Protocol of the Session on April 18, 2013

Für all das stehen Sie, meine Damen und Herren, während die NPD für das Europa der Vaterländer und der souveränen Nationalstaaten steht. Deswegen steht es für uns außer Frage, dass jedes Land – auch in der Europäischen Union – seine eigenen Probleme selbst zu lösen hat. So, wie wir als NPD uns gegen die Vergemeinschaftung der Staatsschulden durch die aberwitzige Eurorettung wenden, so treten wir auch gegen eine Vergemeinschaftung des deutschen Sozialstaats zum Wohle von Zuwanderern aus aller Herren Länder ein. Dieses Missbrauchsverbot gegenüber unserem Sozialstaat gilt natürlich nicht nur für außereuropäische Ausländer, sondern auch für sogenannte EU-Ausländer.

Wir halten uns da an einen Beitrag des schon zitierten Präsidenten des ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, der sicherlich nicht allen Ernstes von Ihnen unter Rechtsextremismusverdacht gestellt wird, genauso wenig, wie Sie wahrscheinlich hier die Absurdität aufbringen, die SPDOberbürgermeister von Dortmund und Duisburg unter Naziverdacht zu stellen, die Oberbürgermeister von Städten, die besonders unter den Zigeunerzuwanderungen leiden. Aber wahrscheinlich bringen Sie auch noch das

Kunststück fertig, die Oberbürgermeister genannter Ruhrpottstädte irgendwie mit der Nazikeule zu traktieren.

Wir halten uns dagegen an Herrn Prof. Sinn, der einen außerordentlich aufschlussreichen Beitrag für die „Wirtschaftswoche“ publizierte. Darin heißt es unter anderem: „Die Möglichkeit der Immigration in den deutschen Sozialstaat wurde schon 2004 mit der Freizügigkeitsrichtlinie der EU geschaffen. Wer kein Arbeitnehmer sein will, kann seitdem unbeschränkt einreisen, nur muss er sich die ersten fünf Jahre selbst versorgen und für seine Krankenversicherung allein aufkommen. Nach Ablauf …“ – so Hans-Werner Sinn – „… der fünf Jahre erhält er dann automatisch ein Daueraufenthaltsrecht und ist zum Bezug aller steuerfinanzierten sozialen Leistungen, die auch Deutschen offenstehen, berechtigt.“

Hans-Werner Sinn rechnet des Weiteren vor: „Ein Rumäne zum Beispiel, der im Alter von 60 Jahren einwandert, gilt ab dem 65. Lebensjahr als nicht mehr arbeitsfähig und hat dann bis zu seinem Lebensende einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums, wenn er den Wohnsitz in Deutschland behält.“

Ich zitiere weiter: „Im Durchschnitt erhält er heute …“ – gemeint ist der virtuelle, aber leider auch sehr konkrete Rumäne, der im Alter von 60 Jahren in das Wohlfahrtsparadies BRD einwandert – „ …pro Monat 382 Euro Sozialhilfe, 360 Euro Wohn- und Heizungsgeld sowie eine freie Krankenversicherung im Wert von etwa 300 Euro, zusammen also 1 050 Euro.“

So Hans-Werner Sinn. Der renommierte Ökonom und Ordinarius an der Ludwig-Maximilians-Universität

München sagt daher klipp und klar – ich zitiere ein letztes Mal Hans-Werner Sinn –: „Eine solche Form der Migration wird unweigerlich zur Erosion des deutschen Sozialstaates führen, denn zum einen fehlt das Geld dafür, zum anderen werden die Länder versuchen, ihre Attraktivität für Armutswanderer zu verringern.“

Meine Damen und Herren, das Haupteinfallstor für Sozialmissbrauch durch Ausländer ist auch für HansWerner Sinn das in der EU geltende Wohnortprinzip, das längst die Existenz des deutschen Sozialstaats gefährdet. Statt des Wohnortsprinzips plädiert er für das das sogenannte Heimatlandprinzip innerhalb der Europäischen Union. Das heißt, dass Ausländer soziale Leistungen nicht von ihrem Gastland, sondern von ihrem Heimatland zu verlangen haben, das als EU-Mitglied sowieso – ebenso wie Deutschland – dem Sozialstaatsgebot verpflichtet ist oder verpflichtet sein sollte.

Hans-Werner Sinn sagt des Weiteren: „Hätten wir heute das Heimatlandprinzip in der EU, käme es nicht zu Armutswanderungen in den Sozialstaat. Für eine Novelle der EU-Freizügigkeitsrichtlinie ist es allerhöchste Zeit.“

(Beifall bei der NPD)

Meine Damen und Herren, diese Forderungen von HansWerner Sinn, aber auch von der NPD-Fraktion sind weder fremdenfeindlich im Allgemeinen noch Roma-feindlich

im Besonderen, nur weil es sich bei der Armutsimmigration primär um eine Zigeunereinwanderung handelt.

Selbst der in Ausländerfragen in der Regel windelweiche Bundesinnenminister forderte mehrfach eine Aussetzung des Schengen-Abkommens für Rumänien und Bulgarien, weil Bukarest und Sofia ihr hausgemachtes Zigeunerproblem nicht in den Griff bekommen.

Die NPD-Fraktion greift daher die überaus vernünftigen Anregungen Prof. Sinns, die er bereits im Jahr 2005 in seinem Buch „Ist Deutschland noch zu retten?“ vorgeschlagen hat, gerne auf. Die NPD fordert nicht nur eine Aussetzung der vollen EU-Freizügigkeit für Rumänien und Bulgarien, sondern auch eine grundsätzliche Verschärfung der Freizügigkeitsregelung, um Deutschland nicht länger zum Magneten für Wohlstandsflüchtlinge zu machen.

Es darf aus unserer Sicht keinerlei materielle Zuwanderungsanreize mehr geben, die uns längst den Status als Weltsozialamt eingebracht haben. Wir wollen, dass von deutscher Seite keine sogenannten Wanderungsprämien – auch ein Begriff von Prof. Sinn – mehr an jene gezahlt werden, die fernab von politischer Verfolgung hierherkommen, um es sich im deutschen Sozialstaat bequem zu machen. Das gilt aus unserer Sicht sowohl für EUAusländer als auch für Nicht-EU-Ausländer.

Deswegen treten wir für das Heimatlandprinzip anstelle des schon vielfach kritisierten Wohnortprinzips bei sozialen Transferleistungen ein. Dies bedeutet, dass nicht erwerbstätige EU-Ausländer keine finanziellen Ansprüche gegenüber ihrem Gastland Deutschland geltend machen können. Wer hilfsbedürftig ist, muss seine Ansprüche nach unserer Auffassung zukünftig an sein Heimatland richten. Würde dieser vernünftige Gedanke in deutsches und europäisches Recht umgesetzt werden, wären Länder mit einem noch einigermaßen intakten Sozialsystem wie Deutschland oder Österreich nicht länger Zuwanderungsmagnet. So könnte durch eine einfache Gesetzesregelung die viel beschworene Reisefreiheit innerhalb

Europas gewährleistet bleiben, ohne dass deutsche Großstädte zu einem Eldorado für Sozialschnorrer und Wohlstandsjäger aus Südosteuropa verkommen.

Ziehen Sie, meine Damen und Herren, also zusammen mit der NPD-Fraktion die notwendigen Konsequenzen aus dem Weckruf gerade auch des Deutschen Städtetages und sorgen Sie dafür, dass es in Teilen Dresdens und Leipzigs nicht bald so aussieht wie in den schon vielfach auch medial kritisierten Zigeunersiedlungen von Duisburg, Dortmund und Berlin-Neukölln.

Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der NPD)

Der Abg. Gansel sprach für die einbringende NPD-Fraktion. Gibt es in dieser zweiten Rednerrunde weiteren Redebedarf aus den Fraktionen? – Kann ich nicht erkennen. Will die einbringende Fraktion in einer dritten Rednerrunde nochmals das Wort ergreifen? – Auch nicht. Damit hätte die Staatsregierung das Wort; gibt es Redebedarf? – Kein Redebedarf.

(Andreas Storr, NPD: Nein, weil die Probleme verschwiegen werden!)

Damit hat die einbringende Fraktion noch die Möglichkeit, ein Schlusswort von drei Minuten zu halten.

(Jürgen Gansel, NPD: Es ist alles gesagt! Ihr Schweigen im Hause ist verräterisch!)

Kein Bedarf am Schlusswort.

Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die Drucksache 5/11680 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, sehr viele Gegenstimmen. Damit ist die Drucksache 5/11680 nicht beschlossen und dieser Tagesordnungspunkt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ist beendet.

Wir treten ein in den

Tagesordnungspunkt 9

Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Vernichtung von Akten

im Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen in den Jahren 2011 und 2012

Drucksache 5/11033, Unterrichtung durch den Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Drucksache 5/11586, Beschlussempfehlung des Innenausschusses

Wird das Wort gewünscht? – Ja, es wird gewünscht. Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, DIE LINKE, SPD, FDP, GRÜNE, NPD; Staatsregierung, wenn gewünscht.

Für die CDU-Fraktion ergreift Kollege Schowtka das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 14. Juli 2012 berichteten mehrere Zeitungen, dass nach dem Bekanntwerden der Untaten der Zwickauer Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ mit der Abkürzung NSU am 4. November 2011 im Landesamt für Verfassungsschutz Akten und Teile von Akten zu rechtsextremen Aktivitäten und

im weiteren Zusammenhang mit dem NSU vernichtet worden sein sollen.

Daraufhin leitete der Sächsische Datenschutzbeauftragte, Andreas Schurig, noch am selben Tag eine schriftliche Kontrolle des Landesamtes für Verfassungsschutz gemäß § 27 Abs. 1 des Sächsischen Datenschutzgesetzes ein und prüfte von Anfang August 2012 bis Dezember 2012 im Rahmen von wöchentlichen Besuchen die Aktenführung des Landesamtes für Verfassungsschutz.

Gegenstand der Kontrolle war vor allem, ob das Landesamt für Verfassungsschutz die internen Regeln der Aktenführung sowie Löschungsvorschriften des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes eingehalten hat.

Dem Datenschutzbeauftragten ist es zu danken, dass er sofort nach dem Bekanntwerden von Pressemeldungen über angebliche Aktenvernichtungen im LfV reagierte, um die Wahrheit darüber ans Licht zu bringen. Denn spätestens nach dem vermeintlichen Sachsensumpf sind wir in Sachsen überaus sensibel geworden, wenn es um die mediale Verbreitung von Skandalen geht.

Das hohe Gut der Pressefreiheit ist leider oft nicht mit verantwortungsbewusster Recherche gepaart. Nach wie vor gilt auf dem Medienmarkt die Devise: Bad news are good news.

Meine Damen und Herren, der Begriff „Aktenvernichtung“ ist erst einmal alarmierend und schlägt hohe Wellen, ruft Erinnerungen an die hektischen Aktivitäten der Stasi zur Jahreswende 1989/90 wach, sind doch nach dem Bekanntwerden der zehn unaufgeklärten Morde ausländischer Mitbürger durch das Nazitrio unter dem Namen „Nationalsozialistischer Untergrund“ Verfassungsschutz und Polizei ins Zwielicht geraten.

Bei der Presseberichterstattung über angebliche Aktenvernichtung wurde aber bewusst oder unbewusst unterschlagen, dass laut Sächsischem Verfassungsschutzgesetz vom 16. Oktober 1992 personengebundene Daten nach spätestens zehn Jahren gelöscht werden müssen. Gemäß § 7 Abs. 2 – ich zitiere –: „Über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,“ – ich zitiere weiter –: „personengebundene Daten über Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, und Bestrebungen, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, müssen nach spätestens 15 Jahren gelöscht werden.“

Meine Damen und Herren, aus diesen Bestimmungen ist ersichtlich, dass der sächsische Gesetzgeber kurz nach der Annahme der Verfassung dem Verfassungsschutz enge Grenzen für seine Betätigung gesetzt hat. Heißt es doch im Artikel 83 Abs. 3 unserer Verfassung, der im Mai 1992

alle damaligen Parteien mit Ausnahme der PDS zugestimmt haben

(Zuruf des Abg. Klaus Bartl, DIE LINKE)

ich zitiere wiederum –: „Der Freistaat unterhält keinen Geheimdienst mit polizeilichen Befugnissen. Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel unterliegt einer Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane, sofern dieser Einsatz nicht der richterlichen Kontrolle unterlegen hat. Das Nähere bestimmt das Gesetz.“

Meine Damen und Herren, in Konsequenz aus der unseligen Rolle, die Gestapo und Stasi in der deutschen Geschichte gespielt haben, gilt für den Verfassungsschutz das sogenannte Trennungsgebot, das besagt: Die Beziehung des Verfassungsschutzes zu den Exekutivbehörden ist eine reine Informationsbeziehung. Das heißt, der Verfassungsschutz ist eine Informationsquelle der Vollzugsbehörden. Es ist Angelegenheit der Informationsempfänger, die Informationen in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu bewerten und auf ihrer Grundlage und weiterer eigener Informationserhebungen gesetzlich

zulässige Maßnahmen zu ergreifen.

Zwangsmaßnahmen und die sie rechtfertigenden Informationserhebungen obliegen ausschließlich den dafür zuständigen Behörden mit den entsprechenden Exekutivbefugnissen.

Kommen wir zum Bericht des Datenschutzbeauftragten. Ausgangspunkt war die Kontrolle der Vernichtung von Unterlagen im Bereich Rechtsextremismus vom