Es gibt aber leider nur ein paar Kohlen in Sachsen, die dafür geeignet sind. Die liegen eben nicht in der Lausitz. Die liegen leider Gottes in Mitteldeutschland bei der MIBRAG. Nur die sind dafür geeignet, diese chemische Verwertung durchzuführen. Deshalb denke ich mir, wir werden wohl die Lagerstätten bei Vattenfall irgendwann aufgeben müssen.
Wir kommen unter dem nächsten Tagesordnungspunkt dazu, was die Hinterlassenschaften des Braunkohlebergbaus angeht. Dann können wir uns darüber gern noch einmal unterhalten.
Ich wollte Ihnen noch sagen, ich habe doch den Eindruck, dass Sie nicht so richtig wissen, wovon Sie sprechen, zum Beispiel bei den Archiven. Ich sage Ihnen, ich habe sehr viel Archivtätigkeit gemacht. Ich würde schätzen, circa 70 bis 80 % aller Daten liegen nun einmal in Freiberg. Das sind die geologischen Archive, die Bohrarchive, die Archive des Berg- und Hüttenkombinats, das SaxoniaArchiv, die Archive beim Forschungsinstitut für Aufbereitung –
– usw. Ich könnte das durchaus fortführen. Ich glaube wirklich, dass Sie manchmal nicht wissen, wovon Sie sprechen.
Herr Krauß, möchten Sie erwidern? – Das kann ich nicht feststellen. Gibt es in der Aussprache noch Redebedarf in den Fraktionen? – Ich sehe keine Wortmeldung. Ich frage die Staatsregierung, ob das Wort gewünscht wird. – Jawohl. Herr Staatsminister Morlok, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte in der Debatte über den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP auf einige Punkte eingehen, die in der Debatte genannt wurden. Einige Punkte wurden zu Recht genannt, andere entsprechen aber nicht den Tatsachen.
Lassen Sie mich mit dem Thema Feldes- und Förderabgabe anfangen. Es ist schade, dass der Kollege Weichert an der Debatte nicht mehr teilnehmen kann. Ich finde das sehr bedauerlich, weil die GRÜNEN wiederholt in diesem Hohen Haus, aber auch öffentlich unwahre Behauptungen über das Potenzial der Erhebung der Feldes- und Förderabgabe im Bereich der Braunkohle erheben.
Ich sage Ihnen sehr deutlich, es ist billige Polemik, wenn Sie wider besseres Wissen in der Öffentlichkeit den Eindruck erwecken, man könne durch eine Feldes- und Förderabgabe bei der Braunkohle in Sachsen Hunderte von Millionen Euro einnehmen. Das ist nicht wahr. Es wird auch durch Wiederholungen nicht wahrer.
Fakt ist, dass die Braunkohleförderung in der Lausitz durch den Einigungsvertrag von der Erhebung der Feldes- und Förderabgabe ausgeschlossen ist. Der Einigungsvertrag ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das auch die Kollegen der GRÜNEN gern einmal lesen können. Lesen bildet.
Wenn Sie etwas anderes gemacht haben und deswegen den Kopf geschüttelt haben, dann entschuldige ich mich, dann habe ich Sie falsch verstanden.
Wir dürfen es aufgrund der ausgereichten Konzession auch nicht im Bereich der MIBRAG, bis auf ein einziges Feld. Das ist das, was der Kollege Krauß zu Recht ange
sprochen hat: im Revier Schleenhain das Feld Deutzen. Wir wären berechtigt, auf diese Braunkohle eine Feldes- und Förderabgabe zu erheben. Ich habe das im Ausschuss dargestellt. Wenn man sich den Förderzeitraum anschaut, dann läge das Erhebungsvolumen wahrscheinlich bei einem Betrag von 10 Millionen Euro über einen Zeitraum von drei Jahren. Diese Abgabe ist Bestandteil der Regularien des Länderfinanzausgleichs. Das heißt, netto würde dem Freistaat Sachsen von den 10 Millionen Euro in den drei Jahren 1 Million Euro übrigbleiben. In einer Güterabwägung zum Thema Gewerbesteuerzahlungen der Unternehmen vor Ort haben wir als Staatsregierung darauf verzichtet, die Feldes- und Förderabgabe zu erheben. Das ist auch der einzige Tatbestand, über den wir reden. Wir reden über 10 Millionen Euro, aber nicht über Hunderte Millionen Euro, wie es hier von den GRÜNEN suggeriert wird.
Ich sage Ihnen ganz deutlich, dass für mich als Wirtschaftsminister eine klarere Regelung bei den Feldes- und Förderabgaben im Bereich des Erzes sinnvoll wäre. Mit „klar“ meine ich auch eine vollständige Befreiung aus jetziger Sicht. Es ist nun aber einmal so, dass es unterschiedliche Interessenlagen gibt, wenn man so etwas in einer Regierungskoalition bespricht. Die führen manchmal zu einer Abwägung und zu einem Kompromiss und nicht zu der von Ihnen, Frau Dr. Pinka, angesprochenen stringenten Lösung. Darin gebe ich Ihnen recht. Vielleicht können wir künftig Verbesserungen erzielen.
Ich möchte aber auch sehr deutlich machen, dass ich eine Feldes- und Förderabgabe im Bereich des Erzbergbaus nicht generell ausschließe. Ich bin der Auffassung, wenn Unternehmen hier Erzbergbau betreiben und damit aufgrund der Weltmarktsituation in erheblichem Umfang Renditen erzielen können, dann haben wir als Freistaat Sachsen auch das gute Recht, an diesen Renditen zu partizipieren. Ich bin aber der Auffassung, dass das nicht quasi das Begrüßungsgeschenk sein sollte für die Unternehmen, die sich für den Bergbau bei uns interessieren. Ich mache in den Gesprächen mit den Akteuren in der Rohstoffwirtschaft, mit den Interessenten sehr deutlich, dass die Staatsregierung, zumindest ich als Minister der Auffassung bin, dass ich mich auch für die Erhebung einer Feldes- und Förderabgabe einsetzen werde, wenn die entsprechenden Renditen erzielt werden. Dadurch besteht bei den Unternehmen Klarheit und sie wissen, was die Position des Ministers in diesem Zusammenhang ist.
Genau das wollte ich Sie eigentlich fragen. Ich habe auch mit Wirtschaftsunternehmen gesprochen. Deshalb fragte ich Sie, ob Sie sich eine zeitlich befristete Aussetzung der Feldes- und För
derabgabe vorstellen können. Es gäbe Angebote von den Wirtschaftsunternehmen. Sie würden also eine zeitlich befristete Aussetzung unterstützen?
Die Aussetzung der Feldes- und Förderabgabe ist ja zeitlich befristet. Wir haben ein Bundesgesetz. Darin finden wir den Regeltatbestand, dass sie erhoben wird. Wir haben von der Erhebung für einen bestimmten Zeitraum abgesehen. Das ist so. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann gilt die aktuelle Befreiung für drei Jahre. Wir werden das überprüfen. Wenn sich andere wirtschaftliche Rahmenbedingungen ergeben, wenn mit Gewinn abgebaut wird, dann bin ich der Auffassung, dass man die Freistellung von der Erhebung, wie wir sie gegenwärtig in Sachsen haben, auch rückgängig machen muss, weil wir als Freistaat Sachsen von diesem heimischen Bodenschatz durch die Erhebung der Feldes- und Förderabgabe profitieren sollten. Ich bitte aber, dies den Unternehmen nicht quasi als Begrüßungsgeschenk auf den Tisch zu packen. Das ist meine persönliche Auffassung.
Danke schön. Könnten wir das nicht als Nebenbedingung in die Feldes- und Förderabgabenverordnung aufnehmen, dass man sozusagen einen Anschubzeitraum für ein Unternehmen sieht und nach einer gewissen Laufzeit von vielleicht drei Jahren und einem wirtschaftlichen sauberen Schnitt die Feldes- und Förderabgabe erhebt? Können wir das nicht per Verordnung regeln?
Ich will mich jetzt nicht festlegen, Frau Dr. Pinka. Ich sage, wir sollten dies in der Anfangsphase nicht tun. Wenn bei den Unternehmen aber die entsprechenden Ergebnisse entstehen, dann sollten wir es tun. Ob man dies als ein allgemeines politisches Bekenntnis in den Raum stellt oder schriftlich postuliert, darüber kann man sicherlich reden. Das ist meine persönliche Grundauffassung, die ich zu diesem Thema habe. Wenn es um die nächste Befreiung nach Ablauf der drei Jahre geht, dann können wir darüber gern erneut diskutieren, wie wir dies berücksichtigen. Ich bin für entsprechende Gespräche auf jeden Fall offen.
Im Zusammenhang mit der Braunkohle ist auch das Thema CO2-Ausstoß angesprochen worden. Ich möchte mit einer Mär aufräumen, die hier im Landtag schon des Öfteren verbreitet wurde, nämlich der, ob wir hier im Rahmen der Braunkohleverstromung CO2 emittieren oder nicht, hätte irgendeine Auswirkung auf den weltweiten CO2-Ausstoß. Das ist mitnichten der Fall.
Ob wir im Rahmen der Braunkohleverstromung in Sachsen CO2 emittieren oder nicht, ändert an dem europäischen CO2-Ausstoß überhaupt nichts. Das liegt daran, dass wir das europaweit im Rahmen eines CO2Zertifikatehandels tun. Das heißt, wenn wir weniger CO2 emittieren, dann kann woanders mehr CO2 emittiert werden. Momentan ist es so, dass die Emissionen im Bereich CO2 europaweit deutlich zurückgehen. Das sieht man daran, dass die Preise für die CO2-Zertifikate in den Keller gefallen sind. Das ist die Situation. Der CO2Ausstoß in Sachsen, von Vattenfall, von der MIBRAG, hat überhaupt keinen Einfluss auf den weltweiten CO2Ausstoß. Das ist eine Mär, mit der ich gern aufräumen möchte.
Kollege Jurk hat die Frage der Bergbauförderung angesprochen. Ich stehe dieser Sache sehr kritisch gegenüber. Ich bin der Auffassung, dass die Unternehmensförderung den Unternehmen einen Anreiz bieten soll, sich im Freistaat Sachsen zu entwickeln, sich zu erweitern und hier zu investieren bzw. ihre Investitionen gerade hier im Freistaat Sachsen durchzuführen.
Wenn wir uns das Thema Bodenschätze anschauen, wird sehr deutlich, dass es keiner zusätzlichen Investitionsanreize bedarf, damit die Unternehmen in den Freistaat Sachsen kommen, um die Rohstoffe dort auszubeuten, weil die ja in Sachsen sind. Wenn sie die ausbeuten wollen, müssen sie herkommen. Deswegen spricht wenig dafür, diesen Unternehmen noch zusätzlich eine staatliche Förderung zu gewähren.
Ganz anders sieht es bei den Unternehmen in der Wertschöpfungskette aus, also nach der Ausbeutung der Rohstoffe, nach dem reinen Bergbau. Da bin ich sehr wohl der Auffassung, dass wir uns dafür einsetzen sollten, diese Wertschöpfung hier im Freistaat Sachsen zu behalten. Allerdings – auch das gehört zur Fairness bei der Diskussion dazu – wird Bergbau inzwischen anders betrieben, als das noch vor 50 oder 100 Jahren der Fall war. Das, was tatsächlich an Erz zum Abtransport in irgendeine Weiterverarbeitung ansteht, ist mengenmäßig heute sehr stark konzentriert. Wenn wir über die Zinnausbeutung in Gottesberg reden, die heute schon angesprochen wurde, hier in Muldenhammer, dann reden wir, selbst wenn das Bergwerk richtig läuft, über wenige Lkws pro Woche. Das möchte ich nur klarstellen, damit man eine Größenordnung hat. Das macht deutlich, dass sich diese sehr wertvollen und hoch angereicherten Mengen recht einfach zu bestehenden Anlagen hin transportieren lassen. Das macht es so schwer, diese Wertschöpfungsketten, die wir gern im Freistaat Sachsen hätten, tatsächlich hier anzusiedeln.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Güterabwägung sagen. Ja, es ist immer eine Güterabwägung. Aber es ist in der Debatte schon angesprochen worden, dass der Bergbau im Freistaat Sachsen eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt. Ich sage Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, das hat seine Ursache auch darin, dass in der
Vergangenheit, in den letzten mehr als 20 Jahren seit der Wende, diese Güterabwägung sehr sorgsam vorgenommen worden ist. Sonst hätten wir diese hohe Akzeptanz in der Bevölkerung nicht.
Lassen Sie mich, Frau Dr. Pinka, etwas zum Entstehen der Rohstoffstrategie sagen. Die Staatsregierung hat im Jahr 2011 begonnen, mit den Akteuren der Rohstoffwirtschaft über erste Entwürfe der Rohstoffstrategie zu diskutieren. Ich habe die Eckpunkte der sächsischen Rohstoffstrategie auf dem Sächsischen Rohstofftag am 14.03.2012 in Freiberg vorgestellt. Frau Dr. Pinka, Sie waren bei dieser Veranstaltung dabei. Sie wissen daher, dass wir bereits im März 2012 die Eckpunkte dieser Rohstoffstrategie vorgestellt haben. Ich weiß, dass Sie in der Branche gut vernetzt sind. Daher weiß ich, dass Ihnen bekannt ist, dass wir mit der Erarbeitung dieser Rohstoffstrategie bereits im Jahr 2011 begonnen haben.