Protocol of the Session on June 18, 2014

in der sächsischen Staatsverwaltung

Drucksache 5/14244, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 5/14345, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Ich frage, ob dennoch ein Abgeordneter das Wort wünscht. – Das ist der Fall. Herr Scheel für die Fraktion DIE LINKE; Sie haben das Wort.

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Ich weiß, dass ich Ihre Geduld überstrapaziere.

(Christian Piwarz, CDU: Korrekt!)

Ich will auch dem Präsidium nicht zu nahe treten, aber es ist schon sehr bedauerlich, dass wir der Frage des vom Rechnungshof vorgelegten Sonderberichtes zu personalwirtschaftlichen Konzepten der sächsischen Staatsverwaltung in dieser Legislatur sehr wenig Raum einräumen konnten – was daran liegt, dass er zu einem ungünstigen Zeitpunkt eingereicht wurde, sodass wir nur im Mai und auch ohne Anhörung nun im Juni diesen Bericht endbehandeln mussten, damit er nicht vollends in die Diskontinuität fällt.

Ich will auch nicht der Versuchung erliegen, das zu wiederholen, was im Tagesordnungspunkt 12 besprochen wurde, sondern nur zu ein paar Auszügen sprechen, die zumindest die Brisanz des Berichtes zeigen. Ich möchte dem Rechnungshof – ich denke, auch im Namen aller Mitglieder dieses Hohen Hauses – recht herzlich danken, dass er sich die akribische Arbeit und die Mühe gemacht hat, einmal auseinanderzunehmen, was die Grundlagen sind, auf denen wir handeln, welche Ziele verfolgt werden und mit welchen Mitteln sie verfolgt werden – um einmal die Datenbasis klarzustellen.

Es ist schon erschreckend, wenn man mit ansehen muss, dass in den nächsten 15 Jahren allein 53 000 Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst ausscheiden, die auch wieder ersetzt werden müssen. Ich will jetzt auch nicht über die Frage, wie wir zu diesen Fachkräften kommen, schwadronieren. Diese Frage müssten wir uns als Freistaat stellen, damit auch die richtigen Leute kommen.

Aber ein paar Punkte, die der Rechnungshof festgestellt hat, möchte ich wenigstens mit in die neue Legislatur geben, denn wir werden uns mit der Debatte weiter

beschäftigen müssen: Wie gehen wir mit dem Personalkörper um; wie gehen wir mit dem Stellenabbau, den die Staatsregierung oder wir als Landtag unterstützen und beschließen, um; welche Maßnahmen ergreifen wir oder welche Instrumente haben wir? Dazu wird festgestellt, dass das im letzten Haushaltsbegleitgesetz beschlossene Stellenabbaubegleitgesetz leider kein wirksames Instrumentarium war. Von den 5 956 Fällen, die überhaupt infrage kommen würden, haben nur 152 – ganze 2,6 % – dieses Instrument in Anspruch genommen. Der Gesetzgeber hat also eine Regelung geschaffen, die offensichtlich keine Nachfrage hatte.

Außerdem haben wir ein Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht geschaffen. Der Rechnungshof muss zu dem Schluss kommen, dass es keine unterstützenden Instrumente für die Frage des Stellenabbaus in diesem Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht gibt. Es gibt einen durch den Freistaat, durch die Regierung geschaffenen transparenten internen Arbeitsmarkt Sachsen, den sogenannten TRIAS – auch hier leider keine Unterstützung. Und die Personalausgabenflexibilisierungen in Staatskanzlei wie auch Wirtschaftsministerium haben keine nachweisbaren Effekte gebracht. Das stimmt und das muss uns nachdenklich machen, gerade wenn wir in den nächsten Haushaltsberatungen die Frage beantworten müssen, ob wir diese Personalflexibilisierung ausweiten wollen.

Aufgrund der Redezeit werde ich jetzt zum Schluss kommen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit – und dem Rechnungshof noch einmal für die Arbeit, die Sie geleistet haben.

(Beifall bei den LINKEN und der Abg. Dagmar Neukirch, SPD)

Herr Michel spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde die gedanklichen Pirouetten schon erstaunlich. Auf der einen Seite wird das Abbauziel nicht anerkannt, nicht akzeptiert. Die Stellenzahl 70 000 ist in der vorangegangenen Debatte abgelehnt worden.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Provozieren Sie keine Intervention!)

Jetzt wird uns vorgehalten, wir hätten nicht die richtigen Maßnahmen ergriffen, um den Stellenabbau voranzutreiben. Das halte ich, gelinde gesagt, für etwas widersprüchlich. Ich möchte darauf hinweisen und an der anderen Stelle dem Rechnungshof meinen Dank für seine Arbeit ausdrücken. Den Rest meiner Rede gebe ich zu Protokoll.

(Beifall bei der CDU)

Herr Scheel mit einer Kurzintervention.

Herr Michel, ich habe Sie gewarnt, provozieren Sie mich nicht.

Ich will noch einmal deutlich machen – in aller Ernsthaftigkeit –: DIE LINKE verweigert sich in keiner Weise der Frage, dass wir ein weiteres Stellenabbaupotenzial erwirtschaften müssen, weil wir in den nächsten Jahren natürlich die Leistungsfähigkeit des Freistaates und die Investitionskraft als Problem erkannt haben.

(Zuruf von der CDU: Das steht aber jetzt im Protokoll!)

Wir reden allerdings über die Frage, ob Sie realistische Ziele verfolgen oder nicht. Daran darf man Sie durchaus messen. Die Unterrichtung durch den Rechnungshof bietet uns wirklich eine gute Grundlage, um darüber zu diskutieren. Es bringt nichts, Schimären nachzujagen. Wenn, dann sollte man realistisch auch mit den Mitarbeitern umgehen.

(Beifall bei den LINKEN)

Es gibt noch eine Wortmeldung der Staatsregierung. Herr Staatsminister Beermann, Sie haben das Wort.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich ergreife das Wort, damit das nicht so stehen bleibt. Der Freistaat Sachsen ist wie jeder andere öffentliche Dienst in gewissem Sinne Personaldienstleister mit einem hohen Anteil an Mitarbeitern. Die Frage, wie mit den Stellenplänen umgegangen werden soll, ist das eine; die Frage, wie viel Geld zum Schluss daran gebunden wird, das andere.

Insoweit muss ich Ihnen widersprechen, Herr Abgeordneter. Wir haben in dieser Legislaturperiode zahlreiche Weichen gestellt. Im Gegensatz zu Ihrer Behauptung haben wir in die Dienstrechtsreform Elemente eingebaut, die von erheblicher Bedeutung sind. Ich habe schon im Ausschuss darauf hingewiesen – deswegen sage ich es gern noch einmal –: Wir haben die flexible Altersgrenze ermöglicht. Man kann den öffentlichen Dienst verlassen, ohne seinen Anspruch auf Pension zu verlieren, weil wir die Systeme durchlässig gestaltet haben. Das von Ihnen so nonchalant abgetane System TRIAS ist eines, das eine wesentliche Schraube ist zu einer Zeit, in der man Aufgabenkritik aktiv angeht und Personal von einem Bereich in einen anderen umsetzen und dafür auch qualifizieren muss. Auch das ist bekannt; ich würde es nicht als Quantité négligeable abtun.

Letzte Anmerkung: Dass sowohl in der Staatskanzlei als auch im Haus von Kollegen Morlok die Personalkostenbudgetierung erhebliche Erfolge gezeitigt hat, habe ich Ihnen schon dargestellt. Ich habe in meinem Haus im Jahr 2012 eine Effizienzrendite von 11,7 % und im Jahr 2013 von 8,3 % eingefahren. Wenn Sie angesichts dessen

sagen, das bringe alles nichts, dann reden Sie an den zentralen Dingen vorbei.

Wir haben die Weichen gestellt und werden im nächsten Jahr weitermachen. Der öffentliche Dienst ist ein Tanker, gerade auch, was den Freistaat Sachsen betrifft; insoweit unterscheidet er sich in nichts von allen anderen Bereichen. Auch diese Herausforderung werden wir zügig angehen.

Glauben Sie mir, Herr Abg. Scheel: Wir werden die Ziele, die wir uns für das Jahr 2020 gesetzt haben, erreichen.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ich frage die Berichterstatterin, Frau Meiwald, ob sie das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 5/14345 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei einer Stimmenthaltung ist der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses mehrheitlich zugestimmt worden.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärung zu Protokoll

Es ist bedauerlich, dass wir erst zu später Stunde das wichtige Thema Personalpolitik behandeln. Hinzu kommt noch, nicht in einem ordentlichen Tagesordnungspunkt, sondern auf Zuruf. Wahrscheinlich hat DIE LINKE es verpasst, einen Antrag zu stellen.

Allen Ausführungen muss vorausgeschickt werden, dass die Personalkosten einen wichtigen finanzpolitischen Aspekt darstellen. Ungefähr ein Viertel unseres Geldes fließt in Personalkosten. Der Anteil der Personalkosten ist stetig steigend! Erinnern möchte ich nun noch, dass die ungebundenen Finanzmittel im Staatshaushalt rund 4 % ausmachen. 4 % freie Finanzmittel, das heißt nicht durch Tarife oder Gesetze gebundene Finanzmittel. An der Stelle ist ebenso zu erwähnen, dass rund ein Viertel der Gelder für Personalkosten zu verausgaben sind.

Wir alle wissen, dass sich die Anteile mit jeder Tarifänderung und mit jeder Stellenmehrforderung verschieben. Hinzu kommt die demografische Entwicklung. Die sächsische Bevölkerung wird nicht nur älter, sie wird auch zahlenmäßig weniger. Da wir keine hundertprozentige Steuerdeckungsquote im Freistaat Sachsen haben und die externen Finanzquellen schwächer werden, ist es legitim, die Personalausgaben im Blick zu haben. Das hat nichts mit Missachtung der Beschäftigten zu tun, das hat etwas mit Verantwortung für die uns anvertrauten Steuermittel und mit Regierungsverantwortung zu tun.

Wir wollen einen stabilen Freistaat, und dazu gehört eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung genauso wie ein finanztechnisch handlungsfähiger Staat. In welch missliche Lage die öffentliche Hand gerät, wenn die Staatsfinanzen – gerade auch wegen zu hoher Personalkosten – aus dem Ruder laufen, zeigen uns einige südeuropäische Länder. Im Übrigen sind die Personalkörper immer die ersten, die dann drastische Einschnitte zu spüren bekommen. Damit wäre zunächst der finanzpolitische Rahmen für die Personalpolitik klargestellt, denn auch Personalpolitik bewegt sich nicht im luftleeren Raum.

Ich unterstelle Ihnen, meine Damen und Herren von der Opposition, dass Sie letztlich angesichts des verwendeten Duktus das Ziel haben, den vorgesehenen Personalabbau „aufzuweichen“. An den Realitäten – nämlich eine im Vergleich zu den Flächenländern West überdurchschnittliche Personalausstattung bei gleichzeitig zurückgehender Mittelausstattung im Landeshaushalt und daraus folgendem strukturellem Anpassungsdruck – kommt aber angesichts des verfassungsrechtlich abgesicherten Neuverschuldungsverbotes niemand vorbei. Man kann darüber reden, ob wir beim Stellenabbaubegleitgesetz zukünftig nachbessern müssen, man kann darüber reden, ob wir im Zeitplan liegen, aber an den Notwendigkeiten des Stellenabbaus kommen wir nicht vorbei.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 18

Zusammenfassender Bericht des Staatsministeriums

für Soziales und Verbraucherschutz über die Arbeit der

Besuchskommissionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 Sächsisches Integrationsgesetz

Drucksache 5/14317, Unterrichtung durch das

Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz