(Sebastian Scheel, DIE LINKE: Das ist unerträglich! – Holger Apfel, NPD: Es wäre gut, wenn Sie mal für Ruhe sorgen!)
Was ist denn unerträglich? Sagen Sie es doch einfach mal! Sie wissen ganz genau, dass es ein großes Missverhältnis zwischen – –
Jetzt gibt es gleich noch mal einen Nachschlag. Jetzt werde ich meine Zeit bis zum Letzten auskosten.
Nein, die können Sie jetzt hier nicht anhängen. Das ist das Schlusswort. Dann hätten Sie sich noch mal zur Diskussion melden müssen.
(Holger Apfel, NPD: Wenn Sie es nicht für nötig halten, durchzugreifen! – Christian Piwarz, CDU: Schade!)
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den NPD-Antrag. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei wenigen Stimmen dafür ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
In den letzten Wochen hat den Freistaat Sachsen erneut ein Hochwasser katastrophalen Ausmaßes getroffen. Jeder fühlte und fühlt sich an 2002 und 2010 erinnert. Wieder gab es dramatische Augenblicke, wenn Menschen ihre Häuser und Wohnungen, für die sie jahrelang hart gearbeitet hatten, verlassen mussten. Wieder haben Menschen ihr Eigentum unwiederbringlich verloren.
Aber wieder ist eine großartige Hilfsbereitschaft unter den Menschen zu verzeichnen. Auch gilt der Dank den vielen Tausend Helfern, ungeachtet ob beruflich oder ehrenamtlich, die unermüdlich gegen das Wasser und seine Folgen angekämpft haben. Aber wie 2002, 2006 und 2010 stellt sich für die Betroffenen die Frage, wie es weitergehen soll. Wer ersetzt die Schäden? Woher bekomme ich die dringend erforderlichen Hilfen?
Deshalb war es so wichtig, dass die Staatsregierung und insbesondere der Ministerpräsident noch während des laufenden Kampfes gegen das Hochwasser erklärt haben, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht allein stehen werden. Die Soforthilfe von insgesamt 85 Millionen Euro war deshalb ein wichtiger und richtiger Schritt,
Auch ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass letzten Donnerstag der Bund und die 16 Länder einen Fluthilfefonds im Volumen von 8 Milliarden Euro beschlossen haben. Wichtig ist, dass diese Gelder jetzt schnell bei den Betroffenen ankommen. Deshalb ist der Ansatz, die erforderlichen gesetzlichen Regelungen bis zur Bundesratssitzung am 5. Juli abzuschließen, genau richtig.
Wichtig ist auch, dass die EU-Kommission entgegen der Darstellung des vorliegenden Antrages sehr wohl Unterstützung zugesagt hat. Die NPD hat hier bestimmte Entwicklungen offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. So hat am 3. Juni der EU-Regionalkommissar Johannes Hahn deutlich gemacht, dass der Europäische Solidaritätsfonds den Mitgliedsstaaten helfen kann, den Wiederaufbau mit zu finanzieren.
Haushaltskommissar Janusz Lewandowski hat am 7. Juni 2013 zugesagt, mögliche Erstattungen aus Brüssel so schnell wie möglich auszuzahlen. Voraussetzung sei, dass die nationalen Regierungen bei der Kommission Mittel dafür aus dem Europäischen Solidaritätsfonds beantragen.
Dies zeigt, dass sich auch die Europäische Union am Wiederaufbau, wie übrigens auch 2002, beteiligen wird.
Ungeachtet dessen laufen natürlich die Abstimmungsprozesse zwischen dem Bund und den Ländern, um auch die Europäische Union mit einzubinden. Dies ist selbstverständlich. Wir werden diese Situation nur gemeinsam bewältigen können und nicht durch Schuldzuweisungen oder Aufstellung falscher Behauptungen. Es sind also sowohl finanzielle Hilfen des Bundes wie auch der Europäischen Union zu erwarten. Genau dies haben wir auch in unserem heute verabschiedeten Entschließungsantrag gefordert. Deshalb brauchen wir hierfür keinen NPDAntrag.
Genauso verhält es sich mit Ihrer Forderung, dass die Bemühungen zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden intensiviert werden sollen. Ihr Antrag ist aber auch deshalb abzulehnen, da er zu kurz gedacht ist. Der Ministerpräsident hat völlig zu Recht festgestellt, dass es offensichtlich Probleme mit dem Versicherungsschutz für Elementarschäden in hochwassergefährdeten Gebieten gibt.
Ob die Lösung aber tatsächlich eine Pflichtversicherung ist, muss unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft werden. Populismus hilft hier nicht weiter. Vor einer staatlichen Einführung einer Pflichtversicherung sind eine Reihe von Fragen zu klären. Ich verweise nur darauf, dass eine Pflichtversicherung in die Vertragsfreiheit gemäß Artikel 2 Abs. 1 des Grundgesetzes eingreift. Es geht hier nicht nur um die Pflicht zur Versicherung, sondern konsequenterweise dann auch um Annahmezwang durch die jeweilige Versicherung.
Dies ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So ist eine Pflichtversicherung beispielsweise nur dann zulässig, wenn das versicherte Risiko sich bei jedem Pflichtversicherten verwirklichen könnte. Deshalb dürfte eine Pflichtversicherung nur gegen Hochwasserschäden schwierig sein.
Auf der anderen Seite muss natürlich versucht werden, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit zum Abschluss von entsprechenden Versicherungen bzw. andere Absicherungsoptionen haben. Deshalb haben wir in unserem Entschließungsantrag unsere Position hierzu deutlich gemacht.
Wir müssen zusammen mit der Versicherungswirtschaft versuchen Lösungen für die Menschen zu finden, die in hochwassergefährdeten Gebieten wohnen. Diese Position wurde von der Staatsregierung immer vertreten und wird von uns ausdrücklich unterstützt. Ein Gegeneinander hilft hier nicht weiter. Ich erwarte aber auch von der Versicherungswirtschaft ein entsprechendes Entgegenkommen. Die Verständigung zwischen dem Ministerpräsidenten und dem Präsidenten der Deutschen Versicherungswirtschaft, Herrn Dr. Jörg Freiherr Frank von Fürstenwerth, vom 14. Juni war so gesehen bereits ein erstes positives Signal der Zusammenarbeit. Hiernach besteht Einigung, dass die ausgezahlten Soforthilfen für Hochwassergeschädigte nicht auf spätere Versicherungsleistungen angerechnet werden.
Der Antrag der NPD ist deshalb in allen Punkten abzulehnen, da er, wie dargelegt, entweder bereits umgesetzt oder inhaltlich nicht durchdacht ist.
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Es beginnt die CDU, danach die Fraktionen DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das wünscht. Ich erteile nun Herrn Abg. von Breitenbuch das Wort.
Meine Damen und Herren, es ist der letzte Tagesordnungspunkt. Ich habe die Bitte, dass Sie noch ein wenig Stille einziehen lassen, um den Redner gut zu verstehen. – Bitte, Herr von Breitenbuch.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! „Sie finden Nachhaltigkeit modern? Wir auch, seit 300 Jahren.“ Mit diesem
passenden Slogan wirbt die Forstwirtschaft in diesem Jahr für das vom sächsischen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in seinem berühmten Werk „Sylvicultura oeconomica“ 1713 erstmals beschriebene Prinzip einer nachhaltigen Holznutzung. Die sächsische Forstwirtschaft war es, die dieses Prinzip aufnahm, weiterentwickelte und als ganzheitlichen Ansatz formulierte, bei dem wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Aspekte der Nachhaltigkeit niemals losgelöst voneinander betrachtet werden, sondern in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen sollen.
Wir in Sachsen feiern dieses Jubiläum ganz besonders. Wir dürfen auch stolz darauf sein, dass das Prinzip Nachhaltigkeit seit nunmehr über 200 Jahren durch die erste deutsche Forstliche Fakultät in Tharandt hinaus in die
ganze Welt transportiert wird und bis heute ein sächsischer Exportschlager ist. Sachsen als Geburtsstätte des Nachhaltigkeitsbegriffs wird dabei auch in Zukunft der Aufgabe bestens gerecht, gut ausgebildete Forstleute als Botschafter dieser unserer seit Generationen betriebenen Tradition der nachhaltigen Waldnutzung in die weite Welt zu entsenden, aber auch hier vor Ort weiterhin den sächsischen Wald zu betreuen.
Dass unser Wald auf einem guten Wege ist, verdeutlicht der Sächsische Waldbericht 2012. Bereits seit 2008 befinden sich die Bäume auf einem nahezu unverändert hohen Niveau in einem guten gesundheitlichen Zustand. Dabei werden 43 % als gesund und 41 % als nur schwach geschädigt eingestuft. Insgesamt stellt sich die Situation bei den Nadelbäumen als positiv dar. Unsere häufigsten Nadelbaumarten, die Fichte und die Kiefer, liegen mit Nadelverlusten von 15 % deutlich unter den Werten, die noch vor zehn Jahren beobachtet wurden.
Dennoch muss die Entwicklung der Borkenkäfer und einiger nadelfressender Insekten weiterhin sorgsam beobachtet werden, um die periodisch auftretenden Massenvermehrungen früh zu erkennen und geeignete Waldschutzmaßnahmen, falls erforderlich, einleiten zu können.
Die Vitalität unserer Waldbäume ist regional nach wie vor sehr unterschiedlich. Zwar verschlechterte sich der Kronenzustand unserer Bäume im Erzgebirge und im Vogtland nur leicht, allerdings beobachten Förster vor allem einige Laubbäume mancherorts, wie im Lößhügelland, mit Sorge. Besonders die Eichen zeigen sich aufgrund von Frostschäden im sehr kalten Februar und durch lange Trockenperioden im Sommer deutlich geschwächt,
sodass sie durch den anhaltend hohen Einfluss der Fraßgesellschaften aus einer Vielzahl bestehender Arten laubfressender Insekten einen vorübergehenden Vitalitätsrückgang in den kommenden Jahren erwarten lassen. Auch das durch einen Pilz verursachte Eschentriebsterben hält weiter an. Qualifizierte Forstleute sammeln darüber neue Erkenntnisse auf Dauerbeobachtungsflächen. Da derzeit keine wirksamen Gegenmaßnahmen bekannt sind, wird daher im Staatswald weiterhin auf die Pflanzung junger Eschen verzichtet. Dennoch wird der Waldumbau hin zu naturnäheren Wäldern durch Pflanzung anderer Laubhölzer, wie zum Beispiel der Buche, fortwährend engagiert praktiziert.
Dies ist auch nötig, um den sächsischen Wald ökologisch aufzuwerten und für eine Zukunft fit zu machen, die häufiger durch klimatische Extreme gekennzeichnet sein wird.
Wie schon in den vergangenen Jahren kam es seit dem letzten Waldzustandsbericht 2011 erneut zu extremen
Witterungsperioden. Ich darf Sie an den trockensten November seit weit mehr als 100 Jahren im Jahr 2011 oder an den Temperaturrekord von minus 30,1 Grad Celsius in Marienberg Anfang Februar 2012 erinnern. Im April wurde es mit 28 bis 31 Grad Celsius bereits hochsommerlich. Es folgte dann ein sehr trockener Mai, im Sommer kam es durch Unwetter mit Hagelschlag vor allem in Forstkulturen gebietsweise zu flächigen Schäden. Aber auch im letzten Quartal 2012 – auch das haben Sie in Erinnerung – sorgte massiver Nassschneefall zu einer Zeit, zu der noch viele Bäume belaubt und im Saft waren, dafür, dass sie unter der Last umbogen und brachen.