Protocol of the Session on July 10, 2013

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zugang zu Informationen ist für mich eine grundlegende Bedingung für die Beteiligung von Bürgern an Entscheidungsprozessen in einer Demokratie. Deshalb teile ich grundsätzlich das Anliegen, den Bürgern einen Anspruch auf einen Informationszugang gegenüber der Verwaltung einzuräumen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE zu einem Verwaltungstransparenzgesetz ist jedoch an vielen Stellen zu unkonkret, wenig durchdacht, sehr bürokratisch und geht weit über das Ziel der Bürgerbeteiligung hinaus. Eines müssen wir uns immer klarmachen: Der Zugang zu Informationen findet seine Grenzen in den Rechten anderer, die ebenfalls schutzbedürftig sind, und darf Entscheidungsprozesse nicht dauerhaft verzögern. Ihr Gesetzentwurf enthält zu viele Punkte, sodass es meiner Fraktion unmöglich ist, ihm zuzustimmen.

Das Erste ist die Frage der Verfassungsänderung. Sie wollen die Verfassung dahin gehend ergänzen, dass Sie einen Informationsanspruch jeder Person gegenüber der Verwaltung dort verankern. Wir haben heute das erste Mal in diesem Parlament eine Änderung der Verfassung beschlossen. Sie sollten sehr sorgfältig entscheiden, wie häufig wir die Verfassung ändern, wie häufig wir von diesem Instrument Gebrauch machen und welche Wertigkeit sie hat. Um den Bürgern Zugang zu Informationen zu verschaffen, brauchen wir keine erneute Verfassungsänderung. Dadurch ist allein schon der Gesetzentwurf für uns nicht zustimmungsfähig.

Bereits im Rahmen der öffentlichen Sachverständigenanhörung zu Ihrem Gesetzentwurf im Rechtsausschuss am 26. November 2012 wurde auch der Anwendungsbereich Ihres Gesetzes kritisiert. Konkret ist die Bezeichnung „Juristische Personen des Privatrechts“, die öffentliche Dienstleistungen anbieten. Soll wirklich jeder, der auch entsprechende öffentliche Dienstleistungen anbietet, unter dieses Gesetz fallen? Muss er seine Bücher aufmachen, muss er seine Register offenlegen? Wie schützen wir ihn vor entsprechenden Wettbewerbern? Meines Erachtens geht hier die Verwaltungstransparenz deutlich zu weit.

Ein weiterer Punkt, den Sie uns nicht abschließend beheben konnten, auch wenn Sie das jetzt mit Ihrem Änderungsantrag versuchen, ist der Datenschutz. So wollten Sie in der Ursprungsfassung den Auskunftsanspruch bei personenbezogenen Daten nur dann nicht als gegeben ansehen, wenn durch das Bekanntwerden die Interessen des jeweiligen Betroffenen erheblich beeinträchtigt würden. Sie haben das sehr hoch bewertet. Das ist für mich ein sehr deutliches Zeichen, wie Sie den Datenschutz von einzelnen Personen gegenüber dem Informationsinteresse der Allgemeinheit werten. Es hat über ein Jahr gedauert, Herr Bartl, bis Sie das korrigiert und einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt haben.

Wenn man sich mit diesem Gesetz beschäftigt, sollte man von Anfang an darauf achten, dass es gilt, die Personen, die ein Interesse an ihren personenbezogenen Daten haben, ebenfalls zu schützen.

Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt ist die Bürokratie, die damit verbunden ist, dieses Gesetz aufzubauen. Frau Friedel, ich glaube, dass die Verwaltungen ihre Verfahren in ihrem eigenen System haben. Diese Systeme aber so kompatibel zu machen, dass es ein Verwaltungstransparenzgesetz einfach so draufsetzt ohne

Mehraufwand, daran glaube ich nicht. Gerade zu den Regelungen, die hier von den LINKEN vorgeschlagen werden, was in die Register mit welcher Detaillierung, mit welcher feinen Abstufung eingestellt werden soll, muss ich sagen, dass das ein ganz erheblicher Aufwand ist.

Ich verweise nur einmal auf die §§ 27 und 28 des Gesetzes, wo Verbraucherinformationen gegeben werden müssen, wie detailliert das gemacht werden muss. Da muss man schauen: Fällt jetzt jede Dönerbude um die Ecke darunter, weil da schon das Vorhandensein von ekelerregendem Fleisch veröffentlichungspflichtig ist? Schauen wir auf die Gefahren von Lebensmitteln – ich als Cola-light-Trinker habe mich gefragt, steht demnächst meine Cola mit drin? All das ist unausgegoren und hat einen total hohen Bürokratieaufwand. Deshalb ist es nicht in Ordnung.

Ein weiterer Punkt: Sie wollen eine weitgehende Kostenfreiheit haben. Das ist meines Erachtens auch nicht in Ordnung. Wenn wir uns auf Chancengleichheit für Informationen verständigen, dann gehört auch dazu, dass derjenige, der Informationen begehrt, um sie für seine Zwecke einzusetzen, auch einen Teil der Kosten dafür trägt. Das kann nicht vollständig sein, aber es vollständig kostenlos zu stellen und sogar die ersten 100 Kopien nicht zu berechnen, kann ebenfalls nicht sein. Das Ganze hat mit Verwaltungstransparenz nichts zu tun.

Es gibt ein Beispiel dafür, woran man sehen kann, wozu das führt. In Hamburg wurde ein sogenanntes Transparenzgesetz bereits im Jahre 2012 beschlossen und im Oktober letzten Jahres in Kraft gesetzt. Ein Informationsregister ist auch dort ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzes. Bis heute sind die Mehrkosten, die von diesem Gesetz ausgehen, noch nicht abschließend geklärt. Es wird davon gesprochen, dass über 1 Millionen Euro allein dafür investiert werden müssen, um diese Register entsprechend aufzubauen.

Wenn wir das auf Sachsen übertragen, haben wir nicht nur die 1 Million auf Freistaatsebene, die womöglich ein wenig höher ist, weil wir ja eine größere Fläche haben. Zudem kommen noch sämtliche kommunalen Verfahrensregister, die mit aufgebaut werden müssen, die dann wiederum vom Freistaat Sachsen über den Mehrbelastungsausgleich ausgleichspflichtig sind. Das führt also zu ganz erheblichen Aufwendungen. Da ist der Gesetzentwurf meines Erachtens ebenfalls nicht richtig durchdacht.

Abschließend komme ich zum Ergebnis, dass mit diesem Entwurf ein wichtiges Anliegen einfach schlecht umgesetzt wurde. Es entstand ein überbürokratisiertes Monster, das den Datenschutz zu wenig beachtet und die Kostenfolgen völlig unbeachtet lässt. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Nun die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abg. Jähnigen, Sie haben das Wort.

Verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Fraktion DIE LINKE stellt heute einen Gesetzentwurf mit einer Verfassungsänderung zur Abstimmung. Für einen ähnlichen Vorschlag wurden wir letztens heftig kritisiert; auch von Ihrer Fraktion. Das finde ich gut, denn das berührt genau ein Thema, über das wir hier im Landtag ständig diskutieren und immer wieder aufrufen müssen.

Informationszugang ist ein Bürgerrecht. Sachsen braucht eine Aufnahme des Grundrechtes auf Informationszugang in der Sächsischen Verfassung. Wir haben Ihnen einen etwas modifizierten Vorschlag gemacht, der auch ohne ein Ausführungsgesetz vollständig durchsetzbar ist und der auch die Frage der Gebühren, mit denen man einiges verhindern kann als Verwaltung, regelt. Darüber wird aber im Herbst zu diskutieren sein.

Einig sind wir uns mit Ihnen, dass wir gerade in Sachsen, das nun in Sachen Verwaltungstransparenz fast die Schlusslampe hat unter den Bundesländern, dringend einen allgemeinen Zugang zu Behördeninformationen brauchen. Dass Wissen Macht bedeutet, ist den seit über 20 Jahren in Sachsen CDU-geführten Regierungen und Verwaltungen sehr wohl klar. Deshalb verteidigen Sie Ihr Amtsgeheimnis und Ihr Informationsmonopol auch vehement. Die wissende Bürgerin, der wissende Bürger könnte ja an der Macht kratzen!

Lieber Kollege Modschiedler, wir sind beide Juristen, es ist doch völlig legitim, dass Leute zu ihren persönlichen Interessen Informationszugang wollen. Genau das ist das ganz Normale im Rechtsstaat. Die Frage ist: Wie bekommt man ihn und zu welchem Preis? Wir meinen, alle sollen ihn bekommen und nutzen können, wenn nicht andere Interessen entgegenstehen. Das muss natürlich abgewogen werden. Das ist nicht Realität in diesem Freistaat. Ich weiß nicht, in welcher Realität Sie leben. Ich lebe in der Realität, dass es eher schwer ist, Informationen zu bekommen, selbst wenn man verfahrensbeteiligt ist.

Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bzw. Vertraulichkeitserwägungen schlagen meistens die Informationsansprüche – Grundrechte, natürlich. Der Datenschutz wird uferlos ins Feld geführt, wo eigentlich nur die Informationsrechte der Bürger eingeschränkt werden.

Herr Kollege Biesok – er ist offenbar schon hinausgegangen –, genau die Argumentation, die wir von Ihnen gehört haben, ist gegen das Informationsfreiheitsrecht auf EUEbene und gegen Artikel 34 der Sächsischen Verfassung früher auch ins Feld geführt worden. Die Praxis in Bundesländern, die diese Rechte haben, die Praxis unserer Verfassung, die Praxis des Europarechts zeigen: Mitnichten gibt es Gründe für so starke Bedenken, außer man will Informationsfreiheit nicht, außer man will Transparenz nicht. Letzteres höre ich bei Ihnen deutlich heraus.

Wir brauchen auf einfachgesetzlicher Ebene ein Informationsfreiheitsgesetz für Sachsen. Das sehen auch wir mit unserem Verfassungsvorschlag so vor. Ich verweise nochmals ausdrücklich auf die Aussage des Sächsischen

Datenschutzbeauftragten in der vergangenen Rechtsausschusssitzung. Dort erklärte er, dass der Gesetzentwurf, den die LINKEN vorgelegt haben, den Datenschutz sicherstelle. Es geht also.

Ihnen gebührt das Verdienst, diesen Gesetzentwurf vorgelegt und als Erste eine entsprechende Debatte erzeugt zu haben. Wir GRÜNE finden aber, dass der Entwurf dem Anspruch an allgemeine Brauchbarkeit und Praktikabilität nicht genügt. Er enthält aus unserer Sicht Überflüssiges, Unregelbares und vertut sich auch mal im Detail; ich nenne Ihnen gleich noch ein Beispiel. Das haben auch Sachverständige in der Anhörung bestätigt.

Der Gesetzentwurf leidet an dem Wunsch, alles zu regeln. Er enthält 33 Paragrafen mit durchschnittlich sechs Absätzen und ist schon deshalb schwer lesbar.

Sicherlich ist das der Grund, warum Ihnen folgender Lapsus in § 7 Abs. 4 passiert ist. Dort ist geregelt, dass eine nicht zuständige Behörde einen Antrag an die zuständige Behörden weiterleiten muss. Richtig, so muss man das machen! Im Sozialrecht gibt es auch diesen allgemeinen Rechtsgrundsatz. Aber warum dann nur auf Verlangen des Betroffenen und ohne zu regeln, dass der Betroffene gefragt wird, ob er das überhaupt will? Die schlaue Behörde wird sagen: Solange der Betroffene sein Verlangen nicht äußert, so lange leite ich das nicht weiter. Ich habe auch keine Belehrungspflicht.

Leider kann man die Mängel, an denen dieser Gesetzentwurf leidet, auch durch Änderungsanträge nicht beheben. Deshalb werden wir uns heute der Stimme enthalten.

Wir glauben, dass die inhaltlichen Anforderungen an das Informationsregister völlig unambitioniert sind, wenn der Staatsregierung die Umsetzung durch Rechtsverordnung überlassen bleibt. Kein Zeithorizont, kein Rahmen – darauf hat Herr Fischer vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten hingewiesen.

Aus den genannten Gründen werden wir uns heute der Stimme enthalten. Wir freuen uns aber darauf, mit Ihnen zusammen die Debatte über die notwendige Änderung weiterführen zu können.

Liebe Kollegen und Kolleginnen, weder der Datenschutz noch Geschäftsgeheimnisse sind Gründe dafür, dass das in Sachsen nicht geht. Es muss gehen. Auch in Sachsen müssen Verfassung und Recht reformiert werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

Nun die NPD-Fraktion. Herr Abg. Dr. Müller, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt Gesetze, die vor allem aus Schlagworten bestehen, mitunter aus sehr wohlklingenden, sodass man beinahe reflexhaft geneigt ist, dem so zuzustimmen. Das vorliegende Gesetz ist dafür ein Beispiel; denn wenn Sie den Menschen im

Freistaat Sachsen mit Begriffen wie „Transparenz der Verwaltung“ kommen, wird wohl niemand sagen: „Nein, so etwas möchte ich nicht.“

Entscheidend ist aber, sich von solch wohlklingenden Formulierungen nicht den Blick auf den eigentlichen Inhalt des Gesetzes trüben zu lassen. Wenn wir uns den Inhalt anschauen, finden wir in legistischer Hinsicht vor allem dreierlei: zum Ersten eine Unzahl an bloßen Zielvorstellungen, Absichtsbekundungen und Begriffsdefinitionen; zum Zweiten ein sehr kompliziert gestaltetes Antrags- und Bescheidungsverfahren; zum Dritten schließlich ein diffiziles Konglomerat von Ausschlussgründen, die dem Informationsanspruch von vornherein entgegenstehen oder ihn jedenfalls wieder zu Fall bringen können; das Ganze verpackt in fünf Artikeln und 33 Paragrafen, wie es Frau Jähnigen schon sagte, also nicht gerade das, was man ein schlankes Gesetz nennen kann.

Kurz und gut: Die NPD-Fraktion teilt mit Ihnen die Auffassung, dass Verwaltungshandeln so weitgehend wie möglich transparent und nachvollziehbar gestaltet sein muss. Wir sind auch wie Sie der Auffassung, dass der Bürger bestimmte Informationen einfach bekommen muss, wenn er sie denn haben möchte. Wir sehen aber nicht, meine Damen und Herren von den LINKEN, dass Ihr Gesetzentwurf diesen Anliegen in weitergehender Weise entspricht, als es nach bisheriger Rechtslage der Fall ist, ganz zu schweigen von den absehbaren immensen Kosten und den erforderlichen Personalkapazitäten, die ihre speziellen Verfahren, die Sie fordern, binden bzw. mit sich bringen würden.

Wir halten es für wenig lebensnah, ja für naiv, wenn Sie im Vorblatt ausführen, dass Ihr Gesetzentwurf kostenintensive Nachfragen, Beschwerden oder gar gerichtliche Auseinandersetzungen über die Freigabe von Informationen entbehrlich mache. Wenn ein Bürger meint, einen Informationsanspruch zu haben, und die Behörde das anders sieht, dann wird dieser Bürger in jedem Fall klagen müssen, egal ob die Behörde dies nach dem alten oder nach dem – von Ihnen geplanten – neuen Recht anders sieht. Ihr Gesetzentwurf schützt auch nicht vor einer anderen Betrachtungsweise.

Um es auf den Punkt zu bringen: Wir wollen uns Ihrem Anliegen in keiner Weise entgegenstellen. Aber wir sehen keinen adäquaten Mehrwert in dem, was Sie uns hier und heute vorschlagen. Aus diesem Grund werden wir uns bei der Abstimmung ebenfalls der Stimme enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren! Das war die erste Runde in der Aussprache zu dem Gesetzentwurf. Gibt es weiteren Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall.

Ich frage die Staatsregierung: Wird das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Staatsminister Ulbig. Sie haben jetzt Gelegenheit, das Wort zu nehmen.

Herzlichen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zunächst wende ich mich an die antragstellende Fraktion: Was die Grundanliegen anbetrifft – Zugang zu Informationen, Transparenz, Bürgerbeteiligung –, so kann ich aus der Perspektive der Staatsregierung klar sagen: Ja, das ist auch unser Interesse. Dazu stehen wir. Allerdings ist es sehr fraglich, ob der vorliegende Gesetzentwurf in der Lage ist, dem entsprechend Rechnung zu tragen.

Ich möchte nicht alle Punkte der Debatte aufwärmen, zumal Herr Modschiedler und Herr Biesok zahlreiche Aspekte angesprochen haben, gerade was den Versuch angeht, am heutigen Tag, nach dem großartigen ersten Tagesordnungspunkt, eine weitere Verfassungsänderung vorzunehmen.

Ja, es gibt eine ganze Menge an allgemeinen und an speziellen Regelungen, die diesem Anliegen bereits Rechnung tragen. Das Umweltinformationsgesetz, welches im Bereich des Umweltrechts den Informationszugang und damit die Umsetzung einer entsprechenden EURichtlinie regelt, ist eine Regelung, welche das dokumentiert.

Auch auf der kommunalen Ebene werden die Dinge angesprochen. Angesichts eigener Erfahrung will ich deutlich sagen: Möglichkeiten zur Einsicht in den Haushaltsplan – auch auf der kommunalen Ebene eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente – bestehen. Wenn man sich anschaut, wie viele davon Gebrauch machen, stellt man fest, dass es nur sehr wenige sind; in Pirna, meiner alten Heimatstadt, war es regelmäßig einer. Nun kann man sagen, das dürfe nicht gezählt werden, aber ich will verdeutlichen, dass die Möglichkeit besteht und damit der Zugang zu diesen Informationen gewährleistet ist.

Wir, die Staatsregierung, gehen mit dem, was wir tun, noch einen Schritt weiter. Wenn Transparenz auch bei der Beteiligung gefordert wird, will ich an den Landesentwicklungsplan erinnern. Damals haben sich im Rahmen von vier Regionalkonferenzen über 400 Teilnehmer die Informationen besorgt. Auch das Online-Verfahren ist in großartiger Weise angenommen worden. Es gibt also unmittelbare Zugangs- und Beteiligungsmöglichkeiten.

Meine Damen und Herren! Fakt ist auch, dass es immer eine Abwägung zwischen Transparenz und Datenschutz geben muss. Dem wäre bei der Gesetzesanwendung in jedem Einzelfall Rechnung zu tragen. Auf diesen hohen Aufwand haben die kommunalen Spitzenverbände verwiesen.

Frau Friedel, ich finde Ihr Vorgehen nicht sehr fair: Immer dann, wenn Sie die kommunalen Spitzenverbände für Ihre eigene Argumentation brauchen, sagen Sie, das hätten die kommunalen Spitzenverbände – in der gleichen Besetzung – gesagt, und das solle berücksichtigt werden.

Wenn dann die kommunalen Spitzenverbände in der gleichen Zusammensetzung mit der gleichen Legitimation an einer anderen Stelle eine kritische Äußerung machen, die in die Argumentationslinie nicht hineinpasst, dann fängt man an und sagt: Ja, da sitzen ja nur die Bürgermeister und Landräte, und so legitimiert sind die nicht bzw. die Gemeinderäte würden da etwas anderes sagen.