Protocol of the Session on October 16, 2013

Ich halte es aber auch für schwierig, nur darauf zu verweisen, was 1949 der Fall gewesen ist, denn seitdem haben sich gesellschaftliche Realitäten verändert. Insofern ist es nach meiner Ansicht Aufgabe des Gesetzgebers, solche Veränderungsprozesse ein Stück weit nachzuvollziehen, und zwar in dem Rahmen, in dem dies sinnvoll ist. Sicherlich kann man darüber streiten, welcher Schritt sinnvoll ist und welcher nicht. Sie haben gerade eine andere Auffassung dargeboten, als wir es getan haben. Wir sind der Meinung, ein solches kommunales Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer würde an der Stelle Sinn machen. Diese Position vertreten wir auch weiterhin.

Danke schön.

Jetzt kommen wir zum abschließenden Redner in der ersten Runde. Herr Apfel für die NPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit Jahrzehnten versuchen die im Bundestag inzwischen die Mehrheit stellenden Fraktionen der SPD, der LINKEN und der GRÜNEN, das deutsche Volk systematisch durch Ausländer zu ersetzen. Die erste

Bresche schlugen die Gastarbeiter, die ihre Gastrolle schnell mit einem Dauerengagement verwechselten.

Als 1973 von Helmut Schmidt, der auch heute noch vor den Folgen der Überfremdung warnt, ein Anwerbestopp verhängt wurde, erfolgte aus humanitären Gründen der nahezu ungebremste Familiennachzug. Weil selbst dieser Dammbruch mit seinen massiven Folgen für unsere Sozialsysteme und die deutschen Krankenkassen den Umvolkungsfanatikern noch nicht ausreichte, hat man über den politischen Missbrauch des Asylrechts Millionen Armutsflüchtlinge herangekarrt, die dann wieder aus sogenannten humanitären Gründen heraus Bleiberecht erhielten. Seit gut einem Vierteljahrhundert versuchen Sie nun, diese Zustände zu verfestigen, indem Ausländern schrittweise das Wahlrecht eingeräumt werden soll.

1992 erhielten sämtliche EU-Bürger – das ist bereits angesprochen worden – durch den im Maastricht-Vertrag eingeführten Artikel 22 Abs. 1 – den Vertrag über die Arbeitsweise der EU – das Recht, am Hauptwohnsitz an Kommunalwahlen teilzunehmen.

Ihr Antrag, meine Damen und Herren der SPD, ist auch nicht so neu, denn Ihre Partei hat bereits 1989 in Schleswig-Holstein und Hamburg dieses Wahlrecht auf Landesebene einzuführen versucht. Ein richtungsweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärte am 31. Oktober 1990 ein solches Ansinnen für verfassungswidrig. Die Richter stellten fest, dass sich der Volksbegriff des Artikels 20 Abs. 2 Grundgesetz auf das deutsche Volk beschränkt. Die Zugehörigkeit zum Staatsvolk wurde und wird auch heute noch über die Staatsangehörigkeit vermittelt. Diese Erklärungen mussten sich auch die GRÜNEN gefallen lassen, die einen ähnlichen Antrag im Bundestag gestellt hatten, und zwar auf Drucksache 16/459.

Aber wenn es um die Auflösung des eigenen Volkes geht, kann man einen solchen Unsinn offensichtlich nicht oft genug wiederholen. So handelt DIE LINKE nach der Parole: Steter Tropfen höhlt den Stein. Diesmal darf sich also wieder die SPD nach vorn drängen.

Die Begründungen klingen immer ähnlich, werden aber nicht logischer. Angeblich sei die Integration von Ausländern ein wichtiger Bestandteil einer sozialen, auf Chancengleichheit ausgerichteten Gesellschaft. Diese Integration bedeutet Teilhabe, so die SPD. Daher müsse zum Beispiel das Wahlrecht auch Nicht-EU-Ausländern gewährt werden.

Bei einem Blick über die Grenzen fällt auf, dass nur wenige europäische Staaten Drittstaatlern das Wahlrecht einräumen, so zum Beispiel England Bürgern aus Irland, oder Spanien bei wenigen Staaten – zumeist Lateinamerikas – nur auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit basierend. Die Regel ist die Ablehnung, wie zum Beispiel in Österreich, wo der Verfassungsgerichtshof den Versuch Wiens, das Wahlrecht in Gemeindebezirken auch auf Nicht-EUAusländer auszuweiten, für verfassungswidrig erklärt hat.

Auch in der Schweiz weigern sich die deutschsprachigen Kantone seit zehn Jahren, wohnhaften Albanern oder Türken das Wahlrecht zu schenken, und hier stimmt nun wirklich das Volk ab, ohne – wie bei uns – durch seine sogenannten Repräsentanten manipuliert werden zu können.

Das, meine Damen und Herren, spricht nun gegen die Einführung eines solchen Wahlrechts. Abgesehen davon, dass die NPD grundsätzlich gegen ein Wahlrecht für Ausländer ist, da diese hierzulande nur Gastrecht genießen, wäre zunächst einmal die selbst aus der Sicht von Integrationsfanatikern falsch gewählte Reihenfolge

anzumerken. Schließlich soll doch wohl nicht ernsthaft das Wahlrecht, das wichtigste Instrument des Souveräns, die politischen Verhältnisse im eigenen Land zu bestimmen, zur vermeintlichen Förderung der Integration verliehen werden – das, meine Damen und Herren, ist geradezu aberwitzig –, sondern doch nur dann, wenn der Ausländer eine gelungene Integration nachweisen kann. Oder ist etwa Ihre gutmenschliche Gedankenwelt schon derart pervertiert, dass nicht etwa der Ausländer, sondern der deutsche Staat eine Bringschuld gegenüber Ausländern zu liefern hat?

Wenn aber der Ausländer aus Ihrer Sicht heraus integriert ist, macht die Verleihung des Wahlrechtes doch selbst aus Ihrer Sicht keinen Sinn mehr. Schließlich könnten Sie ihm dann das Wahlrecht doch direkt über die Einbürgerung verleihen, wie das auch Herr Modschiedler hervorgehoben hat. Das dürfte Ihnen nun wahrlich nicht schwerfallen angesichts des Füllhorns, aus dem Sie deutsche Pässe verschleudern. Aber die Gedankenwelt der linken Ausländerlobby in diesem Staat scheint eben doch so stark pervertiert, dass sie Ausländern mit der Verleihung des Wahlrechtes die Möglichkeit bieten wollen, staatsbürgerliche Rosinen herauszupicken, sich den Pflichten aber elegant entziehen zu können.

Zur Klarstellung: Mir geht es nur darum, die Unvollkommenheiten und die fehlende Logik Ihres Antrages darzulegen. Natürlich wollen wir Nationaldemokraten nicht den dargelegten Weg beschreiten – im Gegenteil. Wir halten die Staatsbürgerschaft für eines der höchsten Güter, die man vergeben kann. Deshalb sollte man gerade hier sehr wählerisch sein.

Warum aber gerade die SPD diesen Antrag stellt, ist klar: Sie wollen sich neue Wählerstimmen erschließen, sie faktisch kaufen. Sie wollen Ausländern den Wahlzettel in die Hand drücken, weil sie darauf spekulieren – ähnlich wie LINKE und GRÜNE –, dass sich Ausländer durch sie am besten vertreten glauben. Angesichts der praktizierten Umvolkungspolitik der Linksparteien ist ihre Strategie irgendwo nachvollziehbar, wenngleich sie natürlich skrupellos auf dem Rücken der deutschen Landsleute ausgetragen wird.

Wir haben das schon vor einigen Jahren zur Bundestagswahl erlebt. Ausländer mit deutschem Pass waren das Zünglein an der Waage. Rund 80 % von ihnen wählten Rot-Grün. Edmund Stoibers Pläne zur Eroberung des

Kanzleramtes scheiterten knapp am schleichenden Gift der Integration, das seine eigene Partei kräftig mit angerührt hatte.

Die NPD wird im Landtagswahlkampf dafür Sorge tragen, dass jeder Bürger eine Zusammenstellung aller Ausländer-, Asyl-. Bleiberechts- und ähnlich gestrickter Anträge und Forderungen der parlamentarischen Linkskurve in die Hand bekommt, damit er erkennt, dass Sie und Ihresgleichen eben nicht die Interessen der Einheimischen vertreten, sondern in allererster Linie die der Ausländer – gemeinsam mit unserem obersten Ausländerlobbyisten Martin Gillo und weiter Teile seiner CDU.

Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, der Dammbruch bei den vier Millionen bulgarischen und rumänischen Sinti und Roma und die sich vervielfachenden Asylzahlen von Armutsflüchtlingen aus Afrika und anderen Weltregionen werden Ihnen und uns im Jahr 2014 ein durchschlagendes Wahlkampfthema bescheren. Dann nämlich wird es neuerlich heißen: „Mehr Geld für die Oma statt für Sinti und Roma!“

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, das war die erste Runde der allgemeinen Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen für eine zweite Runde vor; ich frage trotzdem die Abgeordneten. – Redebedarf kann ich nicht erkennen. Ich frage die Staatsregierung. – Herr Staatsminister Ulbig, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Anders als die Antragssteller, halte ich an dem Grundsatz fest: Das Wahlrecht ist nicht Mittel zur Integration, sondern Abschluss und Ausdruck einer gelungenen Integration. Man kann es auch anders sagen: Wer sich zu den Pflichten unserer Verfassung bekennt und diese auch lebt, kann ihre Rechte und damit die Privilegien erhalten. Wer sich in unserer Gesellschaft einsetzt und integriert, –

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Wer hat denn die Rede geschrieben?)

der darf auch auf ihre Entwicklung politischen Einfluss nehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, gemeinsam mit Martin Gillo und mir haben wir regelmäßig –

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Hat der nicht verstanden, was Verfassung ist? – Klaus Bartl, DIE LINKE, und Miro Jennerjahn, GRÜNE, stehen am Mikrofon.)

in diesem Haus ein Fest der Eingebürgerten. Ich kann Ihnen sagen, es ist eine tolle Sache, wenn man hier Menschen aus anderen Kulturen empfängt, die diesen Schritt bewusst gegangen sind und sagen, wir entscheiden

uns für die deutsche Staatsbürgerschaft. Einerseits ist regelmäßig ein Stolz bei den Menschen zu erkennen, andererseits gehört es dazu, deutlich zu machen, dass damit ein letzter Baustein erfüllt ist und sich die Möglichkeiten der Staatsbürger vollends entfalten.

(Beifall bei der CDU)

Herr Ulbig, jetzt gibt es den Wunsch nach Zwischenfragen. Gestatten Sie die Zwischenfrage von Herrn Jennerjahn?

Ja, gern.

Herr Jennerjahn, bitte.

Herr Ulbig, ich musste gerade ein bisschen schlucken bei Ihren Ausführungen. Ich muss gerade überlegen, wie die Frage jetzt richtig zu formulieren ist. Wenn ich Ihre Formulierungen streng auslege, haben Sie gerade gesagt, dass jeder Ausländer, der keinen Einbürgerungsantrag stellt, im Umkehrschluss auch nicht integrationswillig ist. Ist das tatsächlich Ihre Meinung?

(Johannes Lichdi, GRÜNE: Ja, das ist seine Meinung!)

Nein, ich habe, bezogen auf den Antrag, der das Wahlrecht im Blickfeld hat, gesagt, dass für mich die Verleihung des Wahlrechtes der Abschluss eines Integrationsprozesses ist und am Ende steht und dass nicht – wie es in dem Antrag zu erkennen ist – dieses Privileg, dieses Recht sozusagen, am Anfang steht. Das habe ich gesagt. Vielleicht ist es durch die Umformulierung deutlicher geworden.

Herr Ulbig, gestatten Sie noch die Zwischenfrage von Herrn Bartl?

Selbstverständlich, Herr Bartl.

Danke, Herr Vorsitzender. Vielen Dank, Herr Minister. – Herr Minister, Verfechter eines Wahlrechts für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die schon einen längeren Zeitraum in der Bundesrepublik leben – es sagt ja niemand, innerhalb von drei Monaten; wir haben immer an fünf Jahre oder Ähnliches gedacht –, sagen, dass das sogar deshalb zu begrüßen ist, weil es in gewisser Weise einem Anpassungsverhalten entgegenwirkt, die Staatsbürgerschaft nur deshalb zu beantragen, weil man das Wahlrecht bekommt. Können Sie dieser Position widersprechen, dass man eine bewusste Integration unter Umständen sogar eher als Zweckmäßigkeitsverhalten herbeiführt oder konterkariert, wenn man das Wahlrecht allein an die Staatsbürgerschaft bindet?

Ich hoffe, ich habe Ihre Frage richtig verstanden, Herr Bartl. Ich versuche, es noch einmal aus meiner Perspektive zu beschreiben. Für mich ist sozusagen der letzte Schritt, nämlich die Annahme der Staatsbürgerschaft, damit verbunden, dass dann auch dieses Privileg besteht, das Wahlrecht auszuschöpfen. Die Rechtsgrundlage – sie ist mehrfach diskutiert worden, Sie haben sie selbst ausgesprochen – sehe ich im Grundgesetz, wo man eben vom Staatsvolk ausgeht. Dieses Staatsvolk ist definiert und dazu gehört die Staatsbürgerschaft. Das ist das, was ich gesagt habe und auf Ihre Frage noch einmal antworten möchte.

Deshalb will ich jetzt diesen juristischen Teil weniger diskutieren, sondern ich möchte noch einmal auf den europäischen Aspekt eingehen, weil Sie das auch angesprochen haben, Herr Bartl. Diesen Gleichheitsgrundsatz sehen wir eben auch bei der Unionsbürgerschaft.

In der Folge der Freizügigkeit wurde 1992 auch das Wahlrecht für die EU-Bürger beschlossen. Es wurde geschaffen, um das Zusammenwachsen der EU-Mitgliedsstaaten zu stärken. Jetzt kommt der Unterschied: Es steht EU-Bürgern innerhalb der EU-Staaten wechselseitig und damit in gleichem Maße zu, also geht es auch aus dieser Perspektive und aus diesem Gedanken eben nicht um eine, wenn man so will, beliebige Ausdehnung des Wahlrechtes.

Dass diese Diskussion, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch nicht neu ist – weder hier noch auf Bundesebene –, macht sich daran deutlich: Bei der Vorbereitung auf diese Debatte habe ich gefunden, dass mein Vorgänger Albrecht Buttolo im Jahr 2008 zu diesem Thema auch schon einmal im Bundesrat gesprochen hat. Er hat dort auch Stellung bezogen. Ich möchte kurz zitieren: „Das Wahlrecht ist das mit Abstand wichtigste Recht des Bürgers zur unmittelbaren Beteiligung an der Ausübung der politischen Macht. Deshalb kann es nicht beliebig verliehen oder gar zum bloßen Mittel der politischen Integration Einzelner herabgestuft werden.“ Weiter heißt es: „Der EG-Vertrag differenziert zwischen dem EUStaatsbürger und anderen Staatsbürgern und räumt das kommunale Wahlrecht allen EU-Bürgern ein und erfasst aber eben bewusst nicht alle Ausländer. Somit gibt es auch keine Ungleichbehandlung zwischen EU-Ausländern und Nicht-EU-Ausländern, wie immer behauptet wird.“

Da sind wir wieder bei diesem Gleichheitsgrundsatz, den ich vorhin angesprochen habe. Vor diesem Hintergrund möchte ich nichts hinzufügen und empfehle daher, diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Frau Dr. Stange, Sie möchten eine Kurzintervention tätigen. Dazu haben Sie jetzt Gelegenheit.

Vielen Dank. Ich bin ein bisschen zu spät gekommen, um den Minister noch zu

fragen. Deswegen mache ich vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch.

Herr Ulbig, ich habe vor Kurzem erst ein Gespräch mit ausländischen Wissenschaftlern an einem unserer MaxPlanck-Institute hier in Dresden geführt. Sie wissen, dass wir hier gerade durch den Exzellenzstatus der Universität mittlerweile schon fast seit 20 Jahren ausländische Wissenschaftler haben, die seit dieser Zeit hier leben, Familie gegründet haben, die aber ihre Staatsbürgerschaft, zum Beispiel in Amerika, Australien oder Finnland, nicht ablegen möchten, weil sie hier keine doppelte Staatsbürgerschaft bekommen. Diese Bürger – das sind zweifelsohne, so will ich es einmal sagen, sehr wertvolle Bürger – möchten sich gern aktiv in das politische Geschehen ihrer Stadt einbringen, weil sie sich mittlerweile hier heimisch fühlen. Aber sie möchten nicht auf ihre Staatsbürgerschaft verzichten, weil sie nicht wissen, was die Zukunft bringt, weil wir gerade im Wissenschaftsbereich – das wissen Sie – mit Projekten arbeiten, bei denen wir vielleicht in zehn Jahren sagen, dass es dieses Projekt nicht mehr gibt, worauf diese Wissenschaftler in ihr Land zurück müssten.