Protocol of the Session on May 15, 2013

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Der Freistaat Sachsen ist kein Platz für Extremisten, unabhängig davon, ob deutsche oder ausländische Staatsangehörige dabei sind. Im Freistaat Sachsen gibt es circa 14 000 Muslime. Von denen sind nicht alle militant. Es gibt viele Muslime, die versuchen, sich zu integrieren. 14 000 Muslime – gemessen an einer Einwohnerzahl von 4,1 Millionen – sagen klar, dass wir diese Änderung nicht brauchen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung nicht zu geben.

(Beifall bei der CDU, der FDP und vereinzelt bei den LINKEN und der SPD – Jürgen Gansel, NPD, steht am Mikrofon.)

Vielen Dank, Herr Schiemann. – Herr Gansel, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit zu einer Kurzintervention nutzen, weil mein Vorredner gewissermaßen versucht hat, die Quadratur des Kreises zu vollbringen; einerseits das gebetsmühlenartige Mantra von erwünschtem Ausländerzuzug, von Weltoffenheit, von Internationalität, andererseits die treuherzige Beteuerung, dass die CDU doch alles in ihrer Macht Stehende tun werde, um die sächsische, die nationale und die abendländische Identität zu wahren.

Herr Schiemann, spätestens, wenn Sie mal nach Berlin fahren, werden Sie feststellen, dass das die Quadratur des Kreises ist.

(Zurufe von der CDU)

Das eine schließt das andere aus. Wir stellen diesen Antrag auf Verfassungsänderung auch deswegen, weil wir präventiv wirken wollen, weil wir als NPD definitiv keine westdeutschen Verhältnisse haben wollen, in denen die Deutschen in vielen Großstädten schon zur Minderheit im eigenen Land geworden sind. Diese westdeutschen Verhältnisse wollen wir in Sachsen nicht. Deswegen ist das – –

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Das ist doch langweilig!)

Langweilig? Von Ihnen könnte man vielleicht auch einmal was hören –

(Kerstin Köditz, DIE LINKE: Sie erzählen jedes Mal dasselbe!)

, von Ihnen könnte man vielleicht auch einmal was hören zum Thema islamische Frauenverachtung; aber da schweigen die linken Emanzen natürlich!

Wie gesagt, die Quadratur des Kreises ist Ihnen eben nicht gelungen.

(Christian Piwarz, CDU: Das wissen wir jetzt!)

Ich möchte nur daran erinnern, dass die CDU-Fraktion in diesem Landtag vor einiger Zeit einen Antrag von uns abgelehnt hat, in dem wir dazu aufgefordert haben, dass die Staatsregierung dafür sorgen möge, dass der salafistische Hassprediger Hassan Dabbagh, der in Leipzig sein Unwesen treibt und schon in öffentlich-rechtlichen Talkshows die Steinigung von Frauen bei Ehebruch gefordert hat und garantiert nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, den Freistaat Sachsen verlassen muss.

Bitte zum Schluss kommen!

Auch dieser NPD-Antrag, der sehr wohl begründet gewesen ist, dessen Gegenstand auch der MDR mehrere Male öffentlich gemacht hat, ist von der CDU abgelehnt worden. Insofern, Herr Schiemann, sind Ihre Ausführungen Schall und Rauch gewesen.

(Beifall bei der NPD)

Herr Schiemann, Sie möchten erwidern? – Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sachsen ist ein weltoffenes Land. Sachsen soll ein weltoffenes Land bleiben, weil unsere Vorfahren – bis auf die Zeit des Nationalsozialismus, diese Zeit muss ich ausnehmen – sehr viel Weltoffenheit praktiziert haben.

(Lachen des Abg. Andreas Storr, NPD)

Wenn wir den Blick auf die Silhouette dieser schönen Landeshauptstadt Dresden wagen, dann sehen wir hier vorn das Italienische Dörfchen. Das ist ein Hinweis dafür, dass Italien mit seinen Menschen nach Dresden gekommen ist und dazu beigetragen hat, dass unsere Landeshauptstadt so schön geworden ist. Es waren Experten aus Italien, die hier gebaut haben.

(Zuruf von der NPD)

Es gab viele Menschen, die aus Polen, der Tschechischen Republik, aus Frankreich und aus vielen anderen Ländern gekommen sind und hierzu einen Beitrag geleistet haben.

(Zuruf des Abg. Andreas Storr, NPD)

Wir haben eine Debatte zur Verfassung gehabt, die diese NPD-Fraktion verunglimpft hat. Ich gehe davon aus, dass wir diesem Änderungsantrag auf keinem Fall zustimmen müssen.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Andrea Roth, DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schiemann. – Meine Damen und Herren! Mir liegen aus den Reihen der Fraktionen keine weiteren Wortmeldun

gen vor. Möchte dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter das Wort ergreifen? – Das stelle ich nicht fest. Besteht der Wunsch nach einer zweiten Rednerrunde? – Das kann ich auch nicht feststellen. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Das sehe ich auch nicht.

Meine Damen und Herren! Ich darf Sie darauf hinweisen, dass der Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfes empfohlen hat. Somit ist die Grundlage für die Abstimmung der Gesetzentwurf selbst.

Nach § 46 Abs. 5 Satz 1 unserer Geschäftsordnung schlage ich Ihnen die artikelweise Abstimmung über den Gesetzentwurf vor. Möchte dem jemand widersprechen? – Das ist nicht der Fall.

Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen, Drucksache 5/10328, Gesetzentwurf der NPD-Fraktion. Es liegen keine Änderungsanträge dazu vor. Wer der Überschrift zustimmen möchte, soll das jetzt anzeigen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Es gibt Stimmen dafür, aber dennoch eine übergroße Ablehnung der Überschrift.

Wir kommen zur Abstimmung über Artikel 1 – Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier stelle ich das gleiche Abstimmungsverhalten fest. Bei Stimmen dafür, keinen Enthaltungen ist Artikel 1 abgelehnt worden.

Wir stimmen ab über Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer stimmt dafür? – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch hier keine Stimmenthaltungen. Bei Stimmen dafür, aber mehr Stimmen dagegen, ist auch Artikel 2 abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Da keinem der Teile die erforderliche Mehrheit gegeben wurde, erübrigt sich eine Schlussabstimmung. Damit ist die 2. Lesung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 4

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zur Bereinigung des Rechts des

Naturschutzes und der Landschaftspflege

Drucksache 5/10657, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 5/11822, Beschlussempfehlung des

Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Die Aussprache erfolgt wie gehabt: zunächst die CDU, dann DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie das Wort wünscht.

Meine Damen und Herren, wir beginnen mit der Aussprache. Für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Meyer; bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der durch die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP vorgelegten Novelle zum Sächsischen Naturschutzgesetz erfolgt in erster Linie eine Anpassung an das Mitte 2010 in Kraft getretene Bundesnaturschutzgesetz.

Nach der Föderalismusreform ist es dem Freistaat Sachsen nicht mehr erlaubt, bestimmte Regelungen landesspezifisch umzusetzen. Vielmehr steht nun das Bundesrecht als geltendes Recht allein da. Abweichungen sind nur in einem ganz eng begrenzten Rahmen möglich.

Voranstellen möchte ich, dass alle Arbeit an diesem Gesetz aus unserer Sicht unter der Prämisse steht, dass unsere Generation verpflichtet ist, Natur und Landschaft als Lebensgrundlage der Menschen für die künftigen Generationen zu erhalten und zu schützen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der sich alle Akteure aus den Bereichen Wald, Forst, Fischerei, den Naturschutzverbänden, der Jagd, aber auch aus dem Bereich Tourismus stellen müssen. Nur gemeinsam können wir Erfolge erzielen.

Die Koalition hat die Ausschussanhörung zum Gesetzentwurf sorgfältig ausgewertet und im Ergebnis einige Änderungen am Gesetzentwurf der Staatsregierung vorgenommen. Der vorgelegte Änderungsantrag der Koalition macht deutlich, dass wir uns intensiv mit dieser Novelle befasst haben.

Zu nennen ist unter anderem die deutliche Aufwertung des Ökokontos, welches die Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft sachgerechter und flexibler regeln soll. Insbesondere die Nutzung von Ökokontomaßnahmen soll konsequenter geregelt und damit auch deren Inanspruchnahme im Rahmen von unbebauten natürlichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen reduziert werden. So können einerseits naturschutzfachlich sinnvollere Maßnahmen durchgeführt werden; andererseits wird die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für diese Maßnahmen minimiert. Wir hatten als Koalitionsfraktion dazu schon einmal eine eingehende Debatte mit