Deshalb möchte ich deutlich sagen: Die Doppik wird im Freistaat Sachsen eben nicht kameral gedacht. Es hat doch eine Veränderung im Bewusstsein, in der Diskussion im Stadtrat bewirkt, dass ich nicht mehr von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr eine Diskussion führen kann. Jeder, der in einem Stadt- oder Gemeinderat sitzt – einige Beispiele sind gerade von Herrn Patt beschrieben worden –, hat es doch mitbekommen, dass man zumindest, weil man nicht mehr Haushaltsplan für Haushaltsplan denkt, sondern weil die Abschreibungen Bestandteil der Überlegungen sind, den Werteverzehr mit vordenken muss und damit eine gesamtheitliche und längerfristige Betrachtung in den Kommunen anstellen muss.
Diesen Steuerungseffekt können Sie mir doch nicht wegdiskutieren und den nimmt auch jeder wahr. Dass es teilweise eine Korrelation zwischen den Kommunen gibt, die sowieso eine schlechte Situation im Haushaltsplan haben, und man versucht, alles auf die Doppik zu projizieren, das mag gegebenenfalls sein. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, so funktioniert die Rechnung nicht. Der Steuerungseffekt ist aus meiner Sicht eindeutig gegeben. Denjenigen, die gesagt haben, die Abschreibung hätte eine Zweckbindung, will ich deutlich entgegnen: So ist es nicht.
Manche Änderungen, die wir in den Regelwerken vorgenommen haben, Frau Junge, sind darauf zurückzuführen, dass die kommunale Ebene darum gebeten hat – als Anpassung an das, was wir in diesem Prozess wahrgenommen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, noch ein kurzer Schwenk zum Freistaat. Der Freistaat Sachsen hat wesentliche Lücken der rein kameralistischen Rechnungslegung durch den Generationenfonds, wo wir die Pensionsverpflichtung bilanzieren, sowie die jährliche Vermögensrechnung, wo der Werteverzehr auch abgebildet wird, geschlossen und die Staatsbetriebe sind jetzt schon doppisch, also kaufmännisch, unterwegs.
Deshalb kann ich nur noch erläutern, wie es weitergeht. Für uns ist der Fahrplan klar: Wir halten an diesem Prozess fest. Es wird eine umfassende Evaluierung geben, aber eben noch nicht jetzt. Wir bereiten diese vor in der von Ihnen mehrfach zitierten Steuerungsgruppe. Ich halte es für richtig, dass wir uns mit dem Thema Doppik und kommunale Finanzausstattung in Gänze auseinandersetzen. Wir wollen die Probleme identifizieren und Lösungen finden.
Außerdem arbeiten wir an einer strategischen Ausrichtung der Doppik ab dem Jahr 2017. Die Ergebnisse werden frühzeitig in den parlamentarischen Prozess kommen; Ziel ist der 01.01.2017.
Deswegen kann ich aus der Sicht der Staatsregierung feststellen: Die Marschrichtung ist klar. Wir wollen die Erfolgsgeschichte Doppik im Freistaat Sachsen fortschreiben.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Verstehe ich es richtig: Wenn man etwas, was man eigentlich letztes Jahr schon abgeschlossen haben wollte, vier Jahre verlängert und Überarbeitungsbedarf sieht, dann hat man Erfolgsgeschichte geschrieben – habe ich das richtig verstanden?
Zu den Zahlen kommen wir. Warum haben wir denn die hohe Zahl an durch die Rechtsaufsicht genehmigten Haushalten im Freistaat Sachsen? Weil die Doppik eben noch nicht angewendet wird, weil wir ein Parallelsystem haben, weil die Rechtsaufsicht gesagt hat: Lieber Freistaat, wenn wir das machen würden, was ihr wollt – und zwar heute –, dann müssten wir die alle ablehnen. Deswegen kommt überhaupt die Idee auf: Vielleicht müssten wir die eine oder andere Regelung noch einmal überlegen.
Wenn Sie sich hier hinstellen und die ganze Einführung als tolles Erfolgsmodell darstellen, dann haben wir noch einiges an Hausaufgaben zu machen und einiges an Druck auszuüben, damit es irgendwann zu einem Erfolgsmodell werden kann.
Im Moment sind die Kommunen vor das Problem gestellt, dass sie dann, wenn das, was bisher angedacht ist, Wirklichkeit werden sollte, keine genehmigungsfähigen Haushalte aufstellen.
Noch einmal: Wir haben das Recht geändert, damit sie genehmigungsfähig sind. Wir haben die Fristen geändert, damit sie genehmigungsfähig sind. Das Problem wird doch nur um mehrere Jahre verschoben, um dann in das gleiche Problem hineinzulaufen.
Wenn wir über Abschreibungen sprechen, dann ist es natürlich der Fall: Alles hat einen Wert, aber nicht alles hat einen Preis. Das ist eine alte Weisheit – zumindest wenn es um die Fragen der öffentlichen Infrastruktur geht.
Wir können Sie nur auffordern – wir haben mehrere intensive Bitten –, dass zum Beispiel Briefe von besorgten Kämmerern, die sich mit drängenden Fragen an die Steuerungsgruppe wenden, beantwortet werden. Wenn sie nicht einmal beantwortet werden, dann ist es mit dieser Steuerungsgruppe nicht weit her.
Sorgen Sie dafür, dass die Kommunikation zwischen dem Land und der kommunalen Ebene sowie die Unterstützung des Landes gewährleistet ist, damit sich an diesem wirklich schwierigen Jahrhundertreformvorhaben, an dem wir gerade arbeiten, das Land beteiligt und nicht danebensteht und damit wir am Ende Kommunen haben, die noch handlungsfähig sind und nicht durch eine Rechtsaufsicht gegeißelt werden müssen.
Ich bitte immer noch um Zustimmung, denn das Thema unseres Antrages ist es allemal wert, im Landtag behandelt zu werden, auch wenn viele von Ihnen das nicht ganz so sehen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/12920 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei einigen Stimmenthaltungen und zahlreichen Dafür-Stimmen ist die Drucksache 5/12920 nicht beschlossen und der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Herr Mann, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Politisch hat sich seit dem letzten Plenum einiges bewegt im Bereich Hochschule und Wissenschaft – jedenfalls einiges, das eine Debatte, wie wir sie heute führen wollen, nachdrücklich nahelegt.
Um nur einige Ereignisse der letzten Wochen aufzuzeigen: Die Kultusministerkonferenz hat erneut eine Prognose mit höheren Studierendenzahlen vorgestellt. Mit einem Rückgang, wie Sie bislang behauptet haben, meine Damen und Herren von der Koalition, rechnet nun vor 2018 niemand mehr in Deutschland.
Im Bund – Sie werden es verfolgt und diskutiert haben – gab es endlich einen Kompromiss in der Großen Koalition zur Verteilung der zusätzlichen – ich betone: zusätzlichen – 6 plus 3 Milliarden Euro auf die Bildungsbereiche.
Und – für uns in Sachsen nicht ganz unerheblich –: Allein zwei Drittel dieser Gelder kommen bis 2018 dem Bereich Hochschule und Wissenschaft zugute. Sachsen ist konkret um mehr als 85 Millionen Euro pro Jahr entlastet worden, davon allein um 63 Millionen Euro im Hochschulbereich, nämlich durch die Übernahme der BAföG-Finanzierung und der Aufwüchse bei den außeruniversitären Einrichtungen. Immerhin 57 Millionen Euro davon – so verkündete es das SMWK – sollen jährlich über einen selbstverwalteten Fonds ausgereicht werden.
Angesichts dessen stellen sich einem einige Fragen. Zunächst: Wie soll das überhaupt laufen? Ist das mehr als ein Schaufensterangebot vor der Landtagswahl?
Wo – ich wies gerade darauf hin – sind denn die 5 Millionen Euro Entlastung bei den außeruniversitären Einrichtungen geblieben? Sind die Mittel bereits in die Geldbörse von Finanzminister Unland gewandert? Wer soll darüber eigentlich verfügen? An Sie gerichtet, meine Damen und Herren von CDU und FDP: Fühlen Sie sich als Parlamentarier eigentlich noch ernst genommen?
Immerhin, die FDP hat am Dienstag – drei Wochen nach Verkündung! – auch reagiert und will, wenn man der Meldung in der „LVZ“ glauben darf, das Geld gleich viermal ausgeben. Aber hiermit will ich mich nicht aufhalten. Es hat sicherlich keinen Sinn mehr, mit Ihnen darüber zu diskutieren, da dem die irrige Annahme zugrunde liegen würde, Sie hätten darüber noch mitzubestimmen.
Interessanter waren da schon die Pressemitteilungen der beiden Bildungsministerinnen, als der Kompromiss auf Bundesebene verkündet wurde. Beide reklamierten das Geld für sich. Aber postwendend folgte der Ordnungsruf von Herrn Michel in der CDU-Fraktion. Offensichtlich waren solche Pressemitteilungen notwendig, um Herrn Unland vor weiteren Begehrlichkeiten zu bewahren.
Das, meine Damen und Herren von der Koalition, sagt einiges über das Verhältnis der Minister im Kabinett aus, vor allem aber darüber, wer die Leitlinien in der Bildungspolitik ausgibt.
Die Frage aber, welche die Hochschulleitungen und die Studierenden stellen und sie umtreibt, hat niemand von Ihnen gestellt. Sie lautet: Warum zum Teufel soll dieses Geld vom Bund wieder in einen Fonds fließen und nicht, wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU vereinbart, in die Stärkung der Grundfinanzierung der Hochschulen?
Sagen Sie jetzt bitte nicht wieder, es sei kein Geld da. In der heutigen Antwort auf meine Kleine Anfrage zum Thema „Hochschulpakt“ steht, dass Sachsen allein in diesem Jahr 94 Millionen Euro aus dem Hochschulpakt des Bundes zur Finanzierung der Hochschulen zusätzlich erhält, und zwar zum Erhalt unserer Kapazitäten.
Auch die dritte Phase dieses Paktes – bis zum Jahr 2020 – will die Große Koalition auf Bundesebene ausfinanzieren. Wir wissen, man steht kurz vor der Verabschiedung dieses Paketes zwischen den Ländern. Sie aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP, halten am schwarz-gelben Stellenabbaubeschluss von 2010 fest und wollen weiterhin jede neunte Stelle im Hochschulbereich abbauen.
Sie werden allein in diesem Jahr 157 Millionen Euro zusätzliche Mittel aus dem Hochschulpakt, der Entlastung beim BAföG und bei den Aufwüchsen an den außeruniversitären Einrichtungen bekommen. Dennoch wollen Sie an dem Abbau fester Stellen festhalten.
Ich will hier für die SPD feststellen: Sie haben vor, den Stellenabbau trotz gestiegener Studierendenzahlen durchzuziehen und gleichzeitig noch Geld vom Bund abzukassieren. Nicht anders ist das zu erklären, was auch Destatis in dieser Woche veröffentlicht hat. Das ist nicht Ausdruck solider Haushaltspolitik, sondern das ist aus unserer Sicht modernes Raubrittertum. Es ist unredlich und nicht
Man kann die öffentliche Institution Hochschule nicht Jahr für Jahr in Unsicherheit wiegen und neue Pakete schnüren. Das ist schlichtweg keine Leiharbeitsfirma, sondern eine öffentliche Bildungsstätte – eine, an der die höchsten Abschlüsse verliehen werden und wo gute Lehre mit Spitzenforschung einhergehen soll.
Deshalb fordern wir in dem heute vorliegenden Antrag, dass Sie die vorhandenen Spielräume nutzen, um den Stellenabbau zu beenden und die Grundfinanzierung der Hochschulen zu erhöhen. Hierfür braucht es zunächst ein Stellenmoratorium. Der nächste Schritt ist die Revision des Stellenabbaus auf der Grundlage der Studierenden- und Absolventenzahlen und dann schrittweise die Anhebung der Grundfinanzierung von derzeit 6 350 Euro wenigstens auf den Bundesdurchschnitt von 6 830 Euro pro Studierendem und Jahr. Das dient auch der Verbesserung der Betreuungsrelation und der Stärkung guter Lehre.