Protocol of the Session on April 10, 2014

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 95. Sitzung des 5. Sächsischen Landtags.

Zuerst darf ich unserem Ministerpräsidenten, Herrn Stanislaw Tillich, ganz herzlich zum Geburtstag gratulieren.

Ich erhebe mich von meinem Sitz – damit ist die Sitzung kurz unterbrochen –, damit wir die Geschenke übergeben können.

(Heiterkeit und Beifall – Die Mitglieder der

Fraktionen der CDU und der FDP, zahlreiche

Mitglieder der Fraktionen DIE LINKE und

GRÜNE sowie die Mitglieder der Staatsregierung erheben sich. – Die Fraktionsvorsitzenden Steffen

Flath, CDU, Rico Gebhardt, DIE LINKE, Martin

Dulig, SPD, Holger Zastrow, FDP, und Antje

Hermenau, GRÜNE, gratulieren Ministerpräsident

Stanislaw Tillich und überreichen Präsente.)

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Heinz, Herr Dr. Külow, Herr Bandmann, Frau Dombois, Herr Hähnel, Herr Schmidt, Herr Jennerjahn und Herr Scheel.

Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Das Präsidium hat für die Tagesordnungspunkte 5 und 7 bis 11 folgende Redezeiten festgelegt: CDU 95 Minuten, DIE LINKE 66 Minuten, SPD 40 Minuten, FDP 40 Minuten, GRÜNE 35 Minuten, NPD 35 Minuten, Staatsregierung 64 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf die Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden.

Meine Damen und Herren! Tagesordnungspunkt 14, Kleine Anfragen, ist zu streichen.

Ferner liegen mir folgende Änderungsanträge zu dieser Tagesordnung vor: Aus den Reihen der Parlamentarischen Geschäftsführer wurde ich darüber informiert, dass es im Nachgang zur Präsidiumssitzung nochmals eine Verständigung hinsichtlich der Aufnahme der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zum Thema „Gemeinsame Justizvollzugsanstalt der Länder Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal – Vorunterrichtung des Sächsischen Landtags zum Staatsvertrag und zu den zugehörigen Verwaltungsvereinbarungen“, die Ihnen in der Drucksache 5/14106 vorliegt, in die Tagesordnung gegeben habe. Es wird angeregt, dies heute vor der Fragestunde einzuordnen. Die Redezeit beträgt 10 Minuten je Fraktion; die 10 Minuten müssen aber nicht zwingend ausgeschöpft werden.

(Christian Piwarz, CDU: So ist das!)

Der Landtag kann, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach § 79 Abs. 5 vor Sitzungsbeginn auch auf Vorschlag des amtierenden Präsidenten die Tagesordnung erweitern. Bezüglich der Beschlussempfehlungen von Ausschüssen zur Unterrichtung gibt es in der Geschäftsordnung keine einschränkenden Festlegungen, sodass ich hier einen solchen Vorschlag machen kann.

Wird dazu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Ich stelle somit den Vorschlag auf Erweiterung der Tagesordnung zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist die Tagesordnung um diesen – neuen – Punkt 13 erweitert.

(Dr. Johannes Müller, NPD, begibt sich zum Saalmikrofon.)

Herr Müller, was ist Ihr Begehr?

Herr Präsident, ich möchte eine kurze Erklärung zum Abstimmungsverhalten der NPD-Fraktion – oder: zu meinem Abstimmungsverhalten, das dem der Fraktion entspricht – abgeben.

Das steht Ihnen zu.

Wir haben uns – –

Bei Geschäftsordnungsanträgen – ich muss mich korrigieren, Herr Müller – gibt es das nicht.

Dazu können Sie nach unserer Geschäftsordnung das Abstimmungsverhalten nicht erklären.

(Stefan Brangs, SPD: Einem PGF passiert so etwas nicht! – Dr. Johannes Müller, NPD: Es geht um Kollegiali- tät, Herr Brangs, aber das ist nicht Ihre Stärke!)

Aber es geht gleich weiter, meine Damen und Herren: Ein als dringlich bezeichneter Antrag der Fraktion DIE LINKE, eingereicht am 07.04.2014, unter dem Titel „Verantwortungsübernahme der Staatsregierung für ihr gescheitertes Fondsbetreibermodell V.I.A Infrastrukurfonds GmbH & Co. Fonds Nr. 1 – Projekt Beilrode/ Arzberg – Entschuldung des ZV Beilrode/Arzberg jetzt!“ liegt Ihnen in der Drucksache 5/14183 vor.

Der Landtag hat die Möglichkeit, gemäß § 53 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit des vorliegenden Antrags festzustellen; dann müsste der Antrag noch in der heutigen Sitzung abschließend behandelt werden. Voraussetzung für eine Dringlichkeitserklärung ist, dass im üblichen Verfahren eine rechtzeitige Entscheidung des Landtags über den Antrag nicht mehr erreichbar wäre.

Jetzt – ich sehe schon Frau Kollegin Roth am Mikrofon – wird die Dringlichkeit des Antrags aus der Sicht der einbringenden Fraktion begründet.

Danke schön, Herr Präsident! Sie werden gleich sehen, dass dieser Antrag genau den Anforderungen, die Sie soeben benannt haben entspricht.

Meine Damen und Herren! Vor 20 Jahren konnte sich die damalige Staatsregierung unter Ministerpräsident Biedenkopf zufrieden die Hände reiben: Sie hatte endlich das V.I.A.-Fondsbetreibermodell im Abwasserzweckverband Beilrode/Arzberg durchgedrückt. Die Privatisierung der Abwasserentsorgung in Ostelbien sollte ein Mustermodell, ein Modellprojekt für – –

(Christian Piwarz, CDU: Zur Dringlichkeit!)

Das ist alles dringlich. Sie müssen nur schön zuhören.

(Christian Piwarz, CDU: Nein, das ist nicht zur Dringlichkeit!)

Zur Dringlichkeit, bitte.

Es sollte als Modellprojekt für Sachsen und die gesamte Bundesrepublik gelten. Die 20-jährige Laufzeit des für Bürger und Unternehmer in Ostelbien unsäglichen Vertrages zwischen der V.I.A. und dem Zweckverband endet in diesem Jahr. Mit ihm wurden, wie schon der damalige Finanzminister Georg Milbradt im Untersuchungsausschuss „Beilrode/Arzberg“ im Februar 1998 sagte, die Gewinne privatisiert und die Verluste sozialisiert.

(Christian Piwarz, CDU: Das ist nicht zur Dringlichkeit, sondern eine Sachverhaltsbewertung!)

Lassen Sie Frau Kollegin Roth bitte zur Dringlichkeit sprechen.

Das gehört alles zur Dringlichkeit, Herr Präsident. – Also: Die Gewinne wurden privatisiert, die Risiken und Verluste sozialisiert.

Am 24. März veröffentlichte die „Torgauer Zeitung“ einen Bericht über das Gespräch von Staatsminister Kupfer mit Vertretern der BIKO – der Bürgerinitiative – und den Bürgermeistern von Beilrode und Arzberg. In ihm wird der Minister wie folgt zitiert: Eine große und umfassende Lösung für den Verband sei in greifbare Nähe gerückt. Die Staatsregierung plane, die Umlagenhöhe der Mitgliedsgemeinden deutlich zu senken und eine Teilentschuldung durchzuführen.

Dann folgt der ministerielle Satz: „Was jetzt geplant ist, ist endgültig.“

Das heißt konkret: Der Zweckverband wird nur teilentschuldet, und die Kommunen müssen weiter Umlagen zahlen.

Kein Wort zur Abwicklung des VIA-Vertrags, kein Wort zum Rückkauf der Wasser- und Abwasseranlagen, zur Neuausrichtung des Abwasserbeseitigungskonzepts usw.

(Uta Windisch, CDU: Das ist nicht dringlich!)

Aus dem Artikel, Frau Windisch, erfahren wir auch von der unmittelbar bevorstehenden Kabinettsentscheidung zur abschließenden Lösung der finanziellen Schwierigkeiten des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg, obwohl noch viel zu viele Probleme und Fragen offen sind. Um noch korrigierend vor dem Beschluss des Kabinetts im Interesse der Einwohner im Einzugsbereich des Zweckverbandes eingreifen zu können, ist heute eine Beschlussfassung des Landtags dringend geboten. Andernfalls werden mit dem endgültigen Kabinettsbeschluss unumkehrbare Tatsachen geschaffen, die bereits jetzt absehbar für die künftige Entwicklung und für die Menschen im Einzugsbereich des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg von erheblichem Nachteil sein werden.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Christian Piwarz, CDU, steht am Mikrofon.)

Das war die Begründung der Dringlichkeit aus Sicht der einbringenden Fraktion DIE LINKE. Jetzt gibt es eine Gegenrede von Kollegen Piwarz, CDU-Fraktion, am Mikrofon 5.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich kann mich kurzfassen. Der Antrag ist nicht dringlich. Die Begründung dessen bringt uns die Einreicherin selbst, indem sie auf einen Zeitungsartikel der „Torgauer Zeitung“ vom 24. März abstellt. Ich rufe hier noch einmal in Erinnerung, dass die Frist zur Einreichung von Anträgen für diese Tagesordnung im Plenum am 31. März, 12 Uhr, ausgelaufen ist. Mithin hatte die Antragstellerin mehr als eine Woche Zeit, einen entsprechenden Antrag zu formulieren und ihn im ordnungsgemäßen Verfahren einzubringen. Ganz offensichtlich war es der Antragstellerin wichtig, Landeslisten zu erstellen und sich nicht der Sacharbeit zu widmen. Deswegen hat man eine Woche lang geschlafen

(Lachen der Abg. Andrea Roth, DIE LINKE)