Protocol of the Session on May 21, 2014

Natürlich ist es jetzt schwer, angesichts der dramatischen Personalsituation grundlegende Veränderungen durchzusetzen. Wenn zum Beispiel aktuell allein 44 Direktorenstellen im Freistaat nur noch kommissarisch besetzt sind, woher sollen dann die Leiter für neue Schulen kommen? Der Generationenumbruch in der Lehrerschaft ist in vollem Gange. Es wird schwierig, die ausscheidenden Lehrer vollumfänglich zu ersetzen. Darüber sprechen wir aber später noch. Auch die Neu- und Wiedereröffnung geschlossener Schulen dürfte auf einige Schwierigkeiten stoßen, Stichwort: neue Nutzung, Bauvorschriften usw. Aber auch die Themen Integration und Inklusion sollten noch einmal gründlich überdacht und nicht als Selbstzweck angesehen werden.

Mit den in der Vergangenheit, Gegenwart und mit Sicherheit in der Zukunft verplemperten finanziellen Mitteln – mein Kollege Mario Löffler wird in seinem Debattenbeitrag zum nächsten Tagesordnungspunkt noch einiges dazu

ansprechen – könnte auch die Sicherung wohnortnaher Schulstandorte und Bildung im ländlichen Raum vorangetrieben werden – ich möchte allerdings betonen: vorangetrieben und nicht von heute auf morgen eingeführt und lückenlos umgesetzt. Dazu ist es im Moment schon zu spät.

Frau Falken neigt ja gern zu Überspitzungen, was den Umgang mit ihren Initiativen nicht gerade einfacher macht. Aber wie bereits gesagt, als NPD-Fraktion werden wir dem heutigen Gesetzentwurf zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde in der Aussprache. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Den kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Frau Staatsministerin Kurth, bitte, Sie haben jetzt dazu Gelegenheit. Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! 1 289 öffentliche allgemeinbildende Schulen gibt es in Sachsen. Der Freistaat verfügt damit über eine bedarfsgerechte Schullandschaft mit zumutbaren Schulwegen. Zwischen Staatsregierung und diesem Hohen Haus herrscht Konsens darüber, das Schulnetz stabil zu erhalten; denn qualitativ hochwertige und wohnortnahe Schulstandorte sind nötig, wenn die ländlichen Regionen für Familien und Unternehmen bei uns im Freistaat Sachsen attraktiv bleiben sollen.

Der Sächsische Landtag hat dazu in seiner Sitzung vom 16. Oktober 2013 ein erweitertes Schulschließungsmoratorium verabschiedet. Dieses Schulschließungsmoratorium, Frau Falken, sagt unter anderem aus, dass Schulen im ländlichen Raum erhalten werden, jedoch in Ober- und Mittelzentren ein anderer Maßstab angelegt wird. Insofern waren Ihre Beispiele, die Sie vorhin benannt haben, nicht ganz exakt.

Zum Schulstandort Weßnig, den Sie mehrfach erwähnt haben, kann ich heute hier sagen, dass wir nach intensiver Prüfung in unserem Haus die Entscheidung getroffen haben, dass der Klassenverband in Weßnig in der 4. Klasse beibehalten wird.

Bereits einige Wochen zuvor – ich komme noch einmal auf den 16. Oktober 2013 und unser erweitertes Schulschließungsmoratorium zurück – haben mein Kollege, Staatsminister Frank Kupfer, und ich das Konzept zur Sicherung der Schulen im ländlichen Raum vorgelegt.

Wenn wir jetzt einmal nach Brandenburg schauen, Frau Dr. Stange, und das Papier der Demografiekommission hernehmen, so steht dort zum Schulnetzplan der Zukunft geschrieben, dass die Jahrgangsstufen 5 und 6 an Grundschulen, die die Schülerzahlen nicht erfüllen, am Hauptstandort zusammengeführt werden. Was mutet man Kindern zu, wenn sie fortwährend in andere Klassenver

bände gebracht werden, und zwar mehrfach? Das ist kein Weg, die demografische Situation im Freistaat Sachsen zu bewältigen. Hier setzen wir auf Kontinuität und Qualität.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Wir sind heute im Freistaat Sachsen in einer anderen demografischen Situation als noch vor einigen Jahren. Unsere Schülerzahlen steigen wieder. Über 4 000 Mädchen und Jungen werden im Schuljahr 2014/2015 mehr in die Schule gehen als noch in diesem Schuljahr. Der Zuwachs konzentriert sich aber, wie wir alle wissen, auf die Ballungszentren, während die Schülerzahlen in den ländlichen Regionen zum Teil dramatisch absinken.

Das alles ist Ihnen nicht neu, meine Damen und Herren. Ich will damit aber deutlich machen, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Sicherung der Schulstandorte genau an dieser Stelle krankt. Die massive Absenkung der Klassenobergrenzen und der Mindestschülerzahlen vernachlässigt gerade diese differenzierte Schülerzahlentwicklung bei uns im Freistaat Sachsen.

Was ist denn, wenn die Mindestschülerzahlen trotzdem unterschritten werden? Selbst wenn es nur ein Schüler weniger ist, kann eine Klasse dann nicht gebildet werden. Es braucht also keine pauschalisierte Lösung, sondern differenzierte Antworten auf diese demografische Entwicklung – so wie sie die Staatsregierung mit dem Konzept zur Sicherung der Schulen im ländlichen Raum vorgelegt hat: mit den Möglichkeiten zum jahrgangsübergreifenden Unterricht, den Oberschulen im Tandem und der Neuzuschneidung von Schulbezirken. Einige dieser Maßnahmen bedürfen der Novellierung des Schulgesetzes. Bis dahin – –

Frau Staatsministerin, gestatten Sie – –

– Ich möchte nur den Gedanken noch zu Ende führen.

Bitte sehr.

Bis dahin sind die betroffenen Schulen durch das vom Sächsischen Landtag beschlossene Moratorium geschützt. In diesem Zusammenhang halte ich es nicht für ratsam, der Schulgesetznovelle vorzugreifen.

Sie gestatten eine Zwischenfrage? – Bitte, Frau Falken.

Frau Staatsministerin, Sie haben ja jetzt das neue Schulgesetz, die Novellierung des Schulgesetzes, was Sie vorhaben, schon ganz kurz angesprochen. Können Sie bitte dem Hohen Haus sagen, welche zeitlichen Planungen Sie für die Erarbeitung des Schulgesetzes der staatlichen Schulen vorgesehen haben? Sie haben es doch sicher jetzt schon in der Planung; Sie haben es ja in unterschiedlichen Gremien schon mehrfach benannt. Können Sie dem Hohen Haus eine zeitlichen

Orientierung bezüglich der Vorbereitung geben bzw. vor allen Dingen der Einbringung und dann der Beschlussfassung hier im Landtag?

Bitte, Frau Staatsministerin.

Wir sind zurzeit schon in der Diskussion zu den vielfältigsten Punkten, die einer Schulgesetzänderung vorausgehen müssen. Zu Beginn der neues Legislatur wird die Erarbeitung des neuen Schulgesetzes beginnen, und wir werden sicher dann in diesem Hohen Haus, wenn wir die Gesetzesnovelle zugeleitet haben, sehr intensiv die Möglichkeit haben, miteinander zu diskutieren.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Frau Dr. Stange?

Ich möchte vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.

Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Ministerin, ich möchte an dieser Stelle, weil Sie es nicht gesagt haben, noch einmal herausheben, dass das Moratorium, auch wenn es hier vom Landtag beschlossen worden ist, bis zum Ende dieser Legislaturperiode gilt und nicht darüber hinaus. Eine neue Regierung, ein neuer Landtag muss ein neues Moratorium beschließen, denn ein neues Schulgesetz liegt nicht auf dem Tisch.

Das möchte ich noch einmal klarstellen, nicht dass vielleicht in der Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dieses Moratorium könnte eventuell weitere Wirkung entfalten.

Ein zweiter Punkt, den ich richtigstellen möchte: Das Beispiel aus Brandenburg ist fehlgeleitet. Sachsen hat keine 5. und 6. Klasse an der Grundschule; Sachsen lässt seine Schüler gleich nach der 4. Klasse an einen anderen Schulstandort wandern. In Brandenburg bleiben die Schüler zumindest in Klasse 5 und 6 zusammen.

(Zuruf des Abg. Thomas Schmidt, CDU)

Sie gehen nur an einen zentralen Standort – so wie es viele Jahre in Niedersachsen der Fall gewesen ist –, und die Evaluierung in Niedersachsen für die Orientierungsstufe ist sehr positiv ausgefallen – was zu der Kritik geführt hatte, dass man diese Orientierungsstufe abgeschafft hat. Genau das war der Sinn, dass man im ländli

chen Raum die Schüler in Klasse 5 und 6 zusammenlässt und nicht schon auf verschiedene Schulformen aufteilt, wie es in Sachsen der Fall ist.

(Zuruf der Staatsministerin Brunhild Kurth)

Frau Staatsministerin, Sie möchten erwidern? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Abstimmung. Zuvor frage ich Sie, Herr Bienst, als Berichterstatter des Ausschusses: Wünschen Sie das Wort? – Nein, gut.

Meine Damen und Herren! Aufgerufen ist das Gesetz zur Sicherung wohnortnaher Schulstandorte und Bildung im ländlichen Raum (Sächsisches Schulstandortsicherungs- gesetz), Drucksache 5/12794, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion. Es liegen keine Änderungsanträge vor. Ich möchte Ihnen vorschlagen, artikelweise über den Gesetzentwurf abzustimmen. Wünscht jemand etwas anderes? – Das ist nicht der Fall.

Ich lasse abstimmen über die Überschrift. Wer ist dafür? – Danke. Gibt es Gegenstimmen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist der Überschrift dennoch nicht entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über den Artikel 1, Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat der Artikel nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Meine Damen und Herren, die Abstimmung zu Artikel 2 ist aufgerufen, Kommunaler Mehrbelastungsausgleich. Wer stimmt zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür hat auch dieser Artikel nicht die erforderliche Mehrheit erhalten.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 3, Inkrafttreten. Wer möchte zustimmen? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür wurde auch hier nicht die erforderliche Mehrheit erreicht.

Da kein Teil des Gesetzentwurfes die erforderliche Mehrheit gefunden hat, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Der Gesetzentwurf ist nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Regelung der Kostenfreiheit der Schülerbeförderung

für Eltern und Schüler in Sachsen (Sächsisches