Der Entwurf berücksichtigt aber auch die berechtigten Belange der Sicherheit. Die Aufgabe des Vollzugs, der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ist es, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen. Wir verfolgen dabei konsequent das Ziel, eine sichere Unterbringung mit den Vorgaben des Verfassungsgerichts nach einem freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug zu verbinden. Das heißt, ein Sicherungsverwahrter ist zu entlassen, wenn ein Gericht festgestellt hat, dass seine Gefährlichkeit nicht mehr fortbesteht. In der Tat ist es eine sehr hohe Hürde, bis ein Gericht festgestellt hat, dass jemand nicht mehr gefährlich ist. Aber in diesem Fall ist er zwingend zu entlassen. Das gebietet das Grundgesetz, das sind die Ansprüche, die jeder Untergebrachte hat. Aufgabe des Justizvollzugs und der Justiz ist es, die Sicherungsverwahrten hierauf vorzubereiten und den Zeitpunkt zu erkennen, an dem eine Entlassung möglich und geboten ist.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf wurde in der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen grundsätzlich als gelungen bezeichnet. Es gibt aus der Anhörung im Ergebnis einige Änderungen, die wir festgeschrieben haben, etwa die Festschreibung der Größe der Zimmer oder die Festlegung der Mindestbesuchszeiten im Umfang von 12 Stunden.
Neben diesen sicherungsverwahrungsspezifischen Änderungen haben wir auch Verbesserungen, die aus der Diskussion um das eben verabschiedete Strafvollzugsgesetz entstanden, hier eingebracht. Bei der Umsetzung eines therapiegerichteten wie auch freiheitsorientierten Vollzugs der Sicherungsverwahrung ist die Justiz genauso wie beim Justizvollzug an sich auf die Mitwirkung aller Beteiligten angewiesen. Es ist Pflicht des Justizvollzugs, dafür zu sorgen, dass jemand in der Sicherungsverwahrung zunächst überhaupt die Möglichkeit erhält, an seiner Gefährlichkeit zu arbeiten, um zu erreichen, dass er nicht mehr gefährlich ist.
Die nachfolgende Betreuung und Eingliederung ehemaliger Untergebrachter ist dann eine Aufgabe von vielen verschiedenen Mitwirkenden. Ich wünsche, dass dies auch so erkannt und umgesetzt wird. Nur auf diesem Weg kann das Gesetz seinen eng begrenzten Zweck langfristig erfüllen.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einer Hoffnung, die alle hier und die Staatsregierung, glaube ich, teilen, Ausdruck verleihen: Ich hoffe, dass möglichst wenige Menschen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen werden.
Meine Damen und Herren, entsprechend § 46 Abs. 5 Satz 1 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf in Teilen in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, zu beraten und abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, verfahren wir so. Es gibt nun eine Reihe von Abstimmungen; ich glaube, es sind 22 Stück.
Aufgerufen ist das Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses, Drucksache 5/11895. Es liegen keine Änderungsanträge vor.
Ich rufe auf die Überschrift. Wer der Überschrift seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Überschrift mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe die Inhaltsübersicht auf. Wer der Inhaltsübersicht seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Inhaltsüberschrift mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Teil 1 auf, Allgemeine Bestimmungen. Wer Teil 1 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 1 mehrheitlich zugestimmt.
Ich rufe Teil 2 auf, Aufnahme-, Diagnose-, Vollzugs- und Eingliederungsplanung. Wer Teil 2 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 2 zugestimmt.
Ich rufe Teil 3 auf, Unterbringung/Verlegung. Wer Teil 3 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Damit Teil 3 zugestimmt.
Ich rufe Teil 4 auf, Therapeutische Ausgestaltung und Maßnahmen. Wer Teil 4 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Gleiches Stimmverhalten. Teil 4 ist damit zugestimmt.
Ich rufe Teil 5 auf, Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen, Arbeit. Wer Teil 5 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Und die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 5 zugestimmt.
Ich rufe Teil 6 auf, Besuche, Telefongespräche, Schriftwechsel, andere Formen der Telekommunikation und Pakete. Wer Teil 6 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 6 zugestimmt.
Ich rufe Teil 7 auf, Vollzugsöffnende Maßnahmen und sonstige Aufenthalte außerhalb der Anstalt. Wer Teil 7 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Und die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 7 zugestimmt.
Teil 8, Vorbereitung der Eingliederung, Entlassung und nachgehende Betreuung. Wer Teil 8 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 8 zugestimmt.
Teil 9, Grundversorgung und Freizeit. Wer Teil 9 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 9 zugestimmt.
Ich rufe Teil 10 auf, Vergütung, Gelder der Untergebrachten und Kosten. Wer Teil 10 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 10 zugestimmt.
Wir sind bei Teil 11, Gesundheitsvorsorge. Wer Teil 11 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 11 zugestimmt.
Teil 12, Religionsausübung. Wer Teil 12 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Und Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 12 zugestimmt.
Teil 13, Sicherung und Ordnung. Wer Teil 13 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 13 zugestimmt.
Teil 14, Unmittelbarer Zwang. Wer Teil 14 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Danke. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 14 zugestimmt.
Teil 15, Aufhebung von Maßnahmen, Beschwerde. Wer Teil 15 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 15 zugestimmt.
Ich rufe Teil 16 auf, Aktenführung und Datenschutz. Wer Teil 16 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 16 zugestimmt.
Teil 17, Kriminologische Forschung. Wer Teil 17 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Und Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 17 zugestimmt.
Teil 18, Aufbau und Organisation der Anstalten. Wer Teil 18 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 18 zugestimmt.
Teil 19, Aufsicht und Beirat. Wer Teil 19 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 19 zugestimmt.
Und schließlich Teil 20, Schlussbestimmungen. Wer Teil 20 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um
das Handzeichen. – Vielen Dank. Und Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Wieder gleiches Stimmverhalten. Damit ist Teil 20 zugestimmt.
Meine Damen und Herren, ich stelle den Entwurf „Gesetz über den Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung im Freistaat Sachsen“ in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung.
Wer dem Entwurf des Gesetzes zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Vielen Dank. Wieder bei zahlreichen Stimmenthaltungen ist der Entwurf damit als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Dem wird entsprochen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem so entsprechen. – Ich kann keinen Widerspruch erkennen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.
Meine Damen und Herren! Sie haben sicherlich bemerkt: Neben dem Pult steht bei diesem Tagesordnungspunkt zusätzlich ein Gebärdendolmetscher. Ich darf Sie recht herzlich als Gebärdendolmetscher hier im Sächsischen Landtag begrüßen.
Bei Anhörungen in diesem Saal gab es dies schon früher; für Plenarsitzungen ist es eine Premiere. Es soll damit deutlich gemacht werden, worum es bei diesem Gesetzentwurf geht. Verfolgen Sie also die Ausführungen jeweils in der Sprache, die Sie verstehen können.
Meine Damen und Herren! Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, zum Gesetzentwurf eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es sprechen daher nur die Einreicherinnen, die Fraktionen DIE LINKE und SPD. Herr Wehner, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler, ich bin Ihnen ausdrücklich dankbar, dass Sie sich darauf eingelassen haben, bei der Einbringung des Sächsischen Inklusionsgesetzes auch einen Gebärdensprachdolmet
scher hier mit zur Verfügung zu stellen. Das ist der Diplom-Gebärdensprachdolmetscher Andreas Mischke.
Ich halte es auch für besonders wichtig, dass nicht nur die gehörlosen Menschen hier im Raume, sondern auch die gehörlosen Menschen draußen am PC, in Sachsen oder in Deutschland, unsere Landtagsdebatte hierzu mit verfolgen können. Also nochmals herzlichen Dank!
Vielleicht geht davon auch ein Impuls für weitere Landtagssitzungen aus und wir schließen uns den Landtagen in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern oder dem Abgeordnetenhaus in Berlin an. Das würde ich mir sehr wünschen. Eine solche Anregung hat es schon einmal gegeben.