Protocol of the Session on March 12, 2014

Sächsischen Staatsregierung bei der Ausstattung der Kinder- und

Jugendhilfe in Sachsen

Antrag der Fraktionen DIE LINKE

Wir beginnen mit

1. Aktuelle Debatte

Sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen – Vielfalt und Qualität

durch finanzielle Unterstützung wahren

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Ich darf die Ministerin als erste Rednerin nach vorn bitten. Die Reihefolge in der ersten Runde lautet: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Frau Ministerin Kurth, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vor drei Monaten, im Dezemberplenum 2013, haben wir über die Umsetzung des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs debattiert. Ich habe im Dezember darüber gesprochen, dass wir mit den freien Trägern im Dialog stehen und mit ihnen gemeinsam an einer Übergangslösung arbeiten. Das war im Dezember 2013.

Es ist mir heute ein ganz besonderes Anliegen, Sie über den weiteren Verlauf des damals angekündigten Dialogprozesses mit Interessenvertretern der freien Träger zu informieren. Im Dezemberplenum habe ich das zugesagt, und im Ausschuss für Schule und Sport haben wir mehrfach über den Verlauf des Dialogprozesses informiert und gemeinsam darüber gesprochen.

(Cornelia Falken, DIE LINKE: Nur über unseren Antrag!)

Meine Damen und Herren! Die Zeiten, in denen das öffentliche Schulwesen im Freistaat Sachsen sehr schmerzhafte Anpassungsprozesse durchleben musste,

sind vorüber. Das sächsische Schulwesen geriet in dieser Zeit in komplizierte Situationen. Ein gleichberechtigtes Miteinander von öffentlichen Schulen und von Schulen in freier Trägerschaft geriet mitunter in den Hintergrund. Wir können uns gemeinsam darüber freuen, dass diese Zeiten hinter uns liegen, meine Damen und Herren. Wir haben besonders mit dem Moratorium zu unseren Schulen im ländlichen Raum eine Zeit des stabilen Schulnetzes im Freistaat Sachsen geschaffen. Es gibt verlässliche Planungsgrundlagen für alle Schulen im Freistaat Sachsen.

Aus diesem Grund können wir von einem Neuanfang auf dem gemeinsamen Weg der öffentlichen Schulen und der freien Schulen sprechen – einen gemeinsamen Weg, den wir in Respekt und in gegenseitiger Wertschätzung miteinander gehen können und miteinander gehen werden.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die finanzielle Ausstattung unserer Schulen ist nicht alles, aber die Finanzen unserer Schulen sind für sehr viele Prozesse an unseren Schulen essenziell. Die Rahmenbedingungen müssen für Schulentwicklungsprozesse stimmen.

Ein erster Schritt auf diesem gemeinsamen Weg, den wir mit den Trägern freier Schulen gehen, ist die Verständigung auf eine Übergangsregelung – ich betone: ein erster Schritt auf dem gemeinsamen Weg. Wir haben acht Verhandlungsrunden geführt, beginnend am 7. Januar

2014, und wir haben intensiv in einer konstruktiven Atmosphäre tiefgründig diskutiert. Es gibt, meine Damen und Herren, eine Übergangsregelung, die es ermöglicht, schnell und unkompliziert finanzielle Unterstützung für unsere freien Schulen zu gewähren.

Für zwei Schuljahre, und zwar für das Schuljahr 2013/2014 und für das Schuljahr 2014/2015, werden für diese Übergangsregelung 35 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Was heißt das, meine Damen und Herren? Das heißt, dass bis zum 31. Juli 2015 für jeden Schüler 640 Euro ausgezahlt werden.

Wie haben wir in unseren Beratungen diese 35 Millionen Euro, also 640 Euro pro Schüler, ermittelt? Wir haben uns an die Sachkosten der öffentlichen Schulträger angelehnt, die auf der Basis der Daten des Statistischen Landesamtes ermittelt wurden. Ausgangspunkt unserer Berechnungen sind dabei die Daten der kommunalen Jahresrechnungsstatistik zu den laufenden Sachkosten der öffentlichen Schulträger. Wir haben dabei die Jahre von 2007 bis 2011 herangezogen. Das ist der eine Punkt.

Hinzugekommen sind die Kosten für die öffentlichen Schulträger bezüglich des beweglichen Anlagevermögens.

Das heißt konkret: Eine einzügige freie Grundschule mit einer durchschnittlichen Schülerzahl erhält für den Übergangszeitraum eine Unterstützung in Höhe von 50 000 Euro. Ein vierzügiges privates Gymnasium mit einer durchschnittlichen Schülerzahl erhält für den Übergangszeitraum eine Unterstützung in Höhe von 450 000 Euro.

Diese Zahlen verdeutlichen, meine Damen und Herren, dass die Summe, die mittels einer Förderrichtlinie unbürokratisch und unkompliziert an die freien Träger gelangen wird, keineswegs ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Die Schulen werden weitgehend frei in der Verwendung der von mir erwähnten Mittel sein und dadurch finanzielle Spielräume für den Übergangszeitraum bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes erhalten.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Dieses Geld kommt beispielsweise auch – es ist mir sehr wichtig, das zu erwähnen – Kindern aus sozial schwachen Familien zugute, für die dann aufgrund unserer Übergangsregelung leichter auf Schulgeld verzichtet werden kann. Zuwendungsempfänger werden auch diejenigen Schulträger sein, deren private Schulen sich im vierten Jahr der Wartefrist befinden. Auch diesen Schulen wird durch die Übergangsregelung geholfen.

Meine Damen und Herren! Die Interessenvertreter der freien Schulen haben der Übergangsregelung zugestimmt. Ich begrüße diese Zustimmung sehr, und ich begrüße auch den Abschluss unserer Gespräche, die wir miteinander geführt haben. Wir werden nach der Vereinbarung einer Übergangsregelung die Maßgaben des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. November 2013 zügig umsetzen. Wir werden unmittelbar in das Gesetzgebungsverfahren einsteigen, so wie ich es im Dezember hier im Plenum zugesagt habe.

(Beifall bei der CDU)

In diesem Rahmen werden auch die weiteren Forderungen der Interessenvertreter zu behandeln sein. Wir werden uns den Urteilstext genau anschauen und gemeinsam darüber beraten, wie wir im Gesetzgebungsverfahren sowohl inhaltlich und als auch zeitlich vorangehen. Ich setze auf Kommunikation und auf Dialog. Wir haben den ersten Termin bereits in der ersten Aprilwoche vereinbart. Sie sehen, wir beginnen unverzüglich gemeinsam mit diesem Prozess. Wir setzen auf Kommunikation, auf Miteinander, so wie ich es eingangs erwähnt habe.

Meine Damen und Herren! Allen Beteiligten war im gesamten Diskussionsprozess klar: Die gemeinsam getroffene Übergangsregelung hat nicht den Anspruch, die Anforderungen des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 15. November 2013 zu erfüllen.

Des Weiteren ist unsere Übergangsregelung, die wir gemeinsam vereinbart haben, keine Vorwegnahme von Entscheidungen. Unsere gemeinsam vereinbarte Übergangsregelung überbrückt die Zeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung über Schulen in freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen.

Mein Ziel ist es – auch das habe ich im Dezemberplenum erwähnt –, das Schuljahr 2015/2016 mit einem neuen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft zu beginnen. Zum 1. August 2015 werden wir ein neues Gesetz vorliegen haben. Wir werden eine solide Finanzierungsregelung auf gesetzlicher Basis vorliegen haben und damit unseren Schulen in öffentlicher Trägerschaft Planungssicherheit geben, und zwar nicht nur über den Zeitraum eines Doppelhaushaltes, sondern über einen langen Zeitraum hinaus.

Mein Anliegen ist es: ein neues Gesetz, Planungssicherheit, ein gemeinsamer Weg von öffentlichen Schulen und freien Schulen im Freistaat Sachsen, geprägt von gegenseitiger Wertschätzung, von Transparenz und vor allem von einem inhaltlichen Miteinander; denn wir können sehr viel voneinander lernen und uns über die Schulter schauen, um unser Schulsystem im Freistaat Sachsen gemeinsam vorwärtszubringen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU – Annekathrin Giegengack, GRÜNE, steht am Mikrofon.)

Eine Kurzintervention? – Bitte schön.

Es ist keine Kurzintervention. Ich möchte einen Geschäftsordnungsantrag stellen. Ich bitte um Feststellung der Redezeit der Ministerin. Falls sie über 10 Minuten gesprochen haben sollte, bitte ich um entsprechende Anrechnung auf unsere Redezeit.

Ich hätte dazu jetzt etwas gesagt. Es sind 2 Minuten, die die Fraktionen, die

eine abweichende Meinung dazu haben, noch zur Verfügung haben.

Wir kommen nun zur CDU-Fraktion. Bitte, Herr Abg. Bienst.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Um dem Thema „Sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen – Vielfalt und Qualität durch finanzielle Unterstützung wahren“ gerecht zu werden, möchte ich, um die Debatte etwas zu bewegen, eine Feststellung in den Raum stellen.

Frau Staatsministerin Kurth sagte gerade – und darauf möchte ich nochmals hinweisen –: Die verhandelten 35 Millionen Euro stellen natürlich nicht die sichere Perspektive für freie Schulen in Sachsen für die Zukunft dar. Weil wir für die Vielfalt und Qualität in der sächsischen Schullandschaft stehen und sie vor allem auch schätzen – gerade das, was die Schulen in freier Trägerschaft für diese Landschaft bringen –, werden wir natürlich den Forderungen aus dem Urteil vom 15.11.2013 gerecht und sie erfüllen. Das tun die Bildungspolitiker unserer CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Fachministerium um die Staatsministerin Frau Kurth und den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft.

Vorab gesagt: Mit den ausgehandelten finanziellen Übergangsregelungen haben wir – das sagte auch schon die Frau Staatsministerin – unsere Zusage vom November/Dezember eingehalten.

Ich gehe noch etwas weiter zurück und bringe das, was ich bereits in unserer letzten Debatte im Dezember 2013 gesagt habe, in Erinnerung: Wir haben bereits 2012 erste Gespräche mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft geführt. Wir haben vereinbart, dass wir die Vertreter in den Diskussionsprozess einbinden werden, dass wir die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft auf solide Füße stellen werden und eine Gesetzesnovellierung anstreben und dabei auch eine dynamische Anpassung der Finanzierung im Fokus haben.

Ja, Mitte März/April 2013 sind wir dann so verblieben, dass wir, um in Zukunft rechtssicher arbeiten zu können, die Gespräche zunächst unterbrechen und bis zum Urteil im November 2013 warten, um dann in der Diskussion weiter voranzukommen. Nochmals zur Erinnerung, auch für die Debatte in dieser Aktuellen Stunde: Wir sind eben in einem laufenden Haushalt an Haushaltsrecht gebunden, darin waren wir uns mit allen Beteiligten, die in diesen Diskussionsprozess eingebunden waren, einig. Nun haben wir ein Verhandlungs- bzw. Übergangsergebnis einer Zwischenfinanzierung.

Unsere Fraktion ist allen Beteiligten für das vorliegende Ergebnis dankbar. Der laufende Haushalt für 2014, der Schulen in freier Trägerschaft finanziert, wird um 35 Millionen Euro zu den vorhandenen knapp 230 Millionen aufgestockt, und ich denke, sowohl die investive als auch die konsumtive Behandlung ist dabei sinnvoll.

An dieser Stelle möchte ich einen besonderen Dank an die evangelische Landeskirche äußern. Ich darf einmal aus einer Pressemitteilung zitieren: „Entsprechend einer Vereinbarung zur Übergangsregelung wird die Landeskirche auf ihre freien Schulträger einwirken, dass diese bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung keine weiteren Forderungen geltend machen und laufende Verfahren beenden oder ruhend stellen.“ Das ist konstruktive Mitarbeit, und ich denke, dass wir gemeinsam mit allen Verantwortlichen solche Konstruktivität auch bis zur Verabschiedung des Gesetzes haben werden. Ich bitte alle Beteiligten um Verständnis, dass wir eine gewisse Zeit brauchen, um dem Hohen Haus ein solches Gesetz vorzulegen.

Ich bitte, dass wir konstruktiv an dieses Gesetz herangehen und Finanzierungsregelungen schaffen, um die Vielfalt und Qualität durch Finanzen unterstützen zu können, und ich bitte dabei sämtliche Verantwortlichen der freien Träger, daran mitzuwirken. Ich begrüße ausdrücklich, dass noch vor der Sommerpause – ich habe gehört, in der ersten Aprilwoche sollen die ersten Gespräche stattfinden –, bereits im April, eine erste Verhandlungsrunde aufgenommen wird, um dieses Gesetz vernünftig vorzubereiten, sodass wir es Anfang des Jahres 2015 verabschieden.

Ich hoffe, dass wir damit die Vielfalt und die Qualität durch die finanzielle Unterstützung wahren können, und danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der FDP)