Protocol of the Session on March 14, 2013

Leider wird die eigentlich relevante Frage nicht gestellt: Welchen Sinn haben denn V-Leute tatsächlich? Angesichts der Missbrauchsanfälligkeit dieses Systems und der permanenten Frage, wer eigentlich wen steuert – das LfV die V-Leute oder die V-Leute das LfV –, ist der Einsatz von V-Leuten aus unserer Sicht hinfällig. In vielen Fällen ist es offensichtlich, dass der Staat durch die V-Leute überhaupt erst einen Beitrag zur Stabilisierung rechtsextremer Strukturen geleistet hat.

Drittens. Der Bericht stellt fest, dass Zwischenberichte zu einzelnen Beobachtungsobjekten in der Regel nur dann vorhanden waren, wenn Dritte Informationen zu Beobachtungsobjekten verlangten oder eine inhaltliche Abstimmung mit Dritten, zum Beispiel im Rahmen von Gremienarbeit, notwendig war. Ein regelmäßiges internes Berichtswesen gibt es hingegen beim LfV nicht. Das deckt sich auch mit meinen eigenen Beobachtungen beim Studium der LfV-Akten. Da frage ich mich natürlich, wie das LfV einen systematischen Erkenntnisfortschritt gewährleisten möchte, wenn ein solches Berichtswesen nicht existiert und die vorhandenen Informationen schlichtweg nicht systematisch und permanent ausgewertet werden.

Es gäbe noch einiges zu sagen, beispielsweise zum Umgang mit grundrechtsrelevanten Eingriffen wie G-10Maßnahmen, zur Kooperation des LfV mit anderen Behörden, zum Thema Fachaufsicht und vielem mehr. Gegen eines möchte ich mich allerdings ausdrücklich verwahren: das Landesamt für Verfassungsschutz künftig mit Bildungsaufgaben zu betrauen. Dieser Vorschlag findet sich auch in dem Bericht. Das ist für mich schlichtweg nicht akzeptabel. Das LfV hat einen Informationsauftrag, aber keinen Bildungsauftrag. Die Bildungsarbeit sollte man dort belassen, wo sie hingehört und auch viel besser geleistet werden kann: bei den Bildungsträgern und den vielen kompetenten zivilgesellschaftlichen Initiativen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es sind also noch viele Fragen offen, insbesondere die Frage, was mit dem Bericht und dessen Empfehlungen passiert. Innenminister Ulbig hat sich insoweit bisher konkreter Aussagen enthalten. Ich glaube aber, Sie werden sich auch gegenüber dem Landtag zu diesem Thema äußern und Farbe bekennen müssen. Sie dürfen die Debatte nicht weiter verschleppen. Wir wollen eine solche Debatte. Ich bitte daher um Zustimmung zu unserem Antrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Prof. Schneider.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der soeben von Herrn Kollegen Jennerjahn zur Debatte gestellte Antrag der GRÜNEN zu den Konsequenzen aus dem Bericht der Expertenkommission ist nicht hilfreich. Der Antrag bringt keinerlei Erkenntnisgewinn – ebenso wenig wie die Rede. Wir werden den Antrag aus den folgenden Gründen ablehnen:

Der Antrag enthält unter anderem die Feststellung, dass der Bericht der Expertenkommission keine Analyse enthalte, inwieweit das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen aufgrund eigener Erkenntnisse den Aufenthaltsort des Trios hätte ermitteln können.

Zur Erinnerung: Der Innenminister hat in der 59. Sitzung des Sächsischen Landtags – am 11. Juli 2012 – die Einsetzung eines unabhängigen Experten angekündigt. Diese Maßnahme hat die Untersuchung der Verwaltungsvorgänge im LfV zum Gegenstand. Sie ging darauf zurück, dass der damalige Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz den Innenminister am Vorabend darüber informiert hatte, dass im LfV Vorgänge aus G-10-Maßnahmen mit Bezug zum NSU-Komplex gefunden worden seien. Auftrag der Expertenkommission, die in der Folge eingerichtet worden ist, war es, Vorschläge für die zukünftige Gestaltung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen vorzulegen. Das war der Auftrag – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Dieser Aufgabe ist die Expertenkommission aus ihrer Sicht – und nach meiner Wahrnehmung – umfänglich nachgekommen. Ihr Bericht enthält im Ergebnis ihrer Arbeit eine ausgesprochen gute Analyse der Situation sowie Vorschläge für eine Verbesserung der Arbeit des LfV Sachsen. Genau das und nichts anderes, Herr Jennerjahn, ist Aufgabe der Kommission.

(Einzelbeifall bei der CDU)

Alles andere, insbesondere die Analyse der operativen Maßnahmen des LfV im Zusammenhang mit dem Trio, ist Sache der parlamentarischen Gremien, zum Beispiel der PKK oder des dafür eingerichteten Untersuchungsausschusses. Dort hat die Aufarbeitung zu erfolgen.

Ein weiterer Teil des Antrags der GRÜNEN bezieht sich auf administrative Vorgänge, etwa ein Löschmoratorium, die Notwendigkeit personeller Veränderungen oder auch Verwaltungsanweisungen innerhalb des Amtes. Dies ist in erster Linie Aufgabe des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Dessen Bewertung der innerorganisatorischen Vorgänge im LfV ist zunächst abzuwarten. Ich persönlich – meine Fraktion sieht das sicherlich nicht anders – halte eine parlamentarische Bewertung zum heutigen Zeitpunkt jedenfalls für verfrüht. Sie ist erforderlich, wäre aber heute verfrüht.

Neben der Sache liegt Ihr Antrag, Herr Jennerjahn, soweit darin die Staatsregierung aufgefordert werden soll zu berichten, inwieweit sie die Berufung des von der Expertenkommission sogenannten „Verfassungsschutzbeauftragten“ unterstütze.

Zur Erinnerung: Herr Geiger, der ehemalige Präsident des Bundesamtes, verfolgt die Idee des „Verfassungsschutzbeauftragten“ mittlerweile seit sieben, acht Jahren. Sie ist also nicht neu, und das macht es auch nicht besser; insoweit stimme ich zu.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der Bündnisgrünen, die parlamentarische Kontrolle der Exekutive im Allgemeinen und des LfV im Besonderen ist unsere ureigene Aufgabe selbst. Herr Jennerjahn, Sie verlangen in Ihrem Antrag vom Innenminister, der Teil der Exekutive ist, die Erklärung, inwieweit er die Einrichtung eines „Verfassungsschutzbeauftragten“ unterstütze. Ich halte dies für abwegig, wenn nicht für abenteuerlich. Es ist nicht Sache der Staatsregierung, sondern unsere parlamentarische Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie die parlamentarische Kontrolle, zum Beispiel die des LfV Sachsen, künftig aussehen soll. Ich meine, wir sollten selbstbewusst genug sein, das selbst zu beurteilen.

(Beifall bei der CDU)

Ich bin mir deshalb nicht im Klaren darüber, aus welchen Gründen Sie ein Votum der Staatsregierung verlangen.

Es ist hier nicht die Stelle, die Frage nach dem „Verfassungsschutzbeauftragten“ abschließend zu beantworten. Ich will aber doch so viel sagen: Von der Einsetzung eines „Verfassungsschutzbeauftragten“, der – nach den Worten der Expertenkommission – eine selbstständige Kontrollin

stitution gegenüber dem LfV sein soll, halte ich auch nach näherer Betrachtung nichts.

Der „Verfassungsschutzbeauftragte“ bekäme nach den Überlegungen der Experten weitergehende Rechte, als sie beispielsweise die PKK heute hat. Welche Konsequenzen sich daraus für seine Tätigkeit ergeben würden, bleibt allerdings unklar. Unklar bliebe auch das parlamentarische Verhältnis zur PKK, die in ihrem Verantwortungsbereich nach meinem Eindruck geschwächt würde. Ich hielte das für falsch.

Zweitens. Das Zusammenwirken zwischen dem SMI – als Fachaufsicht – und dem „Verfassungsschutzbeauftragten“ ist unklar. Dies gilt insbesondere deshalb, weil die Fachaufsicht des SMI sich nach der einschlägigen Vorschrift im Verwaltungsorganisationsgesetz auf die Sicherstellung der rechtmäßigen und zweckmäßigen Aufgabenwahrnehmung erstreckt. Zumindest für den Bereich der Kontrolle der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns käme es zu Überschneidungen. In parlamentarisches Deutsch übersetzt heißt das: Mit einer solchen Institution würden keine Probleme gelöst, sondern es würden neue geschaffen.

Drittens. Dass ich die im Expertenbericht für die Einsetzung eines solchen Beauftragten abgegebene Begründung insgesamt nicht für schlüssig halte, will ich hier nur andeuten.

Meine Damen und Herren! Mit all diesen Fragestellungen, insbesondere im exekutiven, administrativen Teil des Expertenberichts, beschäftigt sich Herr Staatsminister Ulbig umfassend und nachhaltig. Die Zeit dafür müssen wir ihm zubilligen.

Herr Jennerjahn, ich will Ihnen zu Ihrer Rede so viel sagen: Eine nennenswerte, substanzielle Begründung Ihres Antrags war das, was Sie hier vorgetragen haben, nicht. Über Aufgabenrahmen, Zuständigkeiten und Verfahrensfragen sollten sie sich – das sage ich Ihnen ganz offen – ein wenig mehr sachkundig machen. Ich möchte die höfliche Bitte Ihnen gegenüber äußern, mit ein wenig mehr Unvoreingenommenheit heranzugehen.

Meine Damen und Herren! Mit Fragestellungen der im Antrag genannten Art werden sich der Landtag und damit auch die CDU-Fraktion intensiv beschäftigen. Alles zu seiner Zeit, alles Notwendige, aber ein Antrag, wie heute vorgelegt, ist dafür nicht erforderlich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)

Für die Linksfraktion als nächster Sprecher Herr Dr. Hahn. Herr Dr. Hahn, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gibt uns Gelegenheit, hier im Landtag über den im Februar vorgelegten Bericht der sogenannten Expertenkommissi

on zur Neuordnung des Landesamtes für Verfassungsschutz zu diskutieren.

Wir als LINKE hatten die Arbeit der Kommission schon Ende Januar thematisiert. Wir haben dabei bemängelt, dass die gewählten Vertreter im Parlament von der Einsetzung dieser Kommission lediglich aus Agenturmeldungen oder über Presseberichte erfuhren und auf deren Zusammensetzung keinen Einfluss nehmen konnten. Wir haben zudem kritisiert, dass die vom Minister berufenen Mitglieder auch im Nachgang nicht den zuständigen parlamentarischen Gremien vorgestellt wurden. Weder der fachlich zuständige Innenausschuss noch die Parlamentarische Kontrollkommission bekamen die Kommissionsmitglieder jemals zu Gesicht geschweige denn, dass sie deren Tätigkeit hinterfragen oder auch unterstützen konnten.

Für meine Fraktion habe ich im Januar festgestellt: Über eine Neuordnung des Landesamtes für Verfassungsschutz kann man nicht sinnvoll debattieren, wenn man den Bereich der parlamentarischen Kontrolle völlig außer Acht lässt. Wir haben uns gefragt, wie die Mitglieder der Kommission Empfehlungen abgeben oder gar Vorschläge ausarbeiten sollen, ohne je mit der Parlamentarischen Kontrollkommission geredet zu haben, und dass dies wohl ein Geheimnis des Ministers bleiben wird. Und schließlich war auch die personelle Zusammensetzung der Kommission nicht unumstritten, um es freundlich zu formulieren.

Doch darauf will ich heute nicht mehr eingehen, sondern mich mit dem auseinandersetzen, was uns nun auf über 120 Seiten als schriftlicher Bericht vorliegt. Angesichts der eingangs geschilderten Umstände hatten wir von diesem Abschlussbericht ohnehin nicht sonderlich viel erwartet, und es kam, wie es kommen musste. Der Bericht enthält neben bereits bekannten Kritikpunkten wenig Neues, vor allem aber fehlen durchgreifende Konsequenzen. Es gibt keine erkennbare Neuorganisation des Landesamtes für Verfassungsschutz. Es gibt keine personellen Veränderungen infolge der Pannenserie der letzten Monate, jedenfalls ist diesbezüglich nichts vorgeschlagen und auch der Innenminister hat bislang nicht erkennen lassen, dass er in diesem Bereich zu handeln gedenkt. Aber vielleicht überrascht er uns ja heute noch in seiner Rede mit entsprechenden Ankündigungen. Notwendig wäre es allemal.

In einem weiteren zentralen Punkt hat die Expertenkommission versagt und es verpasst, einen echten Neuanfang zu wagen. Am höchst umstrittenen V-Leute-System soll offenkundig auch künftig festgehalten werden. Lediglich eine kontinuierliche Quellenkritik hält man für geboten. Von wirklicher Neuordnung auch hier keine Spur.

Das Fazit ist also ernüchternd. Es gibt offenkundig keinerlei strukturelle Korrekturen, stattdessen spricht der Minister lediglich von einem Philosophiewechsel. Modern und serviceorientiert solle der Verfassungsschutz werden, so Markus Ulbig. Das alles sind wohlfeile Schlagworte ohne jede Untersetzung. Der Minister agiert

hier wie so oft mut- und kraftlos. Die von der Kommission fast als einzige konkrete Maßnahme vorgeschlagene Schaffung eines Verfassungsschutzbeauftragten im

Sächsischen Landtag ist jedenfalls ein vollkommen untaugliches Mittel zur Verbesserung der Kontrolle der Tätigkeit des Landesamtes. Hier stimme ich mit Herrn Prof. Schneider ausdrücklich überein, zumal diese Person auch wieder mit der regierungstragenden Mehrheit im Landtag gewählt werden würde.

Was wir auf Bundesebene wie auf der Landesebene brauchen, solange der Verfassungsschutz existiert, ist eine deutliche Stärkung der Kontrollrechte der bereits bestehenden Gremien, insbesondere der Parlamentarischen Kontrollkommission, der eben auch Vertreter der Opposition angehören. Dazu haben wir als LINKE schon vor Jahren einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten der PKK vorgelegt, der von der CDUFraktion leider – Kollege Schneider – ohne ernsthafte Prüfung abgelehnt worden ist.

Aber zurück zum vorliegenden Bericht. Die Ausführungen der sogenannten Experten zur Arbeit der Abgeordneten sowohl in der PKK als auch in der G-10-Kommission zeugen von großer Unkenntnis der tatsächlichen Abläufe in diesen Gremien. Das kann allerdings kaum verwundern, denn die drei Experten haben sich nicht die Mühe gemacht, diese Kommissionen auch nur ein einziges Mal zu treffen, und ich frage mich im Übrigen wirklich, ob es Aufgabe einer Expertenkommission der Regierung ist, die Arbeit von Abgeordneten in den Kontrollgremien des Parlaments zu bewerten. Ich denke, das gehört nicht zu den Aufgaben einer solchen Kommission.

Wir haben auf Seite 16 des Berichtes nachlesen können, dass es allerdings offenbar doch Gespräche zwischen der Expertengruppe und Vertretern dieses Hauses gegeben hat. Es war schon erstaunlich, das waren nämlich die beiden Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission, die natürlich beide der CDU angehören. So viel zum Thema Unabhängigkeit der Experten. Eines ist doch wohl klar: Die Vorsitzenden von Ausschüssen und Kommissionen in diesem Haus können natürlich nicht für diese Gremien als Ganzes sprechen, erst recht nicht ohne vorherige inhaltliche Absprache mit den jeweiligen Mitgliedern. Für mich wird dadurch deutlich, dass aufseiten der Kommission an einer Mitwirkung der parlamentarischen Kontrollgremien von Anfang an kein echtes Interesse bestanden hat. Das ist nicht nur bedauerlich, sondern führt in dem vorgelegten Bericht auch zu gravierenden Fehlern in der Analyse und bei den daraus resultierenden Schlussfolgerungen.

Die von der Kommission erarbeiteten Vorschläge sind sicher für all jene, die auf einen wirklichen Neuanfang beim Sächsischen Verfassungsschutz gehofft hatten, eine herbe Enttäuschung. Wir als LINKE hatten kaum etwas anderes erwartet. Deshalb bleibt es bei unserer Forderung nach einer geordneten Abwicklung des amtierenden Landesamtes und der Schaffung einer Informations- und Dokumentationsstelle ohne geheimdienstliche Befugnisse.

Innenminister Ulbig dagegen hat nun wieder einmal mit all seiner Entschlossenheit gehandelt und – man traut es sich kaum zu sagen – eine innerministerielle Arbeitsgruppe zur schrittweisen Umsetzung der Vorschläge der Expertenkommission eingesetzt. Wieder eine Arbeitsgruppe. Damit ist nun wohl gesichert, dass wieder ein Jahr lang so gut wie nichts geschehen wird. Man hofft bei der CDU wohl, dass das Thema mit wachsendem Abstand zu den NSU-Morden irgendwann aus der öffentlichen Diskussion verschwinden wird und man weitermachen kann wie vorher. Ich bin ganz sicher, dieses Kalkül wird nicht aufgehen. Wir brauchen nicht immer neue Kommissionen, sondern endlich klare Entscheidungen der Politik über die Zukunft der Geheimdienste in unserem Land. In welche Richtung wir als LINKE denken, habe ich bereits ausgeführt. Wir werden dazu in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe eingangs die GRÜNEN für die Einreichung ihres Antrages indirekt gelobt und ihnen gedankt. Natürlich werden wir insbesondere dem Punkt 1 gern zustimmen, auch wenn dieser eher wie ein Entschließungsantrag daherkommt und keine Konsequenzen benennt, wie im Titel des Antrages angekündigt. Beim zweiten Punkt können wir uns allerdings nur enthalten, denn er erscheint uns inkonsequent. Wir brauchen keine weiteren Berichte, sondern – wie eben schon gesagt – parlamentarische Entscheidungen.

Gerade Sie, Herr Kollege Jennerjahn, haben wiederholt deutlich gemacht, dass Sie kein Vertrauen mehr in die Erneuerung und in die Erneuerungsfähigkeit dieses Verfassungsschutzes haben. Also plädieren auch Sie eigentlich für dessen Auflösung als Institution. Dann aber brauchen wir auch keinen Verfassungsschutzbeauftragten mehr, nach dem Sie in Punkt 2 b ausdrücklich fragen. Vielleicht wollte Ihre Fraktionschefin mit Blick auf die nächsten Landtagswahlen eine klare Festlegung vermeiden.

Sei es, wie es sei – wir bitten herzlich um getrennte Abstimmung über die beiden Punkte, werden dem Punkt 1 zustimmen und uns beim Punkt 2 enthalten.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Wir fahren fort in der allgemeinen Aussprache. Frau Friedel für die SPD-Fraktion.