Protocol of the Session on December 18, 2013

Wenn man sich dann noch überlegt, was die Jahressonderzahlung gebracht hat, dann ist das genau der Weg, den Christian Hartmann vorhin angesprochen hat. Bei der Dienstrechts- und Besoldungsreform haben wir dafür gesorgt, dass entsprechende Ungerechtigkeiten, die im System enthalten sind – bei den Polizisten, bei den Justizwachtmeistern, aber auch bei den Lehrerinnen und Lehrern –, ausgeglichen werden und damit eine gerechtere Vergütung für den gesamten öffentlichen Dienst stattfindet.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zuruf der Abg. Dr. Eva-Maria Stange, SPD)

Das war die Kurzintervention von Herrn Biesok. Frau Falken, Sie möchten erwidern? – Bitte schön.

Selbstverständlich möchte ich erwidern. Herr Biesok, DIE LINKE ist nicht grundsätzlich dagegen, dass beurteilt wird, aber Sie haben es eben selbst begründet: „…wenn sich irgendetwas in der Tätigkeit verändert.“

Die Mittelschule hat zwar ein neues Schild bekommen, aber die Tätigkeit verändert sich doch nicht – weder an den Mittelschulen noch an den Oberschulen. Die Frage ist doch, ob es angemessen ist, Lehrerinnen und Lehrer, die über 60 Jahre alt sind, noch zu beurteilen. Das halte ich für sehr bedenklich; das muss ich Ihnen sagen.

Was Sie dabei alles an Geld eingespart haben – sowohl bei den Mittelschullehrern als auch bei den Erziehern und den Pionierleitern, die ich jetzt noch gar nicht erwähnt habe, weil sie von dieser Besoldungsordnung nicht direkt betroffen sind –, obwohl diese Stellen alle im Haushalt eingestellt sind, möchte ich Ihnen jetzt nicht vorrechnen.

(Einzelbeifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Mir liegen aus den Reihen der Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort? – Das kann ich nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Herr Staatsminister Unland, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf eines Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes wird der Freistaat Sachsen – das wurde eben schon deutlich gemacht – die durch die Föderalismusreform I neu gewonnenen Gesetzgebungskompetenzen im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht nutzen.

Ziel – so ist es auch in der Gesetzesbegründung formuliert – ist die Schaffung eines transparenten und leistungsorientierten Landesrechts, das die Wettbewerbsfähigkeit, die Qualität und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen stärkt.

Nun haben wir es hier mit einem sehr umfangreichen Gesetz zu tun, sodass ich jetzt nur einige Gesichtspunkte herausgreifen kann. Wesentliche Inhalte sind die Neugestaltung des Laufbahnrechts durch Einführung von zwei Laufbahngruppen; das ist schon erwähnt worden. Wir haben in Zukunft nur noch Laufbahnen mit Hochschulausbildung und solche ohne Hochschulausbildung. Ich nenne des Weiteren eine Flexibilisierung der Einstellungsmöglichkeiten, die Erleichterung des Zugangs zu den Laufbahnen auch für berufserfahrene Quereinsteiger – ganz wichtig in der Zukunft –, die die Laufbahnbefähigung nicht in einem klassischen Vorbereitungsdienst erworben haben, die Schaffung eines familienfreundlicheren Beamtenrechts und die Verpflichtung der Dienststellen zur Erstellung von Personalentwicklungskonzepten.

Ich möchte noch zwei Dinge herausgreifen, die für den kommunalen Bereich wichtig sind. Im kommunalen Bereich haben wir die besondere Aufbauleistung der Bürgermeister der ersten Stunde nunmehr auch im Bereich der Versorgung gewürdigt. Deren als Angestellte abgeleistete Amtszeit wird jetzt voll in der Versorgung berücksichtigt. Außerdem haben wir für die kommunalen Wahlbeamten die Wartezeiten für einen Anspruch auf Versorgung von bisher acht auf künftig sieben Jahre gesenkt. Das heißt, nach einer Wahlperiode besteht nun ein Anspruch auf Versorgung.

Durch diese Aspekte haben wir die Voraussetzung geschaffen, auch künftig für Fachkräfte ein attraktiver Dienstherr zu sein. Ein Kernpunkt im Besoldungsrecht ist die Neugestaltung des Einstiegs und des Aufstiegs in den Stufen des Grundgehalts in der Besoldungsordnung A und R. Die Neuausrichtung des Stufenaufstiegs in der Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A erfolgt nun altersunabhängig nach den tatsächlich geleisteten Dienstzeiten und der erbrachten Leistung. In den Besoldungsgruppen R1 und R2 wird das bisherige Lebensaltersprinzip ebenso durch eine Anknüpfung an die Berufserfahrung ersetzt. Daneben erfolgt eine Neuregelung der Professorenbesoldung im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar des letzten Jahres. Die amtsangemessene Vergütung der Professoren der Besoldungsgruppen W2 und W3 wird durch die neue Ausgestaltung des Grundgehalts sowie durch Gewährung einer Überleitungszulage für W2-Professoren sichergestellt. Letzteres geschieht rückwirkend für die Zeit ab Januar 2013.

Mit Blick auf die demografische Entwicklung setzt die Reform Akzente bei der Familienförderung. So ist unter anderem vorgesehen – es wurde schon erwähnt –, den Kinderzuschlag um 30 Euro pro Kind zu erhöhen.

Zur Gestaltung des Generationswechsels im Schulbereich wurde zwischen der Sächsischen Staatsregierung und der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sowie der Gewerkschaft DBB, Beamtenbund und Tarifunion eine Verständigung erzielt. Im Zuge ihrer Umsetzung soll die Stellenobergrenze für Lehrkräfte an Oberschulen der Besoldungsgruppe A13 bzw. Entgeltgruppe E13 von

derzeit 35 % schrittweise angehoben werden – Herr Biesok hat es vorhin schon zitiert –, in vier Schritten auf schlussendlich 100 %.

Daneben wird der monatliche Anwärtergrundbetrag ab 1. Januar 2015 um 40 Euro erhöht. Im Versorgungsrecht wird ein Altersgeld eingeführt, wodurch künftig Versorgungsanwartschaften bei der Entlassung aus dem Beamten- bzw. Richterverhältnis auf Antrag mitnahmefähig sein werden. Damit sollen Anreize geschaffen werden für einen erhöhten Personalaustausch zwischen dem öffentlichen Dienst und der Wirtschaft.

Die Staatsregierung schlägt weiterhin mit diesem Entwurf auch die inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses vom 9. März 2013 vor. Es sieht vor, dass die Besoldung zum 1. März 2013 für die unteren Besoldungsgruppen A2 bis A9 um 2,65 % steigt und für die höheren Besoldungsgruppen zum 1. September 2013 um denselben Faktor. De facto sind diese Auszahlungen schon erfolgt. Durch dieses Gesetz würden sie legalisiert werden.

Die Anwärterbezüge werden um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht. Im Jahr 2014 erhöhen sich die Besoldung und die Anwärterbezüge einheitlich zum 1. April um 2,95 %.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Zielsetzungen des Reformvorhabens erfüllt. Er stellt einen ausgewogenen Interessenausgleich der Dienstherren auf der einen Seite und der Beamten und Richter auf der anderen Seite dar. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Meine Damen und Herren, bevor ich zur Abstimmung aufrufe, frage ich noch meine Kollegin Frau Abg. Meiwald als Berichterstatterin des federführenden Ausschusses, ob sie das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung. Es ist ein umfangreiches Programm, meine Damen und Herren. Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre Unterstützung. Aufgerufen ist das Gesetz zur Neuordnung des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen – Sächsisches Dienstrechtsneuordnungsgesetz, Drucksache 5/12230. Es handelt sich um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses, Drucksache 5/12840.

Meine Damen und Herren! Es liegen folgende Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Zunächst rufe ich die Drucksache 5/13357, Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ

NEN, auf. Frau Abg. Jähnigen, der Antrag ist noch nicht eingebracht. Sie haben jetzt Gelegenheit dazu.

Bei unserem ersten Änderungsantrag geht es um den sogenannten Personalgewinnungszuschlag. Er dient eigentlich dazu, geeigneten Bewerbern aus der Wirtschaft den Übergang möglich zu machen. Wenn man allerdings genauer in das Gesetz und seine Begründung schaut, sieht man, dass schon die Vorlage eines anderen Arbeitgeberangebotes ausreichen soll, um diesen in Anspruch zu nehmen. Das können wir so nicht teilen. Wir möchten nicht, dass da politische Entscheidungen getroffen werden. Wir möchten nicht, dass das zu einer Möglichkeit wird, Parteifreunde, welcher Art auch immer, massenhaft in die Ministerien zu holen, sondern dass die dienstpostengerechte Anforderung zum Maßstab wird. Das steht leider nicht so im Gesetz. Wir möchten auch, dass die Entscheidungsgründe schriftlich dokumentiert werden. Leider ist auch das keine Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Jähnigen. Wer möchte dazu Stellung nehmen? – Herr Biesok, bitte.

Ich möchte mich gegen diesen Änderungsantrag aussprechen. Die Regelung, die jetzt im Gesetz steht, ist meines Erachtens schon sehr kompliziert. Wenn man diesen Personalgewinnungszuschlag erreichen möchte, muss man das Angebot eines anderen vergleichbaren Arbeitgebers vorlegen. Wer sich schon einmal auf Stellen beworben hat, der weiß, dass es sehr schwierig ist, erst einmal ein Angebot auszuhandeln und dann mit einem anderen zu verhandeln und den ganzen Apparat noch einmal durchlaufen zu müssen. Wenn wir das jetzt noch komplizierter machen, dann läuft dieses Instrument leer. Wir brauchen dieses Instrument dringend, weil es immer mal Spezialisten gibt, die wir mit den normalen Anforderungen aus der Besoldung nicht bekommen. Beispielsweise, wenn Sie bei der Polizei einen ITSpezialisten bekommen wollen, der auf gleicher Höhe mit Kriminellen ist, die das Internet missbrauchen, dann müssen Sie den auch so bezahlen wie eine IT-Firma ihre Mitarbeiter bezahlt. Dafür brauchen wir ein flexibles und stringentes Instrument.

Das hat nichts damit zu tun, dass parteipolitische Interessen durchgesetzt werden sollen oder eine Beförderung nach parteipolitischem Proporz erfolgen soll. Das ist eine Unterstellung, die davon zeugt, dass Sie von der Materie keine Ahnung haben.

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen.

Wer der Drucksache 5/13357 seine Zustimmung geben möchte, hebt jetzt die Hand. Danke. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist dem Antrag dennoch nicht entsprochen worden.

Ich rufe die Abstimmung zur Drucksache 5/13358 auf. Es ist ebenfalls ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Soll dieser noch eingebracht werden, Frau Jähnigen? – Bitte.

Ich möchte ihn kurz einbringen. Hierbei geht es um die Frage nach der Besoldung. Wir gehen einen anderen Weg als die Koalition, die die Grundbesoldung gemäß der Entwicklung erhöht, aber nicht die weggestrichene Sonderzahlung kompensiert. Wir gehen aber auch einen anderen Weg als die Fraktionen der LINKEN und der SPD.

Wir möchten die Sonderzahlung nicht wieder einführen. Wir möchten – das haben wir bei den Debatten damals zum Haushalt immer wieder erklärt – die Sonderzahlung auf die Grundgehälter umlegen. Wir haben angesichts der finanziellen Erfordernisse – auch bei der notwendigen Aufstockung des Stellenkorridors für die Polizeibediensteten – abgewogen, wie wir das machen. Wir legen Ihnen einen Vorschlag vor, der besonders die unteren Gehaltsgruppen begünstigt. Wir halten dies für notwendig, da in diesem Bereich ein Personalmangel eintreten wird – soweit er nicht schon eingetreten ist – und dort die Erhöhungen weniger kräftig als bei den Besoldungsgruppen oberhalb der A 13 ausgefallen sind.

Frau Jähnigen, vielen Dank für die Einbringung. Gibt es Wortmeldungen hierzu? – Das kann ich nicht feststellen. Wer der Drucksache 5/13358 seine Zustimmung geben möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag trotzdem nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt zur Abstimmung über die Drucksache 5/13359 auf, ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Jähnigen, Sie bringen diesen jetzt ein?

Hierbei geht es um die Rückwirkung der versäumten Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften. Im Gesetzentwurf ist es so, dass die Rückwirkung de facto gesperrt wird. Rückwirkend sollen nur Anträge beschieden werden, die jährlich gestellt und jetzt noch nicht rechtskräftig entschieden worden sind. Als Anwältin könnte ich lange Vorträge darüber halten, was man machen muss, um einen Antrag aus dem Jahr 2003 oder früher noch nicht rechtskräftig werden zu lassen. Das kostet Zeit und Verfahrenszeit vor den Gerichten. Mit dieser Regelung werden de facto nur sehr wenige Antragstellerinnen und Antragsteller ihre alten Rechte, wenn überhaupt, noch geltend machen können.

Wir wissen, dass es die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur vollständigen Gleichstellung aufgrund der europäischen Rechtsverordnung gibt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt, also ab dem 3. Dezember 2003, muss die Rückwirkung eingeführt werden – und zwar unbeschränkt. Das wäre dann eine

echte Gleichstellung. Das ist ein Kompromissvorschlag. Man hätte auch vorschlagen können, dies ab Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes gelten zu lassen, also ab dem Sommer 2001. Hierzu besteht der Anspruch. Mit diesem Passus würden Sie alle Verfahren für die wenigen Betroffenen erledigen. Das wäre gerecht.

Stimmen Sie unserem Antrag zu.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Jähnigen. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Das kann ich nicht feststellen. Ich darf die Damen und Herren Mitarbeiter der Staatsregierung bitten, bei der Abstimmung nicht mit den Abgeordneten zu sprechen, damit ich einen besseren Überblick habe. Herr Schreiber, ich bitte Sie um Aufmerksamkeit für die Abstimmung.

Wer der Drucksache 5/13359 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmen dafür ist dem Änderungsantrag nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf zur Abstimmung über die Drucksache 5/13364 – Änderungsantrag der SPD-Fraktion. Dieser wird eingebracht; Frau Friedel, bitte.

Herr Präsident, vielen Dank. – Wir haben in diesem Änderungsantrag unsere Kritikpunkte zusammengefasst, die ich in meinem vorherigen Redebeitrag schon verdeutlich habe, und Verbesserungsvorschläge dazu aufgestellt. Es geht beispielsweise darum, die Transparenz zu verbessern, indem die Ausschreibung von Stellen verbindlich eingefordert wird. Es geht darum, die Sonderzahlungen wieder einzuführen, um die Attraktivität zu erhöhen. Dies gilt ebenso für die Anhebung der seit Langem nicht angehobenen Stellenzulagen für besondere Belastungen – Polizeizulage, Fliegerzulage und Ähnliches. Die Zulage für die Wahrnehmung von höherwertigen Ämtern soll beibehalten werden. Nicht zuletzt soll, dies wurde auch im Antrag der GRÜNEN angesprochen, die Rückwirkung der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften erwirkt werden. Dies steht in unserem Änderungsantrag. Wir bitten um Zustimmung.

Vielen Dank, Frau Friedel. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Frau Jähnigen, bitte.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD! Es ist sehr schade, dass Sie über Ihren Antrag zu dem Gesetz als Paket abstimmen lassen. Der Antrag enthält einiges, dem wir zustimmen könnten und würden. Er enthält aber auch Punkte, bei denen es einen Dissens gibt. Ich hatte die Sonderzahlungen erwähnt.

Ich möchte noch etwas zu dem Punkt Ausschreibungen sagen.