Teil dieser Überprüfung ist eine sorgfältige Analyse der Istsituation. Diese umfasst ganz wesentlich die finanzielle Ausstattung. Zum Themenkreis der Sachgerechtigkeit der im Sächsischen Kulturraumgesetz geregelten Organisations- und Finanzstrukturen gehört auch die Fragestellung, ob die notwendige Planbarkeit der Mittel gegeben ist. Darüber hinaus wird die Staatsregierung bei der Evaluierung des Kulturraumgesetzes die Aufforderung des Landtages vom 12. März dieses Jahres aufgreifen und darauf eingehen, ob die Struktur des Sächsischen Kulturraumgesetzes so ausgelegt ist, dass neben dem Erhalt der Kulturlandschaft sich auch Raum zur Weiterentwicklung bietet.
Zur Stärkung dieser Funktion wird die Staatsregierung für den Bericht an den Landtag konkrete Vorschläge erarbeiten. Ausgangspunkt bildet dabei die Festlegung des Sächsischen Kulturraumgesetzes, wonach es zu den Aufgaben der Kulturräume gehört, die Träger kommunaler Kultur nicht nur finanziell zu unterstützen, sondern auch koordinierend tätig zu werden.
Darüber hinaus enthält das Sächsische Kulturraumgesetz explizit einen Gestaltungsauftrag: die „Erwartung, dass die Kulturräume bürgernahe, effiziente und wandlungsfähige Strukturen schaffen“. Schließlich hat der Landtag in seiner Entschließung zur kulturellen Bildung vom 17. Oktober 2013 die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen der Evaluierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes zur Prüfung anzuregen, wie die Kulturräume darin gestärkt werden können, in ihrem jeweiligen Kulturraum Maßnahmen der kulturellen Bildung zu unterstützen und weiter zu verstetigen. Diesen zusätzlichen Prüfauftrag wird die Staatsregierung ebenfalls wahrnehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen also, dass der Evaluierungsauftrag bereits weitgefasst ist. Erste und meines Erachtens wichtige Vorarbeiten haben bereits begonnen. Ich danke insbeson
dere dem Sächsischen Kultursenat, der Sächsischen Akademie der Künste, der Sächsischen Kulturstiftung des Freistaates Sachsen für die Veranstaltungsreihe „Ressource Kultur – Perspektive von Kunst und Kultur bis 2020“. In verschiedenen Foren wurden Fragen diskutiert, die sich aus dem demografischen und aus dem sozialen Wandel für die Kulturlandschaft in Sachsen ergeben.
Vor dem Hintergrund der anstehenden Evaluierung des Sächsischen Kulturraumgesetzes befasste sich die Reihe im Jahre 2013 schwerpunktmäßig mit der aktuellen Situation der sächsischen Kulturräume. Hierzu wurden in Döbeln, Borna und Zwickau Konferenzen durchgeführt. Die Arbeitsergebnisse aus den Kulturräumen wurden auf der Abschlussveranstaltung im Oktober 2013 in Dresden zusammengeführt.
In einer ersten Phase der Evaluierung wird mein Haus noch im Juli und im August eine Internetanhörung zu § 9 Sächsisches Kulturraumgesetz, zum § 1 der Sächsischen Kulturraumverordnung durchführen. Jeder Interessierte kann hier seine Überlegungen vortragen.
Unmittelbar danach soll eine beim SMWK angesiedelte Evaluierungs-AG mit beratender Aufgabe ihre Arbeit aufnehmen. Diese Evaluierungs-AG soll ihre konstituierende Sitzung noch im September 2014 haben. Sie ist von der Zusammensetzung her breit angelegt. Vertreten sein werden – neben meinem Haus – das Finanzministerium, das Innenministerium, die kommunalen Spitzenverbände, der Kultursenat, die Kulturräume durch zwei von Ihnen zu benennende Vertreter, die IG Landeskulturverbände und zwei externe, nicht aus Sachsen stammende Experten. Die bis dahin geleisteten Vor- und Zuarbeiten – dazu zähle ich ausdrücklich auch das Positionspapier des Sächsischen Kultursenats – bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit dieser Evaluierungs-AG.
Ich möchte nun der Arbeit dieser AG nicht vorgreifen. Sie muss zum Beispiel auch selbstständig entscheiden, welche Datengrundlagen sie für ihre Arbeit benötigt und welche sonstigen Erhebungen durchzuführen sind. Ziel ist es, dass die Evaluierungs-AG eine beratende Äußerung in Form eines Berichts erstellt – und dies möglichst noch im ersten Quartal 2015. Dies bildet dann in seiner Gesamtheit die Grundlage für den Bericht der Staatsregierung an den Landtag.
Vor einer Anpassung der in der Kulturraumverordnung genannten Prozentwerte zur Verteilung der Landeszuweisungen auf die verschiedenen Kulturräume wäre dann gegebenenfalls noch der FAG-Beirat anzuhören.
Aus dem eben Gesagten ergeben sich für die Evaluierung zwei Abweichungen zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Erstens: Den Evaluierungsantrag hat dieses Hohe Haus bereits festgelegt. Zweitens: Die Evaluierung hat die Staatsregierung durchzuführen. Das haben Sie ebenfalls bereits festgelegt. Aber ich möchte das gar nicht herausstellen.
Viel wichtiger erscheint mir der gemeinsame Grundkonsens zum Kulturraumgesetz, insbesondere zum dort
festgeschriebenen solidarischen Finanzierungsverbund zwischen der kommunalen Seite und der Landesseite wie auch zur vorgesehenen Evaluierung.
Lassen Sie mich zu guter Letzt festhalten: Derzeit ist ein gesetzeskonformer Vollzug der Landeszuweisungen an die Kulturräume nach § 6 Sächsisches Kulturraumgesetz sichergestellt. Weder bedarf es zusätzlicher Datengrundlagen, um die sachgerechte Mittelvergabe nach § 6 Sächsisches Kulturraumgesetz sicherzustellen – alle Kulturräume in Sachsen erhalten die Landeszuweisungen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen –, noch besteht aktuell die Notwendigkeit einer Anpassung der Sächsischen Kulturraumverordnung an die aktuell gültige Fassung des Sächsischen Kulturraumgesetzes.
Hohes Haus, das Sächsische Kulturraumgesetz ist zum 1. August 1994 in Kraft getreten, es wird also in wenigen Wochen 20 Jahre alt. Das Kulturraumgesetz ist eine Erfolgsgeschichte, und ich bin mir sicher: Diese Erfolgsgeschichte wird sich auch weit in die Zukunft hinein fortsetzen. Das kann, das wird der Fall sein, weil wir losgelöst von Aufgeregtheiten und persönlichem Ehrgeiz vielleicht auch Einzelner das Kulturraumgesetz fachgerecht überprüfen und gemeinsam daran arbeiten werden, es an die Erfordernisse der Zukunft anzupassen.
Wir haben gerade die Staatsregierung gehört. Das Wort hatte Frau Staatsministerin von Schorlemer. – Wie immer hat die einreichende Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, jetzt die Gelegenheit ihres Schlusswortes. Bitte, Herr Dr. Gerstenberg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich bin weitab von allen Aufgeregtheiten, auch wenn es jetzt Grund genug gebe. Auch wenn in diesem Haus schon Beschlüsse zur Evaluation gefasst wurden, spricht das ja nicht gegen einen Antrag, der weitergehende Punkte aufnehmen will. Das ist hier mit Fug und Recht möglich. Kollegin Fiedler, wenn Sie sagen, wir seien schon weiter, dann bringen Sie genau die falschen Beispiele. Ich könnte auch sagen, dass wir schon weiter sind. Unsere Fraktion fordert seit Jahren eine Erhöhung der Kulturraummittel um mindestens
12 Millionen Euro. Wir sind zu der Überzeugung gekommen, dass es unter dem Maßstab einer Erhöhung auch möglich sein muss, die ländlichen Kulturräume zu stärken, und wir sind überzeugt, dass die derzeitige Form der Einbeziehung von Investitionsmitteln, was zu sprunghaften Veränderungen der Zuweisungen führt, eine ungeeignete Form ist. Aber genau diese meine Erkenntnisse wollten wir nicht in diesen Antrag stellen, so wie Sie Ihre haben.
Dieser Antrag ist ein Rahmen, in dem Parameter für eine wissenschaftliche Evaluation geschaffen werden sollten.
Sie haben sich offensichtlich nicht einmal die Mühe gemacht, den Antrag gründlich zu lesen und zu begreifen.
Zweitens: Dieser Antrag enthält einen Warnhinweis, Frau Staatsministerin, und da geht es um die Datengrundlage. Prof. Vogt ist gescheitert, die Daten aus den einzelnen Kulturräumen qualifiziert zu vergleichen; sie sind zurzeit nicht vergleichbar. Ich bitte Sie, das sehr ernst zu nehmen. Kollegin Fiedler, zumindest der Präsident des Sächsischen Kultursenats, Herr Schramm, hat das sehr ernst genommen. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken. Eine Evaluation nutzt uns nichts, wenn sie nicht auf einer verlässlichen Datengrundlage durchgeführt wird. Dann bekommen wir ein Ergebnis, aber das ist eine Luftnummer.
Drittens – auch das ist Ziel dieses Antrags –: Wir wollten mit diesem Antrag wieder das Kulturraumgesetz zu einem gemeinsamen Anliegen des Sächsischen Landtags machen. Das habe ich mich auszudrücken bemüht; ein Bruch ist 2010 erfolgt, ich habe bisher nicht davon gesprochen. Es war die Novelle des Kulturraumgesetzes im Jahre 2010. Das hat hier wirklich eine Tradition dieses Hauses gebrochen, und es reicht jetzt nicht aus, wenn eine Koalitionsmehrheit oder ein Kultursenat sich äußert. Ich denke, wenn dieses Kulturraumgesetz ein Erfolgsmodell bleiben soll, dann muss es möglich sein, dass sich dieser Sächsi
Wenn wir seit 1993 davon sprechen, dass es ein Erfolgsmodell ist, dann ist es ja deshalb dazu gekommen, weil damals der Mut bestand, die eingefahrenen Wege der Kulturfinanzierung zu verlassen und völlig neue Wege zu gehen. Ich bin überzeugt: Wir müssen über die bisher beschriebenen Stellschrauben hinaus auch wieder den Mut haben, neue Szenarien zu denken, neue Überlegungen anzustellen, und zwar mit Leuten, die auch diesen Mut haben. Nur dann wird das Kulturraumgesetz auch in 20 Jahren noch eine Erfolgsgeschichte sein.
Meine Damen und Herren, ich stelle nun die Drucksache 5/14412 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Damit ist die Drucksache 5/14412 nicht beschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Zur Reihenfolge: Die einbringende NPD, CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende NPD ergreift Herr Szymanski das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man merkt, in drei Tagen ist die Europawahl, auch in Deutschland. In Großbritannien und den Niederlanden läuft sie ja bereits. Deshalb ist die Presse heute voll mit Artikeln zum Thema EUSozialbetrug. Die „Saarbrücker Zeitung“ zum Beispiel schreibt: „Berlin schränkt Sozialbetrug ein. Große Koalition arbeitet an Gesetzentwurf. GRÜNE sprechen von Wahlkampfgetöse“. – Letzterem stimme ich durchaus zu, wenn auch aus anderen Gründen als die GRÜNEN.
Die Bundesregierung will dieses Problem jetzt auch in Angriff nehmen – gemäß der CSU-Parole „Wer betrügt, der fliegt!“. Ich bin gespannt, was nach der Europawahl herauskommt. Die SPD, also der Koalitionspartner, hat ja schon Bedenken angemeldet. Vermutlich ist das auch wieder nur ein Wahlkampfgag der Union.
Meine Damen und Herren, die vermeintlichen Segnungen einer Europäisierung des Sozialrechts, die sich nach der neueren Rechtsprechung des EuGH abzeichnet, bekom
men vor allem wir Deutschen zu spüren. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums haben wir allein durch die Kindergeldansprüche von polnischen, tschechischen und anderen Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland mit Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Euro in diesem Jahr zu rechnen. Bis zum Ende des Jahrzehnts dürfte sich diese Summe auf mehr als 2 Milliarden Euro erhöhen.
Die Anzahl polnischer Kinder, für die der deutsche Staat Kindergeld zahlt, obwohl sie im Ausland leben, ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Waren 2005 nur etwas über 4 600 nicht in Deutschland lebende polnische Kinder anspruchsberechtigt, so belief sich ihre Zahl 2013 schon auf rund 43 000. Dies entspricht einem Anstieg von über 800 % in nur neun Jahren.
Prozentual sieht es bei Rumänen noch dramatischer aus. Diese werden von der Statistik zwar erst seit 2012 erfasst; dennoch hat sich die Anzahl der im Ausland lebenden anspruchsberechtigten rumänischen Kinder seitdem mehr als verhundertfacht. Sie stieg von nur 30 Fällen Ende 2012 auf mittlerweile über 3 400 Fälle Ende 2013.
Zwar wird der deutsche Kindergeldanspruch mit beispielsweise dem polnischen verrechnet, doch von den deutschen Zahlungen von 184 bis 215 Euro gehen hier
Noch immer liegen etwa 30 000 Kindergeldanträge von EU-Saisonarbeitern auf Halde, die wegen Personalknappheit noch nicht bearbeitet werden konnten. Auch hier zeigt sich für uns wieder eine Kostenfalle; denn allein, um zusätzlich Personal einzustellen, um diese Anträge abzuarbeiten, die die Familienkassen in Deutschland derzeit überfluten, müssen in diesem Jahr 3,3 Millionen Euro in die Hand genommen werden.
Sie werden nun vielleicht fragen, was hat das alles mit unserem Antrag konkret zu tun? Darin geht es doch um EU-Sozialbetrüger und nicht um Spargelstecher und andere Saisonkräfte aus dem EU-Ausland. Richtig, aber genau dieses Kindergeldbeispiel zeigt die finanziellen Folgen eines anderen EuGH-Urteils, das für Deutschland noch dramatische Züge annehmen kann, zumal sich so etwas in Polen, Tschechien und anderen Staaten, aus denen saisonale Arbeitskräfte angeworben werden, in Windeseile herumspricht.
Ein ähnliches Desaster droht uns nun, sollte der Europäische Gerichtshof auch hinsichtlich der Hartz-IV
Zahlungen für EU-Ausländer die Urteile des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen und anderer Gerichte bestätigen und damit für einen weiteren Dammbruch sorgen. Mir ist natürlich auch bekannt, dass der Generalanwalt beim EuGH dazu inzwischen eine andere Meinung vertritt, das heißt, die deutsche Position stützt, aber die Frage ist, ob der EuGH dem folgt. Er muss dieser Stellungnahme – der Abschlussstellungnahme des Generalanwalts – ja nicht zwingend folgen.
Es geht unter anderem um einen Fall aus Leipzig, der medial hohe Wellen schlug. Es handelte sich dort um die rumänische Staatsbürgerin Elsbeta D., die 2010 mit ihrem Sohn nach Deutschland zog und schließlich bei ihrer Schwester in Leipzig unterkam. Von vornherein war klar, dass die Frau, die in Rumänien nur drei Jahre lang die Schule besucht hatte, auf dem deutschen Arbeitsmarkt kaum vermittelbar sein wird. Schon bei der Einreise hätte man also von Zuzug zwecks Erschleichung von sozialen Transferleistungen ausgehen und entsprechend handeln können.
Deshalb fordern wir mit unserem heutigen Antrag als NPD-Fraktion Ausweisung statt Hartz IV für Sozialbetrüger, und zwar nach geltendem Recht.
Zurück zur rumänischen Staatsbürgerin Elsbetha D. Diese beantragte zunächst Kindergeld – was ihr zugestanden wurde –, dann beantragte sie Hartz IV, was ihr das Jobcenter in Leipzig verweigerte. Damit wollte sie sich aber nicht abfinden und ging vor das Sozialgericht. Die Richter verwiesen auch diesen Fall – wie die ähnlichen aus NRW, die für die Kläger in den Fällen allerdings erfolgreich waren – nun zunächst zum EuGH nach Luxemburg, wo ein Grundsatzurteil gefällt werden soll – wohl noch in diesem Jahr, wie man hört.