Protocol of the Session on January 29, 2014

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Kollege Hauschild sprach für die FDP-Fraktion. – Hierzu ist kein Redebedarf für die NPD-Fraktion angemeldet. Gibt es den Bedarf, in eine weitere Rederunde einzutreten? – Bei der einbringenden Fraktion kann ich das nicht erkennen. Gibt es überhaupt noch Redebedarf aus den Fraktionen? – Das sehe ich nicht. Damit hätte die Staatsregierung das Wort, und das ergreift Herr Staatsminister Kupfer.

Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns ja in dem Ziel einig, Flächenversiegelung möglichst einzudämmen. Aber wir sollten auf dem Weg dahin wirklich einmal zwischen Flächenneuinanspruchnahme und der tatsächlichen

Flächenversiegelung unterscheiden.

Die Zahlen, die mein Kollege Dr. Meyer schon genannt hat, werde ich jetzt nicht wiederholen; aber Fakt ist, dass knapp die Hälfte, konkret 47 %, des Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche im letzten Jahr auf neu geschaffene Erholungsflächen entfiel. Somit können wir

positive Effekte für die Umwelt verbuchen, aber wir haben negative Effekte in der Bilanz, also in der Statistik.

Ich empfehle Ihnen zur Vertiefung dieser Problematik die Lektüre des Kapitels 3.4 des Landesentwicklungsplanes 2010. Für die Flächenversiegelung haben wir gar keine Daten. Die jährliche amtliche Statistik erfasst nur die Nutzung von Flächen, aus der die bereits erläuterte Flächenversiegelung abgeleitet wird.

Nach bundesweiten Erhebungen liegt der mittlere Grad der Versiegelung von Siedlungs- und Verkehrsflächen je nach Nutzungsart zwischen 15 % für Erholungsflächen und bis zu 70 % für Straßen. Aufgrund des hohen Anteils der nur gering versiegelten Erholungsflächen gehen wir davon aus, dass täglich unter 2 Hektar Fläche neu versiegelt werden.

Meine Damen und Herren, ich will jetzt keinesfalls dieses Thema schönreden. Es ist mir ein wichtiges Anliegen, dass wir die Flächenversiegelung reduzieren. Wir sind übrigens das einzige Bundesland in Deutschland, das sich ein konkretes Ziel gestellt hat, wo es 2020 sein will.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen den gegenwärtigen täglichen Zuwachs von rund 6 Hektar pro Tag an Siedlungs- und Verkehrsfläche auf unter 2 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2020 senken. Nur zum Vergleich: In den Neunzigerjahren waren wir noch bei über 9 Hektar Versiegelung pro Tag. Es tut sich also auf jeden Fall etwas.

Schwerpunkt unserer Aktivität ist vor allem die Reduzierung der Flächenumnutzung landwirtschaftlicher Flächen. So unterstützt der Freistaat gegenwärtig die Kommunen bei der Erfassung brachliegender Flächen, um diese schneller und besser einer Wiedernutzung zuzuführen oder naturschutzgerechte Kompensationsmaßnahmen zu ermöglichen. Der Freistaat Sachsen bietet dazu viele Möglichkeiten der Förderung. Es gibt Förderprogramme des Innenministeriums, des Wirtschaftsministeriums und auch Förderprogramme in meinem Haus; Förderprogramme, mit denen unter anderem Anreize zur Wiedernutzung brachliegender Flächen geschaffen werden.

Die Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme ist auch ein Schwerpunktthema des neuen Landesentwicklungsplanes – auch das ist heute schon gesagt worden – sowie der Nachhaltigkeitsstrategie des Freistaates Sachsen.

Begleitet werden die verschiedenen Maßnahmen durch eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von SMI und SMUL, die mit dem Wirtschaftsministerium, dem Finanzministerium und der Sächsischen Staatskanzlei zusammenarbeiten.

Viele Punkte, die in dem GRÜNEN-Antrag niedergeschrieben sind, sind bereits in Arbeit. So gibt es beispielsweise Regelungen im Sächsischen Wassergesetz zur Festsetzung von Hochwasserentstehungsgebieten mit Regularien zum Ausgleich von Bodenversiegelung. Es ist natürlich auch kein Geheimnis, meine Damen und Herren,

dass so eine Ausweisung von Hochwasserentstehungsgebieten nicht über Nacht passieren kann.

(Gisela Kallenbach, GRÜNE: Zehn Jahre!)

Das ist ein Verwaltungsakt, der natürlich Zeit in Anspruch nimmt.

Auch bemühen wir uns, meine Damen und Herren, bei investiven Baumaßnahmen erforderliche naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen eben nicht auf Landwirtschaftsflächen zu realisieren, sondern hierfür brachliegende und nicht mehr wirtschaftlich nutzbare Flächen mit entsprechendem Aufwertungspotenzial zu nutzen.

Der von den GRÜNEN angesprochene Vorrang von Entsiegelung bei naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen ist nicht neu – das habe ich auch immer wieder gefordert, meine Damen und Herren –; aber wir können das halt in Sachsen nicht allein regeln, wir brauchen eine Regelung auf Bundesebene. Es war ja auch in der Bundeskompensationsverordnung beabsichtigt, es zu regeln, aber leider ist das nicht zustande gekommen. Wir haben jetzt eine neue Bundesregierung und ich hoffe, dass es mit ihr in absehbarer Zeit möglich sein wird.

Auch die gewünschte Beschränkung des Ausgleichs in der Nähe des Eingriffsortes ist nicht umsetzbar, da dies den Handlungsspielraum zur Schaffung naturschutzfachlich hochwertiger Kompensationsmaßnahmen zu sehr einschränken würde.

Meine Damen und Herren, es muss uns vor allem eines gelingen: Es muss uns gelingen, unser wirtschaftliches Wachstum und den wachsenden sozialen Wohlstand von einer zunehmenden Flächenneuinanspruchnahme abzukoppeln. Wir sind auf diesem Weg ein ganzes Stück vorangekommen und werden unser Ziel bis 2020 schaffen. Davon bin ich fest überzeugt.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsministerin Christine Clauß)

Das war Herr Staatsminister Kupfer für die Staatsregierung. Jetzt sehe ich eine Kurzintervention durch Frau Kollegin Dr. Pinka; bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kupfer, mir hat sich leider aus Ihrer Rede nach wie vor nicht erschlossen, welche Instrumente Sie nutzen wollen, um zu monitorieren, welchen Anteil die Flächenversiegelung nun tatsächlich an der Flächenneuinanspruchnahme einnehmen wird und wie Sie das verfolgen wollen. Im Landesentwicklungsplan haben Sie ein nebulös formuliertes Ziel. Die Nachhaltigkeitsstrategie kenne ich zur Genüge, die habe ich gründlich gelesen; dort finde ich auch keine Instrumente, wie Sie das nachvollziehen wollen. Die Statistik gibt es nicht her. Ich habe es vorhin nicht umsonst gesagt: 100 % Erholungsfläche sind 100 % Siedlungsfläche bei 0 % Versiegelung. Nun haben Sie 0 % Flächeninanspruch

nahme und können trotzdem ein Maximum von 1 000 Hektar haben. Es erschließt sich mir nicht.

Sie sind in keiner Weise auf den Vorschlag, den ich gemacht habe, eingegangen, mit dem Institut für ökologische Raumentwicklung einen Forschungsauftrag zu vereinbaren, wie man Instrumente dahin gehend entwickeln könnte.

Lieber Herr Kupfer, es tut mir leid, ich habe 2010 nach den Hochwasserentstehungsgebieten gefragt und da haben Sie mir das Potenzial genannt. Sie haben in den vielen Jahren seit 2006 nur drei Entstehungsgebiete ausgewiesen, das ist einfach viel zu wenig. Ich kann gerade nicht erkennen, dass Sie in Ihren Landesämtern oder im Landeshochwasserzentrum an neuen Hochwasserentste

hungsgebieten arbeiten. Sie sind einfach der Zeit weit hinterher, und da können Sie sich brüsten und sagen, im Wassergesetz sind wir die Einzigen, die das als Instrument formuliert haben – aber es trägt eben nicht; das tut mir leid.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN – Uta Windisch, CDU: Das ist Ihre Einschätzung!)

Auf die Kurzintervention von Frau Dr. Pinka könnte jetzt reagiert werden. – Kein Bedarf. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich erteile jetzt der Fraktion GRÜNE, die die Einreicherin ist, das Wort für ein Schlusswort.

Danke, Herr Präsident! Danke, Frau Dr. Pinka, Sie haben einiges vorweggenommen, was ich jetzt zum Zubinden hätte sagen können. Kollege Meyer und Staatsminister Kupfer: Solange nichts Konkretes passiert, werden wir das Thema wieder und wieder aufrufen – ob nun Wahlkampf ist oder nicht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich bitte Sie, hören Sie doch auch einmal genau zu: Wenn Sie von der Flächenneuinanspruchnahme sprechen, dann kann ich mich nur auf den Landesentwicklungsbericht 2010 beziehen, und da sind es eben 8,2 Hektar pro Tag. Wir wissen, dass wir durch Neubau von Verkehrsinfrastruktur in Sachsen inzwischen bei Landes- und Bundesstraßen 20 % mehr haben als im Bundesdurchschnitt. Deswegen noch einmal der Appell – 600 Millionen Euro wie in den letzten Jahren –: Das muss endlich aufhören, auch der Ausbaustandard unserer Landesstraßen.

Worüber ich mich freue: Sie haben unisono zugegeben, das Ziel müsse erreicht werden. Staatsminister Kupfer hat es sozusagen am Ende als Verpflichtung abgegeben. Aber auch Herr Dr. Meyer, wie Sie konkret dahin kommen, das haben Sie leider wieder nicht gesagt. Natürlich haben wir Instrumente. Leider sind die Mittel für die Brachflächenrevitalisierung zwischen 2011 und 2014 von etwa 10 Millionen Euro auf nur noch 5 Millionen Euro reduziert worden. Das ist genau der falsche Weg.

Bitte verweisen Sie nicht auf die Kommunen, die es angeblich tun müssen. Selbstverständlich kann das Land

Rahmenbedingungen setzen, zum Beispiel durch Förderprogramme und die Nutzung von Raumordnungsinstrumenten. Ich kann Ihnen noch einige innovative Instrumente nennen: Man könnte Kommunen für Erfolge, zum Beispiel beim Brachflächenrecycling, belohnen, etwa über den kommunalen Finanzausgleich. Man könnte wesentliche Veränderungen im Umgang mit Flächen auch mittels „handelbarer Flächenausweisungsrechte“ – das wäre ein vollkommen neues Instrument – erzielen. Stadtentwicklungsprogramme eröffnen die Möglichkeit,

festzulegen, dass die Brachflächenentwicklung Vorrang gegenüber Freiflächen hat.

Ihre Redezeit geht zu Ende, Frau Kollegin.

Die Genehmigung, die dann über Förderprogramme damit verbunden wird, gibt

uns Instrumente in die Hand, mit denen wir als Land handeln können.

Ein letztes Wort! Ökokonto – das ist kein Naturgesetz. Wenn man das ändern möchte, dann kann man es tun.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Das war das Schlusswort der einbringenden Fraktion. – Ich stelle nun den Antrag der Fraktion GRÜNE in der Drucksache 5/13157 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag in der Drucksache 5/13157 nicht beschlossen.

Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 9

Sächsisches Staatsministerium für Heimat und Landesentwicklung (SMHL)

Drucksache 5/13576, Antrag der Fraktion der NPD