Protocol of the Session on October 16, 2013

(Beifall bei den LINKEN)

Meine Damen und Herren! Ich rufe jetzt den Änderungsantrag zur Drucksache 5/12865 auf. Herr Brangs, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte aufmerksam verfolgt hat – was ich getan habe –, dann ist, glaube ich, überdeutlich geworden, dass wir dringend unserem Änderungsantrag zustimmen müssen.

Warum sage ich das? Ein Beitrag, der mich doch ein wenig nachdenklich macht, kam von Herrn Schreiber, der sagte: Es kommt darauf an, was hier gesagt wird, nicht darauf, was irgendjemand auslegt. – Er hat auf das Protokoll verwiesen. Danach gab es einen Hinweis von Kollegen Herbst, der gesagt hat – nachdem die Ministerin davon sprach, dass man vergleichbare Planungssicherheit brauche und dass man auch hier im Freistaat Grundlagen schaffen wollte, um Schulen zu erhalten –: Es kommt nicht darauf an, was die Ministerin sagt, es kommt darauf an, was im Antrag steht. – Das ist ein ziemlich seltsames Verfahren, wie hier mit einem solch hochkomplexen, sensiblen Thema umgegangen wird.

Wenn Sie tatsächlich rechtsverbindliche Sicherheit haben wollen und ein klares Signal in Richtung ländlichen Raum senden wollen, dann brauchen Sie eine Änderung des Schulgesetzes. Genau das ist Gegenstand unseres Änderungsantrags.

Ich selbst habe in den letzten Monaten erlebt – auch als Betroffener in meiner Heimatgemeinde –, wie wir mit der Schulpolitik vor Ort umgehen müssen. Ich weiß, dass der Landkreis Bautzen vor über einem Jahr die Schulnetzplanung eingereicht hat, die bis heute nicht genehmigt ist. Die Frage ist also: Was passiert mit einer nicht genehmigten Schulnetzplanung, mit Blick auf ein Moratorium, das, wie wir gerade festgestellt haben, in wesentlichen Bereichen eklatante Lücken hat? Gehen wir also jetzt dazu über, Verwaltungshandeln mit Protokollen, mit Anträgen

oder mit Wortbeiträgen der Ministerin zu untersetzen? Was das für ein Rechtsempfinden ist, das wir haben, ist für mich nicht nachvollziehbar – gerade bei solch einem Thema.

Deshalb rate ich dringend dazu, auch hier gegenüber den Kommunen, Eltern, Kindern, betroffenen Einrichtungen und Trägern zu sagen: Wir sind dafür, dass wir durch eine Novelle jetzt heute hier Klarheit schaffen und nicht durch Anträge eine Klarheit herzustellen versuchen, die es tatsächlich nach dem Antrag gar nicht gibt.

Deshalb haben wir in Nr. 6 noch einmal eindeutig gesagt, was jetzt dringend notwendig ist. Wir haben darauf hingewiesen, was nach unserer Auffassung dazu beiträgt, dass auch im ländlichen Raum Schulen tatsächlich geschützt werden, wobei wir mit diesem Antrag auch klar sagen wollen: Wenn Sie tatsächlich einen Dienst – wie es so schön benannt worden ist – auch an den Kindern im ländlichen Raum erbringen wollen, dann brauchen wir dort Klarheit und Planungssicherheit. Diese Planungssicherheit ist mit Ihrem Antrag nicht gegeben, sondern die ist nur mit unserem Änderungsantrag gegeben.

Deshalb bitte ich um Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Wir kommen zum Änderungsantrag. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Erstens: Herr Brangs, ich glaube, dann brauchen wir gar keine Anträge mehr im Plenum zu diskutieren, und Sie brauchen auch keine mehr einzureichen, wenn das nichts bringen würde.

Zweitens: Ich glaube, wir werden zukünftig eine Bedienungsanleitung zum Antrag auslegen, um jegliche Missverständnisse, die die Opposition hineininterpretiert, beiseite räumen zu können. Dann werden die Anträge zwar drei Mal so lang, aber wir werden es berücksichtigen, damit wir jedwede Missverständnisse und Fehlinterpretationen berücksichtigen.

Drittens, zu unser Begründung des Änderungsantrages: Ich habe vorhin schon einmal Herrn Dulig zitiert, der der Meinung war, dass 300 Schulen geschlossen werden müssen – so zumindest Herr Dulig im Jahre 2005. Im Änderungsantrag steht, die SPD würde sich schon immer für wohnortnahe Schulen einsetzen. Frau Dr. Stange, Ihnen persönlich glaube ich das auch, aber wo sind denn die Taten? Sie sprechen von Schulgesetzentwürfen oder Schulgesetzen, die vorgelegt worden wären. Ich habe einmal nachgeschaut: In dieser Legislaturperiode und in der letzten Legislaturperiode gibt bzw. gab es keinen Gesetzentwurf der SPD. Von den LINKEN gibt es einen, auch aktuell. Aber hier geht es an erster Stelle um die SPD.

Viertens, zum Inhalt des Beschlusstextes: Ende 2013 – für die Staatsregierung wird dies etwas eng. Verehrte SPD,

Sie kennen das Thema Anhörungspflichten usw. Selbst wenn es die Staatsregierung wollte, würde sie es wahrscheinlich nur ganz knapp schaffen. Aber das ist nur eine Formalie.

Weit wichtiger ist, dass Sie einen solch unbestimmten Inhalt haben, bezüglich dessen ich sage: Das geht an dem Konzept, das Frau Kurth und Herr Kupfer vorgelegt haben, vorbei. Da steht nichts bezüglich der Einzügigkeit von Schulen – in dem Beschlusstext steht das nicht – und darüber, wie man die Regelungen ausgestaltet – Sie halten das relativ allgemein – und dass außerhalb der Verdichtungsräume durch Verbundlösungen auch Schulen gesichert werden sollen. Also so undetailliert gebe ich der Regierung keinen Auftrag.

Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage?

Nein, jetzt nicht. – Wir sind mit der entsprechenden Formulierung, die wir als Koalition getroffen haben, wesentlich präziser, weil auch in dem Konzept darauf abgestellt wird, dass die Überlegung einzügiger Mittelschulen Inhalt einer Gesetzesänderung sein kann. Hier sind wir wesentlich präziser.

Dazu, wann wir diesen Gesetzentwurf umsetzen: Ich bin erst einmal froh, dass wir nicht mehr über das Ob diskutieren, sondern uns darin einig sind, dass die Schulschließungen der Vergangenheit angehören. Das ist erst einmal ein großer Erfolg. Darüber können wir hier im Hohen Haus sehr froh sein.

Selbst das Wie ist nicht mehr ganz so unstrittig. Da gibt es immer noch einige Feinheiten, aber da finden wir im Hohen Haus auch eine Linie.

Zum Wann. Mit dem Moratorium, das jetzt wirkt, ist erst einmal Sicherheit gegeben. Das heißt, keine Schule wird geschlossen. Das ist für mich das Entscheidende.

Bitte zum Ende kommen.

Zweitens, die Zeit: Ja, man kann eine große Schulgesetznovelle auch vor die Klammer ziehen, von mir aus gern. Aber es gibt auch andere Kollegen, die dagegen sprechen. Mir ist wichtig, dass keine Schule geschlossen wird. Das ist das Entscheidende. Deswegen stimmen wir dem Änderungsantrag auch nicht zu.

Herr Bläsner, bitte zum Ende kommen.

Wir wollen eine ordentliche Schulgesetzänderung mit präzisen Vorgaben und nicht einfach die ungefähre Richtung hinschreiben, und dann hat es sich.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Frau Falken, bitte.

Ich will es gleich hier vom Mikro aus machen und nicht noch einmal vorne ans Rednerpult gehen, weil ich nicht so furchtbar lange zu reden habe.

Wir werden dem Änderungsantrag als Fraktion DIE LINKE zustimmen, weil dieser Antrag unseren Intentionen entgegenkommt. Insbesondere, wenn bis zum Ende des Jahres 2013 eine Schulgesetznovellierung in diesem Bereich vorliegt, kann man es gleich parallel mit unserem Gesetzentwurf anhören.

Herr Bläsner, wenn Sie noch Orientierungen brauchen, schauen Sie einmal in den Gesetzentwurf. Da können Sie ganz viele Orientierungen sehen, vielleicht auch als Grundlage des eigenen Gesetzentwurfs. Noch besser wäre es, wenn Sie dem sogar zustimmen könnten. Dann können wir uns das alles sparen, und das schaffen wir alles noch in dieser Legislaturperiode.

(Beifall bei den LINKEN)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion dennoch abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren, wir stimmen jetzt ab über die Drucksache 5/12865, Antrag der Koalitionsfraktionen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmenthaltungen ist der Drucksache mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse jetzt abstimmen über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/12798. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE dennoch abgelehnt worden.

Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 4

Inanspruchnahme von im Zusammenhang mit dem Bildungs-

und Teilhabepaket für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

bereitgestellten Mitteln des Bundes für die Schulsozialarbeit

und für das Mittagessen im Hort

Drucksache 5/8748, Antrag der Fraktion DIE LINKE,

mit Stellungnahme der Staatsregierung

Wir beginnen mit der Fraktion DIE LINKE. Danach folgen CDU, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile Frau Abg. Werner das Wort.

Danke schön. – Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Drei Jahre Bildungs- und Teilhabepaket gehen gen Ende. Ich denke, eine objektive Evaluation ist angesichts des Anlasses dringend notwendig, nämlich der Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass in unserem reichen Land Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien nicht die gleichen Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten haben wie andere Kinder, angesichts des großen Versprechens der Bundesregierung, endlich Kinder und Jugendliche aus dem Teufelskreis vererbter Chancenarmut herausholen zu wollen, und auch angesichts der enormen Summen, die in diesem Zusammenhang vom Bund geflossen sind.

Wir wollen heute einen Teilaspekt herausgreifen, nämlich die Umsetzung der Schulsozialarbeit aus den vom Bund bereitgestellten Mitteln, weil das aus unserer Sicht eines der wenigen wirklich sinnvollen Projekte des Bildungs-