19. April während der Kabinettspressekonferenz, wie dieses Sonderprogramm zusammengesetzt werden soll. Am 7. Juli 2011 wurde es dann im Amtsblatt veröffentlicht und somit durch Zugriff auf die Gelder durch die Kommunen tatsächlich umgesetzt.
Der vergleichsweise milde Winter 2011/2012 hatte Sachsens Kommunen eine Atempause und mithin die Chance gegeben, weiterhin an grundhaften und somit nachhaltigen Sanierungsmaßnahmen ihrer Straßen zu arbeiten. Denn abgesehen von Sonder- und Sofortprogrammen zur kurzfristigen und im Grunde auch provisorischen Beseitigung witterungsbedingter Straßenschäden kann nur eine kontinuierliche grundhafte Sanierung kommunaler Straßen die Angriffspunkte des Winters auf sie verringern und sie längerfristig schützen.
Deshalb bleibt die Forderung der LINKEN für ein auf zehn Jahre angelegtes Sanierungsprogramm für die Straßen in kommunaler Baulastträgerschaft nach wie vor aktuell. Diese haben wir bereits am 5. April 2011 nach einer Sachverständigenanhörung erhoben.
Im Jahr 2011 hat er erst nach unserem Antrag und der Sachverständigenanhörung überhaupt die Notwendigkeit einer Unterstützung des Freistaates für die Kommunen eingeräumt. In diesem Jahr grenzt das Verfahren schon ans Groteske. Der Gesetzgeber verabschiedet mit dem Haushaltsbegleitgesetz am 13. Dezember 2012 das Gesetz über Sonderzuweisungen zur Behebung von Winterschäden an Straßen und definiert seine Rahmenbedingungen und die Kriterien für einen harten Winter. Dann geschieht lange Zeit nichts. Am 26. März reicht DIE LINKE den Antrag ein, der uns heute vorliegt. Auf der Grundlage dieses Gesetzes soll nun endlich eine Rechtsverordnung über zusätzliche Mittel als Sonderzuweisung erlassen werden. Am 10. April tagt das Landtagspräsidium und erstellt die Tagesordnung für dieses Plenum. Damit wird klar, dass es diesen Antrag der LINKEN auf der Tagesordnung gibt. Am 12. April meldet sich Minister Morlok erstmals zu Wort. Die Koalitionsblamageverhinderungsmeldekette funktioniert also. Er verkündet, das SMWA habe eine Kabinettsvorlage erarbeitet – ich zitiere –, „durch die kreisfreie Städte, Gemeinden und Landkreise zusätzliche Mittel“
„in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro zur nachhaltigen Instandsetzung der Straßen erhalten sollen. Die zugewiesenen Mittel, von denen 50 Millionen Euro auf kommunale Straßen sowie 10 Millionen Euro auf Bundes- und Staatsstraßen in sächsischer Verwaltung entfallen, sollen dabei ausschließlich zur Beseitigung der Winterschäden an Straßen verwendet werden.“
Im Eilverfahren muss nunmehr also die Finanzierung geklärt werden. Das wirft mehr Fragen als Antworten auf, nicht nur zum dilettantischen Vorgehen der SMWAHausspitze, sondern auch intern. Sie müssen dann mit dem Herrn Finanzminister klären – vorhin war er noch da –, wie sich das dann alles zusammensetzen soll. Das erinnert an eine Provinzposse.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mein geschätzter Kollege Frank Heidan taucht mit seiner Pressemitteilung am 12. April wieder tief in die eigene Welt und weiß zu berichten – ich zitiere –: „Sachsen lässt seine Kommunen bei der Beseitigung der Winterschäden auf den Straßen nicht im Stich.“ Weiter heißt es: „Deshalb begrüße ich die Absicht der Staatsregierung, die Städte und
Gemeinden mit einer Sonderzuweisung bei der Behebung der Winterschäden zu unterstützen. Sobald das Kabinett zugestimmt hat, muss das Wirtschafts- und Verkehrsministerium zügig unbürokratische Förderkriterien entwickeln und für die schnelle Umsetzung sorgen, so wie es uns bereits in den vergangenen Jahren gelungen ist.“
Das sind zwei Botschaften. Erstens. Der Freistaat ist fürsorglich. Zweitens. Er handelt schnell. Guten Morgen, Herr Heidan! Machen wir die Probe aufs Exempel.
Im Sonderprogramm 2011, das in seinem Umfang von 53 Millionen Euro auch noch auf zwei Jahre angelegt war, mussten die Kommunen 62 % selbst finanzieren: aus ihren Haushalten 13 Millionen Euro und aus Bedarfszuweisungen des FAG 33 Millionen Euro. Der Freistaat gab also gerade einmal fürsorglicherweise pro Jahr 10 Millionen Euro dazu. Nur diese 20 Millionen Euro waren die zusätzlichen Gelder. Das ist weit entfernt vom fürsorglichen Freistaat. Mit dem Veröffentlichungsdatum vom 7. Juli kann von Schnelligkeit weiß Gott keine Rede sein, wenn es um Sofortprogramme geht.
50 Millionen Euro und 25 % von der kommunalen Ebene noch dazu sind 62,5 Millionen Euro, und zwar bei einem prognostizierten Schadensumfang von mindestens
90 Millionen Euro. Von den 62,5 Millionen Euro stehen fest: 5 Millionen Euro aus dem SMWA, 12,5 Millionen Euro als Eigenanteil von den Kommunen aus deren Haushalten. Weitere 5 Millionen Euro sind avisiert und noch abhängig von der Mai-Steuerschätzung. Der größte Brocken von 40 Millionen Euro steht derzeit nur auf dem Papier, denn er soll aus dem Gesamthaushalt und aus Bedarfszuweisungen aus dem FAG, also aus dem den Kommunen zustehenden Geld, finanziert werden. Weil der fürsorgliche Freistaat – die „LVZ“ bezeichnete den Herrn Finanzminister, herzlich willkommen, da kommt er gerade, ja auch als „Sparfuchs“ – so wenig wie möglich geben will, soll über das Verhältnis noch mit der kommunalen Ebene verhandelt werden.
(Staatsminister Sven Morlok: Gar nichts! Die Kommunen bezahlen nichts von diesem Betrag! – Beifall und Heiterkeit bei den LINKEN)
Das steht zumindest als Zwischenruf im Protokoll. – Nach meiner Auffassung, wenn es dicke kommt – – Ich weiß jetzt gar nicht, wie die Rednerreihenfolge ist.
Ich habe nach wie vor das Wort. Herzlichen Dank. – Wenn es nach unserer Auffassung dicke kommt, teilt man sich die Summe, und die Kommunen haben wieder mal weit mehr als die Hälfte des sogenannten zusätzlichen Geldes für die Zuweisungen selbst aufgebracht.
Allerdings erwarte ich an dieser Stelle – das sage ich deutlich an die kommunalen Spitzenverbände – den nötigen Nachdruck ihrerseits, dem Freistaat, dem Herrn Staatsminister Morlok und dem Finanzminister eine Adresse zu überbringen, um sie an die Verantwortung des Freistaates zu erinnern. Das, meine Damen und Herren, ist Fürsorglichkeit des Freistaates für seine Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger à la CDU/FDP. Deshalb ist der Befund aus 2011 noch aktuell. Zum – fast – späten Abend darf ich mich einmal selbst zitieren.
„Die Botschaft an die Kommunen lautet: Nur wer sich selber hilft, dem ist am Ende geholfen. Am Ende ist ein Hilfsprogramm aus kommunalen Haushalten zum Überleben des Ministers herausgekommen. Mehr Kraft hat die Staatsregierung nicht aufbringen können.“ Der geneigte Zuhörer hat mit Sicherheit kein psychisches Problem, er hat einfach nur ein Déjà-vu. So stiehlt sich diese Staatsregierung mit ihrem kraft- und konturlosen VizeMinisterpräsidenten schäbig aus der Verantwortung – und könnte dennoch ganz anders.
Finanzminister Unland hatte kürzlich erst dem Haushalts- und Finanzausschuss einen kassenmäßigen Abschluss 2012 vorgelegt. Daraus ist ersichtlich, dass die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage in 2012 einen Aufwuchs von 64 Millionen Euro erfahren hat auf insgesamt – die Zahl muss ich ablesen –
64 Millionen Euro wäre also ausreichend gewesen, um einen wirklich großzügigen Freistaat zu präsentieren, der seine Kommunen, Herr Heidan, nicht im Stich lässt. Zugleich, Herr Finanzminister Prof. Unland und Herr Staatsminister Morlok, würde dadurch sogar die Investitionsquote des Freistaates, auf die Sie immer so viel Wert legen, erhöht. Ich erwarte also heute ein Ergebnis von Ihnen, Herr Minister Morlok, dass Sie dem Hohen Haus und der Öffentlichkeit – Sie haben kurz mit einem Zwischenruf begonnen – abseits von vollmundigen Medieninformationen und Nachtragsmedieninformationen erklären:
erstens, warum es zwischen der vorläufigen Schadensbilanz von 90 Millionen Euro und Ihrem Sofortprogramm unter starker kommunaler Eigenbeteiligung noch immer eine Differenz von knapp 40 Millionen Euro gibt,
zweitens, bis wann die Finanzierungsstruktur des 40-Millionen-Euro-Löwenanteils des Sofortprogramms steht und wie viel der Freistaat beizusteuern gedenkt sowie
drittens, wann das Gesamtprogramm als Sofortprogramm veröffentlicht wird, weil erst dann die Abforderung der Gelder beginnen kann.
Zaudern war gestern, heute müssen Sie sich erklären und Farbe bekennen. Stellen Sie sich endlich dieser Verantwortung!
Herr Staatsminister, eine kleine Frage – aber das ist wirklich nur ein Zusatz, weil ich es bisher in keiner Erklärung entdecken konnte –: Das Programm stellt auf eine gewisse Anzahl von Tagen mit einer Lufttemperatur von über 0 Grad und einer Fahrbahntemperatur von unter 0 Grad ab. Wie viele waren es in diesem Jahr? Ich möchte es einfach nur einmal wissen. Es hat mich interessiert. Und weil sich Minister Morlok zum Jagen tragen lässt, sollte der Landtag heute seinen Willen bekunden und unserem Antrag zustimmen.
Für die Einbringerin, DIE LINKE, sprach Herr Kollege Stange. Nun ergreift für die CDU-Fraktion der bereits genannte Kollege Heidan das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Stange, Ihre theatralischen Vorführungen waren hochinteressant: mitzubekommen, welche Klimmzüge Sie machen; und auch ich wurde zitiert.
Ich möchte Ihnen nur eines zur Wahrheitsfindung sagen: Zur Präsidiumssitzung am Dienstag vergangener Woche hat der Ministerpräsident seine beiden Minister – den Finanzminister und den Wirtschaftsminister – gebeten, zur nächsten Kabinettssitzung ein entsprechendes Programm vorzutragen. Dies ist auch geschehen, und so ist auch die entsprechende Veröffentlichung gekommen. Es hat also nicht Ihres Antrags bedurft, hier Verwaltungshandeln anzumahnen.
Wenn Sie fertig sind, kann ich meine Ausführungen fortsetzen. – Sie haben deutlich gesagt, was unsere Arbeit letztendlich sehr erleichtert. Das war das Haushaltsbegleitgesetz, und wir haben das Gesetz über die Zuweisungen zur Behebung von Winterschäden an Straßen am 13. Dezember 2012 mehrheitlich beschlossen. Ich habe damals von Ihnen nicht unbedingt die Initiative gesehen, sondern es war das Handeln dieser Koalition, dieser Staatsregierung, das möchte ich feststellen.
Ich habe auch in Ihrem alternativen Haushalt, den Sie im Internet eingestellt haben, gestern Abend noch einmal nachgeschaut.
Ihr „Alternativer Haushalt der Linksfraktion für das Haushaltsjahr 2013/2014“ beschreibt, die kommunalen Entflechtungsmittel in Höhe von 80,7 Millionen Euro für 2013 und 80,7 Millionen für das Haushaltsjahr 2014 – so war der Vorschlag der Staatsregierung – auf sage und schreibe 14,919 Millionen Euro zu kürzen. Ich kann Ihnen gern noch den Haushaltstitel dazusagen. Das konnten wir noch verhindern. Aber Sie haben im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine Doppelzuwendung vorgeschlagen, denn einmal haben Sie die Summe 14,9 Millionen Euro für die Förderung des kommunalen Straßen- und Brückenbaues vorgeschlagen und einmal für die Förderung des ÖPNV. Das ist Ihre Milchmädchenrechnung der LINKEN. Sie nehmen die Mittel aus der linken Hosentasche und stopfen sie in die rechte. Aber ich sage Ihnen, was wir gemacht haben: Wir haben bereits in der Haushaltsbefassung 13 Millionen Euro mehr hineingenommen. Das war das Ergebnis unserer Haushaltsverhandlungen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014, und das ist eine Unterstützung der Kommunen und nicht das, was Sie hier praktizieren: von der linken in die rechte Hosentasche.