Wie wir schon gehört haben, gibt es – auch aus unserer Sicht – drei wesentliche Inhalte: keine Kappung der Direktzahlung, die angesprochenen 30 % Bedingung für das Greening und die Auszahlung der Gelder nur an aktive Landwirte. Positiv für uns ist, dass keine Kappung an Betriebsgrößen gebunden ist, denn dies würde gerade für sächsische Betriebe zu extremen Härten führen.
Wenn man vergleicht, dass die ostdeutschen Betriebe deutlich größer sind als im Bundesdurchschnitt, so stellt man fest: Sachsen-Anhalts Betriebe haben zum Beispiel im Durchschnitt 278 Hektar, Mecklenburg-Vorpommern hat 285 Hektar pro Betrieb und Bayern hingegen nur 32 Hektar. Wenn dann eine Obergrenze gekappt wird, wäre es schon fatal. Für uns würde das nach dem Vorschlag, der auf dem Tisch lag, 100 Millionen Euro jährlich weniger für die sächsischen Betriebe bedeuten. 5 000 Arbeitsplätze wären dadurch gefährdet und es würde zu
Das eben angesprochene Greening bedeutet viel mehr Bürokratie, und das auch für die Landwirte, die bereits jetzt verantwortungsvoll mit der Umwelt und dem Grund und Boden umgehen. Zum Beispiel würde exakt bestimmt, welche Pflanzenschutzmittel und welchen Dünger man nehmen darf und welche nicht. Die Nachweisführung, auch im Nachhinein, müsste lückenlos sein. Das ist wirklich sehr aufwendig und geht am Ziel vorbei.
Ein Lichtblick ist die Anerkennung der Ökologisierungsäquivalenz. Aber auch hier sind noch Regeln zur konkreten Umsetzung dieses Vorhabens nötig, damit eben kein bürokratisches Monster aufgebläht wird.
Die Definition, dass nur der aktive Landwirt Fördergelder bekommt, ist ein sehr wichtiger Punkt. Das bedeutet, dass natürliche oder juristische Personen, die tatsächlich gar keine Landwirtschaft betreiben, keine Fördermittel bekommen und dass damit den immer wieder auftretenden extremen Spekulationen in gewissem Maße Einhalt geboten wird.
Aktuell gibt es heute eine dpa-Meldung, dass die Bundesagrarministerin Aigner, CSU, gern die Betriebe bis 30 Hektar bevorzugen möchte. Wie gesagt, der Durchschnittsbetrieb in Bayern hat 30 Hektar, die ostdeutschen Bundesländer liegen bei circa 270 bis 280 Hektar. Sie möchte gern, dass bei gleichbleibender Gesamtsumme die Betriebe bis 30 Hektar bevorzugt werden. Jetzt müssen wir überlegen, was das zu bedeuten hat. Wir müssten auch dort die Konsequenz ziehen und aufpassen, dass in der Verteilung auf nationaler Ebene unsere sächsischen Interessen nicht hintanstehen. Wir müssen schauen, dass wir unsere Betriebe schützen.
Deshalb ist unser Fazit: Ja, es ist ein guter Schritt, aber es bleibt noch viel Arbeit, bis die nächste Periode der GAP anlaufen kann.
Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Die EU befindet sich auf der Zielgeraden, aber wir sind noch nicht am Ende mit der Diskussion um die europäische Agrarpolitik. In der Hypothese sind es 15 bis 20 % Aufwuchs an Bürokratie, die man unter anderem durch die Erweiterung der Cross-Compliance-Regelung, durch das Greening, erwartet.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, den Ausgangspunkt der Debatte zu berücksichtigen. Es geht um etwas weniger, aber immerhin um noch viel Geld, das verteilt wird. Viel Geld führt zu vielen Verteilungskämpfen. Die Verteilungskämpfe bedingen es geradezu, dass Kontroll
mechanismen eingeführt werden müssen, um das viele Geld richtig zu verteilen. Der Steuerzahler hat berechtigterweise einen Anspruch darauf, dass die Mittel, die von den Nationalstaaten zur Verfügung gestellt werden, korrekt verteilt werden. Das war die Ursache, weshalb sich Landwirte – aus meiner Sicht unberechtigt – gegen die Vorwürfe wehren mussten, sie würden unberechtigt Subventionen beziehen. Es ist ganz klar: Wir brauchen wirksame Kontrollmechanismen.
Die deutsche Antwort auf den Bürokratieaufwuchs lautet: Edmund Stoiber und seine High Level Group hat inzwischen beachtliche Erfolge aufzuweisen. Eine der Feststellungen, die aus der High Level Group resultiert, ist beispielsweise, dass der Bürokratieaufwuchs häufig unmittelbare Folge der Berücksichtigung nationaler Interessen und berufsständischer Interessengruppen ist. Das heißt: Auch der Lobbyistenzirkus in der EU sollte deutlich hinterfragt werden; denn er provoziert viel Bürokratismus, den wir hinterher beklagen.
Das Tauziehen der unterschiedlichen Interessengruppen hat aus meiner Sicht den ökologischen Ansatz von EUKommissar Cioloș deutlich verwaschen, aber – Gott sei Dank! – nicht zunichte gemacht. Die Lobbyistengruppen haben dazu geführt, dass ein Teil der EU-Agrarreform jetzt renationalisiert wird. Das halte ich für zumindest bedenklich. Immerhin eröffnet es uns die Chance, wieder stärker in den Diskussionsprozess einzusteigen, wenn es um die Ausgestaltung der wichtigen Fach- und Durchführungsverordnungen geht.
DIE LINKE begrüßt, dass im Ergebnis der jetzt vorliegenden Verhandlungsergebnisse EU-Gelder fairer zwischen den EU-Mitgliedsstaaten verteilt werden. Wir halten das für ein Prinzip der Solidarität und das stärkt insbesondere Osteuropa. Das ist dringend notwendig.
Angesichts der Herausforderungen der Gesellschaft halten wir auch die Greening-Komponente für unverzichtbar. Sie kennen unseren Vorschlag aus dem Jahr 2010 zur Gestaltung der GAP. Bereits damals hatten wir eine ökologische Vorrangfläche vorgeschlagen. Ich erinnere Sie auch daran, dass wir immer vor der Interpretation einer totalen Flächenstilllegung gewarnt haben; denn wir hielten das immer für falsch. Jetzt kristallisiert sich heraus: Jawohl, auch die EU versteht darunter keine totale Stilllegung.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie daran erinnern: Auch wir waren immer gegen die Kappung und wollten hingegen eine soziale Komponente, nämlich die Möglichkeit der Anrechnung von Arbeitskräften bei den Direktzahlungen. Im Konzept des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht es jetzt noch nicht so ganz nach einer sozialen Komponente für Arbeitskräfte aus. Bei den Zuschlägen auf die ersten Hektar bin ich mir noch nicht so sicher, ob das die optimale Lösung, zumindest für Sachsen, ist.
Meine Damen und Herren! Worauf es jetzt in dieser Phase ankommt, ist, dass wir die Ausgestaltung der europäischen Agrarpolitik über das nationale Konzept inhaltlich begleiten. Auf einen Schwerpunkt, den ich dabei sehe, möchte ich Sie aufmerksam machen: Bei der Ausgestal
tung der Fach- und Durchführungsverordnungen müssen wir uns auf eine Evaluation der Ergebnisse der bisherigen EU-Agrarförderung konzentrieren.
Dazu gebe ich Ihnen ein Beispiel: Eines der Ziele der Agrar-Umweltmaßnahmen war, die klima- und gewässerschonende Stickstoffdüngung zu fördern. Wir haben eruiert, was aus den sechs Jahren Förderung geworden ist. In einer Kleinen Anfrage meiner Kollegin Pinka konnte man zum Problem Stickstoff lesen, dass es in Sachsen massive Nitratprobleme gibt. Was schlussfolgern wir daraus? Offensichtlich ist die Zielbestimmung in den Agrar-Umweltmaßnahmen richtig.
– Ich bin sofort am Schluss. – Besser wäre es, umweltschonende Produktionsverfahren und Anbaukulturen zu fördern.
Meine Damen und Herren, lassen Sie uns jetzt an den Durchführungsverordnungen arbeiten und dadurch weiter die europäische Agrarpolitik gestalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klar ist: Wir stehen vor einer neuen EU-Förderperiode. Damit verbunden ist die Neuorientierung der Agrarpolitik vor dem Hintergrund der zukünftigen Herausforderungen. Ein wesentliches Ziel dabei ist der Bürokratieabbau und die Verwaltungsvereinfachung.
Ende Juni sind die Trilog-Verhandlungen von der EUKommission, vom Rat und vom EU-Parlament geführt worden. Mittlerweile liegen die Eckpfeiler für eine gemeinsame Agrarpolitik vor, von denen ich glaube, dass sie im Wesentlichen so bestehen werden.
Um diese Eckpfeiler zu bewerten, sage ich: Wir begrüßen natürlich, dass die Landwirte damit Planungssicherheit erhalten. Teilweise ist es gelungen, die gemeinsame Agrarpolitik gerechter und grüner zu machen. Gut finden wir auch, dass die ostdeutschen Strukturen in der Landwirtschaft berücksichtigt werden können. Das war eine Forderung, die wir hier gemeinsam im Parlament immer wieder erhoben haben.
Das, was in den Verhandlungen definitiv bisher nicht erreicht worden ist, sind die Verwaltungsvereinfachung
und der Bürokratieabbau. Damit können wir natürlich nicht zufrieden sein. Das ist ganz klar und das ist der Punkt der heutigen Debatte.
In der Vergangenheit hat es eine Vielzahl von Vereinfachungsbemühungen gegeben. Dazu möchte ich einige Beispiele nennen. Im Jahr 2009 haben die EUAgrarminister Schlussfolgerungen zur Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik veröffentlicht. Darin enthalten sind Maßnahmen, die in allen relevanten Bereichen durchgeführt werden sollten, und zwar mit dem Ziel, bereits bis zum Jahr 2012 ein Viertel der Verwaltungslasten, die durch EU-Vorschriften verursacht werden, zu reduzieren. Ich weiß nicht, ob dieses Ziel wirklich erreicht worden ist.
Kommissar Cioloș ein Paket mit 44 konkreten Vorschlägen zum Bürokratieabbau übergeben. Auch hier muss man sich fragen: Was ist daraus geworden? Man muss sich weiterhin fragen: Wo sind die sächsischen Vorschläge? So konkret, wie es die Bayern gemacht haben, kenne ich es von Sachsen nicht.
Die EU-Expertengruppe unter Leitung von Edmund Stoiber, die Frau Kagelmann bereits genannt hat, hat sich bemüht. In der Sitzung im November 2012 wurde auf die nötige Verwaltungsvereinfachung hingewiesen. Cioloș hat ebenso die Erhöhung des Verwaltungsaufwandes, der bei 15 % – bezogen auf die Direktzahlungen – liegt, verteidigt.
Was ist passiert? Unser Fazit ist – ich antworte mit einem Werbespruch, den diejenigen kennen, die die Siebzigerjahre erlebt haben –: „Mühe allein genügt nicht, Frau Sommer.“
Jetzt stehen wir vor der Frage, die Reform in Deutschland und auch in den Bundesländern auszugestalten. Der Kompromiss, der in den Trilog-Verhandlungen erreicht worden ist, eröffnet eine Vielzahl von Optionen. Ein wichtiger Punkt ist die Umsetzungsoption hinsichtlich der Degression und der Kappung. Es obliegt also der nationalen Ebene, Vereinfachungselemente zu nutzen und Verwaltungskosten in der nationalen Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik zu reduzieren.
Frau Aigner hat bereits ein Konzept vorgelegt, aber leider ist in diesem aktuellen Konzept zur nationalen Umsetzung der Beschlüsse zur Reform der gemeinsamen Agrarpolitik ab 2015 kein konkreter Vorschlag zum Bürokratieabbau gemacht worden.
Ich möchte an dieser Stelle den Landwirtschaftsminister von Sachsen-Anhalt zitieren. Herr Aeikens hat aktuell gesagt: –
– Ja, den letzten Satz noch. – „Wenn die EU sich nicht in der Lage sieht, der ausufernden Bürokratie Einhalt zu gebieten, müssen wir dies auf nationaler Ebene in Angriff nehmen.“ Ich habe leider, abgeleitet vom Titel der Aktuellen Debatte, den Eindruck, dass es nicht mehr um Bürokratieabbau, sondern nur noch um die Schadensbegrenzung geht, –