Das ist übrigens ein Akt, über den wir uns im Landtag bereits mehrfach ausgetauscht haben. Diesen halte ich nach wie vor für einen Skandal.
Durch die Nichtauszahlung der Sonderzahlung kann der Freistaat, vor allem der Finanzminister, jährlich rund 37 Millionen Euro als Nichtausgabe verbuchen. Ich bin einmal darauf gespannt, welche Zahlen Sie präsentieren werden. Ich gehe auf Basis dessen, was ich mir angeschaut habe, von 37 Millionen Euro aus. Das ist seit dem Jahr 2011 der Fall. Für die Jahre 2011 und 2012 sind schon Einsparungen zu verzeichnen.
Deshalb ist natürlich Folgendes klar: Wenn wir uns mit dem Thema der Angleichung oder Übertragung des Tarifergebnisses beschäftigen, wollen wir natürlich nicht die Ungerechtigkeiten außer Acht lassen. Deshalb haben wir Ihnen heute einen Änderungsantrag vorgelegt, der das Thema der Sonderzahlung und das Thema der Gesundheitsversorgung zum Inhalt hat. Nach wie vor haben die Beamtinnen und Beamten einen Beitrag in Höhe von rund 80 Euro im Jahr zu leisten, den sogenannten vorgesehenen Selbstbehalt. Dieser ist in der Beihilfeordnung enthalten. Das wird ohne rot zu werden als normal hingenommen, obwohl die Praxisgebühr abgeschafft wurde. Niemand verliert ein Wort darüber, dass damit seit Monaten eine Ungleichbehandlung praktiziert wird. Niemand hat scheinbar die Traute, gegenüber den Beamten einmal
klarzustellen, dass wir diese Ungerechtigkeit beenden möchten. Wir haben das. Wir möchten, dass es beendet wird.
Deshalb sagt unser Änderungsantrag ganz klar Folgendes: Wir möchten, dass im Rahmen der Besoldung die Sonderzahlung als ein Bestandteil in die Besoldung eingearbeitet wird. Darüber hinaus möchten wir, dass die 80 Euro pro Kalenderjahr entfallen.
Ich bin sehr gespannt auf die Debatte und die Begründung der Koalition, warum dies nicht möglich ist. Ich freue mich auf eine sehr interessante Debatte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder wurden am 9. März 2013 in der Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Gewerkschaften Ver.di und dbb beendet. Die Mitgliederversammlung der TdL hat dem Ergebnis zugestimmt. Der Freistaat Sachsen ist an das Ergebnis für den Bereich der Beschäftigten und Angestellten gebunden. Die Tabellenentgelte erhöhen sich ab dem 1. Januar 2013 um 2,65 % und ab dem 1. Januar 2014 um weitere 2,95 %. Mit insgesamt 5,6 % liegt ein sehr hoher Tarifabschluss vor. Den gut arbeitenden Angestellten des öffentlichen Dienstes im Freistaat Sachsen sei das gegönnt. Möglich gehalten hätte ich einen solch hohen Abschluss im Vorfeld trotzdem nicht.
Eingedenk der Tatsache, dass wir hier im Landtag bei der Haushaltsaufstellung über Anträge in Höhe von wenigen Tausend Euro gestritten haben, gebe ich zu: Der Tarifabschluss ist auch eine fiskalische Herausforderung, insbesondere angesichts der Aufgaben, die mit Blick auf das Jahr 2020 vor uns stehen. Aber: Wir von der CDUFraktion erachten die Tarifeinigung als ein sehr hohes Gut.
Die Tarifeinigung vom 9. März 2013 führt den Bereich der Arbeitnehmer und Auszubildenden des Freistaates Sachsen zu Mehrkosten in Höhe von rund 280 Millionen Euro.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir nun zu den scheinbar unausweichlichen Reflexen, die eine solche Tarifeinigung auslöst und nach sich zieht. Es scheint zum Rollenverständnis einer Opposition zu gehören, dass eine Opposition die sofortige Anpassung fordert. Davon möchte ich die CDU nicht ausnehmen, das gebe ich offen zu, denn in den Ländern, in denen die CDU in der Opposition ist, wird ebenfalls dem sofortigen Anpassungsritual gefolgt.
Nein, ich möchte gern im Komplex vortragen und würde erst einmal um Ihre Aufmerksamkeit bitten, alle Zusammenhänge zusammen zu betrachten.
Nein. – Schauen wir uns nun einmal die sächsischen Verhältnisse etwas näher an. Bei der letzten Tarifanpassung im Jahr 2011 – ich möchte noch einmal erinnern, wir haben zeit- und inhaltsgleich umgesetzt, das ist hier heute nicht gesagt worden, wir haben damals gesagt, es ist kein Automatismus – stellte DIE LINKE einen ähnlichen Antrag auf Tarifanpassung. Damals war es ein Dringlicher Antrag, welcher sechs Tage nach der Tarifeinigung gestellt wurde. Wie schon dargelegt: Die Tarifeinigung erfolgte am 9. März 2013.
Der heute zu behandelnde Antrag der SPD-Fraktion stammt vom 14. März 2013. Sie waren also noch etwas schneller als die LINKEN von vor zwei Jahren. Aber: Was hätten Sie denn mit Ihrem Antrag gemacht, liebe Genossen von der SPD, wenn die Gewerkschaften der Tarifeinigung nicht zugestimmt hätten?
Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf Beamte, Richter und Versorgungsempfänger würde zusätzlich über 154 Millionen Euro allein für die Jahre 2013 und 2014 kosten. Addieren wir das zu den rund 280 Millionen Euro aus dem Angestelltenbereich, würden allein für die Jahre 2013 und 2014 Kosten in Höhe von rund 434 Millionen Euro auf den Freistaat zukommen. Ich weiß nicht, ob Sie das im Blick haben oder ob Sie sich dafür interessiert haben.
Ich möchte auch sagen, dass die Angestellten und Beamten im Freistaat Sachsen grundsätzlich einen guten Job machen. Dafür möchte ich an dieser Stelle den herzlichen Dank der CDU-Fraktion für die geleistete Arbeit ausdrücken.
Die CDU-Fraktion wird auch darauf achten, dass unter Berücksichtigung der Eigenheiten der jeweiligen Beschäftigungsverhältnisse eine angemessene Gleichbehandlung von Angestellten und Beamten erfolgt.
Ich möchte auch daran erinnern, dass Beamte nicht nur die sind, die in den Amtsstuben sitzen. Das sind, wie gesagt, die Polizisten, die Feuerwehrleute, und das sind die Justizvollzugsbediensteten,
Fakt ist: Wir haben Verständnis für die Forderungen der Beamten nach dem Tarifabschluss, die auf eine Anpassung hoffen, zumal auch die Beamten – das wurde hier benannt – Verzicht von Sonderzahlungen geleistet und einen Konsolidierungsbeitrag getragen haben. Wir haben Verständnis für Beamte, zumal auch Beamte von allgemeinen Teuerungen nicht verschont sind.
pünktlich das Geld auf dem Konto, Pensionen und Beihilfe sind Punkte, die man nicht an jedem Arbeitsplatz im Freistaat vorfindet.
Die Beschäftigten in der Wirtschaft, die selbstständigen Unternehmer: Alle schauen ganz genau hin, wie wir entscheiden und welche Gründe wir anführen.
Ebenso genau werden die Geberländer des Länderfinanzausgleichs hinsehen, wie wir entscheiden. Der Freistaat Bayern übernimmt zeit- und inhaltsgleich die Tarifeinigung. Das Geberland Baden-Württemberg zum Beispiel ist von einer zeit- und inhaltsgleichen Übertragung weit – sehr weit – entfernt.
Die Wahrheit ist: Insgesamt werden nur Bayern und Hamburg absolut zeit- und inhaltsgleich das Tarifergebnis übernehmen.
Ansonsten, meine Damen und Herren von der SPD: Ich erspare Ihnen jetzt die weitere Aufzählung, wie die Länder, in denen die SPD regiert, die Tarifergebnisse umsetzen.
Aber: Warum soll hier in Sachsen Ja sein, was in BadenWürttemberg Nein ist? Die Antwort habe ich jetzt noch nicht so richtig verstanden. Aber:
Ja, bleiben Sie mal ganz ruhig. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befinden uns auch zeitlich in einer recht schwierigen Gemengelage. Einmal davon abgesehen, dass der Tarifabschluss erst vor wenigen Stunden zustande gekommen ist, dass noch andere Länder mit ihrer Entscheidung ausstehen, dass eine Klage zum Länderfinanzausgleich eingereicht wurde, sind wir im Freistaat in der letzten entscheidenden Phase der Erstel
lung der Dienstrechts- und Besoldungsreform. Und gerade diese Dienstrechts- und Besoldungsreform ist ein wichtiger Aspekt. Allein die Frage einer angedachten Neuordnung der Laufbahnen kann nicht von den besoldungsrechtlichen Entscheidungen losgelöst werden.
Gleichwohl beabsichtigen wir, sehr zeitnah zu entscheiden, denn die Beamten haben eine zeitnahe Entscheidung verdient. Gleichwohl wissen wir, dass sich manch Beamter die Amtsstube mit einem Angestellten teilt und sich fragt, wie die Gleichbehandlung mit einem Angestellten erfolgt. Ich bin überzeugt: Die Koalition wird eine gute und gerechte Lösung finden.