Protocol of the Session on September 19, 2013

Damit haben wir das geklärt, meine Damen und Herren.

An fünfter Stelle hätte Frau Abg. Jähnigen Frage Nr. 4 stellen können. Frau Abg. Jähnigen hat sich aber mit der schriftlichen Beantwortung der Frage bereit erklärt.

Deshalb rufe ich jetzt Herrn Abg. Brangs auf, die Frage Nr. 8 zu stellen.

Die Fragen an die Staatsregierung sind:

1. Seit wann wird im Freistaat Sachsen der „Ehrenamtstag des Ministerpräsidenten“ gefeiert?

2. Aus welchem Grund datiert der diesjährige „Ehrenamtstag des Ministerpräsidenten“ nicht auf den „Internationalen Tag des Ehrenamtes“ am 5. Dezember oder auf den „Tag des Bürgerfestes des Bundespräsidenten“ am 30./31. August?

Vielen Dank. Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister

Dr. Beermann.

Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Abgeordneter, es handelt sich nicht um den Ehrenamtstag des Ministerpräsidenten, sondern um einen Ehrenamtstag.

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Das Ehrenamt und seine Würdigung sind für die Sächsische Staatsregierung von großer Bedeutung. Der Ministerpräsident nutzt regelmäßig die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um sich für das ehrenamtliche Engagement zu bedanken. Dazu gehören Auszeichnungen, wie zuletzt auf dem Neujahrsempfang, an Sportvereine mit der Dankesurkunde des Ministerpräsidenten, bis hin zum Sächsischen Verdienstorden oder zum Fluchthelferorden, wie am vergangenen Samstag geschehen.

Mit dem Freizeitpark Belantis besteht seit Juni 2012 eine Kooperation im Programm Sächsische Ehrenamtskarte. Das heißt, Inhaber dieser Karte genießen einen ermäßigten Eintritt. In diesem Zusammenhang wurde gemeinsam mit der Sozialministerin und mit dem Freizeitpark die Idee geboren, ehrenamtlich engagierte Jugendliche in den Freizeitpark einzuladen. Dieser Tag ist keine eigene Institution, sondern ein Baustein im vielfältigen Programm der Würdigung des Ehrenamtes.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Brangs.

War das die Antwort auf die Frage 1 oder auf die Frage 2?

Das war die Antwort auf die Frage 1. Wenn Sie erlauben, würde ich jetzt zur Beantwortung der Frage 2 schreiten.

Das hätte ich gern, ja.

Zur Frage 2: Der festgelegte Termin liegt in der neunten Woche des bürgerschaftlichen Engagements, die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wird und unter der Schirmherrschaft des Herrn Bundespräsidenten steht. Im Rahmen der Aktionswoche werden bundesweit ehrenamtlich Engagierte gewürdigt. Sachsen beteiligt sich daran selbstverständlich.

Zum Bürgerfest des Bundespräsidenten entsendet Sachsen im Übrigen regelmäßig eine Delegation auf Vorschlag der Staatsregierung.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Brangs.

Gestatten Sie zwei Nachfragen?

Sie wollen fragen. – Herr Staatsminister, Sie erlauben das?

Selbstverständlich.

Ja. – Bitte.

Sie haben die Beteiligung von Belantis angeführt. Mich würde interessieren, wie hoch die Kosten für die Durchführung dieses Ehrenamtstags sind, der aus sächsischen Steuermitteln finanziert wird.

Das würde ich Ihnen nachliefern.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Die nächste Frage ist: Gibt es außer Belantis weitere Sponsoren des Ehrenamtstags?

Auch das würde ich Ihnen nachliefern.

Das ist schön.

Damit ist diese Frage auch mit der Antwort erschöpfend beantwortet worden.

(Heiterkeit bei der SPD)

Er hat sich redlich bemüht, ja.

Wir kommen zur Frage Nr. 9. Sie sind wiederum der Fragesteller, Herr Brangs. Bitte stellen Sie Ihre Fragen.

Es geht um den Einspruch der Landesregierung gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für einen Mindestlohn im Elektrohandwerk. Die Fragen an die Staatsregierung sind:

1. Teilt der Ministerpräsident die Position des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit, als einziges Bundesland – entgegen der Empfehlung von Gewerkschaft und Arbeitgebern – gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Tarifvertrages im Elektrohandwerk zu stimmen, mit dem sächsische Handwerker vor Konkurrenz durch Billiganbieter ausländischer und nichttarifgebundener Firmen geschützt werden sollen?

2. Welche Alternativen zum Schutz des Elektrohandwerks vor Lohndumping und einem für die Branche verheerenden Preiskampf, der zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Unternehmen geht und Qualitätseinbußen mit sich bringt, sieht die Staatsregierung vor?

Vielen Dank, Herr Brangs, für die Fragen. Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Morlok.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kollege Brangs, bei dem in Rede stehenden Tarifvertrag handelt es sich um den Tarifvertrag vom 14. März 2010. Es ist ein Stufentarifvertrag, der jährliche Vergütungsanpassungen vorsieht. Die Vergütung als Mindestlohn beträgt im Jahre 2013 8,85 Euro. Der Tarifvertrag ist auf Antrag der tarifschließenden Parteien bis einschließlich 2013 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die tarifschließenden Parteien haben beantragt, nun auch die entsprechenden Gehaltssteigerungen für die Jahre 2014 um 25 Cent und 2015 um abermals 25 Cent für allgemeinverbindlich zu erklären, also die Steigerung von 8,85 Euro auf 9,10 Euro.

Die Staatsregierung ist der Auffassung, dass es kein öffentliches Interesse gibt, eine Lohnerhöhung von 8,85 Euro auf 9,10 Euro für allgemeinverbindlich zu erklären und dies angesichts der besonderen sächsischen Situation. Das erklärt sicherlich auch, Herr Kollege

Brangs, warum wir als einziges Bundesland im Verfahren Einspruch erhoben haben, weil wir im Freistaat Sachsen die geringste Tarifbindung in diesem Bereich von allen Bundesländern haben. Etwa 50 % der Betroffenen sind nicht Mitglied von Tarifverbänden. Das würde bedeuten, wenn eine solche Gehaltssteigerung von 8,85 Euro auf 9,10 Euro für allgemeinverbindlich erklärt werden würde, dass im Freistaat Sachsen 50 % davon betroffen wären, die an der Erarbeitung und Entscheidung des Tarifvertrages nicht beteiligt waren. Angesichts der Tatsache, dass der jetzt gültige Mindestlohn über dem von SPD und GRÜNEN im Rahmen des Bundestagswahlkampfes geforderten Mindestlohn liegt, wird ja auch deutlich, dass ein öffentliches Interesse einer Allgemeinverbindlichkeit eines solchen höheren Mindestlohns nicht besteht.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Herr Abg. Brangs hat mir ein Zeichen gegeben, dass er noch eine Nachfrage stellen möchte. Wollen Sie diese zulassen?

Ja, ich würde jetzt die Nachfrage stellen.

Erst, wenn er sie zulässt.

Gern.

Ich möchte die Nachfrage stellen, wie es möglich ist, dass, wenn eine Frage nicht beantwortet wird, obwohl ich sie sehr präzise gestellt habe, der Ministerpräsident diese Auffassung teilt.

Sehr geehrter Herr Brangs! Wir treffen unsere Entscheidungen in der Staatsregierung im Kollegialorgan. Insofern habe ich Ihnen die Meinung der Staatsregierung widergegeben. Mir ist nicht bekannt, dass der Ministerpräsident davon eine abweichende Meinung hat.

Vielen Dank. Herr Brangs, Sie wollen noch einmal nachfragen?

Wenn möglich, ja.

Herr Staatsminister, ich frage Sie noch einmal höflich: Wollen Sie noch eine weitere Nachfrage zulassen?