Das spielt doch keine Rolle! Sie machen einen Nachtragshaushalt! Sie müssen doch wissen, wovon Sie reden!
Das heißt, es geht darum, genau diesen Parlamentsgestaltungsspielraum wieder herzustellen, der durch das ständige Eingrenzen mit Abschlägen, mit den Schätzzahlen bei der Haushaltsaufstellung um bis zu 50, 60 % reduziert wird, sodass Sie nicht die Möglichkeit haben, in der
Gesamtabwägung eines 16-Milliarden-Euro-Haushalts pro Jahr Prioritäten zu setzen. Diese Möglichkeit wird Ihnen zu 50, 60 % entzogen. Das ist eine Tatsache. Das wollen wir mit einem Nachtragshaushalt endlich einmal durchbrechen.
Zu dem Thema Flut, Herr Michel: 6. Dezember ist richtig. Ich kann sehr wohl nachvollziehen, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass heute hier dieses Gesetz beschlossen wird. Aber Sie können uns doch nicht unterstellen, dass wir von Haus aus, wenn wir Anträge schreiben, davon ausgehen, dass diese Anträge immer durchgehen. Das ist doch Nonsens. Was haben Sie für einen Begriff von Parlamentarismus? Das heißt, als wir diesen Antrag geschrieben haben, war überhaupt noch nicht abzusehen, dass Sie das Thema Flut im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens hier letztlich durchkriegen. Im Gegenteil, ich habe selbst den Finanzminister im Finanzausschuss noch dazu gefragt – das können Sie im Protokoll nachlesen –, wann haushaltstechnisch die ganzen Üpls, Apls und Verpflichtungsermächtigungen eingearbeitet werden. Die Antwort war: „mit der nächsten Haushaltsaufstellung“. Da war noch nicht von einem Fonds die Rede. Uns zu unterstellen, dass wir da irgendwie zu spät gekommen sind oder nicht aufgepasst haben, ist auch unredlich. Das muss ich Ihnen ganz deutlich sagen.
Lassen Sie mich den Bogen schließen. Ich habe eingangs gesagt, dass mir klar ist, dass die Chancen, dass hier ein Nachtragshaushaltsverfahren in Gang gesetzt wird, relativ gering sind. Deshalb habe ich am Anfang gesagt, dass ich versuchen möchte, insbesondere bei Ihnen in den Fachpolitikerbereichen für ein bisschen Nachdenklichkeit zu sorgen. Wir werden ja wieder ein Haushaltsaufstellungsverfahren bekommen. Dann werden Sie natürlich wieder vom Finanzministerium den Rahmen vorgegeben bekommen mit Formulierungen wie: „Die Welt wird morgen schlecht, wir müssen sparen. Da können wir nicht so viel ausgeben, und wir können doch jetzt nicht dauernde Lasten erzeugen.“
Ich wollte Sie einfach nur einmal dafür sensibilisieren, dass diese Arm-Rechnung, die ständig stattfindet, nicht immer zwingend sein muss und dass man vielleicht auch als Fachpolitiker ab und zu versuchen sollte, sich durchzusetzen. Ich glaube nämlich – und das ist mein Grundsatz –, Finanzpolitik ist dienende Politik und nicht bestimmende Politik.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Anstieg der Steuermehreinnahmen für die Jahre 2013 und 2014 im Ergebnis der November-Steuerschätzung und deren Verwendung bedürfen keines Nachtragshaushaltes. Dafür gibt es mehrere Gründe; und zwar juristische Gründe, aber auch politische Gründe.
Erstens. Soweit für 2013 ein Nachtragshaushalt begehrt wird, stößt dies an rechtliche Grenzen. Nach § 33 der Sächsischen Haushaltsordnung ist ein Nachtragshaushalt bis spätestens Ende des Haushaltsjahres einzubringen, danach ist dieser unzulässig. Mit Blick auf das heutige Datum stehen wir also vor faktischen Grenzen.
Zweitens. Darüber hinaus steht es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsregierung, einen Nachtragshaushalt aufzustellen. Das heißt, das Initiativrecht für einen Nachtragshaushalt liegt bei der Staatsregierung – so hat es das Parlament vorgesehen.
zerstört wären, dass sich trotz Nutzung aller im Haushaltsvollzug ergebenden Gestaltungsmittel keine Möglichkeit mehr ergibt, das erforderliche Gleichgewicht der Einnahmen und Ausgaben aufrechtzuerhalten. Das ist vorliegend nicht der Fall. Für die Verwendung von Steuermehreinnahmen hat der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsgesetz und im Haushaltsplan bereits entsprechende Regelungen getroffen. Ich betone: Das Parlament hat das so beschlossen, wie eventuelle Steuermehreinnahmen letztlich zu verwenden sind.
§ 11 des Haushaltsgesetzes 2013/2014 ermächtigt die Staatsregierung ausdrücklich, Ansätze für Investitionsausgaben durch Steuermehreinnahmen zu verstärken. Und der Haushaltsvermerk bei Kapitel 15 – das wurde vorhin schon zitiert – ermächtigt darüber hinaus, Steuermehreinnahmen dem Generationenfonds, dem Garantiefonds oder Rücklagen zuzuführen. Ein Teil der Steuermehreinnahmen dient auch zur Absicherung aktueller Gesetzesinitiativen, die dem Haushaltsgesetzgeber, also Ihnen, vorliegen bzw. von Ihnen selbst eingebracht wurden. Darüber haben wir heute bereits in den einzelnen Tagesordnungspunkten diskutiert. Ich erinnere nur an das Gesetz zur Errichtung des Aufbauhilfefonds.
Drittens. Die Steuereinnahmen wurden im Doppelhaushalt 2013/2014 korrekt den Haushaltsgrundsätzen, der Haushaltswahrheit und -vollständigkeit entsprechend veranschlagt. Korrekturen der Steuerschätzung sind in Ländern mit solider Haushaltsführung gute Praxis. Sie
sind richtig, und sie sind notwendig. Maßgeblich sind nicht die Steuermehreinnahmen aus der Regionalisierung der Steuerschätzung. Das ist nur eine Rohfassung. Wir haben oft im HFA diskutiert, warum diese Schätzung die Realität schlecht abbildet. Diese Rohfassung, die die Ergebnisse der Schätzung für Gesamtdeutschland schematisch auf die Bundesländer herunterbricht, muss im jeweiligen Bundesland nochmals entsprechend bewertet werden. Kein Finanzminister wäre gut beraten, wenn er sich allein auf diese Rohdaten verließe.
Ich habe die Diskussion interessiert verfolgt. Ich kann nur sagen: Im Leben ist es nicht so, dass es immer nur hoch geht. Wenn man sich an die Jahre 2001/2002 erinnert, als die Dotcom-Blase zusammenbrach, oder an die Jahre 2009 und 2010, als die Finanzkrise herrschte, da ging es auf einmal nicht mehr hoch, sondern hinunter. Das sollte man bedenken. Es bleibt immer eine Schätzung. Wenn man Glück hat, geht es hoch, und wenn man Pech hat, geht es hinunter. Entsprechend vorsichtig sollte man auch schätzen.
Maßstab können nur die Mehreinnahmen im angepassten Ergebnis der November-Steuerschätzung sein. Das sind 376 Millionen Euro für dieses Jahr und 354 Millionen Euro für das Jahr 2014. Zudem – und das wurde eben auch richtig dargestellt – steht das Jahr 2014 unter dem Vorbehalt der Mai- und November-Steuerschätzung 2014.
In den erwarteten Mehreinnahmen der Jahre 2013 und 2014 ist darüber hinaus jeweils noch der Teil enthalten, welcher den Kommunen nach dem Finanzausgleichsgesetz in Höhe von circa 160 Millionen Euro über beide Jahre zusteht. Auch das ist ein Beschluss des Parlaments, wie wir durch das Finanzausgleichsgesetz die Steuermehreinnahmen mit der kommunalen Ebene teilen.
Viertens. Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene ausgabenseitige Verwendung der Steuermehreinnahmen läuft ins Leere, da die Mehreinnahmen bereits gebunden sind. Sie sind erstens durch aktuelle Gesetzesinitiativen wie zum Beispiel den Landesaufbauhilfefonds Hochwasser 2013 oder die Investitionspauschale für die Kommunen gebunden, die auch aktiv von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, eingebracht wurden. Das haben wir in wenigen Punkten vorher diskutiert. Sie sind meines Erachtens vordringliche Bedarfe.
Herr Finanzminister, ich möchte gern einmal wissen, woraus Sie interpretieren, dass wir für das Thema zum Beispiel Schulen in freier Trägerschaft nur die Steuermehreinnahmen nehmen wollen. Wo steht denn das?
Ich habe etwas anderes gesagt. Ich erinnere, dass ich das für die Investitionen des Landesaufbauhilfefonds Hochwasser 2013 und die Investitionspauschale für die Kommunen gesagt habe. Das hat dieses Parlament beschlossen.
Im Übrigen bewegt sich die Staatsregierung in den zuvor skizzierten, eng umrissenen Verwendungsmöglichkeiten des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplanes – beides verabschiedet durch dieses Parlament. Danach sind eventuelle Steuermehreinnahmen vorrangig für Investitionen und Rücklagen zu verwenden.
Dabei ist wichtig, Folgendes zu beachten – auch das ist vielleicht von einigen vergessen worden: Ein großer Teil der für 2014 erwarteten Mehreinnahmen, nämlich nahezu
200 Millionen Euro – wenn ich mich richtig daran erinnere, 188 Millionen Euro – gleicht nur die 2014 geplante Entnahme aus der eisernen Reserve des Landes, nämlich der Haushaltsausgleichsrücklage, aus. Wie Sie wissen, konnte der Doppelhaushalt 2013/2014 nur durch die geplante Entnahme aus der Haushaltsausgleichsrücklage gedeckt werden. Das führen wir wieder zurück.
Schauen Sie sich das einmal an. Sie werden überrascht sein, wie wenig die Abweichung dieses Mal ausmacht.