Protocol of the Session on December 18, 2013

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja!)

zum Beispiel das Bundesleistungsgesetz. Der Ministerpräsident hat darauf verwiesen, dass man sich mehr gewünscht hätte. Es hängt natürlich nicht nur mit der Frage der Kassenlage zusammen, sondern es ist verantwortliches Handeln, wenn ich sage: Die Projekte, die ich mir vornehme, stelle ich erst einmal unter einen Finanzierungsvorbehalt. Was an dieser Stelle misslich ist, ist etwas anderes. Das ist, dass das nicht nur etwas mit Kassenlage und Verschuldungsverbot zu tun hat, sondern natürlich auch mit den anstehenden Verhandlungen zum Ende des Solidarpaktes im Jahr 2019. Dort werden wir sehr genau aufpassen und die sächsischen Interessen wahrnehmen. Es ist auch in den ersten Stunden strategisch angelegt wor

den, dass der Solidarpakt II bis 2019 unverändert fortgeführt wird.

Wir haben auf der anderen Seite Dinge, die ganz konkret den Freistaat Sachsen betreffen und in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden. Wir können anfangen mit der Frage der ganz konkreten Förderung des Dresdner Schlosses. Die Absicherung der guten medizinischen Versorgung auch im ländlichen Bereich und die Errichtung medizinischer Versorgungszentren, die wir seit 2011 fordern, sind einzelne Dinge, die jetzt schon fest im Koalitionsvertrag verankert sind und bei denen wir uns wiederfinden. Wir haben damit zwei Bereiche, die wir weiter beobachten müssen. Das ist die Finanzpolitik und – was sehr intensiv diskutiert wurde – natürlich die Sozial- und Rentenpolitik in den nächsten Jahren. Dann werden

wir möglicherweise auch wieder im Landtag nicht zu einer einheitlichen Meinung kommen.

Aber die Sächsische Staatsregierung und die Koalitionsfraktionen werden darauf achten, dass der Freistaat Sachsen von diesem Koalitionsvertrag im Bund profitiert, auch wenn man ihn unterschiedlich bewertet.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Meine Damen und Herren! Die 2. Aktuelle Debatte ist abgeschlossen.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 3

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, komme ich noch einmal auf Tagesordnungspunkt 3 zurück.

Meine Damen und Herren! Es liegt das Ergebnis der geheimen Wahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission vor. Abgegeben wurden 116 Stimmen. Es wurde wie folgt abgestimmt: Für das Mitglied Rico Gebhardt haben 93 Abgeordnete mit Ja gestimmt, mit Nein 9, Enthaltungen gab es 14. Damit ist der vorgeschlagene Kandidat als Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission vom Landtag gewählt.

Herr Abg. Gebhardt, ich frage Sie: Nehmen Sie die Wahl an?

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja, Herr Präsident!)

Viel Erfolg in der Arbeit!

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Damit ist auch der Tagesordnungspunkt 3 erledigt.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts

im Freistaat Sachsen (Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz)

Drucksache 5/12230, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/12840, Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt, und zwar in der Reihenfolge CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Wir beginnen mit der CDU-Fraktion. Für die Fraktion spricht Herr Abg. Michel. Herr Michel, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den letzten Monaten war der Sächsische Landtag vielfach mit den Entscheidungen im Bereich der Beamten befasst. Die Regelungsmaterie ist sehr vielschichtig, kann mit guten Gründen aus mehreren Perspektiven betrachtet werden, ist aus meiner Sicht sehr verrechtlicht und stellenweise kompliziert. Ich gebe zu, als Abgeordneter habe ich mich an mancher Stelle noch nie so abhängig vom Fachwissen der Berater gefühlt, wie das bei diesem Gesetz der Fall

war. Die Komplexität der Materie war es auch, die dieses sehr lange Gesetzgebungsverfahren mit sich gebracht hat.

Die heute zur Abstimmung stehende Neuordnung des Dienst- und Besoldungsrechts stellt die Abrundung einer Kette von Entscheidungen zum sächsischen Beamtentum dar und gibt uns die Möglichkeit, eine Betrachtung der Situation der sächsischen Beamten vorzunehmen.

Zunächst möchte ich einige Ausführungen zur jüngsten Verfassungsänderung und zum Staatshaushalt machen, um mich dann vertieft zum Gesetzesvorhaben zu äußern.

Kurz zur Ausgangssituation: Das Grundgesetz schreibt für die Bundesländer ab dem Jahr 2020 neuverschuldungsfreie Haushalte vor. Die CDU-Landtagsfraktion hat mit den anderen Fraktionen das Gespräch über eine Verfassungsänderung geführt. Eine Bedingung dabei war für uns die Verankerung des Generationenfonds. Warum? Das

war so, weil aus unserer Sicht Generationengerechtigkeit auch heißt, implizite Verschuldung abzufedern. Deshalb wurde die seit 2006 geübte Praxis, in der aktiven Beamtenzeit ausreichend Geld für die Pensionslasten zurückzulegen, verfassungsmäßig abgesichert.

Was bedeutet das für die Beamten? Wenn der Zeitpunkt ihrer Pensionszahlung gekommen ist, müssen sie sich nicht sorgen, dass die Pensionszahlungen zum Streitpunkt in den Haushaltsverhandlungen werden. Das Geld wird vorhanden sein und darf nur für diese Zwecke verwendet werden. Diese Regelung ist in Deutschland, ja in Europa einmalig und muss mit erwähnt werden, wenn man sich die Situation der Beamtenschaft in Sachsen ansieht.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Besoldung kann aber auch nicht losgelöst von der Gesamtsituation betrachtet werden. Deshalb kurz ein paar Worte zur Situation des Haushaltes für den Freistaat Sachsen. Das Volumen des Haushaltes im Jahr 2013 beträgt rund 16,3 Milliarden Euro. Davon sind rund 33 % Zuweisungen an die Kommunen, rund 32 % Ausgaben für Bildung und Forschung und rund 34 % gehen in die übrigen Ausgaben.

Die Personalausgaben im Haushalt entfalten eine sehr hohe Dynamik unter den Staatsausgaben. Während die Personalausgaben im Jahr 2011 noch einen Anteil von 23,1 % am Staatshaushalt hatten, beträgt dieser Wert für das Jahr 2014 bereits 24,3 % und wird in Zukunft bei rund 26 % liegen.

Ein weiterer Aspekt bei der Betrachtung ist der Rechtsbindungsgrad des Haushaltes. Im Haushalt 2013 beträgt der Anteil der gebundenen Mittel rund 96 %. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wir haben 4 % disponible – also frei verfügbare – Mittel zur Verfügung. Wie sich auf solch einen Wert ein Anstieg von Personalausgaben von auch nur einem Prozent auswirkt, brauche ich wohl nicht zu erläutern. Das zeigt aber auch, weshalb die Personalausgaben mit einer hohen Sensibilität betrachtet werden.

Kommen wir nun zur Übernahme der Tarifeinigung auf den Beamtenbereich. Bereits ab dem 1. März 2013 bzw. dem 1. September 2013 wurden, vorbehaltlich einer positiven parlamentarischen Entscheidung, 2,65 % Erhöhung ausgezahlt. Diese Vorabauszahlung erfolgte auf Bitten der Fraktionen der CDU und der FDP an die Staatsregierung. Heute nun können wir diesen Vorbehalt aufheben. Die bei Verweigerung der Zustimmung zum vorliegenden Gesetz drohende Rückforderung der Bezüge ist bei Zustimmung vom Tisch. Ab dem 1. April 2014 erfolgt die Erhöhung der Bezüge für alle Besoldungsgruppen um 2,95 %, also insgesamt eine Steigerung der Bezüge um 5,6 %.

Es erfolgt letztendlich eine inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für die sächsischen Beamten. Sachsen nimmt damit eine Sonderstellung ein. Lediglich Bayern, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt nehmen noch eine tatsächliche inhaltsgleiche Übernahme vor. Einige Länder – Baden-Württemberg, Thüringen, Schleswig-Holstein –

übernehmen den Tarifabschluss zwar formal, ziehen aber eine Zuführung zu einer Versorgungsrücklage ab. Das geschieht in Sachsen nicht. Hier kommt die prozentuale Erhöhung auch vollständig im Bruttogehalt an.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Unser Vergleichsland Rheinland-Pfalz erhöht übrigens 2013 und 2014 jeweils nur um 1 %. Auch das Geberland Hessen passt inhaltsgleich nicht voll an.

Zur finanzpolitischen Einordnung einmal einige Rahmendaten: Sachsen hatte im Jahr 2012ein Bruttoinlandsprodukt je Einwohner von rund 23 400 Euro. Der Durchschnitt in Deutschland beläuft sich auf rund 32 000 Euro pro Einwohner. Hamburg hatte über 53 000 Euro. Bezogen auf 2012 hat das steuerschwächste westdeutsche Bundesland, das Saarland, 79,4 % der durchschnittlichen deutschen Steuerkraft. Sachsen hat rund 52 % der durchschnittlichen Steuerkraft. Unser Bundesland hatte im Jahr 2012 mit rund 962 Millionen Euro auch absolut die höchste Zuzahlung an ein Flächenland aus dem Länderfinanzausgleich erhalten.

Es kann also niemand sagen, dass der Freistaat Sachsen nichts für seine Beamten übrig hat. Sie machen eine gute Arbeit.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Wann und wo immer es möglich ist, unterstützt der Freistaat seine Beamten. Das bedeutet aber nicht, dass jeder Wunsch in Erfüllung geht – auch nicht zur Weihnachtszeit.

So lässt sich Sachsen die Übernahme der Tarifeinigung auf die Beamtenschaft etwas kosten. Die Tarifeinigung im Angestellten- und Arbeitnehmerbereich hat schon zusammen insgesamt 280 Millionen Euro gekostet. Die vorgesehene Übertragung auf den Beamtenbereich kostet für das Jahr 2013 25,4 Millionen Euro, im Jahr 2014 91,2 Millionen Euro und ab dem Jahr 2015 – dann wegen der vollen zeitlichen Wirkung – rund 105 Millionen Euro pro Jahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Sächsische Landtag hat auch im Doppelhaushalt die Grundlage dafür gelegt, dass ab dem Jahr 2014 7,5 Millionen Euro pro Jahr für Leistungselemente bzw. Strukturzulagen gewährt werden können, davon 5 Millionen Euro für eine Strukturzulage. Diese monatliche Strukturzulage in Höhe von 33,90 Euro für die Besoldungsgruppen A 2 bis A 9 ist eine bundesweit einmalige Zahlung. Dadurch wird insbesondere die Besoldung in den unteren Besoldungsgruppen erhöht. Ich darf darum bitten, diesen Aspekt in der Diskussion um eine vermeintlich unzureichende Besoldung nicht zu vernachlässigen.

(Beifall bei der CDU)

Ebenfalls Teil des Gesetzespaktes ist eine Halbierung des Beihilfeselbstbehaltes von 80 auf 40 Euro pro Jahr. Warum nur eine Halbierung und nicht eine komplette Abschaffung, wenn doch die Praxisgebühr auch abge

schafft wurde? – So wird manch einer fragen. Aber es ist klar herauszustellen: Der Selbstbehalt wurde nie, aber auch nie als reiner Ausgleich der Praxisgebühr eingeführt, sondern weil die Leistungen der Beihilfe immer noch deutlich über denen der gesetzlichen Krankenversicherung liegen. Zum Beispiel werden Sehhilfen in der Beihilfe mit insgesamt dreistelligen Beträgen unterstützt, während gesetzliche Krankenversicherungen dafür in der Regel gar nichts zahlen oder auf Zusatzversicherungen verweisen. Wahlärztliche Leistungen wie Chefarztbehandlungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung erst gar nicht ausdrücklich vorgesehen. Diese Liste ließe sich noch lange fortschreiben.