Protocol of the Session on April 10, 2014

Fragen an die Staatsregierung:

1. Hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vor, eine Verordnung zu erlassen, die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Sachsen ermöglicht, in ihren Überwachungsgebieten Katzenschutzgebiete festzulegen, und wenn ja, wann soll diese Verordnung in Kraft treten?

2. Inwieweit unterstützt die Staatsregierung bisher Kastrationsprogramme, die laut oben genannten Antwortschreiben als geeignet angesehen werden, die Situation von Katzen in bestimmten Regionen zu verbessern?

Zu Frage 1 nehme ich wie folgt Stellung: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz hat eine Abfrage bei den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern gemacht. Diese sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständig. Gefragt wurde, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich Gebiete liegen, die die Voraussetzungen des § 13 b des Tierschutzgesetzes erfüllen.

Das heißt erstens: In diesem Gebiet wurden an frei lebenden Katzen erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden festgestellt, die auf die hohe Anzahl der Katzen in diesem Gebiet zurückzuführen sind. Das heißt zweitens, dass durch eine Verringerung der Katzen innerhalb des Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

Acht der 13 befragten Landkreise und kreisfreien Städte haben mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf für eine solche Regelung sehen. Beziehungsweise, dass ihnen keine Region in ihrem Zuständigkeitsgebiet bekannt ist, bei der diese Voraussetzungen vorliegen würden.

In zwei Landkreisen gibt es bereits Polizeiverordnungen für bestimmte Gebiete, die Maßnahmen zum Schutz der Katzen festgelegt haben. Zwei Landkreise haben gemeldet, dass es Gebiete gibt, in denen der Wunsch besteht, eine Verordnungsermächtigung zu erhalten. Konkrete Daten, die die Notwendigkeit zur Ausweisung von Schutzgebieten belegen, wurden jedoch nicht vorgelegt.

Sie sehen, die vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen zum Erlass einer landesweiten Verordnung sind derzeit nicht gegeben. Sollten uns Daten vorgelegt werden, die die Voraussetzungen für den Erlass einer Verordnung erfüllen, bin ich gern bereit, eine Verordnung auf den Weg zu bringen.

Zu Frage 2: Der Freistaat Sachsen fördert eingetragene Tierschutzvereine in diesem Jahr wieder mit 560 000 Euro. Davon werden 280 000 Euro für die Investitionsförderung von Tierheimen zur Verfügung gestellt, sodass Katzen in Tierheimen aufgenommen werden können. Weitere 280 000 Euro werden für sogenannte Sachmittel zur Verfügung gestellt. Diese werden vor allem für die Kastration und Sterilisation von Katzen und für die Bereitstellung von Futtermitteln von den Sächsischen Tierschutzvereinen verwendet. Die Tierschutzvereine setzen diese Mittel zielgerichtet für die Gebiete ein, die eine hohe Populationsdichte bei Katzen aufweisen. Dies sind Maßnahmen, die auch der Bundesgesetzgeber als prioritär gegenüber einer Verordnung sieht, die Eingriffe in die Haltung der Katzen vorsieht.

Damit sind wir mit den Fragen unserer Fragestunde fertig, und der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren, die Tagesordnung der 95. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist abgearbeitet. Das Präsidium hat den Termin für die 96. Sitzung auf Mittwoch, den 21. Mai 2014, 10:00 Uhr, festgelegt. Die Einladung und die Tagesordnung gehen Ihnen zu.

Die 95. Sitzung des 5. Sächsischen Landtages ist geschlossen.