Besonders dramatisch betroffen sind viele Vereine, die nicht Eigentümer der Häuser sind, sondern nur Mieter, und wo kleine Schäden oft schon dazu führen, dass diese
durch die Vereine nicht getragen werden. Es gibt sicher auch Möglichkeiten, wenn Kommunen oder Landkreise Sponsoringgelder erhalten haben oder auch Spenden, das auszugleichen. Deswegen wird die Größenordnung, die es betrifft, um dort noch etwas zu regulieren oder nachzusteuern, gar nicht so riesig sein. Deswegen auch unsere Bitte, dort etwas zu machen.
Fördervereinfachung. Wir haben schon Kritik von den Bürgern, die einfach Sorge haben, dass, wenn sie Anträge stellen, die Vorfinanzierung oder eine Zwischenfinanzierung einfach nicht möglich ist. Wir haben auch mit der SAB darüber gesprochen. Die SAB sagt, dass sie es relativ schnell regeln wird. Trotzdem erreichen uns immer wieder Anfragen von Bürgern, die einfach Sorge haben, dass sie diese Zwischenfinanzierungsmittel nicht erhalten. Die Staatsregierung hat dort mittlerweile eine Vereinfachung angekündigt, sodass es heißt, dass die Aufbaubank, also die SAB, bei Vorlage von Rechnungen das Geld bereits überweist und nicht erst, wenn das Geld vom Bürger überwiesen wird. Trotzdem gibt es auch dort Ausnahmefälle.
Pflichtversicherung/Elementarschäden. Wir brauchen eine klare Position des Freistaates zu dieser Frage. Das war auch eine Forderung der LINKEN in ihrem Antrag. Auf der Herbstkonferenz der Justizministerien wurde eine länderoffene Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Baden-Württemberg gegründet. Ich frage, warum Sachsen nicht dabei ist – oder vielleicht kenne ich es nicht? Vielleicht könnten Sie dazu noch etwas sagen, ob Sachsen daran beteiligt wird. Das wäre ganz interessant. Wir brauchen dazu eine öffentliche und klare Position des Freistaates Sachsen.
Die Staatsregierung stellt sich auf den Standpunkt, dass Menschen, die keine Versicherung abgeschlossen haben, selbst daran schuld sind. Mit einer Pflichtversicherung bestünde die Möglichkeit, Risiken solidarisch zu streuen, nicht nur eines Hochwassers, sondern Risiken generell von Naturkatastrophen. Das Problem: Die Versicherungen sind teuer. Ich habe Beispiele aus der Pegauer Region, wo die Jahrespauschale für eine Elementarschadensversicherung um über 1 000 Euro pro Jahr angehoben wurde. Das ist nicht für jeden leistbar, dafür müssen wir eine Lösung finden.
Für die Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung brauchen wir aber noch eine ganze Zeit, doch wir müssen jetzt schon aktiv werden. Daher lautet unser Vorschlag auch, vielleicht mit der Sächsischen Sparkassenversicherung noch einmal Verbindung aufzunehmen – Sparkassen sind eine kommunale Einrichtung –, um dort Zwischenlösungen für die Bürger zu finden, die es betrifft.
Dass der Bedarf da ist, zeigt auch, dass in der nächsten Woche Kollege Kirmes von der CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Oberbürgermeister von Grimma dazu wieder eine Informationsveranstaltung in Grimma mit den Versicherungsvertretern durchführt, um den Bürgern auf der einen Seite Lösungen anzubieten, aber andererseits auch die Lücken aufzuzeigen, für die wir momentan keine Lösungen bereit haben.
Hochwasservorsorge. Die Sächsische Staatsregierung hat jahrelang fast ausschließlich auf den technischen Hochwasserschutz gesetzt. Wir brauchen eine Balance zwischen dem technischen und dem natürlichen Hochwasserschutz.
Fairerweise muss gesagt werden, dass ein Umdenken eingesetzt hat. Das sage ich auch. Flächen für den natürlichen Hochwasserschutz sind zu sichern und wiederherzustellen. Dazu müssen alle Partner an einen Tisch, auch die Landwirtschaft. Die Landwirtschaft ist natürlich auch bereit, sich am Hochwasserschutz zu beteiligen, aber sie braucht Sicherheiten, wie danach mit ihnen verfahren wird, wenn das Hochwasser dort eintritt.
Zu den Gewässern II. Ordnung. Das ist mehrfach angesprochen worden. Bei der Staatsregierung hat sich jetzt die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Gewässerunterhaltung und der Hochwasserschutz bei den Gewässern II. Ordnung nur mit größeren Strukturen zu bewerkstelligen sind. Zweckverbände, Gewässerunterhaltungsverbände, Boden- und Wasserverbände ist eine der Lösungsformen. Dazu stehen wir auch.
Aber allein der Appell an die Kommunen nützt nichts, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Den Kommunen einfach zu sagen: Na, dann macht es doch! – wie ich gerade von der Seite hereingerufen bekomme –, bedeutet aber auch, dass das mit erheblichen Kosten verbunden ist. Warum können wir uns in Sachsen nicht dazu durchringen, dass wir uns mit den Kommunen eine Kostenmitfinanzierung überlegen wollen und als Staat nicht die Kommunen in dieser Sache allein lassen? Das war das, was ich gestern angesprochen hatte.
Punkt 1. Das ist sicher ein kritischer Punkt, aber auch der wird immer wieder von Bürgern an uns herangetragen:
Wie gehen wir um mit den Bürgern, die nicht vom Hochwasser 2013 betroffen waren, sondern mit Bürgern, die im Jahr 2010 betroffen waren? Die sagen uns, dass sie Hochwasseropfer zweiter Klasse sind. Vielleicht – und das ist eine Bitte – kann man dort eben auch noch einmal nachsteuern, sodass man versucht, die Bürger, die heute nach wie vor nachweislich Schäden haben, mit in die Hochwasserrichtlinie einzuschließen, die es jetzt für das Jahr 2013 gibt.
Zum Punkt der Einordnung der Prioritäten wird meine Kollegin im zweiten Redebeitrag noch etwas sagen.
Vielen Dank. Ich wollte nur kurz darauf hinweisen, dass der Einstieg über die Gefahr des drohenden Weihnachtshochwassers in der Region Leipzig gemacht wurde. Axel Bobbe von der Landestalsperrenverwaltung hat aber darauf hingewiesen, dass die Ursache in den fehlenden Genehmigungen für die Erhaltung des Deichbaues bei der Naturschutzbehörde liegt, also das Veto aus dem Leipziger Rathaus kam.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Ich weiß nicht, was soll es bedeuten“ habe ich mir gedacht, als ich diesen Antrag zur Kenntnis bekam. Ich will das Lied nicht singen und hier auf Frau Nahles machen. Das geht heute auch wegen der Stimme nicht.
Zuerst habe ich gedacht, dass das ein liegengebliebener Antrag ist. Aber nein, die Drucksachennummer ist aktuell und vom 14.11.2013.
Ich frage mich: Was soll ein solcher Antrag ein halbes Jahr nach dem Hochwasser, wo der Wiederaufbau auf Hochtouren läuft und die schlimmsten Schäden inzwischen beseitigt sind, wo die Soforthilfemaßnahmen, bei denen bereits Handgeld an die Betroffenen zur Beschaffung von Hausrat usw. ausgezahlt wurde – bereits vier Tage nach der Flut –, wo die Antragsbearbeitung bei der SAB für Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Kirchen und Kommunen auf Hochtouren nach bekannt gegebenen Richtlinien zur Verwendung der Mittel aus dem Aufbauhilfefonds läuft? In diese Situation hinein kommt der Antrag, der zum Inhalt hat, die Förderkonditionen und
Ich frage mich: Wie will man den Förderfällen aus dem Hochwasser von 2010, die nach den einschlägigen Fachförderrichtlinien abgearbeitet wurden, erklären, dass nun plötzlich andere Konditionen gelten?
Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass in den Fällen, bei denen auch 2013 wieder Schäden an Infrastrukturen und baulichen Anlagen eingetreten sind, die 2010 auch schon betroffen waren, nach den Richtlinien von 2013 verfahren wird.
Gewiss ist es für eine Oppositionspartei legitim, den vom Hochwasser Betroffenen vermitteln zu wollen, dass sie die vermeintlich besseren Instrumente zur Schadensregulierung hat. Es ist ja heute nicht die erste Debatte zu diesem Thema. Aber man muss eben, wie so oft bei Oppositionsanträgen, genau hinschauen, was den Bürgern verkauft werden soll. Es fällt zumindest auf, dass die SPD in ihren Antrag Sachverhalte aufnimmt, die zum Beispiel in Sachsen-Anhalt gegenüber Sachsen entschädigt werden, wie eben zum Beispiel der Hausrat oder Fahrzeuge. Auf die Fälle, in denen die Entschädigung in Sachsen wesentlich günstiger geregelt ist, wird hingegen nicht eingegangen. Das betrifft zum Beispiel die Pauschalentschädigung für landwirtschaftliche Flächenschäden, die Förderung im Bereich der Kleingärten oder die Art und Weise, wie Unternehmen in Schwierigkeiten behandelt werden. Ich könnte noch mehr aufzählen.
Folgendes ist wichtig: Wir fördern in Sachsen – und das ist in anderen Bundesländern nicht der Fall – die Mehrkosten des nachhaltigen hochwassersicheren Wiederaufbaus zum Beispiel von Heizungs- und Energieversorgungsanlagen.
Meiner Meinung nach hat die SPD-Fraktion einen grundsätzlichen Denkfehler, was die Interpretation des Katalogs der in der Bund-Länder-Vereinbarung aufgenommenen Fördertatbestände betrifft. Richtig ist, dass in diese Vereinbarung auch Hausrat und Fahrzeuge aufgenommen worden sind. Richtig ist aber auch, Frau Köpping, dass die Länder freie Hand bei der Ausgestaltung des mit dem Bund verhandelten Rahmens hatten und es gewollt war, dass die Länder auf regionale Besonderheiten des Schadenbildes eingehen konnten. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel sollen zielgenau und sparsam eingesetzt werden.
Das Volumen des Aufbauhilfefonds ist für Sachsen mit 1,7 Milliarden Euro festgesetzt worden. Das Volumen steht. Wenn Sie weitere Fördertatbestände aufmachen und zum Beispiel pauschal noch 6 000 Euro für Haushaltsschäden zahlen wollen, dann bin ich gespannt, wie die Umschichtung aussehen soll und wem Sie die Mehrausgaben wieder wegnehmen wollen. Irgendwoher muss das Geld ja kommen. Wollen Sie etwa den Prozentsatz in Höhe von 80 % vom Wiederherstellungsaufwand für Wohngebäude senken? Diese Erklärung sind Sie uns schuldig geblieben.
Meine Damen und Herren! Es geht uns nicht darum, einigen Betroffenen, die immer noch übrig sind und für die es vielleicht keine individuelle Regelung gab, nicht etwas mehr Geld zu gönnen. Es geht uns darum, die richtigen Prioritäten zu setzen, insbesondere hinsichtlich der Stärkung der Eigenvorsorge und der Berücksichtigung der Erfahrungen sowie der individuellen Schadensbilder, beim Wiederaufbau, sei es an Wohn- oder gewerblich genutzten Gebäuden. Wir wollten auch beim Hausrat und bei Fahrzeugen keine beweglichen Güter ersetzen und damit nicht die Kaskomentalität weiter befördern. Wir wollen zu vorausschauendem Handeln anregen.
Sachsen hat so schnell wie kein anderes Bundesland bereits am 6. Juni, wenige Tage nach der Flut, an Privatpersonen, Unternehmen, Hauseigentümer, Kommunen usw. insgesamt 85 Millionen Euro unbürokratische
Soforthilfe ausgezahlt. Das haben die anderen Bundesländer alle nicht getan. Jeder Haushalt hat bis zu 2 000 Euro Handgeld bekommen können. Insgesamt sind 30 Millionen Euro pauschal an die Haushalte gegangen. Das will ich hier noch einmal festhalten.
Hausrat und Fahrzeuge können versichert werden. Eine Hausratversicherung und eine Vollkaskoversicherung für ein Firmenfahrzeug kann jeder abschließen. Wer das nicht tut, sollte denen, die diese Beiträge zahlen, nicht durch Gelder des Steuerzahlers gleichgestellt werden. Es war auch in den engen Gebirgstälern, wo ich herkomme, ein bis zwei Tage vor dem Höchststand der Flut voraussehbar, dass die Gewässer anschwellen. Der größte Anteil der Bürger hat richtig gehandelt, die beweglichen Güter eine Etage höher geschafft oder anderweitig gerettet. Das trifft auch auf Fahrzeuge zu, die jeder noch vom Firmenhof fahren konnte.
Im Übrigen kann die Härtefallkommission in den wenigen schwierigen und meist unverschuldeten Einzelfällen weitere Hilfen gewähren. Dies ist auch in vielen Fällen erfolgt. Darüber hinaus ist in ebenso vielen Fällen mit Spendenmitteln geholfen worden. Niemand ist alleingelassen worden.
Auch über die Frage der Pflichtversicherung gegen Elementarschäden haben wir schon mehrfach gesprochen. Sie wissen – Sie haben diese Kommission angesprochen –, dass das nicht so einfach zu regeln ist und massive verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, die erst ausgeräumt werden müssen. Das kann aber nur bundesweit geregelt werden. Die Gespräche der Landesjustizminister und der Versicherungswirtschaft auf Bundesebene laufen ja. Sehr sorgfältige Abwägungen sind die Voraussetzung, bevor hier eine Gesetzgebungsinitiative auf Länder- und Bundesebene erfolgen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD! Bevor ich auf die Punkte 4 und 5 eingehe, ein Rat: Sie hätten vor dem Abfassen Ihres Antrages die Drucksache 5/13006, den Bericht der Staatsregierung zum Entschließungsantrag der CDU- und der FDP-Fraktion, Drucksache 5/12194, lesen sollen.
Dort finden Sie auf 22 Seiten bereits die Antworten und die Maßnahmen zu dem, was wir heute mit Ihrem Antrag noch einmal beschließen sollen. Darüber hinaus verweise ich, was Fragen der Gewässerunterhaltung I. Ordnung betrifft, auch auf die Ergebnisse der jüngst im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft durchgeführten Anhörung. Dort kam von einem der Sachverständigen der Begriff der Hochwasserdemenz. Das ist ein wichtiges Schlüsselwort, welches wir uns auch auf kommunaler Ebene immer wieder vor Augen führen müssen. Wir können nicht die Staatsregierung in die Pflicht nehmen, wenn auf kommunaler Ebene diese Aufgabe in manchen Kommunen – ich sage: in manchen – verschleppt wird.
Seit 2007, seit es die entsprechende Richtlinie gibt, werden diese Gewässerunterhaltungen mit mindestens 75 bis 90 % gefördert, und der Eigenanteil der Kommunen ist über das FAG in den Pauschalzuweisungen enthalten. Es kann niemand sagen, es sei kein Geld da. Aber wenn das nächste Hochwasser vorbei ist, ist vielleicht die eine oder andere kultur- oder imageträchtige Einrichtung in der Stadt oder der Gemeinde wichtiger. Die Instrumente haben wir, wir sollten sie nur nutzen.
Fazit: In diesem Antrag konnte ich nichts Neues entdecken. Er ist deshalb für unsere Fraktion entbehrlich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir zu Beginn meines Redebeitrages eine grundsätzliche Bemerkung, bevor ich auf die Details des vorliegenden Antrages der SPD-Fraktion eingehe.