Protocol of the Session on May 21, 2014

Eine weitere Variante ist das Bürgerterminal. Das sind keine Automaten, wie wir sie etwa von der Bank her kennen, sondern über ein Bürgerterminal wird eine Videotelefonverbindung zu einem Verwaltungsmitarbeiter aufgebaut. Damit können die Verwaltungsanliegen bearbeitet werden, als würde man am Schalter einer Behörde stehen. Dabei sind keine technischen Vorkenntnisse beim Bürger nötig, weil die Bedienung durch den Mitarbeiter der Verwaltung gesteuert wird.

Meine Damen und Herren, Rückmeldungen zu diesem Bürgerterminal erhalten wir inzwischen auch aus anderen Bundesländern, nachdem wir dieses Terminal auf Messen, etwa der CeBIT in Hannover, vorgestellt haben. Das Interesse besteht auch im Ausland. Regionen, die vergleichbare demografische Probleme oder Probleme mit einer extrem dünnen Besiedlung haben, fragen nach, wollen das Bürgerterminal sehen und bei sich ausprobie

ren. Wir erhalten Anfragen aus Spanien, Litauen, Indien, Finnland oder Schweden.

Das Bürgerterminal könnte sich auf diese Weise tatsächlich sogar zu einem Exportschlager aus Sachsen entwickeln, und das meine ich wörtlich, denn die Herstellung des Bürgerterminals passiert in Sachsen. Die Herstellerfirma eKiosk sitzt in Dresden; die Blechbearbeitung für das Bürgerterminal passiert bei der Firma Käppler & Pausch in Neukirch in der Lausitz.

(Beifall bei der FDP)

Die Staatsmodernisierung hat damit auch unmittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft in Sachsen, nicht nur auf die Verwaltung, und das finden wir gut.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Zur Multikanalstrategie: Um die Verwaltung rund um die Uhr erreichbar zu machen, gehören weiterhin auch die einheitliche Behördenrufnummer 115, das Internetportal Amt24 und die Online-Bezahlplattform ePayBL dazu. Das ist so eine Art staatliches PayPal-System. 15 000 Bezahlvorgänge sind im letzten Jahr darüber abgewickelt worden, und dieses System aus Sachsen wird nicht nur in Sachsen eingesetzt. Auch der Deutsche Wetterdienst lässt seine Bezahlvorgänge inzwischen über dieses Portal abwickeln.

Meine Damen und Herren, Staatsmodernisierung ist auch das Vorhaben, Chancen zu nutzen, um eine bessere Beteiligung der Bürger möglich zu machen, etwa über die Online-Bürgerbeteiligung. Wir haben den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen erstmals ermöglicht, sich schon im Vorfeld bei Gesetzgebungsverfahren, nämlich bei der Erarbeitung von Gesetzen, online zu beteiligen. Die Anhörung zum Normenkontrollratsgesetz hat gezeigt, dass die Bürger diese Möglichkeit tatsächlich nutzen. Meine Damen und Herren, eine solche Online-Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren gibt es in anderen Bundesländern nicht.

Ein kleines konkretes Beispiel für die bessere Kommunikation mit den Bürgern, nicht nur in Gesetzgebungsverfahren, sondern bei den vielen alltäglichen Kleinigkeiten, ist die Kommunikation hier in Dresden zwischen Bürgern und Verwaltung über die sogenannte Dreck-weg-App. Das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger haben mit einem Smartphone ganz einfach die Möglichkeit, der Verwaltung unmittelbar Verschmutzungen zu melden. Das wird über GPS gesteuert eingespeist, und die Bürger machen auch regelmäßig davon Gebrauch.

Die Nutzung von IT erstreckt sich nicht nur auf die Verwaltung, sondern auch auf die Kommunikation mit den Bürgern. Das wollen wir ausbauen, sei es bei den großen wichtigen Dingen – wie in den Gesetzgebungsverfahren – oder auch in den kleinen Dingen; wir wollen es überall einsetzen.

Nach umfangreichen Abstimmungen haben wir jetzt den Entwurf eines Sächsischen E-Government-Gesetzes in den Sächsischen Landtag eingebracht. Der Datenschutz

beauftragte war von Anfang an in die Entwicklung des Gesetzes eingebunden. Dieses Gesetz regelt den Umstieg der Verwaltung eines Bundeslandes von der Papierakte auf die elektronische Akte. Sachsen ist auch hier das erste Bundesland, das ein solches Gesetz erarbeitet und einführt, und in der Tat: Sachsen wäre dann auch insofern bei der Einführung der IT in der Verwaltung insgesamt Spitzenreiter in Deutschland. Das mag nur einen Randbereich oder einen kleinen Bereich der Verwaltung betreffen, aber es ist ein Bereich, der für die Verwaltungsarbeit im Freistaat ausgesprochen wichtig ist und der so auch Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, auf die Staatskasse, auf die Unternehmen und den Standort hat, meine Damen und Herren.

Wir sind davon überzeugt, dass Sachsen es mit dieser und weiteren geschilderten Maßnahmen schaffen kann, dahin zu kommen, wo wir es in zehn, 15 Jahren sehen wollen: in der Spitzengruppe der Bundesländer, in der Gruppe der führenden Regionen in der europäischen Region. Die fünf Jahre, über die ich jetzt gesprochen habe, sind eine kurze Zeit für die Umsetzung eines solch komplexen Projektes wie dem der Staatsmodernisierung. Wir haben noch viel vor. Die Ressorts werden Deregulierung und Normenabbau weiterhin als Daueraufgabe ansehen. Wir werden nicht stehenbleiben, und auch die Entwicklung der IT wird weitergehen. Wir haben die Chance, Sachsen bundesweit an die Spitze zu führen. Wir wollen das auch in allen anderen Bereichen unternehmen, in denen wir es noch nicht haben, meine Damen und Herren.

Diese Staatsregierung wird sich nach Möglichkeit weiter dafür einsetzen, dass wir es schaffen, Sachsen tatsächlich an die Spitze der deutschen Bundesländer zu bringen, und wir hoffen dabei auf Ihre Unterstützung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Wir hörten die Fachregierungserklärung des Staatsministers der Justiz und für Europa, Herrn Dr. Martens. Ich danke dem Herrn Staatsminister.

Wir kommen zur Aussprache. Folgende Redezeiten für die Fraktionen wurden festgelegt: CDU 33 Minuten, DIE LINKE 24 Minuten, SPD 14 Minuten, FDP 14 Minuten, GRÜNE 12 Minuten und NPD 12 Minuten. Die Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Das Wort ergreift jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Kollege Bartl.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine einzige Erfolgsstory, was Sie uns eben präsentiert haben, Herr Staatsminister der Justiz und für Europa. Der Kern der Botschaft: Dank des segensreichen Wirkens der CDU/FDP-Staatsregierung und ihrer Koalition im Landtag ist Sachsen unaufhaltbar auf dem Weg in die Spitzengruppe der deutschen Bundesländer.

(Christian Piwarz, CDU: Jetzt einfach die Rede beenden!)

Mehr noch: Es winken die lichten Höhen, damit das Ziel, dass Sachsen laut Ihrer Regierungserklärung – wörtlich – zu einer der modernsten und wohlhabendsten Regionen in Deutschland und Europa wird, Wirklichkeit erlangt.

(Staatsminister Dr. Jürgen Martens: Ja!)

Nebenbei bemerkt: In den wohlhabendsten Regionen Europas wird momentan ein Mindestlohn in Höhe von 22 Euro bezahlt – das nur am Rande bemerkt zu dem, worüber wir jetzt reden.

Sachsenherz, was willst du mehr? Um nicht falsch verstanden zu werden: Ehre, wem Ehre gebührt und Würdigung erfolgreicher Entwicklungen, wo diese tatsächlich zu verzeichnen und zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger und dieses Staatswesens zu konstatieren sind.

Gehen wir aber einmal sachlich heran. Nachdem Sie im ersten Teil Ihrer Regierungserklärung im Wesentlichen beschrieben haben, welche strategischen und operativen Ziele und Zielwerte bis zum Jahr 2020 für die jetzige Staatsregierung formuliert und unter welchen allgemeinen Rahmenbedingungen diese verwirklicht werden sollen, kommen Sie dann, Herr Staatsminister, zu konkreten Darstellungen dessen, was in den letzten fünf Jahren, also in dieser Legislaturperiode, in der Staatsmodernisierung tatsächlich erreicht wurde.

Sie nennen zuvörderst bei der Beschreibung der modernisierenden Strukturveränderungen in der Verwaltung und in der Justiz als wesentliches Element das bei seiner Annahme im Hohen Haus höchst umstrittene Standortegesetz. Sie haben das im Übrigen zwar nicht in Ihrer Rede, aber in dem uns dankenswerterweise übermittelten Redemanuskript mit einem Seitenhieb auf den Sächsischen Rechnungshof getan. Dieser ist vor dem Verfassungsgerichtshof unterlegen. Dazu möchten wir anmerken, dass es hierbei nur um die Regelungen für den Rechnungshof ging.

Wir möchten an dieser Stelle eine Problematik ins Gespräch bringen, die nach unserer Auffassung, wenn Sie hier die Ergebnisse der Staatsmodernisierung erörtern, mit hätte angesprochen werden müssen. Das hätte zur Lauterkeit dazugehört. Ich nenne zum Beispiel die mit dem Standortegesetz herbeigeführte Schließung des Amtsgerichts Annaberg mit der Maßgabe, dass das gesamte dort beschäftigte richterliche und nichtrichterliche Personal dem dann für alle Bewohner des früheren Kreises Annaberg zuständigen Amtsgericht Marienberg bis zum 31. Dezember 2013 zugeführt sein sollte.

Stand heute: Die für die Zusammenführung beider Gerichte erforderlichen Baumaßnahmen am Standort Marienberg haben noch nicht einmal begonnen. Stattdessen sind, wie aus Insiderkreisen verlautet, mehr als 200 000 Euro entstandene Architektenkosten in den Sand gesetzt worden, weil sich herausstellte, dass die Realisierung des ursprünglich geplanten Bauvorhabens mit

Kosten von 2,5 Millionen Euro verbunden gewesen wäre, was wiederum der Finanzstaatsminister nicht bereit war hinzunehmen. Das Projekt ist neu auf den Weg gebracht worden. Es werden neue Architektenkosten entstehen und im Internet ist nachlesbar, dass Sie, sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Martens, noch im August dieses Jahres – zufällig ganz nah am Landtagswahltermin – den ersten Spatenstich für einen An- und Umbau am Amtsgericht Marienberg – jetzt klein, aber hoffentlich fein – im Bereich des Gebäudes, in dem bislang das Grundbuchamt sitzt, vollziehen werden.

Fertig sein soll der Bau im Jahr 2016. Damit ist die Konsequenz verbunden, dass das jetzt circa 30 Köpfe zählende richterliche und nichtrichterliche Personal in Annaberg notgedrungen unverändert in diesem Gerichtsgebäude verharrt und dass wir eine völlig gespaltene Strafrechts-, Familienrechts- und Zivilrechtspflege haben – ein Teil in Marienberg, ein anderer Teil in Annaberg.

Das bedeutet: Was gut funktionierte, wird auseinandergerissen, und das sehr traditionelle Gebäude des Amtsgerichts Marienberg – es ist schon ein königlich-sächsisches gewesen und in den 2000er-Jahren mit Millionenaufwand modernisiert worden – hat, jedenfalls nach unserer Kenntnis, mehr oder weniger ein ungewisses Schicksal. Nach dem, was wir wissen, ist das Finanzamt, das dort einziehen soll, wegen der Einrichtung eines gemeinsamen Finanzamts für den Erzgebirgskreis in mehreren Begehungen der Auffassung gewesen, dass sich dieses Gebäude – als Gerichtsgebäude hervorragend, mit schönen Verhandlungssälen – nur schwer als Sitz eines Finanzamts eignet.

Wenn die Botschaft nicht richtig ist, dann können Sie uns gern eine Korrektur übermitteln.

Wir meinen, dass die tatsächlichen Einsparungen durch die bisherigen Schritte bei der Staatsmodernisierung dem Landtag auch heute nicht bekannt gegeben worden sind. Wir wissen nicht, welche finanziellen Einsparungen die Staatsmodernisierung tatsächlich bringt. Wir haben Botschaften, dass das, was bisher gemacht worden ist, zu Mehrausgaben geführt hat. Darüber hätten wir heute in der Fachregierungserklärung schon einen Satz erwartet.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Zwei!)

Auch zwei.

Dass es ähnliche Holprigkeiten und Kostensprünge auch in puncto Zusammenlegung des Amtsgerichts Stollberg und des Amtsgerichts Aue gibt, dass immense Mehrkosten für Transportprozesse, Aufwandsleistungen an Richter, Schöffen und Zeugen und den Akten- und sonstigen Papiertransport entstehen, ist alles nicht erwähnt worden.

Herr Staatsminister, Sie haben keine Zahl genannt, in welcher Höhe Sie bis zum Jahr 2020 Einsparungen durch die Staatsmodernisierung erwarten. Sie hatten in Ihrem – ich sage es noch einmal – dankenswerterweise übermittelten Redekonzept eine hohe dreistellige Millionenzahl angegeben. Es wird gute Gründe haben, warum Sie selbige hier nicht genannt haben. Ich gehe davon aus, dass

die 842 Millionen Euro nicht durchgerechnet worden sind. Es bleibt aber der Punkt, dass der Landtag, wenn die Legislaturperiode beendet ist, tatsächlich keinerlei konkrete Anhaltspunkte hat, keine konkreten Positionen kennt, was bei der Staatsmodernisierung herausgekommen ist oder was sie uns kostet, wenn dieser Weg auch in Zukunft weiter beschritten wird.

Erwähnen möchte ich auch, dass bei diesen Holprigkeiten zum Beispiel im Bereich der Justiz im Zuge des entsprechenden Umgestaltungsroulettes keineswegs überall

Servicequalität und Bürgerfreundlichkeit gewährleistet werden.

Sie bringen dann weitere Beispiele für vorgenommene Strukturveränderungen, wie die Zusammenführung der Staatsbetriebe der Sächsischen Staatsoper und des Staatsschauspiels sowie die Integration der Staatlichen ethnografischen Sammlungen in den Verbund der Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Dagegen ist nichts einzuwenden. Das ist okay. Auch wir sehen durchaus diesen Weg. Auch die Fusion der Oberfinanzdirektion mit dem Landesamt für Finanzen zum Landesamt für Steuern und Finanzen mag tatsächlich geglückt sein, wenn auch dieser Schritt, soweit wir wissen, eher durch eine Bundesentscheidung ausgelöst worden und nicht allein Bestandteil des Modernisierungskonzepts gewesen ist.

Bei uns bleiben Zweifel, dass die seinerzeit als Behördenmonopoly ins Gerede gebrachte Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz, die noch längst nicht abgeschlossen ist, tatsächlich bis zum heutigen Tag von der Staatsregierung in ihren Kostenfolgen auch nur beurteilbar ist. Diese Frage ist im Landtag in den letzten zwei Jahren des Öfteren erörtert worden und hätte bei der heutigen Bilanz eine Rolle spielen müssen.

Im anschließenden Bilanzkomplex Ihrer Rede kamen Sie dann zu der Rubrik Aufgabenkritik und Prozessmanagement. Ihr Haus habe, so eingangs Ihrer Erläuterungen, für die Ressorts einen Handlungsleitfaden einschließlich des Wegfalls von Arbeitsaufgaben, Aufgabenreduzierung und -verlagerung, Privatisierung bzw. Outsourcing und Aufgabenkonzentration erarbeitet. Uns hat es immer gewundert, weshalb die Zuständigkeit dafür ausgerechnet beim Staatsministerium der Justiz und für Europa liegt; aber sei es drum.

Wir freuen uns mit Ihnen, dass die Zuständigkeit für den Staatsbetrieb Schlösser, Burgen und Gärten nunmehr bei einer gemeinnützigen GmbH liegt, dass aus dem Staatsbetrieb Landesbühnen Sachsen eine GmbH Landesbühnen Sachsen wurde und die Privatisierung des Bekleidungswesens für Polizei und Justiz kurz vor der Umsetzung steht. Gut möglich, dass dies Einsparungen bringt, auch wenn dieser Weg, Modernisierungen zu einem erheblichen Teil durch Privatisierung und Outsourcing vormals staatlicher Aufgaben zu erreichen, nicht unbedingt unserem Geschmack entspricht.

Ihre Feststellung zu diesem Berichtsteil, dass die Aufgabenkritik eine Daueraufgabe der gesamten Verwaltung bleibt, teilen wir. Allerdings meinen wir beispielsweise,

dass es ein aktueller Anlass wäre, zum Beispiel einmal zu prüfen – Aufgabenkritik soll im Mittelpunkt bleiben –, wie sich denn tatsächlich die Polizeireform 2020 oder andere Reformschritte vom Aufgabenansatz her bewährt haben.

Was Sie, Herr Staatsminister, im Weiteren zum Komplex Prozessmanagement dargelegt haben, war für jeden in diesem Hohen Hause, der nicht täglich mit dem Ablauf von Verwaltungsprozessen zu tun hat, durchaus interessant und informativ, so zum Beispiel das zu festgestellten Optimierungspotenzialen bei der gesamten Geldstrafenvollstreckung Berichtete oder das zu Ebenen übergreifenden Prozessmanagementwegen.

Was wir nicht beurteilen können, ist, ob und inwieweit in Vorbereitung und bei Entscheidungen über Veränderungen im Prozessmanagement auch die Auswirkungen auf die von derartigen Verwaltungsprozessen betroffenen Bürger hinreichend beachtet sind. Zumindest haben Sie dazu nichts gesagt, wie bei diesen Entscheidungen die entsprechende Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger mit ins Auge gefasst worden ist.

Bürokratieabbau ist zweifellos der Staatsmodernisierung förderlich, das ist unbestritten. Allerdings besagt es überhaupt nichts, wenn Sie hier berichten, dass der Bestand an staatlichen Vorschriften innerhalb der fünfjährigen Legislaturperiode um 814 bzw. 28,4 % reduziert ist.

Auch wir sehen, dass unser Rechts- und Gemeinwesen in der Vergangenheit durch eine überschießende Regelungswut und Regelungsdichte charakterisiert war, weshalb wir regelmäßig entsprechenden Gesetzesvorlagen, die Normenbereinigung zum Gegenstand hatten, zugestimmt haben, jedenfalls dann, wenn dahinter nicht der Abbau von rechtsstaatlichen Besitzständen der Bürgerinnen und Bürger, etwa durch Beschneidung von Rechtswegen und Rechtsbehelfen, stand.