Protocol of the Session on June 18, 2014

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Die NPDFraktion, Herr Szymanski, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist bei den GRÜNEN oft so, dass ihre Initiativen vielleicht gut gemeint sind, sie sind aber häufig schlecht gemacht. Sie müssen zugeben,

(Zuruf des Abg. Miro Jennerjahn, GRÜNE)

dass Sie aus allen möglichen politischen Richtungen heute Kritik erlebt haben, also beileibe nicht nur von der NPD-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion steht bekanntlich einer ideologisch beeinflussten und an reinen Prozentsätzen orientierten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention skeptisch gegenüber. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN enthält jedoch einige Anregungen, die wir zumindest für überdenkenswert halten.

Erfreulich wäre zum Beispiel der neu eingefügte § 29 a des Sächsischen Wahlgesetzes, nach dem allen Wahlbewerbern ab dem 48. Tag vor der Wahl für Veranstaltungen geeignete öffentliche Einrichtungen der Gemeinde unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden sollen. Gleiches würde für § 14 a des Kommunalwahlgesetzes gelten.

Nicht verändert werden sollten allerdings das Sächsische Wahlgesetz und die Sächsische Gemeindeordnung. Der

Ausschluss von Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht, für die zur Besorgung all ihrer Angelegenheiten eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist, und all jener, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und aufgrund dessen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterbracht sind, ist aus unserer Sicht berechtigt.

Kritisch sehen wir die sogenannten Assistenzen, die die GRÜNEN vorgesehen haben. In Sachsen-Anhalt gibt es in diesem Zusammenhang aktuell einen Verdacht auf Wahlfälschung. Es gibt inzwischen auch noch weitere Meldungen aus diesem Bereich. Der Vorwurf in SachsenAnhalt betrifft einen Stadtratskandidaten, der an den Bewohnern eines Pflegeheimes in Salzwedel vorbei Briefwahlunterlagen ausgefüllt haben soll. Der mittlerweile gewählte Stadtrat bestreitet die Vorwürfe.

Unstrittig ist hingegen, dass weitere Fälle ähnlicher Art bekannt sind und die Staatsanwaltschaften die Ermittlungen meistens mit der Begründung einstellen, die Zeugen seien schon zu alt und unzuverlässig, als dass man ihre Aussagen gegenüber den Ermittlern bewerten könne.

Anders ging ein Fall aus, der letztendlich vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelt wurde und zu einem Urteil über eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 200 Euro führte. Eine Betreiberin eines Alten- oder Pflegeheimes, zugleich Ehefrau und Mutter zweier Kandidaten für den Gemeinderat, hatte eine zentrale Abgabe der Briefwahlstimmen von Heimbewohnern organisiert, dabei jedoch keinen Sichtschutz für die Wähler eingerichtet. Eine unbeobachtete Kennzeichnung ihrer Stimmzettel war somit nicht möglich, eine Beeinflussung der Stimmabgabe nicht auszuschließen. Aus diesen Gründen lehnen wir diesen Punkt definitiv ab.

Die NPD-Fraktion würde sich bei der Gesamtabstimmung über diesen Gesetzentwurf aus den genannten Gründen der Stimme enthalten. Die Artikel 3 und 4 lehnen wir definitiv ab.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Gibt es noch weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Wenn das nicht der Fall ist, frage ich die Staatsregierung. – Herr Minister Ulbig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Selbstverständlich will ich als Vertreter der Staatsregierung zu diesem wichtigen, aber durchaus sensiblen Thema kurz Stellung nehmen. „Sensibel“ sage ich deshalb, weil es mir wichtig ist, dass man sehr genau hinschauen muss, wie in der Diskussion entsprechend argumentiert wird, und man sich am Anfang durchaus auch die Frage stellen muss: Wo stehen wir derzeit?

Nur noch einmal zur Erinnerung: Momentan, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird das Thema auf Bundesebene sehr intensiv diskutiert. Einige haben es schon

angesprochen. Das Thema steht auch im Koalitionsvertrag. Die Bundesregierung hat dazu bereits eine Studie zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderung in Auftrag gegeben.

Es ist aus meiner Sicht in der Anhörung sehr deutlich geworden, dass es in einer solchen Situation sinnvoll ist, das Ergebnis abzuwarten, und es nicht sinnvoll ist, dass ein einzelnes Land sozusagen einen Alleingang startet. – So viel zum Allgemeinen.

Ich möchte zu ein paar Aspekten, die in der Debatte eine Rolle gespielt haben, etwas sagen. Das eine Thema nimmt Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention. Auch hierzu mahne ich an, genau zu bleiben. Sachlich gerechtfertigte Wahlrechtsausschlussgründe sind auch dort nicht für unzulässig erklärt worden. Die derzeit geltenden Regelungen zielen nicht auf den Ausschluss von Menschen mit Behinderungen ab, sondern sind auf Personen, die nicht entscheidungsfähig sind, gerichtet.

Weitere Punkte, die hierbei eine Rolle gespielt haben, sind die Barrierefreiheit bzw. die Zugangsmöglichkeiten zu den Wahlorten. Es ist unbestritten, dass dafür Sorge getragen werden muss, dass jeder Mensch – auch oder erst recht behinderte Menschen – Zugang zum Wahllokal bzw. zu dem Ort der Stimmabgabe hat. Aber daraus abzuleiten, dass eine flächendeckende Verpflichtung für barrierefreie Wahllokale die richtige Antwort sei, halten wir – auch aus der Perspektive der Staatsregierung – nicht für richtig.

Jeder Wähler erhält mit der Wahlbenachrichtigung Hinweise auf barrierefrei zugängliche Wahllokale sowie auf die Möglichkeit der Briefwahl, die durchaus in diesem Bereich eine echte Alternative ist.

Zum Thema Wahltermin ist in der Diskussion schon eine Menge gesagt worden. Wir halten den Gesetzentwurf der Koalition, der nachher noch zur Diskussion und Entscheidung steht, für richtig, um den vermeintlichen Konflikt, den wir derzeit haben, auszuschließen.

(Elke Herrmann, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage, bevor Sie fertig sind?

Darauf habe ich schon gewartet. Selbstverständlich, Frau Herrmann, gestatte ich noch eine kurze Zwischenfrage.

Bitte, Frau Herrmann.

Vielen Dank. Sie sind jetzt schon ein Stück weiter. Geben Sie mir recht, dass Betreuung nicht bedeutet, dass Menschen nicht entscheidungsfähig sind, sondern dass Betreuung bedeutet – wir haben dazu auf Bundesebene zurzeit auch eine Diskussion bezüglich der Berufsbetreuer –, dass für Entscheidungen Unterstützung gebraucht wird? Das ist ein Unterschied.

(Beifall der Abg. Eva Jähnigen, GRÜNE)

Es fällt mir einigermaßen schwer, etwas dagegen zu sagen. Natürlich ist es richtig, dass es zwischen Betreuung und unzulässiger Beeinflussung von Menschen eine Grenze gibt und dass es Menschen gibt, die eine Betreuung brauchen. Insofern kann ich dem, was Sie gesagt haben, durchaus zustimmen.

Letzter Punkt: Auch die unentgeltliche Nutzung von kommunalen Einrichtungen ist angesprochen worden. Die kommunalen Landesverbände haben hierzu eine entsprechende Position bezogen. Aus der Sicht der Staatsregierung sollte diesem Punkt nicht Rechnung getragen werden.

Vor dem Hintergrund meiner gesamten Argumentation empfiehlt die Staatsregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren! Wir können jetzt zur Abstimmung kommen. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es liegt ein Änderungsantrag vor in der Drucksache 5/14644. Wird Einbringung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Gibt es noch Diskussionsbedarf vonseiten der Fraktionen zum Änderungsantrag? – Frau Abg. Köditz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch bei der Abstimmung über den Änderungsantrag werden wir uns der Stimme enthalten müssen, weil verschiedene Aspekte angesprochen worden sind: Die Frage der Wählervereinigungen müssten wir ablehnen. Formalen Änderungen würden wir zustimmen. Das Thema der Zumutbarkeit hatte ich vorhin angesprochen. Deshalb wird sich die Fraktion DIE LINKE bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der Stimme enthalten.

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich diesen jetzt zu Abstimmung. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Gegenstimmen und nur wenigen Stimmen dafür ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich beginne mit der Überschrift. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen, Gegenstimmen und wenigen Stimmen dafür wurde die Überschrift abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 1, Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier

gleiches Abstimmungsverhalten, damit wurde Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 2, Änderung des Kommunalwahlgesetzes. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier Stimmenthaltungen, Gegenstimmen und wenige Stimmen dafür. Damit ist Artikel 2 abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 3, Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier nur wenige Stimmen dafür. Bei Stimmenthaltungen und vielen Gegenstimmen wurde Artikel 3 abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 4, Änderung der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten, damit wurde Artikel 4 mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse abstimmen über Artikel 5, Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier hat es keine Mehrheit für den Artikel 5 gegeben.

Meine Damen und Herren! Alle Bestimmungen sind abgelehnt worden. Damit erübrigt sich die Gesamtabstimmung. Ich kann den Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes