Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass wir die unteren Einkommensgruppen in der Fairness zu den oberen Einkommensgruppen nicht nur nicht vergessen dürfen, sondern eigentlich etwas bevorzugen müssen.
Und, liebe Kollegin, wenn wir 2,6 oder 3 % dann später ungefähr auf jeden Lohn aufschlagen und im unteren sogar noch einen Festbetrag hinzufügen, dann kann ich nicht erkennen, warum die unteren Lohngruppen schlechtergestellt werden als die oberen. Und wenn wir die oberen Lohngruppen später anpassen als die unteren, soll das gerade zum Ausdruck bringen, dass wir die besonderen Leistungen der unteren Lohngruppen zum Beispiel in der letzten Zeit auch damit würdigen und schätzen wollen.
Und jetzt haben Sie gefragt: Wie sieht das denn aus mit konkreten Zahlen? Also, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, können Sie gern nachlesen, ich gebe Ihnen auch die Quelle noch einmal: öffentliche Verwaltung im Osten Durchschnitt Bruttolohn 34 469 Euro, im Westen übrigens 34 067 Euro, also rund 400 Euro weniger. Erziehung und Unterricht Osten 31 572 Euro. Dort gibt es allerdings auch private Bereiche, nicht nur öffentliche.
Oder wenn Sie die Nettoeinkommen nehmen – ich will Ihnen die Daten gern noch einmal wiederholen, weil Sie es nicht glauben: 2 875,88 Euro, wie jetzt in den Quellen der Kleinen Anfrage von Ronald Pohle hinterlegt, und bei den Angestellten mit 2 515 Euro. Und wenn Sie die vorgestern eingegangenen Angaben zu Löhnen in Produktion, Gewerbe und Dienstleistungen sehen mit 15,35 Euro im Durchschnitt und das brutto umrechnen, dann sind Sie dort bei 1 686 Euro netto, also ein Unterschied nach unten von 1 190 Euro. Ich kann gern diese Quellen geben, man muss sie wahrnehmen und man muss sie dann auch für alle Bereiche der Bevölkerung entsprechend auswerten und sich um alle kümmern. Wir sind eine Volkspartei, wir kümmern uns um alle, nicht nur um eine einzelne Berufsgruppe.
Kurz etwas zu der Rede, die Herr Patt am Mikrofon gehalten hat. Er hat unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass –
– mit der behaupteten inhaltsgleichen und zeitlich versetzten Übernahme des Tarifvertrages dann die Beamtinnen und Beamten in Sachsen das Gleiche bekommen wie in den anderen Bundesländern. Das ist so nicht. Ich gehe ganz und gar von der Tatsache weg, dass die lebensälteren Polizistinnen und Polizisten, Gerichtsvollzieher, Strafvollzugsbediensteten mit 64 % des Gehalts im Verhältnis zum Westen die rechtsstaatlichen Einrichtungen aufgebaut haben und erst 2010 die Angleichung erreicht war, diese aber bereits mit der Streichung der Sonderzahlung wieder abgesenkt wurde auf 97 %. Wenn ich das jetzt auf die 97 % draufpacke, bin ich noch lange nicht bei dem Gleichen, was der Beamte in Bayern oder in Baden-Württemberg und dergleichen mehr hat.
Deshalb können wir die Sonderzahlung beim Denken nicht weglassen, wenn es um die funktionsgerechte Bezahlung der sächsischen Polizisten, der sächsischen Bediensteten im Bereich der Justiz – wo auch immer – geht. Ich habe nebenbei überhaupt nichts gehört, wie Sie mit Richterinnen und Richtern umgehen wollen mit der Tarifanpassung, und das hat mir überhaupt nicht gefallen. Insofern glaube ich, dass Herr Patt mehr oder weniger tatsächlich Äpfel mit Birnen vergleicht und uns zudem eine Erklärung abgibt, die nicht von den tatsächlichen Anknüpfungsfaktoren und Tatsachen ausgeht.
Herr Bartl, ich finde diesen Vergleich mit Äpfeln und Birnen sehr wichtig, denn die Beamtenschaft legt regelmäßig Wert darauf, dass nicht Äpfel und Birnen miteinander verglichen werden. Aus diesem Grund können wir auch nicht einfach sagen, nur weil die Angestellten – das sind jetzt vielleicht die Äpfel, positiv strahlend, aktiv – ein Verhandlungsergebnis erreicht haben, also beide Seiten haben sich darauf geeinigt, deswegen brauchen wir in der Vergangenheit nicht herumzuwühlen und das eins zu eins auf Beamte sofort zu übertragen. Wir wollen eben nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen, sondern wollen diese einzelne Bedingung – die Beamtenschaft hat andere Bedingungen, sie hat auch andere Lasten zu tragen, und auf die müssen wir besonders eingehen. Deshalb wollen wir auch insbesondere für den unteren Bereich eine besondere Leistung, ein Vorziehen des ansonsten späteren Tuns.
Lassen Sie mich noch diesen Satz sagen: Grundsätzlich bin ich stolz darauf, dass die private Wirtschaft und der öffentliche Dienst zusammen ein System in Sachsen erzeugt haben, welches uns bereits 2008 ermöglichte, die unteren Einkommensgruppen auf 100 % West anzuheben und seit 2010 die oberen Einkommensgruppen ebenfalls auf 100 % West anzuheben, obwohl wir eine um 28 %
höhere Personalausstattung haben im Vergleich zu West. Ich bin stolz darauf, dass wir das gemeinsam – öffentlicher Dienst und Privatwirtschaft – geschafft haben.
Meine Damen und Herren! Wir können, wenn Sie wollen, in der Aussprache fortfahren. Die SPD ist an der Reihe. – Keine Meldung. Ich habe sonst keine weiteren Wortmeldungen. Wünscht dennoch jemand das Wort? – Wer möchte von der CDU, Herr Hartmann oder Herr Pohle? – Wollen Sie sich einigen? Sie können auch gerne beide zusammen hier nach vorn kommen. Herr Pohle, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meinen Gedanken einige wenige Zeilen voranstellen. Herr Bartl, ich möchte praktisch Ihre vorangegangenen Behauptungen aufgreifen, dass in unserer Fraktion eine gewisse Meinungsvielfalt vorausgesetzt wird und wir diese auch immer offen austragen. Deswegen spreche ich hier als Nichtfinanzer, als jemand, der aus der Wirtschaft kommt.
Im Baugewerbe haben sich die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste im Freistaat Sachsen zwischen 2007 und 2012 von 12,17 Euro auf 13,63 Euro, also bezogen auf 2007 auf 107,5 % erhöht. Im Bereich Erziehung und Unterricht stieg der Stundenwert von 19,80 Euro auf 22,07 Euro oder auf 111,46 %.
In der öffentlichen Verwaltung, der Verteidigung und im Bereich der Sozialversicherung stiegen diese Stundendurchschnittsverdienste im Vergleichszeitraum von
15,46 Euro auf 18,68 Euro und damit auf 120,83 %. Dass sich die Lebenshaltungskosten für alle Bürger des Freistaates Sachsen annähernd gleich entwickelten, muss ich eigentlich nicht erwähnen, und dass die meisten Beschäftigten der gewerblichen Wirtschaft nicht in den Genuss zahlreicher Vergünstigungen, angefangen bei Rabatten für Versicherungen über Kündigungsschutzklauseln bis hin zur großzügigen Altersteilzeit- und Vorruhestandsregelung, gelangen, ebenfalls nicht. Ich möchte das nicht weiter kommentieren, es sollte hier nur einmal gesagt werden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch die Mitarbeiter unserer öffentlichen Verwaltungen und Institutionen sollen und müssen Einkommenssteigerungen erhalten. Das ist keine Frage. Die weitaus meisten von ihnen leisten gute Arbeit, und das muss im Rahmen der Möglichkeiten honoriert werden. Es ist also das immer wiederkehrende Ritual der Verhandlungen um das Geld.
Ich möchte auf einen aus meiner Sicht kultivierten Webfehler hinweisen. Fragen ergeben sich dahin gehend: Erstens: Was ist möglich? Und zweitens: Wie soll erhöht werden? Ich möchte vor allem auf die letztere Frage eingehen. Jeder, der sich der gesellschaftlichen Realität unseres Landes aus Sicht der sozialen Verantwortung nähert – seien es Kirchen, Gewerkschaften, sozial tätige Vereine oder auch nur Statistiker –, beklagt zu Recht das Auseinanderdriften unserer Gesellschaft. Die sogenannte soziale Schere öffnet sich immer mehr. Die Gewerkschaft der Polizei beklagt heute in einem offenen Brief, Herr Bartl, wie Sie es schon erwähnt haben, dass vor allem die jungen Beamten, jene, die gerade eine Familie gegründet haben oder eine gründen wollen, unzureichend finanziell abgesichert sind. Betrachtet man, dass der Grundgehaltsatz der Besoldungsgruppe A 2 Stufe 1 derzeit bei 1 695,98 Euro liegt, so ist dem nichts entgegenzusetzen. In der B 11 mit 11 545,97 Euro könnte ich dieses Problem eher nicht erkennen.
Nicht dass wir uns missverstehen. Ich bin da als Abgeordneter des Sächsischen Landtages gar nicht neidisch. Ich verfüge ja bekanntermaßen über erhebliche Nebeneinkünfte und sollte daher unverdächtig sein.
Nun wird von Ihnen, verehrte Kollegen der LINKEN, nahezu reflexhaft der Schrei ausgestoßen: die Regelungen der Ergebnisse der Tarifpartner im öffentlichen Dienst übernehmen. Wir sind das von Ihnen nicht anders gewöhnt. Sie mussten sich noch nie Gedanken darüber machen, woher das Geld für alle Ihre gut oder weniger gut gemeinten Forderungen zu nehmen ist.
Deswegen spreche ich vom Ritual, Frau Falken. Es ist ritualisiert. Aber darum geht es mir heute nicht einmal. Meine Frage ist vielmehr: Wo ist denn das sozial gerecht? Für ebenjenen wahrscheinlich jungen Beamten heißt das, dass er bei Erreichen der geforderten vollen 5,6 % sage und schreibe über 94,97 Euro mehr verfügt, der glückliche wahrscheinlich ältere Beamte in der B 11 darf sich über 646,57 Euro mehr freuen – im Monat. Wo ist das nach Ihrer Meinung noch gerecht? Wenn ich Sie nicht besser kennen würde, würde ich glatt glauben, dass Sie das deshalb noch gerecht empfinden, weil Arbeiterführer vielleicht auch in höheren Gehaltsklassen eingruppiert sind.
Wäre es nicht sinnvoller und sozial gerechter, wenn die Frage 1, nämlich die nach dem, was möglich ist, geklärt ist, diesen Betrag durch die Anzahl der Beamten zu teilen und jedem diesen Festbetrag zukommen zu lassen? Mit Prozenten kann man bekanntlich ohnehin nicht zahlen.
Frau Friedel, hören Sie einfach zu! Stellen Sie sich vor, meine Berufsgruppe muss das verdienen, was Sie ausgeben.
Der junge Polizeibeamte wäre motiviert wie selten zuvor und würde seine dann signifikante Erhöhung mit Sicherheit relativ schnell konsumtiv verwerten. Der Beamte der Besoldungsgruppe 11 würde nicht der Sozialhilfe anheimfallen. Die soziale Schere würde sich ein klein wenig schließen. Der Freistaat als öffentlicher Arbeitgeber ginge den Tarifpartnern mit gutem Beispiel voran. Und, liebe Vertreter der Beamtenschaft, das Abstandsgebot bliebe trotzdem gewahrt, denn der absolute Abstand zwischen den Besoldungsgruppen beliefe sich immer noch höher als vor 25 Jahren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte bringt mich jetzt doch dazu, mich hier noch einmal zu Wort zu melden.
Es ist durchaus richtig und legitim, dass das Tarifergebnis für die Angestellten im öffentlichen Dienst auch für die Beamten übernommen werden soll. Die Art und Weise dieser Diskussion, meine sehr geehrten Damen und Herren, kann ich aber so nicht stehen lassen.
Sie führen gerade eine Diskussion darüber. Ich erinnere an die Länder, in denen Sie in der Verantwortung sind.