Damit kommen wir zur Abstimmung über die Drucksache 5/14593. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und keinen Stimmenthaltungen ist dem Antrag mit großer Mehrheit nicht entsprochen worden.
Heutiger Antrag ist wieder einmal ein verzweifeltes Wahlkampfmanöver der NPD, frei nach dem Motto: „Wenn alle Stricke reißen, hilft nur noch plumper Ausländerhass“. Das zeigt schon die Wortwahl des Antragstitels. Der könnte sich sachlich am zitierten Bericht „Muslimisches Leben in Deutschland“ von 2008 orientieren.
Aber nein: die NPD fordert lautstark einen „Islamisierungsbericht Sachsen“. Die Stoßrichtung ist also schon vorgeben; eine sachliche Auseinandersetzung ist nicht gewünscht. Es sollen Überfremdungsängste geschürt werden – auf Kosten einer ganzen Religionsgemeinschaft. Das ist hetzerisch und strikt abzulehnen.
Noch dazu ist es geradezu grotesk. Nur 10% der in Sachsen lebenden Ausländer kommen aus muslimisch geprägten Ländern. Das sind im Verhältnis zur sächsischen Gesamtbevölkerung gerade einmal rund 0,003 %. Von Islamisierung und Parallelgesellschaften kann in Sachsen also nicht die Rede sein.
Im Gegenteil: Das zeigt gerade der geplante Moscheebau in Leipzig. Die Ahmadiyya-Gemeinde kommuniziert ihre
Pläne offen und transparent. Es gibt Bürgerforen vor Ort, um Vorurteile abzubauen. Das schmeckt der NPD natürlich nicht.
Auch die von der NPD angestachelte Angst vor Ausländergewalt, Ausländerextremismus und Terrorismus ist völlig unbegründet. Es könnte den Damen und Herren von der NPD nicht schaden, auch einmal den Verfassungsschutzbericht zu lesen. Dadurch lernen sie nicht nur viel über sich selbst, sondern auch, dass das Thema Ausländerextremismus und Terrorismus in Sachsen – bei derzeit weniger als 1 % der hier lebenden Ausländer – kaum nennenswert ist.
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde wäre möglich, muss nicht: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Stelle auch noch einmal dem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Schurig, und seinen Mitarbeitern ganz herzlich für die Berichte danken. Wir haben ausführlich in den Ausschüssen schon darüber beraten. Die Anregung des Präsidenten möchte ich nutzen und gebe meine weitere Rede zu Protokoll.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Dank können wir uns anschließen. Wir fordern einiges, aber auch im Sinne von Anerkennung der Arbeit. Dies können Sie dann in der Rede nachlesen, die ich sehr gern zu Protokoll geben möchte.
Vielen Dank, Herr Präsident! Auch von der SPD ein herzlicher Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Büro, natürlich auch an den Datenschutzbeauftragten selbst. Wir wünschen dem neuen Plenum die Weisheit, das Amt hier und da noch etwas zu stärken, beispielsweise mit einem Rederecht, einer weiter vorn platzierten Anordnung in der Tagesordnung oder mit einer den Aufgaben angemessenen Stellenausstattung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch von meiner Fraktion möchte ich dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten einen sehr herzlichen Dank für die Arbeit, die er im Berichtszeitraum geleistet hat, aussprechen. Ich denke, die späte Stunde sollten wir nicht dazu nutzen, in die Details zu gehen, sondern Ihnen die Möglichkeit geben, dass man es nachlesen kann. Deshalb werde auch ich meine Rede zu Protokoll geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Die Situation beim Datenschutz ist nicht ganz so, dass man sich nur mit dem Dank und freundlichen Worten zum Nachlesen begnügen kann. Ich möchte deshalb einen Teil meiner Redezeit nutzen, um unsere
Im Entschließungsantrag zum öffentlichen Bereich, also zu den Behörden, haben wir noch einmal ausgedrückt, welche Bedeutung das Handeln des Datenschutzes, die Kontrollen für staatliches Handeln haben, gerade seit der Snowden-Affäre, und dass wir in Sachsen einen großen Handlungsbedarf sehen.
Eines der schlechten Beispiele ist leider nach wie vor der Umgang mit den Daten der Funkzellenabfrage vom Februar 2011, die trotz Ihrer Beanstandung immer noch nicht gelöscht sind. Wir haben in unserem Entschließungsantrag weiterhin eine ganze Anzahl typischer Probleme aufgeschrieben, insbesondere im Umgang mit polizeilichen Daten – Stichwort PASS-Datei Sozialdaten –, wo weiterhin dringend Abhilfe und Druck seitens des Datenschutzbeauftragten notwendig ist.
Noch brisanter ist die Situation im nicht öffentlichen Bereich. Hier hat der Datenschutz zentrale Aufgaben dazu bekommen. Er muss Arbeitgeber, Unternehmen, Freiberufler, Vereine, Behörden, Private kontrollieren. Die Anfragen und die Aufgaben nehmen zu. Dem entgegen ist aber dem Datenschutzbeauftragten jetzt eine Stelle weggefallen, und der Datenschutzbeauftragte hat in seiner höflichen und freundlichen und manchmal auch etwas stillen Weise jetzt sehr deutlich gesagt, dass er faktisch vor der Arbeitsunfähigkeit steht und er seine Aufgaben, besonders aber nicht nur im nicht öffentlichen Bereich, immer schwerer erfüllen kann. Will sagen, wir glauben, dass all diese Wertschätzung nichts wert ist, wenn nicht endlich die Personalausstattung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten verbessert wird und er die erforderlichen vier zusätzlichen Stellen im nächsten Haushalt bekommt, die er ja auch schon so lange fordert.
In diesem Sinne möchten wir diese beiden Entschließungsanträge zur Abstimmung stellen. Stimmen Sie ihnen zu und stärken Sie den Datenschutz. Er braucht es und das Land braucht es auch.