Protocol of the Session on March 12, 2014

Aus dieser Sicht haben alle Kinder in Sachsen einen Anspruch, unabhängig vom Wohnort oder vom Standort ihrer Schule und unabhängig davon, ob dieser als sozialer Brennpunkt gekennzeichnet ist oder eben nicht.

Selbst wenn wir uns einmal kurz darauf einlassen, wie es in den Debatten immer gefordert wird, das Thema bedarfsgerecht anzugehen, stehen wir vor der Frage der Bedarfsfeststellung. In der Debatte im letzten Juni wurde vonseiten der Regierungsfraktionen immer wieder gesagt: Wir bauen auf die Kompetenz der Kommunen. Auch die Ministerin verwies darauf, dass der Träger der Kinder- und Jugendhilfe über den Bedarf entscheidet. Jetzt wissen wir alle hier im Raum, wie das in der Praxis läuft. Erst wird geschaut, welche Förderrichtlinie es gibt, wie viele verschiedene Fördertöpfe mit den unterschiedlichen Förderbedingungen ausgeschöpft werden können. Dann wird geschaut, wie viel Geld man zur Verfügung hat. Danach wird der Bedarf definiert, und es wird versucht, für den meist größeren Bedarf diese Gelder irgendwie zu verteilen. Diese Verweise auf die Bedarfserhebung der Kommunen sind aus unserer Sicht deshalb bloße Schutzargumente der Staatsregierung, um nicht selbst in die Verantwortung genommen zu werden.

Wenn das Argument – der Hinweis auf die Kommunen – ernst gemeint sein sollte, was machen Sie dann mit dem heute schon zitierten jugendpolitischen Papier des Landkreistages? In diesem heißt es, dass die übliche Förderung die Quantität der erforderlichen Angebote für die Schulsozialarbeit nicht leisten kann. Sprich, der Bedarf ist viel

höher als die finanziellen Zuwendungen. Es wird vonseiten des Landkreistages auf die vorrangige Landespflicht und eine Lösung außerhalb der Jugendpauschale verwiesen. Wie ernst nehmen Sie diese Hinweise und Forderungen der kommunalen Ebene?

Schulsozialarbeit finanziert sich derzeit nach dem Auslaufen der Förderung nach dem Bundes- und Teilhabepaket folgendermaßen: erstens regelmäßig durch die Jugendpauschale, zweitens aus Mitteln der Förderrichtlinie Weiterentwicklung in Umsetzung des Rahmenkonzepts für chancengerechte Bildung, drittens über die Koordinierungsstellen für Kompetenzentwicklung, die aber nicht für eine allgemeine Schulsozialarbeit zuständig sind, sondern hauptsächlich für die Berufsorientierung, und viertens über die sozialpädagogische Betreuung im Berufsvorbereitungsjahr.

Für den Landkreis Mittelsachsen beispielhaft heruntergebrochen stellt sich das Durcheinander wie folgt dar: Es gibt 6,1 VZE aus der Regelfinanzierung der Jugendpauschale, 1,5 VZE über das Landesprogramm Chancengerechte Bildung, 17,55 VZE über die Kompetenzentwicklung für Schülerinnen und Schüler und 1,0 VZE über die Mittel aus dem Berufsvorbereitungsjahr. Da blickt am Ende wirklich keiner mehr durch. Falls eine Strategie dahinterstecken sollte, dann eben genau die, dass keiner mehr durchblickt. Das aber kann nicht das Ziel unserer Anstrengungen sein.

Unser Ziel muss es sein, dass wir den § 82 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII umsetzen. Das bedeutet, dass die Länder auf einen gleichmäßigen Ausbau der Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe hinzuwirken haben. Herr Schreiber formulierte dies übrigens bereits 2011 in einer Debatte hier im Landtag wie folgt: „Wir müssen uns überlegen, wie wir das irgendwo miteinander verbinden und irgendwo bündeln können.“ Genau recht hat er damit, nur leider sind drei Jahre vergangen und nichts ist geschehen. Deshalb wollen wir Ihnen mit unserem Antrag noch einmal die Gelegenheit dazu geben.

Schulsozialarbeit ist in den vergangenen Jahren zu einem jugendpolitischen Schwerpunkt innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe gereift. Nachweislich fördern Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ein positives Lernklima für alle Kinder. Lassen Sie uns also die positiven Ansätze im Freistaat ausbauen und stärken und stimmen Sie unserem Antrag in diesem Sinne zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Das war Frau Neukirch für die einbringende SPD-Fraktion. Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abg. Schreiber. Bitte, Herr Schreiber, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben erst unlängst dieses Thema hier im Hohen Haus umfassend diskutiert, was wohl an den Kolleginnen und Kollegen der SPD

etwas vorbeigegangen ist, obwohl Frau Dr. Stange selbst dazu sprach. Ich meine, es ist noch nicht so lange her. Ich glaube, im November haben wir das letzte Mal über einen Antrag von den LINKEN diskutiert, der Ähnliches zum Thema hatte, wobei das eher ein Berichtsantrag gewesen ist. Aber ich bin natürlich gern bereit, hier noch einmal die Position unserer Fraktion darzustellen.

Ja, Schulsozialarbeit stellt auch für uns ein sinnvolles und ergänzendes Mittel zur Umsetzung des Bildungsauftrages der Schulen im Freistaat Sachsen dar. Besonders für Kinder und Jugendliche mit komplizierten persönlichen und sozialen Hintergründen kann Schulsozialarbeit dazu beitragen, den Zugang zu Bildung und damit in der Folge den Weg zu guten beruflichen Perspektiven zu ebnen. Aber auch für alle anderen Schüler ist es manchmal gut, in der Schule einen Ansprechpartner zu haben, der kein direkter Lehrer ist.

Ich möchte heute nochmals nachdrücklich darauf hinweisen, dass eben genau diese Schulsozialarbeit als Bestandteil der Jugendsozialarbeit momentan primär beim Träger der örtlichen Jugendhilfe, also bei der kommunalen Ebene liegt. Das ist aus unserer Sicht grundsätzlich auch gut so. Wir nehmen positiv wahr, dass Kommunen und Landkreise im Rahmen der Umsetzung der Jugendpauschale und der Mittel des Freistaates Sachsen sowie bis zum 31.12.2013 aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes des Bundes sowie der Europäischen Union Maßnahmen der Schulsozialarbeit umsetzen und kompetent arbeitende Schulsozialarbeiter an ihren Schulen einsetzen. Sie setzen sie dort ein, wo sie aus der Erfahrung der örtlichen Jugendhilfe heraus einen entsprechenden Bedarf sehen.

Deshalb ist es aus unserer Sicht auch nicht sinnbringend, wenn die SPD festschreiben will, dass doch, bitte schön, an jeder Schule ein Schulsozialarbeiter arbeiten soll. Aber darauf komme ich noch zu sprechen; denn wie ich schon mehrfach in der von Ihnen, Frau Neukirch, zitierten Rede gesagt habe, muss vor Ort entschieden werden, an welcher Schule Schulsozialarbeit eingesetzt werden soll. Ich habe damals auch darauf hingewiesen, dass es mittlerweile immer mehr Grundschulen sind, an denen empfohlen wird, mit den Jugendämtern zusammen einen Schulsozialarbeiter einzusetzen, und nicht mehr nur an den weiterführenden Schulen. Ich möchte mich deshalb auch bei allen verantwortlichen Bildungs- und Sozialpolitikern in den sächsischen Kommunen dafür bedanken, in denen es möglich geworden ist, dass Schulsozialarbeit in den Schulen stattfindet.

Wir betrachten die Aufgabe der Schulsozialarbeit als gemeinsame Aufgabe, in die sich auch der Bund und das Land und letztlich auch die Europäische Union mit entsprechenden Projekten und Mitteln einbringen. So ist es heute auch nicht verwunderlich, wenn wir Ihren Antrag hinsichtlich eines voll finanzierten Landesprogrammes ablehnen werden. Wir haben diese Position bereits im Juni 2013 bezogen. Kompetenz vor Ort haben die örtlichen Jugendämter. Sie wissen, wo Bedarf ist und welche

Hilfe notwendig ist. Wir unterstützen sie gemeinsam und hoffentlich auch bald wieder mit Mitteln des Bundes und unter Nutzung von Mitteln des ESF.

Wie bereits von Frau Neukirch angesprochen, wird im Rahmen des Projektes „Chancengerechte Bildung“, mit 500 000 Euro ausgestattet, die Jugendsozialarbeit im Freistaat Sachsen unterstützt. Dieses Projekt läuft noch im Jahr 2014, und auch in den kommenden Jahren werden wir die Jugendsozialarbeit und damit die Schulsozialarbeit als Bestandteil der örtlichen Jugendhilfe zur Sicherung von schulischen und beruflichen Erfolgen unserer jungen Menschen dort einsetzen, wo sie benötigt wird; denn Schulsozialarbeit ist kein Allheilmittel, um soziale Nachteile, familiäre Problemlagen und individuelle Kompetenzschwächen in Gänze zu beheben.

Darüber hinaus, ebenfalls bereits genannt, möchte ich das Programm „Kompetenzentwicklung“ aus ESF-Mitteln erwähnen. Bis zum 31.12.2014, so hoffe ich zumindest, sind hier bis jetzt 16 Millionen Euro für 135 Projekte eingesetzt worden und ich denke, das zeigt, dass man sich im Sozialministerium große Mühe gibt, die vorhandenen ESF-Mittel so sinnvoll, wie es irgend geht, einzusetzen. Ich denke, es ist nicht gerechtfertigt – auch wenn Sie das vielleicht nicht in der Schärfe gesagt haben –, immer so zu tun, als würde sich das SMS an dieser Stelle keine Gedanken machen.

Aber es gilt auch – damit komme ich noch einmal zur Kernforderung der SPD –, eine klare Absage zu erteilen; denn der undifferenzierte Einsatz mindestens eines Schulsozialarbeiters an jeder Schule führt weder zu einem besseren Erfolg der Maßnahmen, noch erhöht er die Kompetenz vor Ort. Ein gezielter Einsatz dort, wo der Bedarf besteht, ist aus unserer Sicht ein wesentlich besserer Ansatz.

Ich habe mir einmal die Mühe gemacht, Ihre Forderungen – das vermisst man in solchen Anträgen immer – in Geld zu gießen. Dabei muss man feststellen, dass Ihr Antrag, so wie er hier steht, zu Mehrkosten von sage und schreibe circa 80 bis 90 Millionen Euro jährlich führen würde, wenn man an jeder Schule im Freistaat Sachsen Schulsozialarbeiter einsetzte. Ich beziehe die freien Schulen ein; denn wenn wir so etwas im öffentlichen Schulbereich machen, weiß ich sofort, dass auch die freien Schulen berechtigterweise kommen und sagen: Wir wollen das dann aber auch. Also Mehrforderungen von 80 bis 90 Millionen Euro im Jahr, dazu muss man schon deutlich sagen: So etwas „unter-haushalterisch“ über einen Antrag klären zu wollen, ist schon ziemlich vermessen, und wenn in dem Antrag überhaupt nicht steht, woher die Gelder kommen sollen, dann kann man dem nicht zustimmen.

Wir werden uns auch weiterhin auf die Kompetenz der Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe verlassen und diese in ihrem Wirken unterstützen. Die Arbeit des Landesjugendhilfeausschusses – das kann ich aus eigener Erfahrung sagen – trägt einen erheblichen Teil dazu bei, den Dialog zwischen der Staatsregierung und den Trägern der örtlichen und der überörtlichen Jugendhilfe und den

sozialen Einrichtungen vor Ort sowie den Schulen zu gestalten und gezielt weiterzuentwickeln.

Frau Neukirch, ich gebe Ihnen definitiv recht, dass man sicherlich auch darüber sprechen muss, wo der Bereich Schulsozialarbeit angesiedelt werden soll. Momentan ist er als Schulsozialarbeit im engeren Sinn im SGB VIII nicht verankert. Er läuft zurzeit unter „Jugendsozialarbeit“ im § 13. Aber letzten Endes wird es vielleicht mal Zeit, darüber nachzudenken, wenn die ganze Welt über Schulsozialarbeit spricht, dass man so einen Begriff im Zweifel in das Bundesgesetz aufnimmt bzw. gemeinsam mit dem Bund eine Regelung findet, wie das Ganze ausgestattet werden soll.

Für den kommenden Doppelhaushalt – daran können Sie uns auch messen – wird es unsere Zielstellung sein, die Schulsozialarbeit gezielt und nachhaltig zu unterstützen. Wir wollen deren Einsatz fördern. Hierfür werden wir uns als Fraktionen um entsprechende Mittel bemühen und dabei auch die Möglichkeiten des Bundes und der Europäischen Union einbeziehen, um den besten Effekt zu erzielen.

Sehr geehrte Damen und Herren, Schulsozialarbeit soll sich dort herausbilden und als individuelles Angebot der örtlichen Jugendhilfe gesichert werden, wo sie tatsächlich benötigt wird, und nicht, weil man sie des guten Willens wegen haben möchte. Schulübergreifende Angebote halten wir für sinnvoll, und wir unterstützen diese. Wir werden jedoch nicht in die Kompetenz und Entscheidungsbefugnis der kommunalen Ebene bei der Ausgestaltung eingreifen, solange das laut Bundesgesetz so festgeschrieben ist. Das betrifft auch die tariflichen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarungen vor Ort. Es liegt nicht in unserer Kompetenz, irgendwem vorzuschreiben, wer wie lange bei welchem Träger arbeiten und wie viele Stunden pro Woche leisten darf.

Eines möchte ich zum Schluss noch sagen: Ich hoffe sehr, dass es in Bälde auf Bundesebene zu einer Einigung kommt, wie es mit dem Bereich Schulsozialarbeit weitergeht. Wir wissen alle, das Bildungs- und Teilhabepaket ist ausgelaufen. Es gibt, wie ich vernommen habe, inzwischen Regelungen, was das Mittagessen betrifft. Das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes ist ja vielmehr – Entschuldigung! – zum Fresspaket der Nation geworden. Primär wird Mittagessen von diesem Geld bezahlt. Einige Kommunen haben letztlich dafür gesorgt, dass –

(Stefan Brangs, SPD: Was?)

Ja, das ist so.

man sich schon wundern muss. Damit wären wir wieder bei dem Thema Erziehungsaufgabe und Verantwortungswahrnahme durch die Eltern. Ich glaube, so ist es nicht gedacht gewesen, und man muss genau hinschauen, woran das liegt. Alle, die in irgendeiner Art und Weise Bundesverantwortung tragen – beispielsweise ist auch Herr Jurk aus dem Landtag in den Bundestag gewechselt –, sollten sich dafür einsetzen. Ich bin guter Hoffnung,

dass es gelingt, dass wieder explizit Gelder vom Bund für Schulsozialarbeit bereitgestellt werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Meine Damen und Herren, für die Fraktion DIE LINKE Frau Abg. Klepsch. Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“, möchte man angesichts des Antrages der SPD rufen, doch es gibt noch immer Politikerinnen und Politiker, die die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit und deren Ausbau in allen Schularten anzweifeln. Deshalb ist es richtig, dass wir heute wieder darüber sprechen.

Es waren in dieser Legislaturperiode sechs Anträge, die sich der Schulsozialarbeit in Sachsen widmen: drei von der SPD und drei von der Fraktion DIE LINKE. Und auch wenn der Eindruck entsteht, dies sei ein typisches Thema für die linke politische Seite in diesem Haus, möchte ich an das kinder- und jugendpolitische Positionspapier der zehn CDU-Landräte – ich komme gern nochmals darauf zurück – erinnern, die ebenfalls den Ausbau und vor allem eine andere Finanzierung der Schulsozialarbeit fordern; denn „Jugendhilfe darf nicht“ – ich zitiere – „zum Ausfallbürgen für das Wegbrechen von Angeboten anderer Leistungsträger werden“, Frau Clauß. So die Landrätekonferenz im November 2013.

„Um effektiv wirken zu können, müssen die fachlichen Zuständigkeiten für Schulsozialarbeit, schulbezogene Jugendsozialarbeit, Berufseinstiegsbegleiter, Praxisberater, Kompetenztrainer usw. sowie die Entwicklung landesweiter Strategien an einer Verantwortungsstelle gebündelt werden. Dies gilt ebenso für die Finanzierung.“ Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen, außer dem Hinweis, dass im Operationellen Programm der Staatsregierung für die nächste ESF-Förderperiode entscheidende Probleme auf den Punkt gebracht werden. Das ist erfreulich. Hoffen wir, dass dann auch das entsprechende Geld hineinfließt.

Was möchte nun die SPD mit ihrem Antrag? Wir haben es gehört, und ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir den Inhalt des Antrages im Wesentlichen teilen. Dass schulunterstützende Sozialarbeit unverzichtbar ist, dass es vor allem des Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure bedarf und die im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit engagierten Träger wertvolle Arbeit leisten, ist sicher in allen Fraktionen unbestritten.

Ein Hinweis an die Antragsteller sei mir gestattet: Ich wünsche mir, dass die Kollegen von der SPD ihr „Landesprogramm Schulsozialarbeit“ nicht nur, wie die Überschrift verlauten lässt, an Kinder richten, sondern auch an Jugendliche; die Schulpflicht geht ja etwas länger. Zudem sei darauf verwiesen, dass es bereits eine Art „Landespro

gramm Schulsozialarbeit“ gibt, nämlich mit der Förderrichtlinie „Chancengerechte Bildung“ aus dem SMS. Frau Clauß, das Problem hierbei ist jedoch einerseits die absolute Unterfinanzierung und andererseits die Beschränkung auf einen Standort pro Landkreis, was aber dem Bedarf an den Schulen nicht gerecht wird.

Es ist deshalb auch richtig, am Beginn der Verhandlungen zum nächsten Doppelhaushalt und vor dem Einstieg in die nächste EU‐Förderperiode das Thema noch einmal aufzugreifen. Dagmar Neukirch hat schon darauf hingewiesen: In Sachsen krankt es letztendlich daran, dass die Schulsozialarbeit wie ein Flickenteppich finanziert und dementsprechend aufgestellt ist.

Das wurde unter anderem auch an der Richtlinie „Kompetenzentwicklung von Schülerinnen und Schülern“ deutlich, die aus Mitteln des ESF finanziert ist. Was konnte man darin sehen? Diese Richtlinie ist im Unterschied zu den anderen Förderrichtlinien in den Personalkosten zu 100 % durch das Land finanziert. Da konnte sich selbst der Vogtlandkreis, der bisher bei der eigenen Schulsozialarbeit abstinent war, dafür entscheiden und hat plötzlich einen Bedarf erkannt.

(Patrick Schreiber, CDU: Das ist ja nicht verwunderlich, wenn ich es bezahlt bekomme!)

Wie bitte?

(Patrick Schreiber, CDU: Das ist ja nicht verwunderlich, wenn ich es bezahlt bekomme!)

Ja, Patrick, die Frage ist aber, ob ich das als bildungspolitischen Bedarf erkenne, entsprechende Anreize schaffe und es ausgestalte oder ob ich warte, dass es jemand finanzieren will.

Eine wesentliche Frage neben der Finanzierung der Schulsozialarbeit ist wiederum die Zuständigkeit; das ist schon angesprochen worden. Ich will es wiederholen: Die Landesregierung muss endlich klären, ob dieses Arbeitsfeld Schulsozialarbeit nun eine Sache des Sozialministeriums oder des Kultusministeriums ist; denn an den beruflichen Schulen erfolgt die Finanzierung bereits aus dem Haushalt des SMK.

Nun ist Frau Kurth leider nicht anwesend; ich hätte sie hier gern gesehen. Ich behaupte, auch die Landräte erwarten mit ihrem Papier ein Bekenntnis zur Schulsozialarbeit und sie erwarten vor allem das Handeln im präventiven Sinne. Die Landräte verweisen – wie schon viele andere Fachleute und Schuldirektoren vor ihnen – auf den Zusammenhang zwischen Schule, Jugendhilfe und gelingendem Aufwachsen.

Deshalb erwarte ich, dass beide Ministerinnen, Frau Clauß und Frau Kurth, genau zuhören, was ihre eigenen Parteikollegen aus den Kommunen dazu sagen bzw. formuliert haben. Ich zitiere dazu: „Es bedarf dringender Verbesserungen im Schulsystem, insbesondere ausreichend personelle und qualitativ bedarfsdeckende Ressourcen, damit das System Schule wieder aus sich heraus fähig ist, Schullaufbahnen auch verhaltensauffälliger

Kinder und Jugendlicher erfolgreich zum Abschluss zu bringen.“