Protocol of the Session on May 15, 2013

Europäische Union die notwendigen Schritte unternommen. Das reicht mir im Moment erst einmal völlig.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Eine Kurzintervention. Herr Biesok, bitte.

Ich möchte vom Instrument der Kurzintervention Gebrauch machen.

Frau Hermenau, wenn man Ihre Rede hört, könnte man meinen, der Zweck heiligt die Mittel bei der Strafverfolgung.

(Zuruf der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

Das ist für mich ein Grundsatz, den ich in keiner Weise unterschreibe. Wenn man einmal dieses Tor öffnet und sagt, dass es bestimmte Fallkonstellationen gibt, bei denen man zwischen einem illegalen Handeln des Staates und dem gewonnenen Ergebnis abwägt, dann kommt man in ganz schwierige Diskussionen. Wir haben das teilweise bei Strafverfahren oder polizeilichen Maßnahmen gesehen, wo man Informationen nicht erlangen konnte und es gleichzeitig um Menschenleben ging. Dort hat man auch gesagt, dass ein Rechtsstaat Prinzipien hat, an die er sich halten muss.

Wenn Sie jetzt hier sagen, dass wir diese Politik nicht aus einer rechtsstaatlichen Überzeugung machen, sondern weil wir eine bestimmte Klientel schützen wollen, dann stimmt das nicht. Es gibt genügend Beispiele, wie man Staaten zur Steuerehrlichkeit und zu einem aufgeklärten Umgang mit Geldkonten bringen kann. Ich nehme nur das Beispiel Geldwäsche. Sie reden immer nur von Steuerhinterziehung. Bei der Geldwäsche gibt es mittlerweile internationale Standards. Wenn ein Land diese internationalen Standards nicht einhält, dann ist es kein sicherer Staat mehr und es müssen die Zahlungsströme aus diesen Ländern deklariert werden. Aber in Europa hat, ehrlich gesagt, keiner einen Arsch in der Hose gehabt,

(Lachen der Abg. Antje Hermenau, GRÜNE)

das konsequent durchzuführen und es mit Luxemburg, Österreich und der Schweiz zu machen. Hätte man sich einheitlich darauf verständigt, diese Standards hier anzuwenden und die Staaten, die sich nicht an diese Standards halten, vom internationalen Kapitalverkehr auszuschließen oder mit hohen Offenbarungspflichten zu belegen, dann hätten wir das ganze Problem nicht mehr gehabt und es wäre rechtsstaatlich gewesen. Das ist der Weg, den ich bevorzuge.

(Beifall bei der FDP)

Frau Hermenau, bitte.

Darauf kann man kurz antworten: Ich weise zurück, dass der Staat beim Ankauf von Steuer-CDs illegal gehandelt hat. Das stimmt nicht.

Wird von den Fraktionen in der Diskussion weiterhin das Wort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall. Herr Staatsminister, dann erteile ich Ihnen jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich es gleich voranstellen: Im Interesse der Steuergerechtigkeit ist auch eine effiziente Bekämpfung der Steuerhinterziehung eine der stetigen Aufgaben der sächsischen Regierung und der sächsischen Steuerverwaltung.

Das Thema Steuerhinterziehung wird seit Monaten intensiv diskutiert, nicht zuletzt wegen des Scheiterns des Steuerabkommens mit der Schweiz oder wegen der Datenkäufe der zurückliegenden Jahre. Jetzt ist noch der eine oder andere prominente Fall hinzugekommen. Die Debatte zeigt sehr deutlich, dass ein Bewusstseinswandel in der Bevölkerung eintrat. Steuerhinterziehung wird nicht mehr als „Kavaliersdelikt“ – Herr Mackenroth hat das vorhin sehr deutlich gemacht, deshalb möchte ich „Kavaliersdelikt“ in Anführungszeichen setzen – oder als Volkssport angesehen. Steuerhinterziehung ist unsolidarisch. Es ist das, was es war, und es ist das, was es ist, nämlich eine Straftat,

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja!)

mit der die Allgemeinheit und ihre finanziellen Grundlagen empfindlich geschädigt werden.

Das Thema Steuergerechtigkeit ist aber zu vielschichtig, als dass mit gesetzgeberischen Schnellschüssen eine sachgerechte Lösung gefunden werden könnte. Ich plädiere daher dafür, zu einer gemeinsamen sachbezogenen Erörterung und Analyse hinsichtlich eines gesetzgeberischen Änderungsbedarfs zurückzukehren.

Die Regelung zur steuerbefreienden Selbstanzeige kann beispielsweise nicht losgelöst vom Scheitern des Steuerabkommens mit der Schweiz und der Bewertung des Ankaufs von Steuerdaten betrachtet werden. Überdies stellt sich die mit der Selbstanzeigenregelung verbundene Problematik deutlich komplexer dar, als eine oberflächliche Betrachtung vorzugeben vermag. Ich möchte jetzt nicht einmal auf das Problem von reichen Privatpersonen eingehen, die ein Konto in der Schweiz haben. Ich möchte exemplarisch auf einen anderen Aspekt hinweisen. Die Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige wäre auch nachteilig für die Wirtschaft, deren Unternehmen in zahllosen Fällen ihre Angaben ergänzen und Unterlagen nachreichen. Die Selbstanzeige muss für die Finanzverwaltung und vor allem für die Wirtschaft und den Mittelstand praktikabel bleiben.

Wie viele Selbstanzeigen bei den Finanzämtern eingehen, lässt sich nicht beziffern und wird auch nicht erfasst, denn die Berücksichtigung von Anzeigen und das Nachreichen von Unterlagen können eine Selbstanzeige beinhalten.

Gleichwohl verschließe ich mich keiner kritischen Betrachtung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen. Mit

einigen meiner Ministerkollegen sowie mit Herrn Bundesfinanzminister Dr. Schäuble habe ich erste inhaltliche Gespräche geführt. Ich hoffe, dass sich auch meine übrigen Finanzministerkollegen dem Angebot einer ergebnisoffenen Verständigung nicht verschließen werden. Insofern gilt es aber, gesetzliche Flickschusterei und Aktionismus zu vermeiden.

Nicht unerwähnt darf dabei bleiben, dass die Berliner Koalition in Sachen Steuergerechtigkeit nicht untätig war, etwa mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz im Jahr 2011. Die Teilselbstanzeige wurde abgeschafft. Ein Strafzuschlag von 5 % der hinterzogenen Steuer bei Beträgen über 50 000 Euro wurde eingeführt.

Diese Regelung hat sich seither bewährt.

Wenn auch Sachsen nur geringfügig betroffen ist: Dem Vernehmen nach sind die Einnahmen aus Selbstanzeigen bundesweit um ein Vielfaches größer als diejenigen aus dem Ankauf von Steuerdaten.

Dabei muss der rechtliche Rahmen beachtet werden. Die Höhe des Strafzuschlagssatzes in Höhe von 5 % ist bei seiner Einführung sorgfältig austariert worden. Seine Anhebung könnte kontraproduktiv werden, wenn sie übermäßig ausfiele und damit in die Verfassungswidrigkeit münden würde.

Was den Datenkauf betrifft, möchte ich eines nicht verhehlen: Es wäre mir wesentlich lieber gewesen, wenn das Steuerabkommen mit der Schweiz zustande gekommen wäre. Dann gäbe es einen geordneten und umfassenden Datenaustausch und eine Besteuerung von Auslandskonten zu Inlandskonditionen. Dies würde meiner Vorstellung von Steuergerechtigkeit entsprechen, anstatt zukünftig lediglich auf den Ankauf von gestohlenen Steuerdaten und damit auf eine weiterhin rein zufällige Entdeckung zu setzen. Dies kann keine Dauerlösung für einen Rechtsstaat sein.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Deshalb sind diese Themen auch auf der Tagesordnung der Finanzministerkonferenz in der nächsten Woche in Wiesbaden.

Überdies darf ich Ihnen versichern, dass die sächsische Finanzverwaltung, insbesondere auch die Steuerfahndungs- und Steuerstrafsachenstellen, ihr Mögliches tun, um einen geordneten Gesetzesvollzug und damit Steuergerechtigkeit sicherzustellen. Die guten Ergebnisse dieser Arbeitsbereiche in den letzten Jahren – auch im bundesweiten Vergleich – sind Beleg genug dafür. Ich bitte Sie daher um Nichtannahme des eingereichten Antrages.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Das Schlusswort hat die SPD-Fraktion; Herr Abg. Pecher, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zusammenfassend möchte ich noch einmal kurz darauf eingehen. Ich kann es verstehen, dass insbesondere Juristen mit dieser Grauzone, die wir hier haben, durchaus Probleme haben. Aber das Leben ist nun einmal keine Schablone, und die Weiterentwicklung des Rechtssystems lebt davon, dass solche Widersprüche auftauchen. Natürlich ist es richtig, dass das kein Dauerzustand sein kann, Herr Staatsminister. Das ist vollkommen klar. Natürlich ist es wünschenswert, dass wir – wenn es geht – weltweit ein umspannendes Netz von Verträgen haben, dass solche Steueroasen und solche Steuerschlupfstaaten nicht mehr existent sind bzw. geächtet und bekämpft werden können. Das ist alles wünschenswert.

Aber wir haben den Zustand jetzt. Wir haben den Zustand, dass 40 000 Datensätze zur Disposition stehen und es darum geht, ob Sachsen sich beteiligt oder nicht. Damit ist auch ein sächsischer Bezug da.

Uns hierbei Wahlkampf zu unterstellen, und zwar mit Begriffen, die in dem Antrag überhaupt nicht vorkommen, verstehe ich nicht. Man kann es dreimal sagen, und trotzdem wird es immer wieder behauptet. Wir hatten heute Vormittag die Aktuelle Debatte „Rot-grüner Steuerraubzug gegen die berufstätige Mitte stoppen“. Uns bei einer Aktuellen Debatte Wahlkampf zu unterstellen, aber hallo! Was ist denn das?

(Zurufe von der CDU und der FDP)

Das muss man sich einmal vorstellen.

(Zurufe)

Ja, was der Zastrow so von sich gegeben hat, war total – das war der sächsische Weg, nehme ich mal an.

(Antje Hermenau, GRÜNE: Ja, der sächsische Weg!)

Wenn man sich den Antrag wirklich mit Verstand einmal anschaut, dann kann man die Punkte I und II als Berichte durchaus tragen. Das ist überhaupt kein Problem. Ich habe auch Verständnis, wenn man sagt, mit dem Punkt III hätte man ein Problem.

Herr Mackenroth, jetzt echt mal: Sich in einer rhetorischen Überzeichnung an „Kavaliersdelikt“ hochzuziehen,

in einem Parlament, das aus dem Volk und für das Volk spricht – Sie haben vielleicht recht, man hätte es in Anführungszeichen setzen können. Aber, Herr Mackenroth, ich will einmal ganz deutlich sagen: Es ist mir vollkommen klar, dass Sie mit dem Begriff „Kavaliersdelikt“ nichts anfangen können. Denn wenn es um Klobrillen oder Klodeckel geht, dann können Sie damit auch nichts anfangen.

(Widerspruch bei der CDU)

Sie sollten sich mit solchem Mist wirklich zurückhalten.

(Heiterkeit des Abg. Stefan Brangs, SPD)

Danke schön.