen hat, bei dem die Folgen viel zu hoch sind und man deshalb dieses Verfahren nicht weiter verfolgt.
Sie haben die Evaluierung angesprochen, Herr Bartl. Ich gebe Ihnen recht, dass das eine sehr kurze Frist ist, die wir gewählt haben. Ich denke, dass wir auch innerhalb einer kurzen Frist eine erste Indikation erhalten, wie sinnvoll das ist. Es ist überhaupt nicht schädlich, dass man zu einem späteren Zeitpunkt in der nächsten Legislaturperiode sagt, diese Frist ist uns zu kurz, um zu sagen, wir entfristen das Gesetz vollkommen, sondern man kann auch die Befristung nach hinten verschieben. Aber das sollte man bewusst entscheiden.
Wir sind als FDP-Fraktion immer dafür eingetreten, befristete Gesetze zu machen, weil man nur dann, wenn man ein befristetes Gesetz hat, auch die positive Möglichkeit hat zu entscheiden, ob wir dieses Gesetz weiterführen wollen. Von daher sind die Fristen meines Erachtens angemessen, und wenn wir merken, dass wir mehr Zeit brauchen, dann werden wir sie uns auch nehmen.
Zusammen mit der erfolgreichen Online-Bürgerbeteiligung zu Gesetzen im Internet, wie wir sie zum Beispiel bei der Errichtung des Landesentwicklungsplanes gehabt haben, wird die Einrichtung des Normenkontrollrates mithelfen, eine bürger- und unternehmerfreundlichere Gesetzgebung hier im Freistaat Sachsen zu ermöglichen. Daher bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Das Unterlassen der Einsetzung eines Sächsischen Normenkontrollrates
erschwerte die Bemühungen der Staatsregierung für eine effektive Kostenentlastung der Wirtschaft und der Bürger. Der Verzicht auf dieses verwaltungsexterne Gremium ließe die umfangreichen Erfahrungen und den Sachverstand im Bereich Gesetzesvollzug/Erfüllungsaufwand, welche bei den Kommunen und in der Wirtschaft vorhan
So eine wichtige Sache bringen Sie jetzt am Abschluss Ihrer Legislaturperiode ein. Das ist doch ganz klar. Sie haben gemeint, dass Sie das für Ihre Regierung nicht brauchen, und Sie brauchen es für zukünftige Regierungen, begründet mit Gesetzen aus Nordrhein-Westfalen! Ernst haben Sie es damit offensichtlich nicht gemeint, und Gestaltungskraft verkörpern Sie hier nun ganz und gar nicht, denn Sie reden ja nur über zukünftige Projekte und nicht über Ihre eigenen tatsächlich erbrachten.
Allerdings verursacht der Gesetzentwurf Kosten. Haben wir gestern beim E-Government noch über den doppelten Haushaltsvorbehalt diskutiert, gibt es hier außer der Befristung keinen Haushaltsvorbehalt. Zwei Stellen aus dem SMJus werden abgeordnet. Außerdem kostet natürlich so ein Gremium tatsächlich Geld, hier veranschlagt mit jährlich 50 000 Euro.
Was erhält die Öffentlichkeit dadurch? Eine Beratungsleistung nur für die Regierung, ohne den Landtag, ohne Transparenz und auch ohne Lobby-Kontrolle, wer nun eigentlich die Vertreterinnen und Vertreter, die Experten in diesem Gremium sind. Man kann über so etwas reden. Ich hätte gerne in Sachsen einmal gesehen, wie die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention evaluiert wird.
Ich hätte gern einmal gesehen, welche Vorschläge Experten machen, damit die sächsische Haushaltsplanung für den Bürger transparent wird und die Bürger dabei besser einbezogen werden können. Das wäre wirklich interessant.
Aber Sie sind ja von vornherein der Meinung, dass wir uns als Parlament mit dem Gesetzesvollzug gar nicht beschäftigen müssen und dass die Regierung alles allein macht. Lieber Kollege Modschiedler, da haben wir ein anderes Verständnis von Parlamentarismus. Wir sind die Gesetzgeber, und wir müssen wissen, wo Lücken in den Gesetzen sind, wie der Gesetzesvollzug ist und welche Folgen sie haben. Wir wollen keine die Regierung intern beratende Lobbyorganisation, sondern wir wollen eine offene und transparente Beratung für alle Bürger.
Aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Die Idee ist nicht schlecht, aber so, wie Sie es machen, bringt es sehr, sehr wenig, wenn es überhaupt eingerichtet wird.
Die NPD hat auf ihren Redebeitrag verzichtet. Gibt es vonseiten der Fraktionen noch weiteren Redebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, hat jetzt Herr Staatsminister Dr. Martens das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Projekt der Staatsmodernisierung in Sachsen – die Kollegen vor mir haben es bereits angesprochen – hat viele Facetten. Es gibt viele Einzelmaßnahmen, mit denen wir uns der Frage stellen: Wie wollen wir Sachsen so aufstellen, dass es an die Spitzengruppe der deutschen Bundesländer gelangt? Wie wollen wir Sachsen zukunftsfest machen, damit es auch finanziell auf eignen Beinen stehen kann? Wie wollen wir Sachsen mit einer Verwaltung ausstatten, die effizient, schnell und ohne Qualitätseinbußen arbeitet und die darauf bedacht ist, die Bürger nicht mehr als notwendig zu belasten? Wenn Sie heute Bürger auf der Straße fragen, was sie im Alltag, vor allem im Umgang mit Behörden oder mit dem Staat, am meisten stört, erhalten Sie als Antwort: die Bürokratie.
Die in den letzten Jahren immer stärker zutage getretene Überregulierung durch staatliches Handeln hat in der Tat – und zwar zu Recht – zu einem Paradigmenwechsel geführt. Der Staat ist nicht für alles zuständig, obwohl das manche in diesem Haus nach wie vor gerne hätten. Der Staat kann nicht alles besser regeln als seine Bürger. Diese Einsicht setzt sich langsam durch. Bei manchen, wie bei Frau Jähnigen, ist sie noch gar nicht angekommen. Aber wir sind zuversichtlich, dass sich diese geänderte Auffassung allgemein durchsetzt.
Im Jahr 2006 wurde auf der Bundesebene ein nationaler Normenkontrollrat eingerichtet, und diesem Vorhaben folgend haben wir uns in Sachsen für ein solches Vorhaben entschieden. Das Ziel lautet: Wir wollen mehr Freiraum für die Bürger und die Wirtschaft und für die Gesellschaft insgesamt erreichen, und in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP im Jahre 2009 für diese Legislaturperiode steht: „Wir werden einen Normenkontrollrat einsetzen, der Vorschläge unterbreitet, wie der Freistaat sinnvoll Bürger und Wirtschaft von Kosten befreien kann, unter anderem mit einem Standardkostenmodell.“
2010 fand hier eine Expertentagung statt, auf der festgestellt wurde, dass auch auf Länderebene der Erfüllungsaufwand von Gesetzesfolgekosten erfasst werden kann und dass dies wünschenswert und möglich ist, meine Damen und Herren, auch wenn die Gesetzgebungstätigkeit des Landes längst nicht solche weitreichenden Auswirkungen und Kostenfolgen hat, wie die des Bundes.
Mit dem Sächsischen Normenkontrollrat soll ein externer Berater im Gesetzgebungsverfahren installiert werden. Herr Bartl, wenn Sie beanstanden, dass dies nur die Gesetzentwürfe der Staatsregierung betrifft, muss ich Ihnen entgegenhalten: Natürlich kann die Staatsregierung nur Vorschläge für das eigene Gesetzgebungsverhalten unterbreiten. Wir werden einen Teufel tun, dem Landtag vorzuschreiben, welche Prüfungsschritte er in seinen eigenen Gesetzesinitiativen vornimmt. Es bleibt selbstverständlich diesem Hohen Haus völlig unbenommen, selbst eine vergleichbare Institution, einen Normenkontrollrat zu
schaffen oder ihn einzuschalten, wenn er meint, er müsste das im Gesetzgebungsverfahren machen. Aber das ist nicht Aufgabe der Staatsregierung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Staatsminister, darf ich Sie so verstehen, dass es seitens der Staatsregierung keine Einwände gäbe, wenn in einem Gesetzgebungsprozess förmlich korrekt entsprechend den Verfahren vorgesehen würde, dass auf Antrag von Fraktionen oder einer Gruppe von Abgeordneten dieser Kontrollrat die entsprechende Nutzungsaufwandsprüfung vornehmen könnte?
Es ist Sache des Parlamentes, einen solchen Gesetzentwurf zu beraten und zu verabschieden. Selbstverständlich würde ich für die Staatsregierung sagen, wir wären für einen solchen Vorschlag offen und würden ihn zunächst im Einzelnen bewerten.