Protocol of the Session on March 12, 2014

Nun frage ich weiter. Kollege Brangs an Mikrofon 2, Sie wollen ebenfalls zusätzliche Redezeit?

So ist es, Herr Präsident, damit alles seine Ordnung hat und auch im Protokoll entsprechend vermerkt ist: Das Gleiche beantrage ich für meine Fraktion.

Die SPD-Fraktion hat dann ebenfalls 13 Minuten und 16 Sekunden Redezeit mehr. – Kollege Tischendorf, Sie sind der Nächste.

Danke, Herr Präsident. – Wir möchten nach § 86 Gleiches beantragen.

Alles klar. Gut. Eine weitere Beantragung zusätzlicher Redezeit sehe ich ansonsten nicht. Das ist ganz normal, und ich denke, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ein so wichtiges und auch in der Verfassung verankertes Thema wie Kunst und Kultur ist uns diese zusätzliche Rede- und damit Lebenszeit zu diesem Thema wert. Die Fraktionen, die sie beantragt haben, bekommen diese als zusätzliche Redezeit.

Wir treten nun in die Aussprache zur Fachregierungserklärung ein. Wir beginnen mit der Fraktion DIE LINKE, es folgen – zu Ihrer Orientierung – CDU, SPD, FDP, GRÜNE und NPD. Für die Fraktion DIE LINKE ergreift Herr Külow das Wort; bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Prof. von Schorlemer! Sie sind von Haus aus Juristin und Völkerrechtlerin und haben soeben unter der keineswegs zufällig gewählten Überschrift „Mehr als ein Verfassungsauftrag – gemeinsam fördern und pflegen wir

unsere Kunst und Kultur in Sachsen“ Ihre Fachregierungserklärung abgegeben. Jetzt ist es an uns, die Schlüsselaussagen Ihrer Rede, vor allem aber Ihre kulturpolitische Bilanz der letzten fünf Jahre kritisch zu prüfen, wie es sich für eine Oppositionspartei gehört.

Nun könnte man natürlich chronologisch vorgehen und sich den merkwürdigerweise nicht ein einziges Mal erwähnten Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2009 mit seinen insgesamt 15 kulturpolitischen Schwerpunkten vornehmen. Das Sündenregister der nicht, nur halb oder aus unserer Sicht falsch realisierten Vorhaben ist lang, wobei man bei bestimmten Fehlstellen – Stichwort: FDPNationalmuseum – dankbar sein muss, dass sie nicht realisiert worden sind.

(Beifall bei den LINKEN)

Auch das angekündigte Porzellanschloss im Japanischen Palais erwies sich zum Glück als kulturpolitische Fata Morgana.

Leider kein Gespenst ist hingegen die drohende Abwicklung der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen durch Umwandlung in eine „weltweit agierende Lifestyle- und Luxusgruppe“. – Leider ist Prof. Unland, unter dessen Ägide das passiert, jetzt nicht im Raum.

Von den zahlreichen unerfüllten Versprechungen des Koalitionsvertrages soll jetzt aber nicht weiter die Rede sein. Stattdessen will ich am Beginn den Eklat ansprechen, der dieser Tage in aller Munde ist und der trotz der soeben erfolgten, etwas schmallippigen und darum wenig überzeugenden Rechtfertigungsversuche der Ministerin kein gutes Licht auf die sächsische Kulturpolitik wirft.

In der Ausgabe vom 27. Februar 2014 fragte die Hamburger „ZEIT“: „Wann wird eine Oper unregierbar?“ Wie wir alle wissen, richtete sich die Frage weniger an die Semperoper, sondern eher an Sie, Frau Staatsministerin. Es geht hier um Ihren Politikstil. Die Kündigung Serge Dornys charakterisiert die „ZEIT“ als „ein Lehrstück über fehlendes Taktgefühl“. Dem Ansehen des Freistaates in der Kunst- und Opernwelt haben Sie damit gewiss keinen Gefallen getan. Das Land könnte Ihr Handeln darüber hinaus teuer zu stehen kommen. Im Gespräch ist eine Summe von 1,5 Millionen Euro, die der geschasste Intendant jetzt einklagen könnte.

Der Eklat um die Semperoper, der die drohende Abwicklung der Leipziger Theaterwissenschaft aus den Negativschlagzeilen verdrängte, sollte aber nicht den Blick auf die enormen Defizite gerade im Bereich der sächsischen Theater- und Orchesterlandschaft verstellen, die seit Jahren offensichtlich sind.

Die LINKE hat bekanntlich schon im März 2010 einen Antrag eingebracht, in dem wir eine langfristige Perspektive für die Theater und Orchester im Freistaat Sachsen forderten. Weil Sachsens Theater und Orchester an einer strukturellen Unterfinanzierung leiden und weitere erhebliche Einschnitte drohten, haben wir vor vier Jahren für eine inhaltliche Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, den Kulturräumen und den Trägern der Theater und

Orchester plädiert. Ein gemeinsames Konzept sollte diesen wichtigen Kultureinrichtungen eine langfristige Planungssicherheit gewähren und sie aus der Abhängigkeit von Schnellentscheidungen auf kommunaler und regionaler Ebene befreien.

Sie, Frau Staatsministerin, haben das damals abgelehnt und auf die Zuständigkeit der Kulturräume verwiesen. Das hinderte Sie aber nicht daran, wenig später in einer bis dahin beispiellosen Weise in die Hoheit der Kulturräume einzugreifen. Ich erinnere an die Umstrukturierung der Landesbühnen Sachsen, die trotz großen öffentlichen Protestes vollzogen wurde. Der Präsident der Sächsischen Akademie der Künste, Prof. Udo Zimmermann, warnte seinerzeit in einem offenen Brief an die Mitglieder des zuständigen Landtagsausschusses vor einem „negativen Präzedenzfall in der Kulturlandschaft Sachsens“. Mit der im Doppelhaushalt 2011/2012 festgelegten Teilfinanzierung der Landesbühnen Sachsen in Höhe von mehr als 3 Millionen Euro aus Kulturraummitteln wurde die Axt an das Sächsische Kulturraumgesetz gelegt und der oft zitierte und beschworene kulturpolitische Konsens über eine solidarische Kulturfinanzierung in Sachsen zerstört. Auf der Strecke blieb ein ganzes Orchester, nämlich das der Landesbühnen.

Sehr geehrte Frau von Schorlemer, was Sie soeben euphemistisch als Optimierung der Strukturen der Kulturlandschaft bezeichneten, ist in Wirklichkeit Kulturabbau. In Ihrer Regierungserklärung spürt man deutlich die Handschrift der Juristin. Sie ist von verfassungsrechtlichen Exkursen geradezu gespickt. Als Völkerrechtlerin wissen Sie um die Qualität von Gesetzen und Konventionen. Bei der Gretchenfrage der sächsischen Kulturpolitik – wie halte ich es mit dem Kulturraumgesetz? – haben Sie jedoch versagt.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Das beste Instrument der Kulturpolitik, um den Verfassungsauftrag zu erfüllen, wurde von Ihnen erheblich ramponiert. Vor Ihrer Amtsperiode hat es keine derart gravierenden Eingriffe in das Herzstück sächsischer Kulturpolitik gegeben. Ihre Eingriffe haben gleich zwei Kulturräume zu gerichtlichen Klagen veranlasst. Das ist ein trauriges Novum.

Da ist die von Ihnen angekündigte Aufstockung der Kulturraummittel im nächsten Doppelhaushalt nur ein schwacher Trost. Es ist ein Wahlgeschenk, das gern angenommen wird. Ich hatte das Gefühl, dass der Beifall bei der CDU-Fraktion – Herr Prof. Schneider hat es ja vorhin versucht – eher lau war. Da ist sicher noch viel Arbeit hinter den Kulissen zu leisten. Wir werden sehen, ob es sich um eine Einmalzahlung handelt, wenn Sie denn überhaupt kommt.

Warum ändern Sie denn nicht das Kulturraumgesetz und erhöhen die Kulturraummittel langfristig? Zehn Jahre ohne Inflationsausgleich bedeuten faktisch eine erhebliche Senkung der Kulturraummittel. Steigende Kosten mussten in diesem Zeitraum immer von den Trägern und

Einrichtungen selbst erbracht werden. Es muss doch aber in Sachsen endlich wieder möglich sein, dass an den Theatern und Orchestern Tariflöhne gezahlt werden,

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Karl Nolle, SPD)

von der erheblich größeren Selbstausbeutung bei den vielen kleineren Kultureinrichtungen und der institutionell geförderten Landeskulturverbänden ganz zu schweigen. Die stagnierenden Kulturraummittel müssen meines Erachtens in einem noch größeren Zusammenhang gesehen werden. Ihre soeben aufgeführten Zahlen sind ja alle schön und richtig, aber sie verdecken einen gravierenden Sachverhalt: Der Anteil der Kulturausgaben am Gesamthaushalt ist in den letzten Jahren stetig gesunken und beträgt noch circa 2 %.

Es ist genau dieser Umstand, der den früheren Präsidenten des Sächsischen Kultursenats, Dr. Jürgen Uwe Ohlau, im Vorwort des fünften Berichts des Kultursenats Ende 2012 zu einer eindringlichen Warnung bewog: „Parlament und Staatsregierung müssen zur Kenntnis nehmen, dass die Gefahr immer größer wird, dass dem gelungenen Aufbau einer breit aufgestellten, flächendeckenden kulturellen Versorgung des Landes ein schleichender Abbau und eine Verarmung des Angebotes in der Fläche folgen.“

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Hört, hört!)

Mit der im Jahr 2015 anstehenden Evaluation des Kulturraumgesetzes ist eine große Chance gegeben, dieser kritischen Entwicklung entgegenzutreten. Wenn die gegenwärtigen Wirkungsmechanismen auf dem Prüfstand stehen, sollten auch die Berechnungsgrundlagen genauer untersucht werden. Viele Kulturraumakteure beklagen zum Beispiel, dass sich nach einmaligen Kulturinvestitionen und deren Beendigung die Landeszuweisungen an den jeweiligen Kulturraum von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr in erheblichem Umfang ändern. Mit der erfolgten Umstellung der kommunalen Haushalte auf die Doppik gibt es darüber hinaus erhebliche Probleme bei der Zuordnung der Kulturausgaben zu den jeweiligen Projektgruppen.

Sehr geehrte Frau Staatsministerin, gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Einordnung Ihrer Regierungszeit in einen etwas größeren Kontext. Seit dem Abtreten der Biedenkopf-Regierung ist die sächsische Kulturpolitik mehr oder weniger unambitioniert. Bis dahin zeichnete sie sich im Vergleich zur Kulturpolitik anderer Bundesländer durch Originalität und die Umsetzung größerer Ziele aus. So können insbesondere die per Sächsischer Verfassung gebotene Kulturstaatlichkeit, das Kulturraumgesetz, die Gründung des Kultursenats und der Kunstakademie als eigenständige, vorwärtsweisende Leistungen gelten.

Mit dem Beginn der 2000er-Jahre war aber Schluss mit dieser innovativen Kulturpolitik. Seitdem verliert sie sich oft im Klein-Klein. Das heißt, die jeweils Verantwortlichen hatten offensichtlich alle Hände voll zu tun, das Erreichte zu verteidigen. Die einzigen Glanzpunkte sind seitdem die Entfristung des Kulturraumgesetztes 2008

und allenfalls noch das Inkrafttreten der Richtlinie des SMWK zur kulturellen Bildung. Ansonsten kennzeichnen gerade seit Ihrem Amtsantritt permanente Rückzugsgefechte die freistaatliche Kulturpolitik. Das heißt, der Freistaat versucht sich mehr und mehr aus seiner politischen Verantwortung zu stehlen.

Dafür stehen nicht nur so spektakuläre Beispiele wie die Zwangskommunalisierung der Landesbühnen. Eine

subtilere, zunehmend häufiger genutzte Variante dieser Entstaatlichung der sächsischen Kulturpolitik ist der fortgesetzte Betriebs- bzw. Rechtsformwechsel bei bedeutenden Kultureinrichtungen. Diese stets mit betriebswirtschaftlicher Logik begründeten und oftmals gegen den erklärten Willen der Belegschaft erfolgten Veränderungen beweisen, dass die sächsische Kulturpolitik leider immer mehr unter die Kuratel von Finanzminister Unland gerät. Sie, Frau Staatsministerin, lassen das brav geschehen und greifen auch dort nicht ein, wo es Ihre Ressortverantwortung geradezu erfordert.

Zwei Beispiele – Sie würden beide sicherlich als Unkenrufe bezeichnen – will ich kurz nennen: DIE LINKE wandte sich im November 2011 mit einem Antrag gegen die Privatisierung des Staatsbetriebes Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten, der endlich der Fach- und Rechtsaufsicht des SMWK zugeordnet werden müsste. Noch stärker in Erinnerung dürfte uns allen die im Dezember 2013 von CDU und FDP durchgedrückte Rechtsformänderung der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek Dresden, SLUB, sein. Das beschlossene SLUB-Gesetz entzog das Flaggschiff der wissenschaftlichen Bibliotheken in Sachsen weitgehend dem Einfluss des Parlaments und lotste es ins Dickicht der Sächsischen Haushaltsordnung.

Überhaupt bestimmt Prof. Unland inzwischen weitgehend Ihr Ressort, wie die jüngsten Ereignisse in Leipzig zeigen. Die drohende Abwicklung der Theaterwissenschaften und der Archäologie an der Uni Leipzig ist der Frontalangriff auf die Alma Mater Lipsiensis als klassische Volluniversität.

(Beifall bei den LINKEN)

Ich möchte daher an dieser Stelle, Frau Staatsministerin, eines der sprachlich originellsten Protestbanner der Studierenden ausdrücklich ins Gedächtnis rufen: „Ohne Bildung und Kultur wird Sachsen zum Unland.“ Ich weiß nicht, ob Sie einmal Gelegenheit hatten, tagsüber durch die Nikolaistraße zu gehen, Frau Prof. Schorlemer. Die Gebäude der Theaterwissenschaften und der Archäologie hängen dort voll mit Bannern dieser Art.

Im Mai 2014 werden Sie, Frau Staatsministerin, was Sie als ein „Ereignis von überregionaler Strahlkraft“ loben, in Chemnitz feierlich das Haus der Archäologie eröffnen, das sächsische Kulturschätze von der Altsteinzeit bis zur frühen Industrialisierung für die Präsentation von 280 000 Jahren Menschheitsgeschichte zeigt, wo das ehemalige Kaufhaus Schocken fast vier Jahre lang mit Millionenaufwand saniert und umgestaltet wurde. Da ist

es doch bizarr, dass zeitgleich der einzige archäologische Studiengang in Sachsen geschlossen wird.

Aber, sehr geehrte Frau Staatsministerin, Sie wehren sich leider nicht nur gegen die Übergriffe des scheinbar übermächtigen Finanzministers viel zu wenig. Auch bei wesentlich schwächeren Gegenspielern im eigenen Kabinett, wie beim Wirtschaftsminister Morlok, passiert kaum etwas. Die Rede ist von der Kunst- und Kreativwirtschaft. Sie fehlt in Ihrer Rede ganz und gar. In diesem Bereich ist das kulturpolitische Versagen der Staatsregierung besonders evident. Die insgesamt 41 Handlungsempfehlungen aus dem ersten Kulturwirtschaftsbericht für Sachsen 2008 geben bislang weitgehend Makulatur. Eine aktualisierende Fortschreibung des Berichtes sowie die Erarbeitung und Umsetzung einer entsprechenden Handlungsstrategie ist dringend geboten, steht aber immer noch aus.

Von der Kultur- und Kreativwirtschaft ist es nur ein kurzer Sprung zur Industriekultur, die in der Regierungserklärung fast verschämt ziemlich weit hinten thematisiert wurde – aus gutem Grund. Im Koalitionsvertrag war vollmundig die Gründung einer Stiftung „Sächsische Industriekultur“ angekündigt. Leider Fehlanzeige, obwohl seit über zwei Jahren die entsprechenden Empfehlungen des Wissenschaftlichen Beirates für Industriekultur vorliegen.

Auf unseren entsprechenden Antrag zur Errichtung einer Stiftung „Sächsische Industriekultur“ erhielten wir am 20. Juli 2011 vom SMWK eine sehr vage Antwort, weil das Thema – von einer Stiftung war in der Antwort vor Schreck gar keine Rede mehr – auch die Geschäftsbereiche des Innen-, des Wirtschafts- und des Kultusministeriums berühren würde. Ich wundere mich bei dieser Antwort eigentlich bis heute, warum nicht auch das Sozialministerium genannt wurde, obwohl doch Frau Clauß stellvertretend für Sie, Frau Staatsministerin, die Antwort unterschrieben hatte.

Das alles klingt leider komischer, als es in Wirklichkeit ist, insbesondere, wenn man an das unwürdige Gezerre um die nächste Landesausstellung denkt, die bedauerlicherweise in das Räderwerk der innerparteilichen Machtkämpfe der Staatspartei CDU geriet – wofür Sie wahrscheinlich nichts können – für das Schönreden der Entscheidung für Zwickau hingegen schon. Immerhin wurde damit ein Beschluss des Landtages gekippt. Die Chance, dem Publikum das ganze Spektrum der sächsischen Industriekultur inhaltlich und räumlich zu präsentieren, haben Sie damit verspielt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann an dieser Stelle längst nicht auf alle kulturpolitischen Defizite der Staatsregierung eingehen. Gern hätte ich zum Beispiel etwas zur Förderung von Innovationen gesagt. Neue Initiativen und Projekte werden zwar oftmals unterstützt, wenn sie sich dann gut entwickelt haben, sträubt sich das SMWK aber dagegen, sie in eine sichere Regelförderung aufzunehmen.

Ein intimer Kenner der sächsischen Kulturlandschaft beschrieb den Vorgang folgendermaßen: „Der Freistaat verhält sich wie ein Vater, der fleißig Kinder zeugt, sich aber dann nach deren Geburt weigert, Unterhalt zu zahlen.“

(Beifall bei den LINKEN)

Das letzte Themenfeld, das ich ansprechen möchte und das mir als Historiker eine besondere Herzensangelegenheit war und weiterhin ist, verträgt keine Scherze mit der von Ihnen angesprochenen Novellierung des Sächsischen Gedenkstättengesetzes, die wir in der Sache begrüßen. Obwohl unsere Fraktion bei der Ausarbeitung demonstrativ aus dem viel beschworenen parteipolitischen Konsens ausgegrenzt war, wurde im Oktober 2012 zweifellos ein wichtiger erinnerungspolitischer Schritt gegangen.

Ich bin Ihnen wirklich dankbar, dass Sie auf das beispielhafte Forschungsprojekt zur Schicksalsklärung der sowjetischen Kriegsgefangenen im Zweiten Weltkrieg eingegangen sind. Einen wichtigen Umstand haben Sie aber nur en passant erwähnt. Mit der Erhebung von bislang rund 900 000 Datensätzen seit dem Jahr 2000 ist etwa die Hälfte des Archivmaterials aufgearbeitet. Die Fortführung dieses gemeinsam aus Bundes- und Landesmitteln finanzierten Projektes, bei dem es um das Schicksal von mehr als 3 Millionen ums Leben gekommenen sowjetischen Kriegsgefangenen geht, ist aber nur noch bis Ende 2014 gesichert. Die Linksfraktion hält die Fortsetzung dieses Projektes vor allem aus humanitären Gründen für zwingend geboten, nicht zuletzt mit dem Blick auf den im Mai 2015 anstehenden 70. Jahrestag der Befreiung Europas vom Faschismus.

Ich denke, Sachsen muss dieses für die Aussöhnung zwischen der Bundesrepublik und den Völkern Russlands so bedeutsame Projekt gerade angesichts der gegenwertigen politischen Spannungen auch künftig aus den Haushaltsmitteln fördern und Einfluss auf die Bundesregierung nehmen, damit die bisherige Forschungs- und Beratungsarbeit in Sachsen ab 2015 fortgesetzt werden kann.

(Beifall bei den LINKEN)