Protocol of the Session on May 15, 2013

Eine weitere Fortentwicklung des sächsischen Naturschutzrechts erfolgt im neuen § 10 Abs. 3. Hier wird die vorrangige Verwendung von Ökokontomaßnahmen zur Erfüllung von Kompensationspflichten vorgeschrieben. Dabei ist es egal, ob diese Maßnahmen von der Ökoagentur selbst oder von privaten Dritten angeboten werden. Ich will nicht verhehlen, dass es sich hierbei um einen zusätzlichen Verfahrensschritt handelt. Deshalb soll dies auch nicht für jeden Vorhabenträger oder jedes Vorhaben gelten. Adressat dieser Vorschrift ist daher nur die öffentliche Hand – und auch diese nur dann, wenn große Vorhaben mit erkennbar großem Kompensationsbedarf Inhalt des Verfahrens sind.

Im Ergebnis des parlamentarischen Verfahrens wurden auch Änderungsanträge eingereicht, die den Entwurf der Staatsregierung sinnvoll ergänzen. Dies gilt insbesondere für die Vorschläge, die das Verfahren transparenter und punktuell zügiger gestalten oder an bewährte sächsische Praxis anknüpfen, die Eigenverantwortung der Akteure stärker zu betonen. Das soll zum Beispiel erreicht werden, indem Grundstückseigentümer künftig vor dem Erlass von Naturschutzregelungen umfassender informiert

werden.

Zur Frage Benehmen und Einvernehmen haben wir von Frau Dr. Deicke schon ein Lob erhalten. Deswegen werde ich jetzt nicht näher darauf eingehen.

Ich bin, meine Damen und Herren, den Mitgliedern des Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses für diese Änderungsanträge sowie für die intensive fachliche Diskussion sehr dankbar. Ich danke auch den Vertretern der Regierungsfraktionen für die parlamentarische Unterstützung. Gemeinsam haben wir ein handhabbares sächsisches Naturschutzrecht geschaffen, das Naturschutz, Landbewirtschaftung und Regionalentwicklung zukunftsfähig vernetzt und dabei in einem kooperativen Ansatz helfen wird, unseren Zielen beim Artenschutz und dem Schutz unserer Natura-2000-Gebiete näherzukommen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie sehr herzlich um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Kupfer. – Meine Damen und Herren, die Aussprache ist beendet. Wir kommen zur Abstimmung.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Bereinigung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege, Drucksache 5/10657, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Abgestimmt wird auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft, Drucksache 5/11822. Es liegen Änderungsanträge vor, über die wir gemäß § 46 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages in der Reihenfolge ihres Eingangs abstimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Somit kommen wir zur Drucksache 5/11957. Es handelt sich um einen Änderungsantrag der Fraktion BÜND

NIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kallenbach, Sie haben

bereits mitgeteilt, dass Sie den Antrag eingebracht haben. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Dr. Meyer.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen – was sicherlich nicht verwundert. Wir haben mehrfach vorgebracht, dass uns die Stärkung des Ökokontos sehr wichtig ist. Mit diesem Ansatz sehen wir dort eine Schwächung. Auf der anderen Seite sind mir aus der Praxis heraus keine Tatbestände bekannt, bei denen diese Eingriffsregelungen, wie sie bislang stattfinden, nicht funktionieren sollten, sodass die Erweiterung an dieser Stelle erstens den Ökokontoansatz konterkariert und zweitens etwas auf den Plan ruft, was uns in der Praxis so nicht begegnet ist. Wir werden den Antrag ablehnen.

Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das sehe ich nicht. Daher lasse ich über diesen Antrag in Drucksache 5/11957 abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei Stimmen dafür und zahlreichen Stimmenthaltungen hat der Änderungsan

trag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren, ich rufe zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf, Drucksache 5/11958. Er wird nun von Frau Abg. Dr. Pinka eingebracht. Bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in unserem Änderungsantrag Vorschläge gemacht, wie wir zum Beispiel die Ausgleichs-Eingriffs-Maßnahmen regeln würden. Unter wirtschaftliche Zumutbarkeit würden wir sie auf keinen Fall stellen.

Wir machen Ihnen Vorschläge, wie wir die Vorbildfunktion im Biotopschutz wieder für die öffentliche Hand wahrnehmen können. Wir machen Ihnen Vorschläge zur Abstandsregelung beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen, und wir machen Ihnen auch Vorschläge in den in meinem Redebeitrag insbesondere von Ihnen angegriffenen Maßnahmen zur Streichung von Baumschutzsatzungen; denn unserer Ansicht nach – das habe ich Ihnen gesagt – liegt hier eine gravierende Verfehlung des Gesetzeszwecks vor. Sie deckt nicht die Einschätzung der öffentlich bestellten Sachverständigen zu unserer Anhörung, und wir sind der Meinung, dass insbesondere die Herausnahme der Bäume mit einem Stammumfang von bis zu 1 Meter aus den geschützten Landschaftsbestandteilen dazu geführt hat, dass Bäume zum Teil willkürlich gefällt werden und oftmals überhaupt nicht mehr gewartet wird, bis der Baumumfang 1 Meter erreicht hat.

Anders, als Sie gerade angekündigt hatten, Herr Kupfer, wollen wir zudem das Vorkaufsrecht nicht abschaffen. Im § 66 Bundesnaturschutzgesetz gibt es keine Lücke, dort steht das Vorkaufsrecht drin. Wissentlich haben Sie besonderen Wert darauf gelegt, das Vorkaufsrecht im Naturschutzgesetz abzuschaffen. Das wollen wir ausdrücklich nicht. Wir sind auch nicht der Meinung, dass der Freistaat Sachsen allein diese Vorkaufsrechte braucht, sondern dass sie die Kommunen ebenfalls brauchen.

(Beifall des Abg. Heiko Kosel, DIE LINKE, und bei den GRÜNEN)

Ich will aber insbesondere darauf abstellen, warum der Freistaat diese Vorkaufsrechte für sich selbst braucht. Wir haben vor Kurzem gemeinsam das Agrarstrukturverbesserungsgesetz und die Einrichtung von Bodenfonds diskutiert, und wir sind der Meinung, dass wir zum Beispiel zur Füllung der Bodenfonds Flächen brauchen. Wir sind auch der Meinung, dass man nicht nur einen Pool für Ökokontomaßnahmen bilden sollte, sondern auch für diesen Pool brauchen wir irgendwann einmal Flächen, und diese müssen die Kommunen irgendwie herbeischaffen können. Deshalb sagen wir Ihnen: Wir brauchen die Vorkaufsrechte, und es wird der Tag kommen, an dem werden auch Sie sie wieder einführen. Davon bin ich fest überzeugt.

(Beifall bei den LINKEN – Sabine Friedel, SPD: Wir werden sie einführen!)

Wir – dann führen wir sie ein. Das ist richtig.

Ich habe noch etwas zu einem Änderungspunkt zu sagen, den ich in der Rede noch nicht angesprochen habe; aber Sie, Herr Kupfer und Herr Meyer, haben gesagt, wir brauchen viel Transparenz. Uns ist Transparenz ebenfalls sehr wichtig, deswegen machen wir auch einen Vorschlag, wie wir Bürgerfreundlichkeit und Transparenz vielleicht doch noch verbessern könnten: indem man vielleicht Planungsunterlagen auch ins Internet einstellt. Es gibt Länder, die das tun, sodass die anerkannten Naturschutzverbände oder der betroffene Bürger nicht mehr zur Auslegung gehen müssen, sondern sie können die Planungsunterlage einfach im Internet einsehen. Das halten wir für transparent. Damit können Sie vielleicht auch diese Aktion, die Sie vielleicht gerade im Blick haben, „Mach’s wie Äugen – sei Teil des sächsischen Naturschutzes“, sogar befördern, indem Sie den Menschen das Gefühl geben: Ich bin gefragt, ich kann mich informieren, wenn ich es will, zu jeder Zeit.

Bitte zum Schluss kommen.

Ich muss nicht erst beantragen, Unterlagen einzusehen. – Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag.

(Beifall bei den LINKEN, der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Herr Dr. Meyer.

Auch diesen Änderungsantrag werden wir ablehnen. Ich will es kurz begründen.

Zu Punkt 1: Hier wird kritisiert, dass wirtschaftliche Belange beim Naturschutz keine Rolle spielen sollten. Wir sind schon der Meinung, dass auch Ausgleichsmaßnahmen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, was den Unterhalt betrifft, betrachtet werden müssen. Es bringt nichts, wenn wir große Maßnahmen realisieren, die dann im Unterhalt niemand mehr finanzieren kann. Von daher hat diese Formulierung ihre Berechtigung.

Zum Thema Baumschutz: Hier wundert mich immer wieder, dass vom „Baum-ab-Gesetz“ gesprochen wird. Wir haben nach wie vor die Möglichkeit, dass Kommunen im Rahmen ihrer hoheitlichen Möglichkeiten Baumschutzsatzungen erlassen. Wir haben nur den Kreis der zu schützenden Bäume verändert. Das ist auch eine Diskussion, die wir 2010, ähnlich wie beim Vorkaufsrecht, schon hinreichend geführt haben.

Zu Punkt 3: Technische Anlagen sind, wie der Name schon sagt, technische Anlagen und nicht per se erst einmal Naturschutzanlagen. Deshalb sehen wir hier auch keine Notwendigkeit zuzustimmen.

Zu Punkt 4: In Sachsen gibt es keinen Anbau gentechnisch veränderter Organismen. Deshalb ist auch diese Regelung verzichtbar.

Zu Punkt 5 kann ich sagen, dass ich die Diskriminierung, die Sie hier sehen, nicht erkennen kann. Deswegen ist die Regelung, wie sie im Gesetz vorgesehen ist, diskriminierungsfrei und findet unsere Zustimmung. Wir sehen hierbei keinen Änderungsbedarf.

Zu dem Letztgenannten will ich nur sagen – ich habe es in meiner Rede schon erwähnt –: Wir haben das Verfahren der Anhörung von Verbänden und berufsständischen Vereinigungen deutlich erweitert. Wir wollen die Betroffenen frühzeitig einbeziehen. Daher, denke ich, ist jetzt schon mehr Transparenz in das Gesetz hineingekommen, sodass diese Erweiterung aus unserer Sicht gegenwärtig ebenfalls nicht notwendig ist. – Wir werden also diesem Änderungsantrag keine Zustimmung geben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Dr. Meyer. – Frau Dr. Deicke.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE entspricht inhaltlich weitestgehend dem, was wir auch im Ausschuss als Änderungsantrag eingebracht haben. Da wir uns aber in einem Punkt nur enthalten können, werden wir uns bei der Gesamtabstimmung auch enthalten. Der Punkt, dem wir nicht zustimmen können, ist im Änderungsantrag der LINKEN der Punkt 3.

Soll ich das jetzt so auslegen, dass das ein Antrag war?

Das war kein Antrag auf punktweise Abstimmung.

Gut. – Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich lasse über die Drucksache 5/11958 abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke sehr. Bei zahlreichen Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Drucksache 5/11958 mehrheitlich nicht entsprochen worden.

Meine Damen und Herren, nun der letzte Änderungsantrag, Drucksache 5/11960. Er kommt von den Fraktionen der CDU und der FDP. Ist er bereits eingebracht?

(Dr. Stephan Meyer, CDU: Eingebracht, ja!)

Er ist eingebracht. Gibt es hierzu Wortmeldungen? – Frau Dr. Pinka.

Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen, denn ich denke, dass es an bestimmten Stellen keiner Genehmigungsfiktion bedarf. Das ist zum Beispiel bei der Anlage von Zoos so. Da kann es einfach nicht sein, auch im Sinne des Tierschutzes, dass man eine Betriebsanlage genehmigt, und wenn es

dann keine Position aus den Behörden gibt, nach sechs Monaten eine Genehmigungsfiktion einführt.

Ich halte es für sehr gewagt, eine Genehmigungsfiktion einzuführen.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Pinka. Gibt es weitere Wortmeldungen? – Die sehe ich nicht.

Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 5/11960. Wer zustimmen möchte, zeigt das jetzt bitte an. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Enthält sich jemand? – Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen hat der Antrag trotzdem die erforderliche Mehrheit gefunden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Zunächst lasse ich über die Überschrift abstimmen. Wer stimmt zu? – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Danke sehr. Gibt es Stimmenthaltungen? – Danke. Bei Stimmenthaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen ist der Überschrift mehrheitlich entsprochen worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel 1 – Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege im Freistaat Sachsen. Wer stimmt zu? – Danke sehr. Wer ist dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Danke. Artikel 1 ist bei Stimmentenhaltungen und zahlreichen Stimmen dagegen mehrheitlich entsprochen worden.