Protocol of the Session on May 15, 2013

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1 – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Danke sehr. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke. Artikel 1 ist bei Stimmentenhaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 2 – Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Meine Damen und Herren, nicht alle beteiligen sich. Es ist nicht einfach.

(Ministerpräsident Stanislaw Tillich: Wir sind alle dabei!)

Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Vielen Dank. Bei Stimmenthaltungen sowie zahlreichen Stimmen dagegen war dennoch mehrheitlich die Zustimmung festzustellen.

Wir kommen zu Artikel 3 – Änderung der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit bei der Zulassung von bestimmten Leitungsanlagen und anderen Anlagen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Gegenstimmen konnte dennoch die erforderliche Mehrheit für Artikel 3 festgestellt werden.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 4 – Änderung des Landesplanungsgesetzes. Wer stimmt zu? – Danke. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist dennoch die erforderliche Mehrheit für Artikel 4 festzustellen.

Nun lasse ich über Artikel 5 – Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Landesstiftung Natur

und Umwelt – abstimmen. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist Artikel 5 mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen nun zu Artikel 6 – Änderung des Sächsischen Wassergesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist Artikel 6 trotzdem mehrheitlich beschlossen worden.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Artikel 7 – Änderung des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist die erforderliche Mehrheit für Artikel 7 gegeben.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Artikel 7 a – Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier gibt es Stimmenthaltungen und zahlreiche Stimmen dagegen. Die erforderliche Mehrheit für Artikel 7 a ist dennoch festzustellen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über Artikel 8 – Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Wer ist dafür? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen ist dennoch die erforderliche Mehrheit für Artikel 8 festzustellen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Fassung der 2. Lesung zustimmen möchte, den bitte ich, dies jetzt anzuzeigen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Wer enthält sich? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Dagegen

Stimmen ist dem Gesetzentwurf mehrheitlich entsprochen worden. Meine Damen und Herren! Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Das war für mich die Gelegenheit, Luft zu holen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

2. Lesung des Entwurfs

Fünftes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes

Drucksache 5/10938, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/11824, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Ich erteile den Fraktionen das Wort zur allgemeinen Aussprache in folgender Reihenfolge: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht. Meine Damen und Herren! Für die CDU spricht der Abg. Hartmann. Herr Hartmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes ist ein Gesetz, welches sicherlich das Hohe Haus sehr beschäftigt. Ich glaube, dass in der Bevölkerung und der Öffentlichkeit die Frage der Zuschnitte der Wahlkreise von weniger elementarer Bedeutung als die Diskussion ist, die wir ihr zubilligen.

Der Gesetzentwurf wurde am 7. Januar 2013 an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Verfassung, Recht und Europa als mitberatenden Ausschuss überwiesen. Die Anhörung zum Gesetz erfolgte am 21. März 2013. Sieben Sachverständige haben ihre Bewertung, Hinweise und Empfehlungen zum vorliegenden Gesetzesentwurf abgegeben. Die abschließende Beratung im Innenausschuss erfolgte am 2. Mai dieses

Jahres, sodass wir heute, nachdem auch die Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Verfassung, Recht und Europa vorliegt, in der Lage sind, über dieses Gesetz abschließend zu entscheiden.

Der Gesetzentwurf folgt bei der Einteilung der Wahlkreise den Festlegungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes. Demnach sollen Wahlkreise nicht mehr als 15 % vom Durchschnitt der Bevölkerung abweichen. Sie dürfen nicht mehr als 25 % vom Durchschnitt der Bevölkerung abweichen. Dieser vorliegende Gesetzesentwurf sieht für die Sollvorschrift nur in vier Fällen eine leichte Abweichung von dieser Vorschrift vor. Die Wahlkreis- und die Landkreisgrenzen überschneiden sich nicht mehr. Insofern ist es aus unserer Sicht ein gelungener und ausgeglichener Entwurf.

Die gesetzlichen Vorgaben wurden erfüllt. In der Anhörung ist sehr klar geworden, dass dieser Entwurf rechts- und verfassungskonform ist. Selbstverständlich gibt es immer wieder Diskussionen, insbesondere aus den Reihen der Opposition, über die Frage, warum die Empfehlungen der Wahlkreiskommission nicht in jedem Fall übernom

men wurden und letzten Endes der Entwurf der Staatsregierung Abweichungen zu diesem vorsieht.

Diese Empfehlungen sind nicht bindend. Diese Empfehlungen entbinden die Staatsregierung nicht von ihrer Verantwortung, einen eigenen Gesetzesvorschlag einzubringen. Bei diesem Gesetzesvorschlag galt es neben den Empfehlungen der Wahlkreiskommission sicherlich eine ganze Reihe anderer Aspekte zu betrachten. Wenn man die Begründung des Gesetzentwurfs klar liest, wird deutlich, dass hier raumgebietsstrukturelle Aspekte und weitere Gesichtspunkte abgewogen wurden und die Staatsregierung klar und ausgewogen begründet hat, warum es Abweichungen zwischen den Empfehlungen der Wahlkreiskommission und dem vorliegenden Gesetzesentwurf gibt.

Meine Damen und Herren! Es ist keine Weltverschwörungstheorie, sondern vor allen Dingen der demografische Wandel in unserer Gesellschaft, der diese Veränderungen erforderlich gemacht hat. Die Veränderung der Bevölkerung, die Verschiebung der Bevölkerung führt dazu, dass es Anpassungen gegeben hat. So verliert zum Beispiel Chemnitz einen Wahlkreis, Dresden gewinnt einen hinzu. Wahlkreiszuschnitte werden angepasst.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu der rein hypothetischen Betroffenheitsdiskussion, die wir immer haben: Ich weiß immer gar nicht, über welche Wahlkreise Sie reden, in deren Zuschnitt Sie gewinnen wollten. Derzeit konstatiere ich, dass es im Wesentlichen ein Problem ist, das vor allem die Abgeordneten der CDU und Abgeordnete der LINKEN betrifft, die von den Zuschnitten betroffen sind. Bei uns gibt es auch eine ganze Reihe von Abgeordneten, die sicherlich nicht erfreut davon sind, dass es Veränderungen gibt. Aber deswegen ist es ein Gesetzentwurf, der den Gesamtblick auf den Freistaat und die Gesamtveränderungen setzt, und deswegen tragen wir diesen Entwurf auch als einen sinnvollen und tragfähigen Kompromiss für alle Beteiligten mit.

Letzten Endes entscheidet bei den Wahlen das Zweitstimmenergebnis die Besetzung in diesem Hohen Hause. Insoweit denken wir, dass dieser Entwurf richtig und gut ist.

Ein letzter Satz vielleicht, weil diese Diskussion von zentraler Bedeutung war: die Frage des Wahlkreiszuschnittes in Dresden. An dem Thema ist immer die Diskussion aufgemacht worden. Da ist gesagt worden, der Entwurf der Staatsregierung weiche sehr wesentlich von den Empfehlungen der Expertenkommission ab. Es ist noch gesagt worden, da gebe es den eigenen Vorschlag der Landeshauptstadt Dresden. Das ist in der Tat so. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Entwurf hat sich schnell selbst erledigt, nämlich spätestens als klar war, dass aufgrund der Tatsache, dass nur 13 Stadtratswahlkreise gebildet werden können, eine Struktur mit zwei Wahlkreisen für einen Landtagswahlkreis zur Kommunalwahl nicht mehr umsetzbar war. Das war die Argumentation der Stadt, und dann war das obsolet. Wenn Sie

in der Stadt Dresden letzten Endes aus sechs Wahlkreisen sieben Wahlkreise realisieren, ist das zwangsläufig mit Gebietsveränderungen verbunden.

Kurzum, es ist ein gelungener, ausgewogener Entwurf, der entsprechenden Entwicklungen im Land Rechnung trägt. Wir werden ihn in der entsprechenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses mittragen und wir bitten Sie, es uns gleichzutun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die Fraktion DIE LINKE Frau Köditz als nächste Rednerin. Sie haben das Wort.

(Jürgen Gansel, NPD: Geht es jetzt wieder um „Nazis“, Frau Köditz?)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun ist es so weit: Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Wahlgesetzes steht auf der Tagesordnung und zur Beschlussfassung.

Wir – und damit meine ich jetzt einmal nicht das Hohe Haus, sondern die Menschen in Sachsen – wissen zwar nicht, wann genau die nächsten Wahlen stattfinden. Aber diese Wahlen werfen ihre Schatten deutlich voraus. Es geht zwar heute beim Gesetzentwurf um die Wahlkreiseinteilung, aber auch damit werden wichtige Weichen für diese nächsten Wahlen gestellt.

Aufgrund der demografischen Entwicklung, also Bevölkerungsrückgang und -wanderung, sind neue Zuschnitte der Wahlkreise notwendig. Aber wie werden diese konkret gestaltet? Das ist doch die entscheidende Frage. Eine Staatsregierung wäre doch mit dem berühmten Klammersack gepudert, würde sie dabei nicht vordergründig an die sie tragenden Fraktionen denken. Aber wie geschickt stellt man sich dabei an?

Okay, es gibt eine Wahlkreiskommission. Die schlägt drei Varianten vor. Erster Vorschlag: Es bleibt bei

120 planmäßigen Abgeordneten und 60 Wahlkreisen, die aber aufgrund der demografischen Veränderungen neu bestimmt werden müssen. Zweiter Vorschlag: Eine Verkleinerung des Landtages – wir erinnern uns – auf 100 Abgeordnete bei 50 Wahlkreisen. Dritter ganz radikaler Vorschlag: Fernab jedes Zukunftsoptimismus gar nur 90 Abgeordnete bei 45 Wahlkreisen.

Der Bericht der Wahlkreiskommission wurde nicht parlamentarisch diskutiert. Das ist ein Fakt. Was stattdessen folgte, war ein Referentenentwurf der Staatsregierung zur Neugliederung von 60 Wahlkreisen. Die Größe bleibt also wie bisher. Dieser Referentenentwurf wurde außerhalb des Parlaments angehört. Parteien, kommunale Spitzenverbände, einzelne Landkreise äußerten sich. Um meinem Kollegen Heiko Kosel gleich vorwegzugreifen: Sorbische Vertretungen wurden aber nicht gefragt. Dies

ist als Feststellung zu benennen. Ich bitte Sie, vergessen Sie diesen Aspekt nicht.

(Vereinzelt Beifall bei den LINKEN)

Dem Referentenentwurf folgte der Gesetzentwurf. So manche Anregung wurde aufgenommen. Anderes wurde ignoriert. So läuft das politische Geschäft, möchte man sagen, alles ganz normal. Es gab auch Grund zur Freude. Endlich liegt nach so vielen Jahren eine Wahlkreiseinteilung ohne Überschneidung von Landkreisgrenzen vor. Das war überfällig. Das wissen alle, die sich außerhalb der Großstädte verantwortlich fühlen. Auch Veränderungen im Laufe der verschiedenen Entwürfe scheinen ganz normal, normal angesichts unterschiedlicher Bevölkerungszahlen, die zugrunde gelegt wurden. Die Wahlkreiskommission arbeitete mit Zahlen zum Stichtag

30. Juni 2011. Der Gesetzentwurf legte die Zahlen zum 30.06.2012 zugrunde. Verwaltungsstrukturen in den kommunalen Ebenen haben sich in der Zwischenzeit auch geändert.

Aber stopp! Wieso fehlen für diese konkreten Veränderungen die entsprechenden Begründungen? Herr Hartmann, die stehen nicht drin. Genau das ist das Problem. Weder im Innenausschuss noch im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss konnten die Vertreter der Staatsregierung darauf antworten. In 17 Fällen folgte die Staatsregierung nicht den Empfehlungen der Wahlkreiskommission. Warum? Dieses Warum wurde nicht beantwortet. Die Aussage im Innenausschuss stattdessen, dass die Wahlkreiskommission nur rechnerisch an die Sache herangegangen sei, kann ich persönlich nur als Unterstellung werten.