Fakt ist, dass nicht nur die Polizei von eigenen Auftritten auf Social-Media-Plattformen auf vielfältige Weise profitieren kann, sondern auch, das ist meine feste Überzeugung, die Menschen im Land. Nicht zuletzt ist dies ein geeignetes Mittel, ein Stück weit mehr Bürgerorientierung zu realisieren. Deshalb möchte ich sagen, dass aus der Sicht der Staatsregierung durchaus die Chancen gegenüber den Risiken überwiegen. Wir wollen auch im Bereich der sächsischen Polizei diese sozialen Medien zukünftig noch stärker einsetzen. Selbstverständlich werden wir auch die Ergebnisse der von mir angesprochenen Projektgruppen in unsere Arbeit einfließen lassen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte es an dieser Stelle sehr kurz machen. Wir haben es alle gehört: Über 25 Millionen Deutsche nutzen Facebook. Es sind hauptsächlich junge Menschen bis zum Alter von etwa 30 Jahren. Wir alle wissen, dass Facebook eine sinnvolle Ergänzung, nicht Ersetzung, der Polizeiarbeit wäre, wie sie in Sachsen momentan schon stattfindet. Wir würden uns etwas vergeben, wenn wir diese Plattform nicht nutzen würden.
Meine Damen und Herren! Wir haben im ersten Schritt in dem Antrag einen Prüfauftrag erteilt. Ich bin mir sicher: Wenn dieser Prüfauftrag zu einem positiven Ergebnis kommt, wird es auch noch in diesem Jahr eine Präsenz der sächsischen Polizei geben. Das ist das, was wir wollen. Jetzt bitte ich sie erst einmal um Zustimmung zu dem ersten Schritt.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/11885 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Bei zahlreichen Stimmenthaltungen und einigen Gegenstimmen ist mehrheitlich die Drucksache 5/11885 beschlossen.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: DIE LINKE, CDU, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion DIE LINKE als Einreicherin das Wort. Frau Lauterbach, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren Abgeordneten! Die Fraktion DIE LINKE hat sich seit Einführung der Praxisgebühr für deren Abschaffung eingesetzt; wie wir sehen, mit Erfolg. Die Praxisgebühr ist Geschichte. Es hat jedoch viel zu lange gedauert. Die Begründungen zur Abschaf
fung der Praxisgebühr – wir haben hier in diesem Hohen Haus unzählige Male darüber diskutiert – sind für alle Zuzahlungen zutreffend. Deshalb fordern wir die Staatsregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass alle Zuzahlungen abgeschafft werden. Ziel muss es sein, Patientinnen und Patienten finanziell deutlich zu entlasten. Dazu sind gesetzliche Regelungen auf Bundesebene notwendig.
Mir ist natürlich bewusst, dass Sie diese Notwendigkeit nicht sehen. Aber ich bin da optimistisch. Das haben Sie bei der Praxisgebühr auch nicht gesehen, und plötzlich
Wir haben Ihnen die abzuschaffenden Zuzahlungen ausführlich aufgelistet. Da sind Brille und Zahnersatz noch nicht einmal dabei.
Die Antwort der Staatsregierung auf diesen Antrag ist sehr widersprüchlich. Ja, Sie haben recht, wenn Sie schreiben, dass diese Zuzahlungen nach deren Abschaffung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr zur Verfügung stehen. Es sind 3 Milliarden Euro jährlich von den derzeit 20 Milliarden Euro Überschuss bei den gesetzlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds. Gleichzeitig schätzt die Bundesregierung die finanzielle Situation des Gesundheitsfonds aktuell bis 2014 als so gut ein, dass sie den Bundeszuschuss zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen 2013 um 2,5 Milliarden Euro und 2014 um 2 Milliarden Euro kürzt. Das Geld steht so dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Die Versicherten haben es aber eingezahlt. Es wären also einige Jahre ohne Zuzahlungen gesichert. Langfristig gilt es jedoch, eine gerechte und stabile Finanzierung zu sichern.
Weiter schreiben Sie, Frau Ministerin, die fehlenden Mittel wären entweder von den Beitragszahlern oder den Steuerzahlern aufzubringen. In jedem Fall käme es zu einer Umverteilung der Belastung. Das ist auch richtig. Weiter führen Sie aus, dass eine Entlastung Einzelner zu einer zusätzlichen Belastung aller führen würde. Ja, genau. Genau das ist Solidarität, Frau Ministerin.
Das Solidarprinzip als tragende Säule der gesetzlichen Krankenversicherung bedingt, dass Gesunde den höheren Finanzierungsbeitrag leisten. Das sind alles Ihre Worte, Frau Ministerin. Das ist alles richtig bis hierher. Nur Ihre Schlussfolgerungen sind die falschen. Die Schlussfolgerungen passen nicht zu Ihrem Text. Es führt eben nicht zu einer Überlastung der Solidargemeinschaft, sondern es führt jetzt zu einer Überlastung der einzelnen Kranken.
Medizinische Maßnahmen und Verordnungen legen nicht die Patienten fest. Die Notwendigkeit erkennt der Arzt und trifft seine ärztliche Verordnung. Zuzahlungen werden fällig bei der Inanspruchnahme der verordneten Leistungen. Geringverdienende nehmen diese oft nicht wahr. So wird das Solidarsystem ausgehebelt. Die Kosten werden vom Solidarsystem zu den Patienten verlagert. Zuzahlungen belasten nun einmal die Patienten und nicht die Gemeinschaft und auch nicht die Arbeitgeber. Die Gemeinschaft wird dadurch entlastet. Zuzahlungen halten Kranke und Geringverdiener nicht nur von nötigen Arztbesuchen, sondern auch vom Weg in die Apotheke, zu Therapeuten oder von der notwendigen Reha-Maßnahme ab.
(Beifall bei den LINKEN – Alexander Krauß, CDU: Weil wir die meisten Arztbesuche haben, ist das eine Zweiklassenmedizin!)
Werte Abgeordnete! Im Koalitionsvertrag der gegenwärtigen Bundesregierung steht unter Punkt 9.1 Gesundheit: „Wettbewerb der Krankenversicherungen wirkt als ordnendes Prinzip mit dem Ziel der Vielfalt, der Effizienz und der Qualität der Versorgung.“ Das heißt, Wettbewerb anstelle von Solidarität und Parität, Marktregulierung statt Landesplanung, Gesundheitswirtschaft anstelle von
Über Jahrzehnte war es gesellschaftlicher Konsens in der Bundesrepublik, Herr Krauß, dass die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung von Menschen im Krankheitsfall zu den originären Aufgaben des Sozialstaates zählt. Das Gesundheitswesen hat sich als beitragsfinanziertes System entwickelt, das sich über öffentlichrechtliche Selbstverwaltung organisiert. Die Beiträge wurden ursprünglich paritätisch durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer an die GKV entrichtet und solidarisch verwaltet. Zuzahlungen für Medikamente, Heilbehandlungen oder Krankenhausaufenthalte, zu Beginn der Neunzigerjahre eingeführt und seither stetig gestiegen, belasten einseitig und unsolidarisch nur erkrankte Versicherte. Seit 2004 entrichten allein die Versicherten den Beitragssatz für Zahnersatz und Krankengeld in Höhe von 0,9 % des Bruttolohns. Die Arbeitgeber sind an der Finanzierung nicht mehr beteiligt. Die Versorgung mit Brillen oder sogenannten Bagatellmedikamenten wurde in die Eigenverantwortung der Versicherten übertragen. Für diese darf jeder Versicherte selbst zahlen. Zuzahlungen sind also Kopfpauschalen auf Krankheit. Sie besitzen keine positive Steuerungswirkung.
Frau Ministerin, Sie haben in Ihrer Antwort auf unseren Antrag darauf hingewiesen, dass DIE LINKE im Bundestag eine Kleine Anfrage gestellt hat. Es sind inzwischen drei. Dazu gäbe es einiges zu sagen.
Die Belastungsgrenze für Kranke bzw. chronisch Kranke liegt bei 2 % bzw. 1 % des Bruttoeinkommens. Das ist allgemein bekannt. Das scheint auf den ersten Blick nicht viel. Für den Einzelnen sieht das etwas anders aus. Wenn diese Kosten solidarisch und paritätisch auf alle gesetzlich Versicherten umgelegt werden, steigt der Beitragssatz um 0,17 %, jeweils für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Finanzierungsbeitrag der Zuzahlungen ist also recht überschaubar. Es wäre eine Entlastung der Kranken zulasten der Gesunden, eine Entlastung der Arbeitnehmer
zulasten der Arbeitgeber, wohlgemerkt um 0,17 %. Diese Beitragssatzsteigerung ist von untergeordneter Relevanz. Warum also Zuzahlungen? Es gibt nachweislich keine positiven Steuerungswirkungen durch diese Zuzahlungen. Deshalb könnten alle Zuzahlungen abgeschafft werden.
Warum betone ich diese untergeordnete Relevanz so? Zuzahlungen für Leistungen für Kinder werden grundsätzlich nicht erhoben, außer Zuzahlungen für Fahrtkosten für Kinder. Sie sind eher – so schreibt das Bundesministerium für Gesundheit – von untergeordneter Relevanz. Wieso eigentlich? Denn diese kommen zu den Kosten, Lohnausfallleistungen bei unbezahlter Freistellung und Krankenhauskosten eines Elternteils noch dazu. Das heißt, die Ausgaben und fehlenden Einnahmen der Familie mit einem kranken Kind sind bei Weitem nicht von untergeordneter Relevanz.
Ich fasse zusammen: Sie wollen weiterhin den Arbeitgeberanteil bei 7,3 % belassen, private Kassen stabilisieren, Kopfpauschalen einführen, Zusatzbeiträge festschreiben. – Das ist nicht zukunftsfähig.
Wir wollen die Einnahmenseite stärken, indem alle Menschen entsprechend ihren Einkommen in eine Kasse einzahlen – ohne Beitragsbemessungsgrenze. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen paritätisch ihren Beitrag. Leistungskürzungen und Zusatzbeiträge können somit abgeschafft werden. Das ist eine zukunftssichere, solidarische Versicherung, und deswegen können Sie diesem Antrag zustimmen.
Populismus? Mit Sicherheit, Herr Dr. Hahn. Ich denke, wenn Sie mich kennen, wissen Sie eigentlich, was jetzt kommt.
Die von Ihnen zu diesem Thema leider gewählte hoch populistische bzw. hoch polemische Argumentationsweise, die Sie heute wieder einmal nach dem Prinzip „Wünsch dir was!“ vorlegen, gefährdet unseren Sozialstaat und solidarisch geprägten Staat. Wissen Sie, warum das so ist? Das ist Sozialismus pur,