Das Innenministerium meint – hofft, muss man fast sagen –, diese Änderung stelle keine Einschränkung der nicht wirtschaftlichen Tätigkeit zum bisherigen Stand des Rechtes in Sachsen dar. Meinen Sie ernsthaft, dass Sie ein Gesetz entgegen dem Wortlaut auslegen dürfen, Herr Innenminister? Spätestens seit dem Beitrag von
Prof. Joachim Wieland in der Landtagsanhörung zur letzten Verfassungsänderung – Schuldenbremse – sollte doch auch im Innenministerium bekannt sein, dass es bei Gesetzen auf den Wortlaut ankommt. Die Begründung ist nur eine Auslegungshilfe im Zweifel. Dass Gemeinden zur Führung von Unternehmen nicht verpflichtet sind, war, wie gesagt, nie unklar.
Der Innenminister rudert vielleicht zurück. Aber man hat schon den Eindruck, dass in dieser Koalition die linke Hand – wenn ich die eine Fraktion im Verhältnis zur anderen einmal so bezeichnen darf – nicht weiß, was die rechte tut.
Jetzt gibt es einen Streit, wer links und rechts ist. Ich spreche von FDP und CDU. Sie können sich ja verständigen, wer da wo steht.
Mit unserer Aufforderung zur Darstellung der wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Folgen dieser Änderung möchten wir der Regierung und den Koalitionsfraktionen gern helfen, den Nebel über ihren Vorstellungen aufzulösen, Licht ins Dunkel zu bringen und unnötige Regelungen zum Schaden der kommunalen Unternehmen zu vermeiden. Auf diese Änderung der Gemeindeordnung können Sie unserer Meinung nach wirklich verzichten. Klären Sie erst einmal die Situation.
Gern propagieren CDU und FDP den Bürokratieabbau als ihr politisches Kernanliegen. Im jetzigen Entwurf für die Sächsische Gemeindeordnung erschaffen Sie aber ein wahres Bürokratiemonster. Was sonst soll die Neurege
lung denn sein, nach der bei nahezu allen Entscheidungen in kommunalen Unternehmen vorher sämtliche betroffenen Kammern angehört werden müssen?
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch angesichts der Darstellungen des Innenministers für die obere kommunale Rechtsaufsicht meinen wir: Es ist durchaus richtig, dass die Rechnungsprüfer künftig auch die Töchter- und Enkelgesellschaften kommunaler Unternehmen prüfen dürfen. Aber mehr braucht es nicht.
Anstatt solche sinnfreien Überregulierungen zu manifestieren, sollte sich die Koalition lieber intensiv mit der Zukunftsfähigkeit der kommunalen Unternehmen im Freistaat beschäftigen. Deshalb fordern wir mit diesem Antrag die Staatsregierung auf, darzulegen, welche Folgen und vor allem welchen Verwaltungsaufwand diese Allzuständigkeit der Kammern haben würde. Wir ahnen da als GRÜNE nichts Gutes, und ob die Unternehmen zum Beispiel bei der IHK wollen, dass sie ihren Mitarbeiterstab aufstocken muss, weil zu jedem kommunalen Unternehmen Stellung genommen wird, weiß ich auch nicht.
Meine Damen und Herren! Der große Wurf ist die aktuell in den Geschäftsgang des Landtages eingebrachte Kommunalrechtsnovelle wirklich nicht; ich bin wie immer freundlich. Sie haben sich zum Beispiel darum gedrückt, einen Vorschlag für die Regelung der überörtlichen Tätigkeit von gemeindlichen Unternehmen im Zusammenhang mit öffentlichen Aufgaben zu machen. Sie wissen, die Spitzenverbände fordern das seit Langem, sie haben auch Vorschläge gemacht.
Entscheidend wird die Frage sein, ob uns die Energie- und Verkehrswende in Sachsen gelingt. Das geht nur mit starken kommunalen Unternehmen, und es geht nur über Stadt- und Kreisgrenzen hinweg. Deshalb fordern wir Sie in unserem Antrag auf, sich mit dieser Frage ernsthaft auseinanderzusetzen, nicht nur intern, sondern auch mit den Betroffenen, mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Unternehmen und in der Öffentlichkeit.
Noch ist Zeit, diesen Diskussionsprozess zu führen, ihn bis zum Frühjahr abzuschließen und dann eine ordentliche Gemeinderechtsnovelle zu beschließen. Und nicht zuletzt: Wenn es denn so ist, dass die Kammern und die privaten Unternehmen die Transparenz unternehmerischen Handelns in den Gemeinden kritisieren, dann beginnen wir doch erst einmal mit dem Naheliegenden: Öffentliche Unternehmen, kommunale Unternehmen – natürlich auch die des Freistaates, die heute nicht Gegenstand unseres Antrages sind – müssen besonders vorbildlich handeln.
Transparenz, Einhaltung sozialer und ökologischer Standards, vorbildliche Vergabepolitik unter Beachtung von Tarifbedingungen, familienfreundliche Unternehmensführung – all dies sind Themen, die in öffentliche Unternehmen gehören. Andere Länder unterbreiten Weiterbildungs- und Schulungsangebote für ihre kommunalen Unternehmen. In Sachsen gibt es so etwas bisher nicht. Wir möchten, dass so etwas eingeführt wird. Ein mögliches Vorbild ist der Kodex zum vorbildlichen
Unternehmensverhalten, den sich die Bundesregierung gegeben hat. Schauen Sie sich das an und machen Sie Angebote, gerade für die kleinen gemeindlichen Unternehmen und die ehrenamtlichen Vertreter der Gemeinden in den Gremien. Damit schaffen wir Transparenz. Wir schaffen keine Transparenz mit ausufernden und bürokratischen Anhörungsregeln.
Ich freue mich auf die Debatte und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag sowie punktweise Abstimmung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das Thema der GRÜNEN unterscheidet sich grundsätzlich von den Ansichten der CDUFraktion. Es stellt sich die Frage, wer hier wen stärken muss. Sie schreiben, kommunale Unternehmen müssen gestärkt werden. Wir wollen, dass die Kommunen mit einer ordentlichen Finanzausstattung Leistungen für den Bürger erledigen und damit gestärkt werden. Das ist ein grundsätzlich anderer Ansatz.
Wie kommen die Kommunen zu einer soliden Finanzausstattung? Ich meine, am besten mit guten Einkommensteuer-, Gewerbesteuer- und Lohnsteuereinnahmen und vielen anderen steuerlichen Möglichkeiten, die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen möchte. Und wer erarbeitet die meisten Steuern? Natürlich die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber in den jeweiligen Unternehmen. Das muss der Ansatz sein, die wirtschaftliche Betätigung weiter zu unterstützen und nicht nach kommunalen Unternehmungen zu rufen; denn dann sind Sie, Frau Jähnigen, nicht mehr weit von der Fraktion entfernt, die ganz links im Plenarsaal sitzt.
Damit will ich aber die Arbeit der kommunalen Unternehmen nicht grundsätzlich verneinen oder verteufeln. Auch diese Unternehmen haben ihre Berechtigung und leisten eine wertvolle Arbeit für die Bürger. Letztendlich wollen wir auch kommunale Selbstverwaltung, und das heißt, sich zu großen Teilen selbst zu verwalten.
Damit sind wir bei einem Punkt angelangt, der schwer zu verallgemeinern ist: Ist es schädlich, kommunale Wohnungsbauunternehmen zu haben, die eine solide Arbeit im Sinne der Bürgerinnen und Bürger leisten und in ihrer unternehmerischen Tätigkeit in der Hauptsache Mietern preiswerten Wohnraum zur Verfügung stellen, für den am Ende die Kommune ohnehin sorgen müsste? Auf der anderen Seite bin ich als Wirtschaftspolitiker aber auch davon überzeugt, dass privatrechtlich geführte Unternehmen diese Aufgabe durchaus erledigen können.
Wir erinnern uns sicherlich noch an die heißen Diskussionen, die im Sächsischen Landtag geführt wurden, als die Stadt Dresden ihren Wohnungsbestand an einen Investor verkaufen wollte. Ist es schlecht, wenn ein privater Unternehmer ein Krankenhaus betreibt? Ich kann aus meiner Heimatstadt Plauen berichten, dass es einen breiten Riss auch innerhalb der Bevölkerung gab, ob nun privatisiert werden sollte oder nicht. Am Ende hat man privatisiert, und der Investor hat richtig Geld in die Hand genommen, wobei die Kommune mit ihrem Budget nie in der Lage gewesen wäre, diese Summe zu stemmen. Heute kräht kein Hahn mehr danach, sondern die Bürger –
Er ist ja auch nicht mehr da. – Ach, doch! Ich habe Sie aber jetzt wirklich nicht gemeint, Herr Hahn.
erwarten eine gute Versorgung, wie bei der Gesundheitsversorgung oder bei anderen Beispielen im Ver- und Entsorgungsbereich.
Damit sind wir bei den eigentlichen Problemen. Die Privatwirtschaft sollte immer in Erwägung gezogen werden, wenn es um die Aufgabenerledigung geht. Das ist schwierig außerhalb der Daseinsvorsorge im Bereich der Wasser-, Abwasser-, teilweise der Energie- oder der Telekommunikationsversorgung, das will ich nicht bestreiten. Aber gerade auch diese Bereiche lassen mit den heutigen globalen Möglichkeiten, die auf der einen Seite sehr erfolgreich sind, aber auf der anderen Seite auch mächtig in die Hose gehen können, ein Spektrum der Markterschließung zu.
Wir haben bisher rechtsaufsichtliche Steuerungsmöglichkeiten, die Teile überprüfen zu können. Deshalb wird gerade auch das Gemeindewirtschaftsrecht von den Koalitionsfraktionen mit novelliert und begleitet, und Ihr Antrag, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, zielt ja auf dieses Thema. Aber es ist nicht ganz einfach, mit einem solchen Antrag schnell mal dieses Thema abzuräumen, schon gar nicht, wenn Sie wieder Ihre gewohnten Ideologien einbinden möchten.
Ich brauche mir nur den Punkt II anzuschauen. In den Abs. 3 bis 5 sind solche Aspekte formuliert: Frauenquote, Tarifbindung, Antidiskriminierung. Meine Damen und Herren, das sind
in erfolgreichen Unternehmen wirklich schon Dinge, die Usus sind. Darüber brauchen wir hier nicht mehr zu diskutieren, und wir brauchen sie auch nicht festzuschreiben.
Wenn ich Ihren Antrag richtig lese, dann wollen Sie gerade im Energiesektor eine absolute Gleichschaltung der Kommunen mit privatrechtlichem Risiko erreichen. Das halte ich, gelinde gesagt, für sehr gefährlich. Wer übernimmt denn das volle Risiko, wenn eine unternehmerische Entscheidung getroffen wurde, zum Beispiel, mit CO2-Zertifikaten zu handeln oder sich in den entferntesten Teilen der Welt in den Energiemarkt einzukaufen, um dort Geschäfte zu generieren? Wenn es klappt, ist der Bürger gut dran. Wenn es nicht klappt, zahlt der Steuerzahler das komplette Risiko.
erinnern, die sich auch unternehmerisch betätigt haben. Am Ende haben die Verbandschefs beteuert, dass sie zwar das Geschäft gemacht haben, aber gleichzeitig bestätigten sie, dass sie davon keine Ahnung haben.
Meine Damen und Herren, das ist – gelinde gesagt – grob fahrlässig. In privatwirtschaftlichen Bereichen meldet man an dieser Stelle Konkurs an. Hier zahlt der Steuerzahler diese „unternehmerischen Fehlentscheidungen“.
Damit will ich grundsätzlich sinnvolle Betätigung nicht von vornherein verhindern. Ich halte es durchaus für in Ordnung, wenn über die Gemeindegrenzen hinaus Kooperationsverträge abgeschlossen werden, die Geschäftsfelder erschließen zum Nutzen der Kommunen und ihrer Bürger, und wenn man die Übersicht behält, die Dinge risikomäßig so zu steuern, dass man sie noch steuern kann. Deshalb kann es nicht grundsätzlich verkehrt sein, dies auch zu ermöglichen. Die richtigen Rahmenbedingungen sind dafür sehr sensibel zu finden und umzusetzen.
Wie wollen wir zum Beispiel die Dezentralisierung in der Energieversorgung erreichen, wenn wir den Kommunen das sehr dirigistisch verbieten oder alles ermöglichen, wie Sie es in Ihrem Antrag letztendlich schreiben, meine Damen und Herren von der Fraktion GRÜNE?
Aber, Töchterunternehmen, aus denen weitere Töchter erwachsen und die sich im positiven wie im negativen Sinn gegenseitig beeinflussen, können aus meiner Sicht nicht das Hauptziel kommunaler Daseinsfürsorge sein. Schon allein deshalb sind die Kammern und Verbände bei unternehmerischen Entscheidungen von Kommunen
unbedingt mit anzuhören und ihnen ist ein Mitspracherecht einzuräumen. Das wollen Sie mit Ihrem Antrag auch aushebeln. Dieser Verwaltungsaufwand sollte es uns schon wert sein.
Zurzeit sind wir dabei, die Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechtes zu erarbeiten. Ihr Antrag ist nicht hilfreich, weil Sie von vornherein keine Beschränkung vorgesehen haben. Das ist das Gefährliche daran, was Sie