Herr Kollege, verstehe ich Sie richtig, dass Sie darstellen wollen, Sie hätten in den Haushaltsberatungen 2011/2012 klar gegenüber der Öffentlichkeit und den Betroffenen gesagt, dass die Abschaffung der Sonderzahlungen im Haushaltsbegleitgesetz unbefristet sein sollte?
Frau Jähnigen, ich würde die Frage wie folgt beantworten: Mir ist erinnerlich, dass die CDU-Fraktion – das war der Fraktionsvorsitzende – in der Haushaltsdebatte zu dem Thema Abschaffung der Sonderzahlung damals deutlich gemacht hat, dass das Ziel der CDU-Fraktion ein Gleichklang zwischen Angestellten und Beamten ist. Was Sie daraus interpretieren, ist Ihre Wahrnehmung. Fakt ist: Wir haben im Haushaltsbegleitgesetz das Weihnachtsgeld und die Sonderzahlungen – man muss ja begrifflich richtig bleiben – abgeschafft und
Frau Jähnigen? Ich dachte, Sie wollten nachfragen. – Herr Hartmann, Sie können jetzt bitte fortfahren, Entschuldigung.
Also: Das vorliegende Gesetz nimmt nicht alle Wünsche und Vorstellungen auf. Das vorliegende Gesetz hat in der Zukunft sicherlich auch noch Möglichkeiten der Veränderung. Aber: Was dieses Gesetz tut – ich rede jetzt insbesondere vom Teil des Dienstrechts –, ist: Es reduziert Laufbahngruppen und Fachrichtungen. Es wird deutlich flexibler. Es wird in den Beförderungen flexibler. Die Anerkennung von Bewerbern, die Durchlässigkeit von Laufbahnen, auch die Möglichkeiten des Einstiegs oder des Wechsels in das Beamtenverhältnis und aus dem Beamtenverhältnis heraus werden deutlich besser angepasst. Es besteht jetzt auch die Möglichkeit, entsprechende Versorgungsansprüche mitzunehmen.
Führungsämter auf Zeit werden verändert, das Nebentätigkeitsrecht flexibilisiert, Teilzeitmöglichkeiten weiter ausgebaut, auch die Flexibilisierung des Eintritts in den Ruhestand und der Umgang mit besonderen Statusgruppen. Ob Ihnen die Regelungen gefallen oder nicht, ist eine andere Frage. Es ist eine Modernisierung und eine Flexibilisierung, und hier generiert sich auch Sachsen im vorderen Drittel der Entwicklung der Bundesländer.
Ein entscheidender Punkt für uns wird für die Zukunft sein, wie wir insbesondere mit dem Thema der Beförderungsentwicklung umgehen. Das werden wir aber mit dem Haushalt zu diskutieren haben. Für heute bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Zusammenfassend sei gesagt: Das vorliegende Gesetz nimmt nicht alle Wünsche auf, es ist eben kein Zauberkasten, aber es passt sich im Ausgleich zwischen Interessen der Beamtenschaft und Entwicklungsmöglichkeiten des Freistaates an.
Das war Herr Hartmann für die CDU-Fraktion. Meine Damen und Herren, mir liegt noch eine Wortmeldung von der Fraktion DIE LINKE vor. Frau Abg. Falken. Sie haben jetzt das Wort. Bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach 23 Jahren werden Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen immer noch einseitig vom Arbeitgeber durch eine Richtlinie eingruppiert und bezahlt. Das heilt auch nicht die getroffene Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften und der Staatsregierung. Lehrer in Sachsen sind ausschließlich im Arbeitsverhältnis und nicht im Beamtenverhältnis. Herr Innenminister, das ist eine Vereinbarung, kein Tarifvertrag. Daher gehören sie nicht in ein Gesetz
für die Beamten. Wir fordern ganz klar und eindeutig einen Tarifvertrag für die angestellten Lehrkräfte im Freistaat Sachsen.
Die Frage ist: Warum schließen Sie jetzt, zu diesem Zeitpunkt eine Vereinbarung mit den Gewerkschaften ab? Vor über zwei Jahren bereits hätte der Freistaat Sachsen auf der Bundesebene gemeinsam einen Tarifvertrag für die angestellten Lehrkräfte abschließen können. Herr Unland, Sie werden sich erinnern: Maßgeblich hat der Freistaat Sachsen diesen Abschluss der Tarifverhandlungen unterlaufen und nicht abgeschlossen. Schon damals hätte man das tun können.
2012, in der Haushaltsdiskussion hätte man wieder einen Haushaltsbereich von Haushaltsstellen zur Verfügung stellen – Sie werden sich an unsere Anträge, auch die der GRÜNEN und der SPD erinnern – und in den Haushalt einbringen können, um die Eingruppierung der Lehrkräfte ohne Weiteres und ohne große Schwierigkeiten zu realisieren. Sie werden sich erinnern, dass wir damals heftig diskutiert haben, dass die Kollegen der CDU und auch die Kollegen der FDP sehr dicht dran waren, hier eine Veränderung der Haushaltsstellen für die Höhergruppierung von Lehrkräften zu treffen.
Es ist derselbe Haushalt, wie wir ihn jetzt vorliegen haben. Es hat sich nichts wesentlich verändert. Gut, wir haben Mehreinnahmen; aber vom Grundsatz her hat sich überhaupt nichts geändert. Sie haben damals eine Richtlinie zur Eingruppierung von Lehrkräften gehabt, diese haben Sie heute immer noch. Die Forderungen der Gewerkschaften lagen auch zum damaligen Zeitpunkt klar auf dem Tisch und waren sehr eindeutig.
Ich will die Frage beantworten: Warum machen Sie jetzt eine Vereinbarung im Rahmen der Dienstrechtsreform? Es ist klar, denn sowohl für Sie als auch für uns alle hat der Wahlkampf begonnen; für Sie aber offensichtlich in dem Sinne, dass die Gelder, die vom Steuerzahler kommen und nicht Ihrer CDU-Schatztruhe entnommen sind, für den Wahlkampf verwendet werden, denn Sie haben den Lehrerinnen und Lehrern über ihre Eingruppierung die Friedenspflicht abgekauft.
Sie wollen im Wahlkampf Ruhe vor den Lehrerinnen und Lehrern haben. Damit haben Sie die Friedenspflicht abgekauft. Friedenspflicht – um das noch einmal deutlich zu sagen – heißt: Die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen dürfen bis zum Juli 2014 nicht streiken. Danach sind Ferien, und am letzten Ferientag, dem 31. August, wird im Freistaat Sachsen gewählt. Das haben wir ja nun endlich beschlossen.
Ich komme zurück zum Gesetzentwurf. Erstmals werden in der Sächsischen Besoldungsordnung A-Ämter eingeführt – das hat es bisher noch nicht gegeben –, obwohl eindeutig erklärt wird – sowohl von der Staatsregierung als auch von den regierungstragenden Fraktionen CDU und FDP –, dass in Sachsen nicht beabsichtigt ist, eine Verbeamtung im Lehrerbereich durchzuführen. Wir haben
darüber im Ausschuss ausgiebig diskutiert. Trotzdem wird eine stufenweise Festlegung von Höhergruppierungen der Mittelschullehrer im Gesetz festgelegt.
Das ist, gelinde gesagt, eine Benachteiligung, eine Diskriminierung der Lehrkräfte an Mittelschulen; denn um diese stufenweise Regelung durchzuführen, wie sie heute beschlossen werden soll, müssen die Lehrkräfte an den Mittelschulen beurteilt werden. 62-jährige Lehrerinnen und Lehrer, die ihr gesamtes Arbeitsleben in der Schule gearbeitet haben, müssen sich noch einmal beurteilen lassen, um eine Höhergruppierung zu erlangen. Das ist keine Anerkennung der Leistungen von Lehrerinnen und Lehrern.
Diese Lehrer haben das sächsische Schulsystem getragen. Sie haben zum Teil unter schlechten Bedingungen Optimales herausgeholt und müssen sich jetzt die Höhergruppierung auch noch verdienen; nicht nur, dass sie 23 Jahre in diesem Schulsystem gearbeitet haben, nein, sie müssen sich auch noch beurteilen lassen. Das ist aus unserer Sicht eine klare Diskriminierung.
(Beifall der LINKEN – Patrick Schreiber, CDU: Das müssen andere Menschen jeden Tag, Frau Falken! – Weitere Zurufe von der CDU)
Nein, Sie setzen auch noch eins drauf; denn Sie nehmen das Eingangsamt an Mittelschulen in die A12. Da es aber keine verbeamteten Lehrer an den Mittelschulen gibt, heißt das, dass das Eingangsamt an der Mittelschule die E11 ist. Die Lehrer können sich artig bewähren, sechs Jahre lang – denn wir haben ja eine Richtlinie, nach der wir eingruppieren und bezahlen –, und danach werden sie möglicherweise in Entgeltgruppe 13 eingruppiert.
Ich bin sehr froh, dass es uns gelungen ist, in den Ausschüssen – im Schulausschuss und auch im Finanzausschuss – eine Regelung zu präzisieren; denn bisher galt die Eingruppierung bzw. die Höhergruppierung von Lehrkräften nach dem Eingangsamt nur für das Lehramt an Mittelschulen. Wir haben die klare Zusage, sowohl aus dem Kultusministerium als auch aus dem Finanzministerium, dass das auch für das Lehramt an den Gymnasien gilt. Wenn nicht, würde das bedeuten, dass ein Lehrer, der mit einem gymnasialen Abschluss an die Mittelschule kommt, keine Chance hätte, in eine Höhergruppierung der A13 zu gelangen. Das wäre das Aus, dass Gymnasiallehrer überhaupt noch an die Mittelschule gehen würden.
Aber auch diese beginnen mit der Entgeltgruppe 1 im Eingangsamt, müssen sich sechs Jahre bewähren und dann schauen wir mal, was passiert.
Diese Änderung sollten wir zwar zügig und schnell machen, aber Sie nehmen sie ins Gesetz, das heißt, Sie müssen dann auch noch das Gesetz ändern.
Wir fordern – unsere Forderungen sind klar und eindeutig – eine tarifliche Regelung. Wir erwarten, dass diese tarifliche Regelung in die Entgeltgruppe 13 für alle Lehrkräfte kommt. Das ist kein Weihnachtsgeschenk, sondern eine angemessene Bezahlung der Leistungen der Lehrerinnen und Lehrer.
Die Eingruppierungen, die jetzt auf dem Tisch liegen, werden wieder dazu führen, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Freistaat Sachsen die am schlechtesten bezahlten Lehrer in ganz Deutschland sind.
(Ines Springer, CDU: Unsere Lehrer werden im Sommer angestellt und nicht entlassen wie in anderen Bundesländern!)
Das war Frau Falken für die Fraktion DIE LINKE. Es gibt eine Wortmeldung am Mikrofon 4. Herr Biesok, bitte.
Es ist richtig und sinnvoll, die Regelungen, die den öffentlichen Dienst betreffen, auch in ein Gesamtpaket für die Dienstrechts- und Besoldungsreform im Freistaat Sachsen zu fassen. Es ist ein Gesamtpaket, und ein Teil des öffentlichen Dienstes sind auch die Lehrer.
Ich möchte kurz hervorheben, was wir hierzu gemacht haben: Derzeit sind 35 % der Oberschullehrer in die E13 eingestuft. Ab dem 01.08.2014 werden es 55 % sein, ab dem 01.08.2015 70 %, ab dem 01.08.2016 85 % und ab dem 01.08.2017 100 %.
Ich bin selbst Angestellter im öffentlichen Dienst in einer anderen Tätigkeit. Die Beurteilung ist etwas völlig Normales. Es ist im TVöD geregelt, dass Beurteilungen stattfinden. Ich selbst werde alle drei Jahre beurteilt – das ist eine Regelbeurteilung –, und eine anlassbezogene Beurteilung ist immer dann geboten, wenn sich irgendetwas in der Tätigkeit verändert. Das ist nichts Besonderes, und das kann auch ein Lehrer über sich ergehen lassen.
Ich möchte auch hervorheben, was das den Staatshaushalt kostet: Die Mehrausgaben werden in diesem Jahr 2,6 Millionen Euro betragen, und im Jahr 2014 werden es 6,5 Millionen Euro sein.