Protocol of the Session on June 19, 2014

Frau Abgeordnete, ich würde gern die Antwort auf diese Nachfrage schriftlich nachreichen.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die ebenfalls in der Drucksache 5/14599 aufgeführten

Fragen Nr. 1 und 4 werden schriftlich beantwortet. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

Mögliche Verbindungen des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrunds bzw. dessen Mitgliedern Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe zu den Morden an Sven Silbermann und Michael Silbermann 1995 (Frage Nr. 1)

In der Antwort auf die Kleine Anfrage 5/13323 berichtet die Staatsregierung über zwei ungeklärte Mordfälle in den Jahren 1995 und 2004, die zur Überprüfung auf einen möglichen rechtsextremen Hintergrund an das Bundeskriminalamt gemeldet wurden. Nach Medienrecherchen handelt es sich bei dem Fall aus dem Jahr 1995 um eine Tat, der zwei Menschen zum Opfer fielen: Sven Silbermann und Michael Silbermann. In der Ausgabe 24 vom 7. Juni 2014 berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ über mögliche Spuren in diesem Mordfall, die zum sogenannten Nationalsozialistischen Untergrund führen bzw. zu Uwe Bönhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe (Artikel „Fundstück im Pappkarton“, S. 34 ff.).

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mögliche Verbindungen der beiden Mordopfer zu Uwe Mundlos, Uwe Bönhardt und/oder Beate Zschäpe und zu welchem Zeitpunkt lagen diese den Ermittlungsbehörden und der Staatsregierung vor?

2. Laut Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ lagen bereits nach den Mordtaten an Sven und Michael Silbermann Spuren vor, die ins Neonazi-Milieu führten. Die Ermittlungen der Polizei hätten sich jedoch schon bald auf Drogen- und Waffengeschäfte, einen möglichen Streit im Rotlichtmilieu und Verbindungen zur algerischen Mafia konzentriert. Welche konkreten Ermittlungsansätze wurden nach den Mordtaten 1995 verfolgt und weshalb konnte nicht schon zum damaligen Zeitpunkt ein rechtsextremistisches Tatmotiv erkannt werden?

Zu Frage 1: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Auf Anregung der sächsischen Polizei prüft das BKA derzeit unter anderem in Bezug auf die Morde an Sven Silbermann und Michael Silbermann, ob hierbei rechtsextremistische Hintergründe und/oder Zusammenhänge mit den vom Nationalsozialistischen Untergrund begangenen Straftaten vorliegen könnten.

Zu Frage 2: Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Fragestellung das Vorliegen eines durch Beweise gesicherten Anhalts für ein rechtsextremistisches Motiv unterstellt. Der Staatsregierung ist das Vorliegen eines derartigen Anhalts nicht bekannt.

Die im Rahmen der damaligen Ermittlungen verfolgten Verdachtsrichtungen ergaben sich aus folgenden Ermitt

lungsansätzen: die Konflikte eines Opfers in seinem persönlichen Umfeld, mögliche Kontakte zu OKBereichen (Rotlicht, BtM, Waffen) sowie mögliche Verbindungen in die rechte Szene.

Ausgehend von diesen Ermittlungsansätzen war eine der Zielrichtungen der damaligen Ermittlungen auch die Möglichkeit, dass es sich um politisch motivierte Tötungsdelikte handeln könnte. Daraufhin wurde am 12. November 1995 das Dezernat „Polizeilicher Staatsschutz" der Polizeidirektion Dresden in die Bearbeitung von Ermittlungsaufträgen einbezogen.

Zudem erfolgte eine Information an das Landeskriminalamt sowie eine Kontaktaufnahme mit dem Landesamt für Verfassungsschutz. Die in der Folge geführten umfangreichen Ermittlungen in der rechten Szene erbrachten keine Anhaltspunkte zur Aufklärung der Morde an den Brüdern.

Erarbeitung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts (Frage Nr. 4)

Der am 27. Mai 2014 veröffentlichte Vierte Sächsische Kinder- und Jugendbericht wurde im Auftrag des sächsischen Sozialministeriums erstellt und in der Erarbeitung durch einen Beirat begleitet.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wer/welche Vertreter gehörte(n) dem Begleitbeirat an und wie oft hat sich der Beirat während der Erarbeitung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts getroffen?

2. In welcher Form wurden die Landkreise, kreisfreien Städte und Experten der Kinder- und Jugendhilfe bei der Erarbeitung des Vierten Sächsischen Kinder- und Jugendberichts darüber hinaus einbezogen?

Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Die Mitglieder des Begleitbeirats sind auf Seite 181 des Vierten Kinder- und Jugendberichts aufgeführt. Der Begleitbeirat hat sich viermal getroffen. (Termine: 17.07.2012, 22.01.2013, 25.03.2013,

10.07.2013).

Zu Frage 2: Nach der Rückmeldung des Auftragnehmers sind die Landkreise und kreisfreien Städte mehrfach konsultiert worden. Zudem gab es vor Ort Workshops (siehe im Bericht Seiten 200 und 201).

Des Weiteren gab es umfangreiche Mitarbeiterbefragungen (siehe im Bericht Seiten 196 bis 199).

Meine Damen und Herren! Die Tagesordnung der 99. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 100. Sitzung auf Mittwoch, dem 9. Juli 2014, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die

Tagesordnung dazu gehen Ihnen zu. Die 99. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen.