Protocol of the Session on June 20, 2013

(Beifall bei den LINKEN)

Das war Herr Scheel. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist ja spannend heute, Herr Michel, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zwei Sachen ansprechen, die eine Klarstellung erfordern. Die Personalverstärkungsmittel, die im Haushaltsplan eingestellt sind, werden

für die Projekte, die wir umsetzen wollen, auch genutzt. Fakt ist auch eines: Das, was im Haushaltsplan eingestellt wurde – diese 7,5 Millionen Euro –, wird seine Umsetzung in der Dienstrechts- und Besoldungsreform finden. Das möchte ich einmal klarstellen.

Des Weiteren – ich wiederhole es jetzt, glaube ich, zum dritten Mal – ist es so, dass die Auszahlung erfolgen wird. Die Forderung, die Sie hier wortreich aufgemacht haben, kann so nicht stehenbleiben. Wir haben es schon angekündigt und es wird so erfolgen.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Aber der Finanzminister hat dazu noch nichts gesagt!)

Sie lassen ihn ja nicht zu Wort kommen!

(Lachen bei den LINKEN)

Sie stellen hier immer Behauptungen auf, denen wir widersprechen müssen. Seien Sie einfach ruhig und lassen jetzt den Finanzminister zu Wort kommen. Dann kann er das klarstellen.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU – Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE: Das ist ein Niveau! – Zuruf des Abg. Sebastian Scheel, DIE LINKE)

Herr Michel, Sie wissen, dass ich die Tagungsleitung habe!

(Heiterkeit bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Das ist der Fall. Herr Staatsminister Prof. Unland, Sie haben das Wort. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben einen Antrag vorliegen, der mehrere Anliegen umfasst: erstens die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder vom 9. März 2013 auf die sächsischen Beamten und Richter und zweitens die Einführung der jährlichen Sonderzahlungen für die Beamten und Richter. Wir haben gerade gehört, dass darüber separat abgestimmt werden soll.

Zu diesen beiden Punkten soll die Staatsregierung alle erforderlichen organisatorischen, inhaltlichen und finanziellen Vorkehrungen treffen und dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung der maßgeblichen besoldungsrechtlichen Vorschriften zuleiten.

Ich habe bereits am 13. Mai 2013 schriftlich zu diesem Antrag Stellung genommen und auf Folgendes hingewiesen: Bei der Frage der Tarifanpassung war der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Staatsregierung zum damaligen Zeitpunkt – also zum 13. Mai 2013 – noch nicht abgeschlossen. Die heutige lebhafte Debatte hat, glaube ich, gezeigt, wie viele Aspekte dabei zu berücksichtigen und wie viele Diskussionen hierzu notwendig

waren. Die Gründe für die Aufhebung des sächsischen Sonderzahlungsgesetzes haben sich allerdings weder aktuell noch in der Prognose grundlegend gewandelt. Die Abschaffung der Sonderzahlungen – ich möchte daran noch einmal erinnern – diente dem Ziel, die notwendigen Spielräume für die Einführung eines modernen, flexiblen und leistungsgerechten Bezahlungssystems für Beamte zu schaffen. Das war der Grund.

Lassen Sie mich vorweg sagen: Diesem Ziel sind wir ein Stück nähergekommen. Die Staatsregierung hat vor zwei Tagen, also am Dienstag, den Entwurf des Sächsischen Dienstrechtsneuordnungsgesetzes beschlossen. Es ist versandt worden. Ich schätze, heute Abend oder morgen früh werden Sie es in Ihrem Postfach finden.

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist ja nett!)

Herr Kollege Ulbig und ich werden dann den Entwurf zu dessen Einbringung genauer vorstellen.

Ich komme zur Übertragung des Tarifergebnisses. Herr Scheel, es ist richtig, der Entwurf des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes enthält einen Vorschlag, die Besoldungs- und Versorgungsbezüge zu erhöhen. Ich erspare es mir, die Zahlen zu wiederholen, sie sind mehrmals genannt worden. Vielleicht zur Auszahlung: Hierzu kennen Sie die verschiedenen Möglichkeiten. Wir können sie im Nachgang auszahlen, aber es gibt durchaus auch Möglichkeiten, diese jetzt auszahlen zu können. Dafür sind verschiedene Dinge notwendig. Das können wir miteinander verabreden.

Um es kurz zu machen: Unser Vorschlag ist: eine inhaltsgleiche Übertragung, aber keine zeitliche Eins-zu-einsÜbertragung. Die Entscheidung, wie wir dazu gekommen sind, war in der Tat sehr schwierig, weil mehrere Aspekte zu berücksichtigen waren. Ich möchte jetzt nicht alle Aspekte noch einmal aufzählen. Die lebhafte Debatte hat gezeigt, welche Aspekte dabei eine Rolle gespielt haben. Ich möchte nur drei herausgreifen.

Erstens, strukturelle Aspekte. Die Entwicklung der Gehälter der einzelnen Gruppen im öffentlichen Dienst sollte sich strukturell am Tarifergebnis orientieren. Ein dauerhaftes Auseinanderdriften der Gehaltsentwicklung von Beamten und Richtern auf der einen Seite und der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf der anderen Seite muss perspektivisch verhindert werden.

Der zweite Aspekt, der für die Entscheidung ausschlaggebend war, ist der Ländervergleich. Wenn wir uns diesen grob anschauen, dann gibt es drei Gruppen von Ländern. Es gibt eine Gruppe von Ländern, die zeit- und inhaltsgleich übertragen. Es handelt sich um eine relativ kleine Gruppe, zum Beispiel gehört Bayern dazu. Es gibt eine zweite Gruppe, die inhaltsgleich, aber nicht zeitgleich übertragen. Dazu gehören Länder wie Baden-Württemberg oder Sachsen-Anhalt. Es gibt eine dritte Gruppe, die weder inhaltsgleich noch zeitgleich überträgt. Dazu gehören Bremen, Nordrhein-Westfalen und SchleswigHolstein.

Das Problem ist, im bundesweiten Vergleich die richtige Lage zu finden. Ich bitte Sie ganz einfach, immer wieder zu berücksichtigen, dass Sachsen nach wie vor das zweitgrößte Nehmerland in Deutschland ist.

Der dritte Aspekt, den ich kurz ansprechen möchte, sind die Kosten. Die Kosten der Tarifeinigung im Bereich der Arbeitnehmer und Auszubildenden – das habe ich hier schon gesagt – betragen rund 280 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr 2012, gerechnet auf den jetzigen Haushalt, auf die Jahre 2013 und 2014.

Hinzu kommt unser Vorschlag zur Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten, Richter – das war auch noch einmal die Frage gewesen – und auf die dritte Gruppe, die Versorgungsempfänger. Für diese drei Gruppen werden wir mit Mehrkosten von rund 120 Millionen Euro rechnen, wenn der Landtag unserem Vorschlag folgt.

Das ist nicht ganz wenig. Herr Scheel, Sie können ja immer sagen, das sei schon alles eingepreist. Ich möchte darauf hinweisen: Wenn wir uns einmal die Ausgabenstruktur unseres Haushaltes anschauen, dann umfassen die Personalausgaben immerhin ein Drittel unserer Gesamtausgaben.

Zusammenfassend will ich sagen: Die vorgeschlagene verzögerte Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten ist nach meiner Auffassung unter Abwägung aller diskutierten Umstände und unter Berücksichtigung der strukturellen Besonderheiten des Beamtenverhältnisses vertretbar. Aus diesen Gründen bitte ich, den Antrag abzulehnen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, der FDP und des Staatsministers Sven Morlok)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren! Die Aussprache ist beendet. Wir kommen zum Schlusswort. – Es soll nicht mehr gehalten werden.

Ich stelle nun die Drucksache 5/11734 zur Abstimmung. Es war punktweise Abstimmung gewünscht. Wer dem Punkt 1 a) seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen und zahlreichen Stimmen dafür ist dem Punkt 1 a) mehrheitlich nicht entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Punkte 1 b) und 2. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier dasselbe Abstimmungsverhalten: keine Enthaltungen, zahlreiche Stimmen dafür, dennoch keine erforderliche Mehrheit.

Meine Damen und Herren! Eine Schlussabstimmung erübrigt sich. Die Drucksache ist nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 6

Energieforschung und Speichertechnologie voranbringen

Drucksache 5/10079, Antrag der Fraktion der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen nehmen wie folgt Stellung: SPD, CDU, DIE LINKE, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Es spricht für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jurk. – Herr Jurk, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was war die Motivation der SPD-Landtagsfraktion für diesen Antrag? Wir alle wissen, dass die Energiewende nur unter bestimmten Rahmenbedingungen gelingen kann. Ich nenne einige wenige Stichworte: Flexibilität, insbesondere Speicher und Speichertechnologien, dabei insbesondere die Fragen, wie Forschung entwickelt wird und wie die Forschungsergebnisse angewendet werden. Das heißt konkret die Ergebnisse von Forschung und Entwicklung in Sachsen und wie sie genutzt werden.

Wir alle wissen, dass es insbesondere bei erneuerbaren Energien immer noch eine hohe Fluktuation bei der Stromerzeugung gibt. Sie wissen, dass nicht allzeit die Sonne scheint und nicht allzeit Wind weht und damit zu bestimmten Zeiten keine Einspeisung von Energie aus erneuerbaren Quellen möglich ist. Auch gilt für uns, dass wir den Netzausbau so weit abfedern, dass wir mithilfe von Speichern den Netzausbau verringern bzw. begrenzen.

Es geht uns darum, dass der Netzbetrieb gesichert werden kann, insbesondere durch gezieltes Lastmanagement. Wir wollen damit auch die Versorgungssicherheit gewährleisten. Für uns sind somit Energiespeicher auch ein Teil des Gesamtenergiesystems.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Deutschlandweit stehen momentan Stromspeicher mit einer Leistung von rund 11 000 Megawatt zur Verfügung. Das entspricht einer Kapazität von 40 Millionen Kilowattstunden, wer es umrechnen will: von 40 Gigawattstunden. Damit man weiß, was man damit anfangen kann, sei gesagt: Das sind circa 40 Minuten Puffer, die wir tatsächlich in Deutschland haben für den Fall, dass Energiequellen nicht zur Verfügung stehen.

Es gibt vier Gruppen von Speichern. Bei den Speichern unterscheiden wir die direkte Speicherung, die uns durch die Kondensatoren bzw. Spulen bekannt ist. Das ist die klassische Form, bei der Elektroenergie tatsächlich in Form elektrischer Energie gespeichert werden kann. Interessant sind die Formen der Umwandlung in andere Energieformen. Hier nenne ich drei wesentliche Bereiche: Das ist zum einen die Speicherung in Form von thermischer Energie, wie wir sie von der Wärmespeicherung kennen. Wir können Energie umwandeln in mechanische

Speicher. Beste Beispiele sind Pumpspeicher, Druckluftspeicher oder Schwungmassenspeicher. Elektroenergie kann auch in elektrochemischer Form gespeichert werden, klassischerweise in Akkumulatoren bzw. Batterien, in Wasserstoff oder Methangas. Letzteres ist auch bekannt unter dem Stichwort „Power to Gas“.

Die Anforderungen an bzw. die Nutzung von Stromspeichern stehen unter ganz besonderen Prämissen. Es geht natürlich darum, dass wir eine unterbrechungsfreie Stromversorgung sichern, das heißt Energiebereitstellung auch im Millisekundenbereich. Es geht darum, dass wir Angebotsschwankungen abfedern in Form von Langzeitspeichern, und insbesondere die Elektromobilität und die mobilen Anwendungen erfordern eine enorm hohe Energiedichte. Wichtig ist auch die Zyklenfestigkeit, das heißt die Lebensdauer von Speichern. Last but not least: Ganz entscheidend ist der Wirkungsgrad, weil bei der Umwandlung von Energie immer wieder Speicherverluste entstehen. Deshalb ist es wichtig, dass wir einen hohen Wirkungsgrad anstreben.

In ganz besonderem Maße wichtig sind die Fragen der Wirtschaftlichkeit, das heißt zum einen die Kosten für die Investitionen, den Betrieb und die Wartung. Zum anderen ist es die Frage der Umweltverträglichkeit. Das heißt im Wesentlichen, die Umweltverträglichkeit im gesamten Zyklus von der Herstellung über die Nutzung bis hin zum Recycling oder der Entsorgung zu betrachten. Selbstverständlich verlangen wir eine hohe Betriebssicherheit und ein möglichst geringes Schadenspotenzial, was bei der Speicherung zu verzeichnen ist.

Von daher haben wir gesagt, dass wir der Energiespeicherung und damit verbunden der Forschung an Speichern eine besonders hohe Priorität im Freistaat Sachsen beimessen wollen. Wenn man seitens des Ministeriums antwortet, dass bereits eine hohe Priorität vorhanden ist, dann können wir das auch noch einmal im Sächsischen Landtag feststellen und so beschließen.