Protocol of the Session on April 9, 2014

Pro Jahr. Davon sind aber pro Jahr 44 Millionen Euro von den Krankenkassen per Gesetz geborgt. Das heißt, effektiv gibt es 57 Millionen Euro pro Jahr. Wie soll das weitergehen, Frau Ministerin, wenn Kassen nicht mehr mitfinanzieren? Sie müssen dafür Sorge tragen und im nächsten Doppelhaushalt 2015/2016 mindestens jährlich 150 Millionen Euro für Investitionen einstellen. Die Krankenhäuser selbst geben einen Bedarf von circa 240 Millionen Euro an, bei einem Investitionsstau von 350 Millionen Euro. Frau Ministerin, Sie selbst haben einen Bedarf von 140 Millionen Euro anerkannt.

Da sind doch unsere Ansprüche mit 150 Millionen Euro sehr moderat. Und sie sind notwendig für die Substanzerhaltung und die Zukunftssicherung. 2013, kurz vor der Bundestagswahl, trat das Beitragsschuldengesetz in Kraft. Das bedeutete für Sachsen eine Finanzspritze von 55 Millionen Euro. Dazu kommt noch die Anhebung des Basisfallwertes. Das wird nur zu einem Teil die Probleme der Krankenhäuser lösen. Das Land Sachsen muss seiner Investitionsverantwortung nachkommen. Ansonsten

schichten die Kliniken weiterhin Kassenmittel für Lohnkosten in Baumaßnahmen und Medizintechnik um. Das bedeutet schlechte Löhne und schlechte Behandlungsqualität.

Frau Ministerin, ich möchte Sie zum Abschluss fragen: Sind Krankenhäuser für Sie kommerzielle Wirtschaftsbetriebe oder Teile der Daseinsvorsorge? DIE LINKE steht für die Daseinsvorsorge.

(Beifall bei den LINKEN)

Die einbringende Fraktion DIE LINKE wurde vertreten durch Frau Lauterbach. Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Herr Wehner.

Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Frau Kollegin Lauterbach! Ihr Antrag klingt erst einmal gut. Es wurden die Reflexe bedient, die so oft bedient werden. Das ist die Finanzierung; das muss natürlich mehr sein, das ist klar. Das ist die Privatisierung, die ist natürlich schlimm wie immer. Und die Achtung vor den Mitarbeitern kann ich noch am ehesten teilen, die habe ich nämlich auch; aber das hat nichts mit dem Antrag zu tun.

Ich will auf Ihre Forderungen im Einzelnen eingehen, auch wenn Sie speziell die Ministerin angesprochen haben, aber wir sollten auch untereinander diskutieren. Sie nannten die Vorlage eines Krankenhausplanes bis 2030. Der derzeitige Krankenhausplan wurde im Dezember vergangenen Jahres für die Jahre 2014 und 2015 beschlossen. In der Vergangenheit war es die Regel, einen Plan für einen Zweijahreszeitraum aufzustellen. Damit war es möglich, relativ zeitnah auf besondere Bedarfe und die Entwicklung einzugehen. Das beste Beispiel dafür ist die Bereitstellung der Betten im Bereich Psychiatrie. Mit dieser Zweijahresaufstellung hat man eine gewisse Flexibilität. Mit einer Festschreibung des Planes bis 2030 dürfte dies schwererfallen und die Flexibilität ist nicht mehr gewährleistet.

Weiterhin haben die Länder nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz die Pflicht zur Angebotssteuerung. Wenn alle Beteiligten gebunden sind, ist diese Pflicht nicht mehr einzuhalten. Ganz grundsätzlich beschreibt § 4 Abs. 1 des Sächsischen Krankenhausgesetzes die Aufgaben und Funktionen des Krankenhausplanes. Welche sind das? So soll dieser den Stand und die vorgesehene Entwicklung der für eine bedarfsgerechte und leistungsfähige sowie wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung erforderlichen Krankenhäuser insbesondere nach Standort, Träger, Bettenzahl und Fachrichtung aufzeigen. Bei der Erstellung des Planes sind Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung sowie regionale Versorgungsbelange und Interessen berücksichtigt.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, wie man heute regionale Versorgungsbelange und Interessen für den Zeitraum bis 2030 berücksichtigen kann, und weiterhin, wie man mit dem Ansinnen eines Krankenhauses umgeht, welches bislang nicht im Krankenhausplan aufgeführt wurde, jetzt aber aufgenommen werden will. Dies dürfte zukünftig entweder gar nicht oder zumindest sehr eingeschränkt und schwer möglich sein.

Ich will im zweiten Teil noch auf Ihre Forderung an die Bundesebene eingehen, dass bei dem Investitionsprogramm von 150 Millionen Euro, das Sie gerade angesprochen haben, davon auszugehen ist, dass die Entscheidungsgewalt der Länder über die Kapazitäten von stationären Einrichtungen eingeschränkt oder gänzlich auf Bundesebene überführt wird. Da zählt ja auch der alte Spruch: Wer bestellt, der zahlt. Das sind die Bedenken.

(Annekathrin Giegengack, GRÜNE, meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege? –

Ich möchte erst zu Ende reden und dann in der Diskussion darauf eingehen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht im Sinne der Sachsen ist, dass auf Bundesebene über die Zukunft der sächsischen Krankenhäuser entschieden wird. Ich gebe Ihnen grundsätzlich insofern recht, dass Geld für die Krankenhausfinanzierung notwendig ist. Aber wir halten uns eben an das Verfahren, und da sage ich zum einen, wir haben im Zukunftssicherungsfonds bereits Geld eingestellt, das war auch ein wichtiger Schritt, und Sie haben ja selbst in Ihrer Rede gesagt, dass wir Substanz haben in diesem Bereich, und der kommt eben auch aus dem Zukunftssicherungsfonds. Und zum anderens: Die Beratungen zum anstehenden Doppelhaushalt sind die richtige Arena, um für Geld zu kämpfen, und das werden wir auch tun.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Es hat jetzt gerade Herr Kollege Wehner für die CDU-Fraktion gesprochen, und für die SPD-Fraktion ergreift Frau Kollegin Neukirch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag zum Thema Krankenhaus greift ein Problem auf, das in dieser Zeit weit über die reine Krankenhausplanung hinausgeht. Es geht darüber hinaus nicht nur um das einzelne Krankenhaus, sondern grundsätzlich um die Frage der gesundheitlichen Versorgungsstrukturen angesichts des demografischen Wandels.

Es geht grundsätzlich um die Fragen der Fachkräftesicherung und der Fachkräfteproblematik in diesem Bereich. Es geht darüber hinaus um die Frage der Qualität der medizinischen Versorgung, die wir uns wünschen. Es geht nicht zuletzt darum, wie viel Investitionen und Geld es uns wert ist, um diese Punkte sicherzustellen. Diese Fragen sind alle gut. Es ist wichtig, dass wir heute darüber diskutieren. Es wirft natürlich an allererster Stelle die Frage auf, wann wir darüber diskutieren, wie die aktuelle Situation aussieht.

Es gibt im Krankenhausgesetz eine festgelegte Krankenhausplanung, die im Prinzip eine Bettenplanung darstellt und aller zwei, manchmal auch drei Jahre fortgeschrieben wird. Es ist aus der Sicht eine reine Sektorplanung im stationären und ohne ausreichende Möglichkeiten zur Beachtung der Wechselwirkung im ambulanten Bereich. Im ambulanten Bereich wird die Bedarfsplanung parallel dazu erstellt, ohne dass aufeinander zugegriffen wird. Die Rehaplanung und der öffentliche Gesundheitsdienst sind auch schon genannt worden. Das machen wir noch schön getrennt.

Es gibt eine mittelfristige Finanzplanung des Freistaates, die sich derzeit noch ohne Kompensation der wegfallenden Kassenmittel darstellt. Es gibt einen aktuellen Kran

kenhausplan bis zum Jahr 2015, der einem Abbau um 250 Betten im somatischen Bereich vorsieht. Dieser wird mit sinkenden Einwohnerzahlen und einer kürzeren Verweildauer begründet. Das ist der Stand.

Der letzte Punkt stiftet ein wenig Verwirrung, wenn man die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Krankenhausbehandlung im Freistaat Sachsen anschaut, die das Statistische Landesamt vorhersagt. Das Landesamt hat etwas gerechnet. Die Studie geht bis zum Jahr 2025. Es wird darauf abgestellt, dass mit mehr Behandlungsfällen und mehr Behandlungstagen in den Krankenhäusern zu rechnen ist. Aktuell bauen wir im Krankenhausplan Betten ab. Das ist ein Unterschied, den mir bisher noch niemand nachvollziehbar erklären konnte.

Das Statistische Landesamt geht ebenfalls darauf ein, dass es regionale Unterschiede gibt. Nicht in allen Landkreisen ist eine Steigerung zu erwarten. Das macht es wiederum notwendig, Konsequenzen daraus zu ziehen und über die Anforderungen, Möglichkeiten und Wirklichkeiten bei der Krankenhausplanung nachzudenken.

Welche Konsequenzen wären das? Wir müssen uns die Grundlagen der Krankenhausplanung im Krankenhausgesetz anschauen und prüfen, inwieweit sie unseren eigenen Ansprüchen und Erfordernissen der heutigen Zeit noch entsprechen. Wir müssen eine sektorübergreifende Planung angehen und die Möglichkeiten nutzen, die uns bereits jetzt zur Verfügung stehen. Ich denke zum Beispiel an das Landesgremium nach § 90 SGB V, welches zumindest für einzelne regionale Bereiche die Schnittstellen auf ambulanter und stationärer Ebene regeln und Empfehlungen für die bisher noch getrennten Planungsbereiche abgeben könnte. Wir müssen, wenn wir uns die Krankenhausplanung und das Krankenhausgesetz vornehmen, schauen, wie wir in dem bundespolitischen Rahmen, in dem wir uns befinden, vorankommen und die Sektorgrenzen überschreiten können.

Die LINKEN stellen in der Begründung ihres Antrags genau die richtigen Fragen, um die es geht. Ich möchte sie gerne um folgende Frage ergänzen: Spezialisierung oder Grundversorgung – muss jedes Krankenhaus wirklich alles anbieten? Wie definieren wir Grundversorgung? Was muss jedes Krankenhaus in der Fläche anbieten? Das ist eine Debatte, die zu wenig geführt wird. Damit hängt auch die Debatte nach der Qualität und den fachärztlichen Standards, die wir als notwendig ansehen, zusammen. Darauf aufbauend müssen wir natürlich auch die Instrumente überprüfen, die uns zur Verfügung stehen.

Ich möchte auf die Instrumente, die die LINKEN mit ihrem Antrag vorschlagen, eingehen. Im ersten Punkt geht es um den Zeitraum bis zum Jahr 2030. Dies erscheint mir ebenfalls ein wenig lang. Allerdings sehe ich die Notwendigkeit, zusätzlich zu dem knappen zweijährigen Plan ergänzend eine mittelfristige Bedarfsplanung zu erstellen. Es ist im Antragstext leider offen, wie dies definiert wird. Eine Krankenhausbedarfsplanung gibt es in diesem Sinne nicht. Ist damit der Krankenhausplan gemeint? Möchten Sie einen ergänzenden Plan? Das ist offengeblieben. Ich

sehe aber anhand der Begründung, dass die Zielrichtung dorthin geht, wo wir auch hinmöchten.

Ich komme zum zweiten Punkt. Die Krankenhausfinanzierung ist bundesweit ein Problem. Natürlich muss auf Bundesebene diskutiert werden, wie wir an dieser Stelle weiterkommen. Ich möchte nur die Hoffnungen auf eine große Bundesfinanzierung etwas bremsen. Alle Länder haben das gleiche Problem. Wir wissen, dass in den alten Bundesländern, die in den Neunzigerjahren keinen Neustart ihrer Krankenhausplanung vorgenommen haben, wie es die neuen Bundesländer zum Großteil getan haben, die Investitionsdefizite zum Teil größer sind.

Ich verweise auf Finanzminister Schäuble, der gerade gestern auf einen ausgeglichenen Bundeshaushalt hingewiesen hat. Er erwartet jedoch ein Defizit in den Sozialkassen. Somit ist die vermeintlich einfache Lösung, dass die Kassen für eine verstärkte Krankenhausfinanzierung eintreten, auch nicht der richtige Weg.

Darauf ist Herr Wehner bereits eingegangen. Natürlich zieht jede Änderung bei der Finanzierung auch die Frage nach der Planung nach sich. Das muss abgewogen werden, weil eine regionale Planung auf Landesebene noch eher als eine Bundesplanung möglich ist. Das sind keine einfachen Punkte. Auf Bundesebene muss über diese Fragen diskutiert werden. Diesen Punkt, der im Antrag zu finden ist, unterstützen wir.

Der dritte Punkt betrifft die Frage nach den Landesinvestitionen. Hierbei wissen wir, dass in den letzten Jahren, weder in Bezug auf die qualitative Krankenhausplanung noch auf die Finanzierung, nicht viel passiert ist.

Ich möchte aus den letzten Newsletter des vdek Sachsen, in dem eine Einschätzung zum Thema Krankenhausfinanzierung zu lesen war, zitieren: „Der einstige Klassenprimus fiel auf eine hintere Position zurück, obwohl der Investitionsbedarf wächst. Das Land müsste seinen finanziellen Beitrag verdoppeln, um allein auf das gegenwärtige Investitionsvolumen zu kommen. Auch das reicht bereits heute nicht aus.“ Die Einschätzung in dem Artikel lautet zum Schluss: „Tut es der Freistaat nicht, wird die moderne Krankenhauslandschaft zu einer schönen Episode der Anfangsjahre.“ Das wollen wir alle miteinander sicherlich nicht. Deshalb lautet das dringende Gebot, eine verantwortungsvolle Investitionspolitik anzugehen und zu schauen, inwieweit das Land einsteigen und mehr einsteigen muss, als es derzeit aus den Zukunftsfonds und der Mittelfristigen Finanzplanung herauszulesen ist.

Weshalb ist die so wichtig? Wir alle wissen, dass es in den Krankenhäusern Ersatzbeschaffungs- und Investitionsbedarf gibt. Wenn es über das Land nicht erfolgt, geht es zulasten der Personalbudgets in den Häusern. Das bedeutet weniger Geld für Personal und/oder schlechter bezahltes Personal. Dies hat wiederum die Folge, dass die Fachkräftesicherung schwieriger wird und die Arbeitgeberattraktivität sinkt. Wie kann ich Arbeitsplätze anbieten, die auf dem knapper werdenden Fachkräftemarkt angenommen werden?

Es stellt sich ebenfalls die Frage nach der Qualität der Versorgung. Die Universität Köln wird demnächst eine Studie vorstellen, die nachweist, dass eine hohe Auslastung der Krankenhäuser zu einem Anstieg der Sterblichkeit in den Häusern führt. Eine Auslastung von 92 % führt zu einem Anstieg der Mortalität. Das ist ein Szenario, welches uns zeigt, wohin dies alles führen kann. Schon jetzt berichten Pflegeeinrichtungen von steigenden Infektionsraten und Pflegefehlern bei Rücküberweisungen aus Krankenhäusern. Das sind alles Hinweise darauf, dass wir schon jetzt in den Häusern zu wenig Personal zur Verfügung haben. Das verstärkt sich durch den wirtschaftlichen Druck auf die Häuser, der durch mangelhafte Investitionsfinanzierung erzeugt wird.

Das sind Ansatzpunkte. Die Höhe der Landesinvestitionen ist zu diskutieren. Daran hängen die Qualität, die Arbeitsbedingungen für Ärzte, Pfleger und das nichtmedizinische Personal. Es stellt sich an diesem Punkt ebenfalls die Frage, inwieweit der öffentliche Bereich in der Lage und willens ist, die gesundheitliche Daseinsvorsorge auch in Zukunft zu verantworten und mitzufinanzieren.

Wir als SPD haben uns zu der Frage in einem Positionspapier klar positioniert. Wir sehen den öffentlichen Bereich ganz klar als Verantwortungsträger der Gesundheitsvorsorge an. Ich hoffe, dass die Debatte zumindest dazu beiträgt, dass wir ein paar Antworten vonseiten der Staatsregierung oder der Regierungsfraktionen erhalten. Nötig wäre es bereits gestern gewesen. Vielleicht führt die Debatte noch einen Schritt weiter.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Das war Frau Kollegin Neukirch. Sie machte ihre Ausführungen für die SPDFraktion. Es folgt nun Frau Kollegin Jonas für die FDPFraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem Krankenhausplan, welcher übrigens unter der Mitwirkung des Sächsischen Krankenhausplanungsausschusses erstellt wurde, hat der Freistaat ein Instrument in der Hand, um auf die Herausforderungen der Zukunft reagieren zu können. Wir wissen, dass die Bevölkerungsentwicklung seit Jahren rückläufig ist. Seit dem Jahr 2001 hat sie sich um knapp 7 % reduziert.

Gleichzeitig hat der Anteil der über 65-Jährigen um 5 Prozentpunkte zugenommen. Die Bevölkerungsentwicklung schlägt sich in den Behandlungszahlen nieder. Mit der Zunahme des Anteils älterer Menschen wird es notwendig sein, unsere Krankenhäuser auf die kommenden Herausforderungen vorzubereiten. Bei den 60- bis 70-Jährigen wird ein Anstieg der stationären Behandlung von circa 19 % erwartet. Bei den über 80-Jährigen ist ein Anstieg von bis zu knapp 60 % zu verzeichnen. Doch aufgrund dieser Zahlen die Menschen zu verunsichern und Ängste zu schüren, können wir nicht akzeptieren.

Das Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln hat in seiner letzten Analyse dargelegt, dass ein Ärztemangel, in absoluten Zahlen betrachtet, eigentlich nicht besteht. Deutschland liegt der Studie zufolge bei der Ärztedichte mit 3,84 Ärzten pro 1 000 Einwohner inzwischen in einer internationalen Spitzengruppe. Zwischen 1991 und 2011 hat sich die Zahl der Ärzte in Deutschland bei konstanter Bevölkerungszahl um rund 40 % erhöht.

Die sächsische Krankenhauslandschaft gehört zu den leistungsfähigsten der gesamten Bundesrepublik. 80 Krankenhäuser mit über 25 000 Betten ermöglichen die stationäre Behandlung von knapp einer Million Patienten jährlich. Die qualitativ hochwertigen Krankenhäuser sind ein Wirtschaftsfaktor, der mit 8 000 Ärzten und knapp 40 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im nichtärztlichen Bereich auch auf den lokalen Arbeitsmarkt wesentlichen Einfluss hat. Damit das so bleibt, stehen im Rahmen des Zukunftssicherungsfonds bisher bereits 52 Millionen Euro für den Krankenhausbau für den nachfolgenden Zeitraum zur Verfügung. Meine Vorredner sind darauf schon detailliert eingegangen.

Wir stehen aber hier vor einer Herausforderung, die sich nicht allein mit Geld lösen lässt. Was uns wirklich weiterhilft, sind Ansätze, mit denen wir die bereits vorhandenen und ungenutzten Potenziale im Gesundheitssystem freilegen und nutzen können. Wir habe viele Ärzte im System. Aber wir müssen sie entlasten, damit sie ihrer eigentlichen Tätigkeit nachgehen können. Ich nenne hier nur den bürokratischen Aufwand. Jeder, der das schon einmal begleitet hat, weiß, wovon ich rede. Daraus folgt: Wir müssen die bürokratische Belastung verringern.

Des Weiteren stellt sich auch bei dem Berufsbild des Arztes die Herausforderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn es uns gelingt, das kompetenter zu gestalten, lässt sich auch für den Beruf Arzt mehr gewinnen, ohne dass der Staat dafür immer mehr Geld in die Hand nehmen muss. Ein Beispiel sind hier Betriebs-Kitas. Ich erwähne das „Miniuniversum“ der Universität Leipzig, das gerade bei der flexiblen Kinderbetreuung sehr guten Erfolg nachweisen kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch kurz auf ein weiteres Potenzial eingehen. Die medizinischen Versorgungszentren sind weitere Bausteine, mit denen die verschiedenen Leistungen aus einer Hand erbracht werden können. Die medizinischen Versorgungszentren sind besonders aktiv, weil sie unterschiedliche Fachärzte in der ambulanten Versorgung haben und damit auch den Auslastungsgrad der Fachärzte erhöhen. Unsere Ärzte werden nicht für ambulant oder stationär ausgebildet; sie sind für ambulant und stationär ausgebildet.

Die Chancen der Zukunft bestehen also in der kompetenten Vernetzung, in der sektorübergreifenden Struktur, in der auch die Krankenhäuser eine wesentliche Rolle spielen. Wir brauchen intelligente Konzepte, um das Potenzial unseres Gesundheitssystems freilegen und nutzen zu können.

Ich habe Ihnen unsere Ansätze dargelegt. Der vorliegende Antrag hingegen ist aus unserer Sicht nicht zielführend, schon gar nicht, weil uns diese lange Zeitdauer Möglichkeiten der flexiblen Einflussnahme versagt.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, der CDU und der Staatsregierung)