Protocol of the Session on May 21, 2014

Der Koalition. – Aber erst der ruhige Teil.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fakt ist, der Freistaat zahlt an die kommunale Ebene für die Schülerbeförderung tatsächlich Mittel in Höhe von 57 Millionen Euro, allerdings aus eigener Tasche nur 3 Millionen Euro. Die restlichen 54 Millionen Euro nimmt er sich aus den Regionalisierungsmitteln des Bundes und leitet sie durch den eigenen Haushalt weiter an die kommunale Ebene. Für dieses Geld sollen insbesondere – so steht es im Regionalisierungsgesetz – Dienstleistungen, Nahverkehrsdienstleistungen im SPNV, finanziert werden.

Fakt ist, Bildung ist Landesaufgabe. Wir leiten die kostenlose Schülerbeförderung genau von diesem Auftrag her und sagen: Wenn nach der Verfassung die Lernmittelfreiheit und die Schulkostenfreiheit gelten muss, dann impliziert das zugleich, dass die Schülerinnen und Schüler ebenso kostenlos zur Schule gelangen müssen.

(Benjamin Karabinski, FDP: Wir sehen es anders!)

Das ist richtig. Sie sehen es jetzt anders, Kollege Karabinski. Das wechselt bei Ihnen immer.

(Beifall des Abg. Holger Szymanski, NPD)

Wenn Sie in der Opposition sind, dann sehen Sie die kostenlose Schülerbeförderung als erforderlich an. Wenn Sie in der Regierung sind, dann sitzt Ihnen der Finanzminister im Nacken – und der Kollege Verkehrsminister ist nicht stark genug, sich gegen ihn durchzusetzen; die Kollegen der CDU im Übrigen auch nicht – und Sie sind der Auffassung, die kommunale Ebene muss es richten.

(Benjamin Karabinski, FDP: Der Auffassung sind wir immer!)

Genauso machen Sie es; Wechselbäder der Gefühle. Das machen Sie jetzt auch mit Ihren Wahlplakaten. Jetzt ist die kommunale Ebene verantwortlich. Wenn Sie in der Opposition sind, dann darf es wieder das Land sein.

(Zurufe von der CDU: Ruhig! – Robert Clemen, CDU: Ich habe nichts an den Ohren!)

Ich darf aus Ihrem Antrag, der FDP-Fraktion, vom 23. Januar 2009 zitieren – entweder haben Sie Amnesie oder Sie wollen es verschweigen –: „Familien entlasten –. Kostenfreie Schülerbeförderung einführen“ mit der Argumentation, als Hauptverantwortlicher für die Schulschließungen solle das Land die dadurch entstehenden Mehrkosten ausgleichen. Mit der Entlastung der Eltern werde auch die Familienfreundlichkeit Sachsens gestärkt. – Meine Damen und Herren, was denn jetzt: Schülerbeförderung kostenfrei oder nicht? Was ist der richtige Weg?

(Enrico Stange, DIE LINKE, hält ein Papier hoch.)

Meine Damen und Herren, was Sie damit plakatieren,

Herr Stange, Sie kennen unsere Geschäftsordnung. Bitte seien Sie so freundlich und nehmen Sie es herunter.

Ich bedanke mich für den Ordnungsruf, Frau Präsidentin.

Es war kein Ordnungsruf. Ich habe Sie gebeten, das herunterzunehmen.

Danke für den Hinweis.

Meine Damen und Herren! Der Kollege Karabinski hat im Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa formuliert:

(Benjamin Karabinski, FDP: Im Schulausschuss war es!)

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Sowohl als auch!)

Nein, nein. – Da bin ich nicht drin.

(Benjamin Karabinski, FDP: Dann war es der Innenausschuss!)

Der kann es gewesen sein. Okay, dann war es der Innenausschuss. Dort hat er formuliert, es sei eine Aufgabe der Kommunen und – vor allem! – es sei den Eltern zuzumuten. Was denn jetzt? Das müsst ihr einmal euren Chemnitzer Kollegen und auch denen aus dem Erzgebirge sagen. Ist es denn jetzt zumutbar oder nicht? Solche Doppelzüngigkeit fällt irgendwann auf. Dann fallt ihr heraus. Das ist das Ergebnis davon.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Ja, das ist aber von uns.

(Heiterkeit)

Es ist aber erlaubt. – Frau Dr. Pinka, bitte.

Vielen Dank, Herr Kollege Stange. – Ist Ihnen bekannt, dass es im Landkreis Mittelsachsen einen Beschluss gibt, zu dem sich Herr Kreisrat Karabinski auch positioniert hat?

Dann kann er uns vielleicht erklären, wie er sich positioniert hat. Der Kreistag Mittelsachsen hat jedenfalls beschlossen, dass sich die Landkreisverwaltung meines Wissens an das Land wenden soll, um die entsprechenden Mittel zu erlösen, um eine kostenlose Schülerbeförderung möglich zu machen. Vielleicht kann er sich hier dazu stellen.

Fakt ist eines: Die Kollegin Stange hat völlig recht. Der Druck wächst in den Landkreisen durch die Elternvertretungen. Deswegen ist es ein Gebot der Stunde, sich genau dieses Themas anzunehmen. Wer sonst als der Landtag sollte genau das tun, weil er nämlich in der Folge einer solchen Gesetzesänderung über die Mittel zu beschließen hätte?

Kollege Bienst, Kostenansatz. Ich darf Ihnen eines sagen: Der Kollege Präsident des Rechnungshofs hat ja ein

Gesetz angefochten, nicht den Kostenteil, weil es ihm wahrscheinlich genauso unschlüssig gewesen ist wie uns allen zusammen. Sie haben eine Summe hineingeschrieben und keiner weiß, wie sie zustande gekommen ist. Es geht darum, was das Standortegesetz kosten soll. Keiner weiß, ob es wirklich so ausgeht. Mir wollen Sie aber erzählen, dass der Kostenansatz für dieses Gesetz eigentlich nicht geht. Kollege Bienst, nehmen Sie sich bitte selbst ernst, mit dieser Koalition und mit den Gesetzentwürfen, die Sie hier eingebracht haben.

Fakt ist auch – das werden wir noch heute Abend zu nachtschlafender Zeit behandeln –: Sondergutachten CityTunnel. Der Freistaat hat einen Vertrag geschlossen. Das Ding ist doppelt so teuer geworden. Liebe Leute! Entweder nimmt sich der Freistaat und nimmt sich diese Koalition ernst oder nicht. Ihr macht Dinger und verlangt von uns, dass wir es richtig machen. So geht es nicht!

Fakt ist auch, liebe Kolleginnen und Kollegen – jetzt ist Eva Jähnigen weg –: Wir haben nicht beabsichtigt, mit dem Gesetzentwurf den großen Wurf zu machen. Wir haben beabsichtigt, einen ersten wichtigen Schritt zur kostenlosen Schülerbeförderung zu machen, nämlich die Entlastung der Eltern von den Elternbeiträgen. Punkt. Nicht mehr und nicht weniger. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf relativ überschaubar und deshalb, meine Damen und Herren, ist er auch mehr als zustimmungsfähig.

Ihre Argumentation, von der Koalition, sind Schutzbehauptungen. Es geht einfach darum, nicht zuzulassen, was nicht sein darf, und dass Sie von der FDP dann ab September wieder die kostenlose Schülerbeförderung fordern dürfen als außerparlamentarische Opposition, darauf freue ich mich ganz besonders.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Herr Karabinski, bitte.

Lieber Enno Stange, liebe Jana Pinka, ihr habt mich mehrmals angesprochen. Deswegen möchte ich kurz auf eure Fragen antworten.

Die FDP kann auch jetzt die für die Eltern beitragsfreie Schülerbeförderung verlangen, fordern, im Rahmen des Kommunalwahlkampfs, weil die Kommunen zuständig sind. Das ist schon mehrfach gesagt worden.

Wir können uns gerne noch einmal das Beispiel Mittelsachsen angucken, weil es angesprochen worden ist. Es sind rund 2 Millionen Euro, welche die Eltern als Beiträge für die Schülerbeförderung zahlen müssen. Der Haushalt des Kreises Mittelsachsen umfasst rund 350 Millionen Euro. Der Landkreis Mittelsachsen könnte, wenn er wollte, eine beitragsfreie Schülerbeförderung gewährleisten. Dafür gibt es aber keine Mehrheit im Kreistag. Das gilt auch für alle anderen Landkreise.

Die Landkreise könnten die Elternbeiträge übernehmen. Das Vogtland macht es ja. Alle anderen Landkreise tun es

nicht. Es ist eine kommunale Aufgabe und es ist richtig, dass sich die Kommunen und die Kreisräte dazu positionieren. Deswegen ist es derzeit in den Städten und Gemeinden natürlich ein Thema. Die einen wollen es, die anderen wollen es nicht. Dann muss man sich im Herbst als Kreistag zusammenfinden und sich dazu positionieren.

Es ist Aufgabe des Kreistages, und die Kreistage müssen das entscheiden und nicht der Landtag. Deshalb ist das eine Debatte am falschen Ort.

(Beifall bei der FDP – Widerspruch bei den LINKEN)

Herr Stange, bitte.

Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Karabinski! Ich will noch einmal daran erinnern: Nicht alles, was Sie als FDP-Fraktion schriftlich verfassen, ist dummes Zeug. Dieser Antrag vom 23. Januar 2009 argumentiert genau im Sinne des Gesetzentwurfs von heute. Ich darf zitieren:

„Der Landtag möge beschließen, die Staatsregierung zu ersuchen,“ – das ist der Weg, den auch die Kollegen der SPD gegangen sind –

„erstens die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Beförderung von Schülern auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Schule keinen Elternanteil erheben,

zweitens den Kommunen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu erstatten.“ In der Begründung steht das, was ich vorhin vorgetragen habe. Ich kann nichts anderes erkennen als genau dieselbe Intention, fast sogar denselben Wortlaut, wie er in unserem Gesetzentwurf steht.