Viertens. Sie hätten sich deutlicher zu Personalgewinnungskonzepten und zur Personalentwicklung äußern müssen. Sie verstecken sich immer hinter der Besoldung. Um Fachkräfte zu fördern, brauchen wir Personalentwicklungskonzepte. Dann haben Sie im Ausschuss nach der Anhörung deren Grenzen noch hochgesetzt, und zwar auch für den Freistaat. Über eine kommunale Regelung hätte man vorgehen können. Ein landesweites Personalentwicklungskonzept wird, wenn das so fort- und umgesetzt wird, nach wie vor fehlen.
Fünftens. Sie hätten den öffentlichen Dienst attraktiver gestalten können und müssen, indem Stellen zukünftig grundsätzlich erst einmal ausgeschrieben werden, um den externen Zugang zu ermöglichen. Da teilen wir übrigens einige Ansätze der SPD und der LINKEN nicht. Sie wissen sehr genau, dass ein erheblicher Teil freiwerdenden Stellen schon jetzt nicht ausgeschrieben, sondern intern besetzt werden wird.
Sechstens – Frauenförderung. Die Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen wäre dringend notwendig gewesen. Gerade bei nicht monetären Anreizen von Frauen und Beförderungschancen lässt der Gesetzentwurf wirklich jeden Ehrgeiz vermissen. Die Anrechnung von Pflege- und Kinderbetreuungszeiten hätte strukturell zu einer deutlichen Frauenförderung geführt.
Ich konstatiere: Mit diesem Paket versäumen Sie vieles Notwendige. In manchen Teilen machen Sie sogar eklatante Fehler. Genau dazu werden wir heute drei Änderungsanträge einbringen, um zu verhindern, dass Sachsens Dienstrecht in die falsche Richtung läuft.
Wir wollen Teile der ehemaligen Jahressonderzahlung auf das Grundgehalt umlegen, um eine angemessene Grundbesoldung, insbesondere für die unteren Besoldungsgruppen, herzustellen. Wir meinen, ein Personalgewinnungszuschlag braucht strikte dienstliche Regelungen und Transparenz, damit er nicht zur Spielgeldtasche einzelner Minister wird, um aus sachfremden Gründen Personal binden zu können. Wir wollen Ihre skandalöse Regelung zur Unterbindung der rückwirkenden Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Artikel 30 des Gesetzentwurfes aufheben.
Ich glaube Ihnen, lieber Kollege Biesok, dass es mit dieser CDU schon schwierig war zu regeln, dass Sie sich ab jetzt an Recht und Gesetz halten. Aber auch die rückwirkende Gleichstellung ist geboten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ganz klar gesagt. Mehr dazu beim Einbringen der Anträge.
Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf wäre deutlich mehr drin gewesen. Dazu hätte man sogar in großen Teilen nur das Bundesgesetz oder die Regelungen anderer Länder adaptieren müssen. Sachsen fällt mit dieser Dienstrechtsreform im Wettbewerb mit anderen Ländern um fähige Köpfe weit zurück. Das ist sehr bedauerlich.
Frau Jähnigen, ich darf Sie auf § 83 – Zwischenfragen – unserer Geschäftsordnung hinweisen. Danach darf der amtierende Präsident die Redezeit des Redners verlängern, wenn sie durch Zwischenfragen in erheblichem Umfang in Anspruch genommen worden ist. Sie haben es bestimmt gemerkt, wir haben die Redezeit bei einer Zwischenfrage angehalten. Sollten Sie also wieder einmal in einer solchen Situation sein,
nehmen Sie die Zeit aller Teilnehmer an dieser Sitzung in Anspruch und nicht die Redezeit der Fraktionen.
Meine Damen und Herren! Die NPD-Fraktion bleibt dabei, dass sie keinen Redebedarf hat. Damit ist die erste
Runde beendet. Gibt es Redebedarf für eine weitere Runde? – Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Hartmann. Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der heutigen Debatte haben bisher wieder alle ihre Rolle in dem Theaterstück glänzend gespielt. Aber das scheint das Thema Beamtenrecht an sich zu haben.
Als Erstes würde ich Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, empfehlen: Es wäre zumindest hilfreich und ein Signal an die sächsische Beamtenschaft, wenn Sie heute nicht nur bekannt geben, dass Sie dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, und erklären, wie viele Änderungsanträge Sie eingebracht haben. Den entscheidenden Änderungsantrag haben Sie vergessen: Wenn Sie konsequent wären und wenn es Ihnen um die Beamten ginge, dann hätte ich heute zumindest den Änderungsantrag erwartet, dass die Besoldungsanpassung übernommen wird. Den haben Sie gar nicht vorgelegt.
Sie sagen nur, Sie lehnen es heute ab, denn wir zahlen schon vorbehaltlich. Dieser Antrag wäre wohl zu stellen gewesen.
Zurück zum Thema. Ich will etwas selektieren: Wir reden hier nicht über den öffentlichen Dienst in Summe, sondern wir reden über einen Teilbereich des öffentlichen Dienstes. Das ist für die Diskussion wichtig, weil wir hier anfangen, Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen, wenn es um Beamte und Angestellte geht. Ja, das ist der öffentliche Dienst; aber das, was wir heute regeln wollen, ist der Teilbereich der Beamten im Freistaat Sachsen.
Dann wird die Diskussion aufgemacht: Wir wissen nicht, worüber die Koalition spricht, wenn es um beamtenrechtliche Regelungen, beamtenrechtliche Rahmenbedingungen, Besoldungsentwicklung und Besoldungsanpassung geht. Erinnern wir uns kurz, was Beamtenrecht heißt: ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis von Personen, die sich dem Staat verpflichten, mit einer politisch neutralen Diensteinstellung, die darauf vertrauen können, dass ihrerseits der Staat für amtsangemessene Lebensbedingungen und Versorgungsansprüche sorgt. – So weiland der allgemein gefasste Begriff. Das, was daraus folgt, ist die Alimentation.
Dann steht die Frage: Was ist amtsangemessene Alimentation? Amtsangemessene Alimentation ist offensichtlich das, was nach allgemeinen Lebensumständen dazu dient, den Beamten den Lebensunterhalt so gestalten zu lassen, dass er den allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen entspricht. Da ist die Frage sehr treffend: Was ist das?
Das ist mehr als nur eine Grundbesoldung. Das ist auch eine Frage, welche weiteren Ansprüche sich entwickeln. Zum Beispiel gibt es den Versorgungsanspruch Leistungen im Krankheitsfall. Für den Beamten heißt das Beihilfe. Das heißt für den Verwaltungsbeamten 50 von 100, das bedeutet, bei Nichtverheirateten werden die Kranken
kassenbeiträge im Einzelfall zur Hälfte durch den Staat getragen, die anderen im Beihilfebereich durch den Beamten. Das, was als Leistungspaket herauskommt – es ist schon ausgeführt worden –, ist mehr als das, was die gesetzliche Krankenversicherung derzeit bietet. Auch der Versorgungsanspruch ist mehr, als eine gesetzliche Rente bietet.
In Sachsen – das ist ein Alleinstellungsmerkmal – ist dies durch einen Generationenfonds abgesichert, der eigene Einnahmen akquiriert. Nun kann man fragen: Ist das wirklich so wichtig? Ich kann Ihnen aktuell von letzter Woche sagen: Die Oberverwaltungsrechtsprechung
kommt zu der Erkenntnis, dass der Anspruch der Zahlungspflicht eines Landes gegenüber seinen Beamten auch von der Frage abhängig ist, welche Rücklagen das Land dafür gebildet hat. Oder im Umkehrschluss: Die Frage, ob ein Beamter in Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein oder Nordrhein-Westfalen zukünftig darauf vertrauen kann, dass ihm das Land die Pensionsansprüche gewährt, ist auch davon abhängig, ob die gelegentlich mal auf die Idee kämen, Rücklagen zu bilden. Die Sicherheit haben wir in Sachsen.
Wenn es bis dato so ist, dass amtsangemessene Alimentation die Gewährleistung der Versorgungsleistung, der Krankenleistung und der Rahmenbedingungen für das tägliche Leben ist, dann steht wirklich die Frage: Wie gestaltet sich das? Und dann ist auch die Frage in Richtung der Opposition zu stellen: Wie gehen Sie denn mit den Themen um?
Nun zum Berufsbeamtentum und Ihrem Engagement, das Sie hier in Sachsen zeigen – ich lasse jetzt bewusst aus, dass Sie in den Ländern, in denen Sie Regierungsverantwortung tragen, keinen solch sensiblen und feinfühligen Umgang mit den Beamten Ihrer Länder pflegen –: Mich interessiert: Wie stehen Sie zur amtsangemessenen Alimentation, die Sie heute vortragen, zum Beispiel bei der Beihilfe – also dem Krankenversorgungsrecht – oder zur Bürgerversicherung? Wie bekennen Sie sich zu Versorgungsleistungen, Pensionsansprüchen, wenn Sie gleichzeitig monieren, dass wir eine Rentengleichheit in dieser Gesellschaft schaffen müssen? Wie verhält es sich mit Ihrem Bekenntnis zu den Regelungen des Berufsbeamtentums? Stehen Sie für die Pensionsansprüche, die hier signifikant höher sind als in der allgemeinen Rentenkasse? Bekennen Sie sich zu den besonderen Regelungen des Beihilferechts oder für unsere sächsischen Polizeibeamten zur freien Heilfürsorge, und wie verträgt sich das mit den sonst formulierten Positionen?
Wir in Sachsen sind nicht am Ende dessen, was möglich ist, und auch bei uns zeigt sich das Beamtenrecht und insbesondere das Besoldungsrecht in einem Ausgleich zwischen den finanziellen Handlungsspielräumen und den
Erwartungshaltungen. Ich sage deutlich, was die Grundgehaltentwicklung im Freistaat Sachsen betrifft: Hier sind wir nicht die Laterne in der Bundesrepublik Deutschland, sondern wir befinden uns in einem vernünftigen Mittelfeld. Die letzte Besoldungsanpassung in Sachsen – das ist auch schon angesprochen worden – ist eins zu eins in der inhaltlichen Höhe übernommen worden. Das unterscheidet sich von anderen Bundesländern, die Versorgungsabschläge vorgenommen oder die Beiträge grundsätzlich gesenkt haben. Also, in der Grundbesoldung unterscheiden wir uns. Die Ausreißer sind hier sicherlich der Bund und Bayern, aber ansonsten unterscheiden wir uns diesbezüglich nicht signifikant von anderen Bundesländern; wir stehen solide und valide da.
Wir haben uns dazu bekannt, die Sonderzahlungen zu streichen. Das war bei uns in der Fraktion kein einheitlicher Diskussionsprozess, dazu gab es unterschiedliche Positionen. Es gab eine Mehrheitsauffassung, die sich durchgesetzt hat, die diese Fraktion aber geschlossen trägt, nämlich, die Sonderzahlung wegfallen zu lassen, um gleichzeitig im Rahmen der Dienst- und Besoldungsrechtsreform das Thema aufzunehmen. Es ist eine Legende – das hat ein wenig Dolchstoßcharakter, aber, Frau Jähnigen, ich nehme Ihnen das nicht übel, ich habe jetzt die Gelegenheit, das klarzustellen –, dass die CDUFraktion gesagt hat, sie würde das Weihnachtsgeld oder die Sonderzahlungen befristet aussetzen oder sie eins zu eins kompensieren.
Das hat die FDP auch nicht gesagt, wird hier noch einmal zugerufen. Insoweit kann ich das gleich mit anbringen. – Wir haben gesagt, dass wir uns nach dem Wegfall darum bemühen werden, Kompensationsmöglichkeiten zu finden. Ich darf Ihnen eine davon nennen.
Das sind jährlich 400 Stellenhebungen im Bereich der sächsischen Polizei mit dem Doppelhaushalt 2013/14, mit dem Bekenntnis – das ist eingeplant –, das 2015/2016 wieder vorzunehmen; der Sächsische Staatsminister des Innern kann vielleicht etwas dazu sagen.
Ich gehe davon aus, dass wir, wenn man das hochschlägt, allein im Bereich der Polizei in diesem Jahr 1 300, 1 400 Beförderungen erlebt haben dürften; die Zahlen könnten noch einmal untersetzt werden.
Herr Präsident! Herr Kollege, Sie haben gerade gesagt, die CDU hätte nie behauptet, die Sonderzahlungen wieder einzuführen oder kompensieren zu wollen. Ich erinnere mich an Zeitungsberichte, dass es zumindest einen Beschluss des zuständigen Arbeitskreises gab. Dass es im Laufe der Zeit in den Fraktionen keine Mehrheit gab, ist möglich. Aber ich habe den Eindruck, dass Sie nicht ganz die Wahrheit sagen, wenn Sie hier behaupten, dass die CDU nie daran gedacht habe. Irre ich mich da?
Sehen Sie, Frau Friedel, Sie waren so mit dem Formulieren Ihrer Frage beschäftigt, dass Sie mir gar nicht zugehört haben.
Ich habe vorhin gesagt: In der CDU-Fraktion gab es eine umfängliche Diskussion und unterschiedliche Positionen, und es gab eine Mehrheitsposition, die jetzt von allen getragen wird. Dass wir transparent sind, das wollen Sie doch sonst auch. Wir haben deutlich gemacht, dass beide Positionen in der Fraktion diskutiert werden. Das ist einer Volkspartei durchaus gegeben und keine Schande.
Im Ergebnis – ja, ich gehöre dem Arbeitskreis an, der die Forderung aufgemacht hat, eine Kompensation für das Weihnachtsgeld zu finden – sage ich noch einmal: Es hat keine Mehrheit in der Fraktion gefunden, und dazu stehen wir. Deswegen ist es aber unredlich zu behaupten, dass die CDU-Fraktion – die CDU-Fraktion ist die Mehrheit in der Summe der Abgeordneten dieser Fraktion – nie gesagt hat, dass sie es einführen wird.