Protocol of the Session on June 18, 2014

Sie erwecken mit Ihrem Antrag genau das Gegenteil. In Ihrem Antrag wabert wieder der grüne Ungeist des Verbotes und der Bevormundung. Sie wollen das Vorkaufsrecht wieder instrumentalisieren. Nichts hindert einen Naturschutz, der von den Bürgern vor Ort selbst in die Hand genommen wird, so sehr wie dieses Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht hat sich nicht im Wassergesetz, nicht im Waldgesetz und auch nicht im Naturschutzgesetz bewährt. Aber trotzdem fordern Sie es immer wieder ein.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE: Richtig!)

Diese Vorstufe der Enteignung nervt mich gewaltig!

(Beifall bei der FDP)

Welt- und lebensfremder kann man nicht sein. Was Sie hier bringen, ist nichts anderes als pure Ideologie. Das ist nicht konstruktiv, und das machen wir nicht mit.

Schließlich noch ein paar Worte zu Ihrer Begründung, in der Sie den Menschen wieder Angst machen über aussterbende Arten.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE: Das stimmt ja alles nicht!)

Wie Sie den Feldhamster in einem Biotopverbund, der wirklich natürlichen Ursprungs ist, unterbringen wollen, ist etwas haarig. Reden Sie einmal mit wirklichen Naturschützern über das Thema Feldhamster.

Denken Sie einmal positiv. Aber der GRÜNEN-Fraktion scheint positives Denken vollkommen abhandengekommen zu sein. Verweisen Sie doch einmal auf die Anstrengungen, die im Freistaat in den letzten zwei Jahrzehnten unternommen wurden – vom Freistaat und seinen Bürgern. Vergessen Sie nicht das Engagement der Bauern, der Jäger, der Fischer und der Landschaftspflegeverbände, das dazu geführt hat, dass sich viele Arten wieder angesiedelt haben, dass sie wieder heimisch geworden sind. Schauen Sie in die Weiße Liste, lesen Sie – Sie können auch die Bilder anschauen –, was im Freistaat wirklich

passiert ist und was alle gemeinsam erreicht haben. Für den Biotopverbund und für eine schöne sächsische Heimat brauchen wir Ihren Antrag nicht. Wir werden ihn ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren! Nun die NPD-Fraktion. Herr Abg. Löffler. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heutige Antrag der GRÜNEN scheint zumindest gut gemeint zu sein und kommt engagiert herüber. Aber so richtig anfreunden kann ich mich nicht mit ihm. Warum? Unter Punkt I wird die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag bis zum 30.09.2014 einen Bericht über den derzeitigen Arbeitsstand zur Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung Biotopvernetzung einschließlich aller bisherigen Studien und vom Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beauftragten Pilotprojekte vorzulegen. Gut, das kann man machen. Aber im Prinzip sind die meisten Fakten bekannt oder man kann sie in Antworten auf Kleine Anfragen oder auf offiziellen Seiten nachlesen.

Punkt II fordert – Zitat –, „einen Beirat mit Vertreterinnen und Vertretern aus der sächsischen Naturschutzpraxis und Wissenschaft zu berufen und diesen in die Vorbereitung und Umsetzung eines funktionstüchtigen Biotopverbundsystems für Sachsen einzubeziehen“. Beiräte und Beauftragte und sonstige Vertreter einer ebenso lästigen wie wenig effektiven Bürokratie haben wir eigentlich zur Genüge. Dieser Punkt stößt bei uns als NPD-Fraktion auf Ablehnung. Er riecht doch zu sehr nach Versorgung der eigenen Klientel.

Im Punkt III geht es darum, ein Landesprogramm Biotopverbund aufzulegen, das – gegliedert in 15 Unterpunkte – ein Rundumwohlfühlprogramm für alle Naturliebhaber darstellt. Ich will gar nicht bestreiten, dass eine Umsetzung all dieser Forderungen auch aus meiner Sicht wünschenswert wäre. Aber die Realität sieht doch ganz anders aus. In der Begründung zu diesem Antrag findet sich der Satz – Zitat –: „Ebenso wichtig ist es, die Überwindbarkeit großräumiger, lebensfeindlicher, quasi industriell bewirtschafteter Ackerschläge sicherzustellen.“ Hier sei die Frage gestattet: Wer hat denn mit dem EEG die Vermaisung bzw. Verrapsung der Landschaft vorangetrieben? Unzählige Schotterwege durchschneiden die Landschaft, um Bau von und Zugang zu Windkraftanlagen zu sichern.

Bei den GRÜNEN weiß doch die eine Hand nicht, was die andere tut. Ist gar Schizophrenie im Spiel? Hin und wieder kommt es mir so vor. Oder geht es doch nur darum, dem urgrünen Kern der eigenen Anhängerschaft ökologisches Engagement vorzugaukeln?

Zuletzt stellt sich mir die Frage der Finanzierbarkeit, die ich ganz klar mit „Ja, aber“ beantworten möchte. Finanzierbar ist das Landesprogramm Biotopverbund nur dann,

wenn man sich von anderen teuren Irrtümern verabschiedet. Zu nennen wären ESM und Eurorettung, ein Asylrecht, das diesen Namen nicht verdient und von Asylschnorrern aus aller Herren Länder ausgenutzt wird, militärische Einsätze im Ausland oder die Energiewende mit all ihren Überspitzungen. Kurz: Die GRÜNEN sollten ihre Programme auf Kompatibilität prüfen. Ein Blick auf den in Hessen mit der CDU geschlossenen Koalitionsvertrag wäre hier hilfreich.

Ich beantrage für die NPD-Fraktion punktweise Abstimmung über die Punkte I, II und III. Wir werden bei Römisch I und III mit Ja stimmen, bei II aus den genannten Gründen mit Nein.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde. Gibt es aus den Reihen der Fraktionen weiteren Redebedarf? – Den kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung: Das Wort wird gewünscht? – Bitte, Herr Staatsminister Kupfer, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen hat ein halbes Jahr vor dem selbst gesteckten Ziel die Zielgerade erreicht. 10 % der Landesfläche sollen einen Biotopverbund schaffen. Wir haben uns verpflichtet, dieses Ziel bis 2015 zu erfüllen. Dass wir dieses Ziel erfüllen, kommt nicht von ungefähr. Wir haben dafür viel und kontinuierlich gearbeitet.

Die Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen, auch wenn man sie mit den Ergebnissen vergleicht, die in anderen Bundesländern vorzuweisen sind. Sowohl bei den Arbeitsfortschritten als auch bei der fachlichen Qualität können sich die sächsischen Maßnahmen durchaus sehen lassen.

Die Kulisse des Biotopverbundes ist flächendeckend im aktuellen Landesentwicklungsplan ausgewiesen. In

unserem Landesentwicklungsplan sind neben einer Karte zur Gebietskulisse des Biotopverbundes auch Darstellungen zu unzerschnittenen verkehrsarmen Räumen und zum Lebensraumverbundsystem für großräumig wandernde Tiere enthalten.

Das Bundesnaturschutzgesetz fordert für einen Biotopverbund Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente. Wir haben in mehreren Teilabschnitten die Kernflächen für Sachsen identifiziert. Sie werden bis Ende September dieses Jahres – pünktlich vor der Frist – im Internet veröffentlicht. Dazu zählen unter anderem der Nationalpark Sächsische Schweiz und das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft zu 100 %, die Naturschutzgebiete Sachsens zu 96 %. Mit den von uns ausgewiesenen Kernflächen ist die 10-%-Vorgabe des Naturschutzgesetzes erfüllt.

Außerdem haben wir zwischen 2010 und 2014 in Zusammenarbeit mit den Artexperten eine Liste der Zielarten für den landesweiten Biotopverbund definiert. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie hat 109 Zielarten ausgewiesen.

Darüber hinaus berücksichtigt die Biotopverbundplanung auch Arten, die international bedeutsame Durchzugs-, Überwinterungs- und Brutkonzentrationen im Freistaat Sachsen haben. Dabei handelt es sich um 16 Vogelarten und eine Fledermausart.

Für jede Zielart hat die Naturschutzbehörde eine entsprechende Habitatfläche ermittelt.

Die Identifizierung der Verbindungsflächen und Verbindungselemente ist gemäß dem Landesentwicklungsplan Aufgabe der Regionalplanung und der unteren Naturschutzbehörden. Sie sind verpflichtet, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Arten- und Biotopschutz festzulegen, einen großräumig übergreifenden Biotopverbund zu sichern und als solchen zu kennzeichnen. Sowohl mit den regionalen Planungsverbänden als auch mit der Landesdirektion wurden dazu in Dienstbesprechungen die entsprechenden Aufgaben festgelegt.

Länderübergreifende Aspekte, meine Damen und Herren, sind ebenfalls berücksichtigt und sichergestellt. Wir haben sowohl mit den Nachbarbundesländern als auch mit der Republik Polen und mit Tschechien dazu einen intensiven Fach- und Datenaustausch.

Meine Damen und Herren! Der Biotopverbund ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz keine Schutzkategorie. Die für den Biotopverbund erforderlichen Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselemente sind nach der Vorgabe des Gesetzes rechtlich zu sichern, um den Biotopverbund dauerhaft zu gewährleisten. Nach einer Zusammenstellung des LfULG unterliegen bereits 99 % der Kernflächen des landesweiten Biotopverbundes einer der geforderten Schutzkategorien. Soweit noch nicht vorhanden, soll der Schutz im Rahmen der Fortschreibung der Regionalpläne über die Ausweisung von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten erfolgen.

Nun gilt es, meine Damen und Herren, den Biotopverbund funktionell in der Fläche umzusetzen. Das ist eine naturschutzfachliche Daueraufgabe, die nicht mit einem Abschlusstermin versehen werden kann. Die Verwaltung kann zwar die Grundlagen für einen Biotopverbund schaffen, aber der funktionelle Teil – Erhaltung, Migration und Dispersion der Biotope und Arten – ist ein Prozess der Natur, den wir allenfalls unterstützen können. Das, meine Damen und Herren, tun wir mit der Förderung von Naturschutzmaßnahmen, mit der Bereitstellung von Flächen in öffentlicher Hand für Biotopverbundmaßnahmen, mit einer vorbildlichen Bewirtschaftung unserer landeseigenen Flächen und im Rahmen der Verwaltung der Großschutzgebiete, mit dem Instrument des Ökokontos über Maßnahmen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, mit eigenen Pilotprojekten sowie über die Begleitung von Bundesprojekten.

Meine Damen und Herren! Die Sächsische Staatsregierung hat ihre Aufgabe wahrgenommen. Sie ist ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Biotopverbund nachgekommen. Die notwendigen fachlichen Unterlagen liegen vor bzw. sind kurz vor ihrer Fertigstellung. Wir haben einheitliche Standards und verbindliche Verfahren und wir sind auf einem guten Weg.

Abschließend noch eines: Frau Kollegin Kallenbach, Sie sollten wieder einmal ins Internet schauen. Das, was Sie hier gesagt haben, war nicht mehr aktuell.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Gisela Kallenbach, GRÜNE – Dr. Jana Pinka, DIE LINKE: Das haben wir gemacht!)

Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abg. Kallenbach, bitte sehr.

Werte Kollegen der Koalition! Die Einbringung war eine Grundsatzrede, um Ihnen die Brisanz des Themas näherzubringen, nur genutzt hat es leider nichts.

(Zuruf von der CDU: Das lag an der Einbringungsrede!)

Es reicht eben nicht aus, sich auf den Erfolgen nach 1990 auszuruhen. Es sind auch keine Horrorszenarien, Herr Dr. Meyer, sondern es sind die Veröffentlichungen des SMUL, die Roten Listen, die uns mit Sorge umtreiben. Es sind die Forschungsergebnisse des Helmholtz-Institutes für Umweltforschung. Es sind die neuesten Untersuchungen. Im gestrigen Pressespiegel waren zwei Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und der „taz“ dazu. Lesen Sie es nach. Es ist eine bedrohliche Situation.

Weil wir wissen wollten, wie die Situation vor Ort ist, haben wir zwei Jahre lang mit Naturschutzpraktikern zusammengearbeitet und uns dazu Ausführungen machen lassen. Im Ergebnis dieser Handlungsempfehlung der Praktiker ist dieser Antrag entstanden.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Wenn jetzt, wie es der Minister dargestellt hat, einige Veröffentlichungen kommen sollen: Bisher haben wir auf den entsprechenden Internetseiten dazu nichts finden können. Es reicht nicht, sich auf dem Papier zu bekennen und zum Beispiel auf den Landesentwicklungsplan zu verweisen. Der Staat ist in der Verantwortung.

In der „Leipziger Volkszeitung“ vom 13. Juni stand: „Ehrenamtler beklagen zu hohe bürokratische Hürden“. Hierbei geht es um die Storchenberingung. Es wird klar gesagt: Die ehrenamtliche Arbeit wird nicht ausreichend gewürdigt und unterstützt.

Herr Dr. Meyer, Sie und andere Kollegen haben eine Einladung dieser ehrenamtlichen Naturschützer bekommen. Nehmen Sie diese Einladung wahr! Lassen Sie sich aus der Praxis berichten.

Herr Meyer, wann ich mich mit wem treffe, obliegt mir und meinem Kalender. Sie brauchen keine Sorge zu haben: Meine Kontakte in die Natur- und Umweltszene sind gut und fundiert.

Ich bitte Sie nochmals, unserem Antrag zuzustimmen, weil wir es uns, der Natur und zukünftigen Generationen einfach schuldig sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über die Drucksache 5/14586. Herr Löffler, Sie haben punktweise Abstimmung begehrt. Ich habe das Anliegen jetzt nicht genau verstanden. Sie wollten den Punkt II gesondert abgestimmt haben?