Protocol of the Session on March 13, 2013

Im vergangenen Jahr war es noch nicht möglich, dass sich auch über 65-Jährige an diesem Projekt beteiligen konnten. Aber aufgrund der großen Nachfrage und des Interesses vor Ort, wo sich auch über 65-Jährige ehrenamtlich als Alltagsbegleiter engagieren wollten, haben wir jetzt im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 die Finanzierungsgrundlage dafür geschaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2010 fand der erste Aufruf für dieses Projekt statt. Lassen Sie uns schauen, wie sich das Projekt entwickelt hat, wie die Umsetzung vor Ort erfolgt ist und wie wir zukünftig mit unserem neuen Aufruf, sich an diesem Projekt zu beteiligen, einen guten Weg für Sachsen gehen können. Ich bitte daher ebenfalls im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Herr Pellmann für die Linksfraktion, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer könnte sich diesem Anliegen, nämlich Alltagsbegleitung zu unterstützen, zu fördern, verweigern. Wir werden das auch nicht tun. Dennoch, meine sehr verehrten Damen und Herren – und das gebietet auch die Rolle als Opposition –, muss man sich natürlich zu dem Antrag selbst kritisch verhalten.

Der Antrag kommt schnell und handwerklich schlecht gemacht daher. Manchmal hat man bei Ihnen den Eindruck, dass Sie sich fragen: Was könnten wir denn so auf die Tagesordnung setzen?

Ich sage es ausdrücklich: Das Thema ist uns sehr wichtig. Aber schauen Sie sich den Antrag doch einmal genau an. Im ersten Punkt wollen Sie einen Bericht. Im zweiten

Punkt – obwohl Sie noch gar keinen Bericht haben, oder Sie haben ihn und wir kennen ihn nur noch nicht – wollen Sie das Förderprogramm evaluieren. Aber wenn Sie keinen Bericht haben, dann wissen Sie auch nicht, ob Sie evaluieren müssen. So viel zur Methodik von Anträgen meine Damen und Herren. Im dritten Punkt kündigen Sie uns dann an, dass Ende Juni nächsten Jahres eine Vorlage kommen soll. Schön, das ist genau zu dem Zeitpunkt, wo der Landtag in dieser Legislaturperiode dazu keine Stellung mehr nehmen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, wir müssen uns etwas ernsthafter mühen – und das betrifft auch Sie –, wenn es um Anträge geht. Wenn wir so einen Antrag vorgelegt hätten, dann hätten Sie, meine Damen und Herren, von vornherein leichtes Spiel gehabt, ihn ohne Argumentation abzulehnen. Das werden wir nicht tun.

Zum Thema selbst. Ich will allerdings einen weiteren Bogen spannen, als Sie es mit Ihrem Antrag tun, und davon ausgehen, dass der IWF kürzlich Deutschland zwar eine relativ solide Finanzsituation bescheinigt hat, aber ihm eben zugleich zwei Dinge ins Stammbuch geschrieben hat: einerseits einen Mangel an Investitionen in die Zukunft und – jetzt kommt es – zum Zweiten eine nicht ausreichende Vorsorge für die Bewältigung der Probleme einer alternden Gesellschaft zu betreiben. Wir sollten uns durchaus und auch gerade für Sachsen genau anschauen, ob diese internationale Organisation mit Blick von außen auf uns nicht durchaus recht hat.

Alltagsbegleitung kann, so wichtig sie im Einzelnen sein mag – ich komme noch aus einer Zeit, in der man das noch gar nicht organisieren musste, da war die Nachbarschaftshilfe selbstverständlicher, als es heute ist, sei es drum –, um genau dem Rechnung zu tragen, was der IWF von uns zu Recht fordert, nur eine sinnvolle Ergänzung sein.

Die Staatsregierung muss – das sage ich nicht zum ersten Mal – umfassender agieren, will sie sich auf den demografischen Wandel einstellen. Das heißt in erster Linie auch, das sage ich erneut, nicht die Verantwortung weiter auf die klammen Kommunen abschieben, was Sie ja ständig tun. Wir brauchen ein Gesamtkonzept der Altenhilfe oder nennen Sie es auch des Umgangs mit dem Alter.

Natürlich gab es eine Enquete-Kommission, die auch Vorschläge gemacht hat. Aber diese werden nicht ausreichend aktualisiert. Uns umfassend auf den demografischen Wandel einstellen heißt dann – das betone ich erneut –, dass wir ein wirkliches Landespflegegesetz und auch einen Landesbedarfsplan brauchen. Das meine ich mit Abschiebung der Verantwortung an die Kommunen.

Der Hilfsbedarf besonders im ländlichen Raum – das hat Frau Dietzschold zu Recht betont – ist besonders gegeben. Aber das wird auch durch Landesmittel finanziell nicht ausreichend untersetzt. Wir haben Ihnen eine Große Anfrage in den Geschäftsgang gegeben, in der wir genau zu diesem Problem deutlichere Auskünfte der Staatsregie

rung haben wollen, wie sich ausgewählte Lebenslagen älterer Menschen im ländlichen Raum darstellen. Wir sind genau auf diese Level und warten ab, was uns die Staatsregierung dann im Mai antworten kann. Dann können wir einschätzen, ob wir wirklich schon auf dem notwendigen Stand sind.

Ich denke, es ist durchaus sinnvoll, dass die Alltagsbegleitung dazu beitragen kann, dass wir den professionellen Pflegebedarf möglichst sogar hinausschieben können, wenn es irgendwie geht. Alltagsbegleitung kann ihn dann allerdings zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht ersetzen. Das wissen wir auch. Sie hat auch noch nicht dazu geführt, dass der Anteil in den letzten Jahren etwa bei der Einweisung in Altenpflegeheime zurückgegangen wäre.

Die neuesten Zahlen besagen nämlich – das ist in Sachsen wesentlich ausgeprägter als in den anderen Bundesländern, und die Prognose 2020/2030 höre ich sehr wohl, aber mir fehlt noch der Glaube, auf jeden Fall stellt sich das so dar –, dass vor zehn Jahren immerhin noch 44 % zu Hause ausschließlich von den Angehörigen betreut und gepflegt wurden. Diese Zahl ging aktuell auf 39 % zurück. Wir wissen, woran das liegt: Abwanderung vor allem junger Menschen, territoriale Trennung von Familien, und diese Folge haben wir zu stemmen.

Das führt dazu, dass wir im gleichen Zeitraum einen Anstieg der wesentlich teureren Unterbringung in Heimen von 28 auf 35 % haben. Also werden wir einen größeren Wurf brauchen. Daher kann Alltagsbegleitung nur ein ergänzender Schritt sein. Das bedeutet zugleich, dass wir insbesondere im Pflegebereich wesentlich mehr tun müssen, denn sonst steuern wir auf einen Pflegenotstand hin. Das heißt im Klartext: Wir brauchen mehr staatliche Unterstützung bei der Fachkräfteausbildung. Das, was sich ausschließlich auf den Privatbereich konzentriert, ist von uns nicht hinzunehmen, und wir brauchen endlich auch in diesem Bereich einen gleichen Lohn in Ost und West im Pflegebereich, ansonsten werden wir die Abwanderung nicht stoppen und den Personalmangel nicht bewältigen können.

Am Nachmittag wurde es sogar von Herrn Morlok als gut empfunden, dass wir immer noch beim Mindestlohn im Pflegebereich einen gesetzlich festgeschriebenen Unterschied zwischen Ost und West haben. Das können wir nicht länger hinnehmen, denn es ist völlig gleich, ob ich jemanden in Ost oder in West pflegen muss. Es ist eine sensible Tätigkeit, die die gleiche Leistung erfordert, ganz gleich, wo sie stattfindet.

Zum Schluss, meine Damen und Herren. Ich habe meiner Fraktion empfohlen, dass wir uns heute lediglich bei Ihrem Antrag enthalten, und zwar deshalb, weil der Antrag als solcher nicht so qualifiziert ist, dass man ihm zustimmen könnte. Ich sage aber ausdrücklich, dass wir dem Anliegen Ihres Antrages selbstverständlich zustimmen, aber nicht Ihrem Antrag selbst.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPDFraktion Frau Neukirch, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich war etwas verwundert, als ich den Antrag gelesen habe, der auf der Tagesordnung steht, weil wir etwas davon im Haushalt besprochen und auch schon verabschiedet haben. Der Antrag klingt auch wie eine Fortsetzung des Programms, als ob das infrage stünde. Das ist ja nicht der Fall. Daher hat es mich verwundert und beim zweiten Schritt auch verärgert, denn wir haben ein riesiges Problem bei der Versorgung älterer Menschen in Sachsen, und Sie greifen sich schon wieder ein Projekt heraus, das gut ist und funktioniert und überhaupt nicht infrage steht, nur etwas geändert werden muss. Dies stellen Sie hier so dar, als ob das die große Lösung des Problems wäre. Das ist es nicht.

Wir haben ein Problem der allein lebenden älteren Menschen in Sachsen, die vereinsamen und nicht mehr ausreichend versorgt und betreut werden können. 60 % der über Achtzigjährigen in Sachsen leben allein in ihrem Haushalt, und davon sind 85 % Frauen. 2020 werden das nach dieser Prognose fast 100 000 Menschen sein, die über 80 Jahre alt sind und allein in ihrem Haushalt leben. Für diese Menschen brauchen wir Angebote.

In dieser Debatte über ein ehrenamtliches Programm werden wir nicht besonders weit kommen, weil es unser Ziel ist, dass diese Menschen solange wie möglich in ihrem Zuhause leben und dort ausreichend versorgt, betreut und auch gesellschaftlich einbezogen werden können. Aber dazu bedarf es mehr als des Programms des Alltagsbegleiters.

Wir brauchen strukturelle Rahmenbedingungen für die Grundversorgung mit Pflege, Mobilität, Alltagshilfen, Wohnhilfen und sozialen Hilfen, und wir brauchen die notwendigen Fachkräfte dazu. All das müsste auf der Agenda stehen. Im zweiten Schritt müssen wir uns darüber unterhalten, wie wir diese Grundstrukturen mit ehrenamtlichen Programmen wie die der Alltagsbegleiter, der Pflegebegleiter oder der niedrigschwelligen Angebote für Menschen mit Demenzerkrankung ergänzen. All das muss in ein Konzept gepackt werden.

Sie bieten uns nun an, dieses Programm aus dem Arbeitsförderungsbereich des ESF, welches sich an Personen richtet – und jetzt zitiere ich die Förderrichtlinie –, „die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind oder aus anderen Gründen am Rand der Gesellschaft stehen“. Gemeint sind damit – das erfährt man aus der Präsentation zum Programm – Arbeitslosengeld-I- und -II-Empfänger oder auch arbeitslose Hausfrauen. Nicht gemeint sind sozialversicherungspflichtig Tätige, es sind keine Rentner damit gemeint, keine Menschen in Arbeitsgelegenheiten und keine Menschen, die in irgendeiner Art und Weise Freiwilligendiensttätigkeiten ausüben. Diese Menschen sollen dann für diese Tätigkeit gewonnen werden und für mindestens 40 Stunden Betreuungsleistung pro Woche eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro erhalten. Ziel dieses

Programms für diese Personengruppe ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.

An zweiter Stelle stehen die Personen, die betreut werden sollen. Diese wiederum dürfen keine Menschen sein, die in Einrichtungen der Altenhilfe oder -pflege wohnen, und sie dürfen nicht in den kreisfreien Städten in Sachsen wohnen. Gefördert werden wiederum die Menschen für zwölf bis 15 Monate. Danach findet ein Wechsel statt – und das in einem Bereich, in dem es um Vertrauensaufbau und um Beziehungsarbeit geht.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, aus diesen Ausführungen allein ergeben sich enorme Hemmnisse für die Funktionsfähigkeit eines solchen Programms. Dafür brauchen Sie nicht wirklich eine Evaluation. Das kann Ihnen jeder der beteiligten Projektträger und vor allem auch die Koordinierungsstelle in Chemnitz mitteilen. Dazu brauchen Sie den Antrag eigentlich nicht.

Ich würde es begrüßen, wenn Sie mit diesem Antrag meinen, dass Sie erstens den Personenkreis, der betreuen soll, öffnen für alle Menschen, die sich eine solche, ans Ehrenamt angelehnte Tätigkeit vorstellen können. Frau Dietzschold sprach von den Rentnern, für die es geöffnet wird, das finde ich sinnvoll. Zweitens, wenn das Programm auch für die kreisfreien Städte geöffnet wird, weil wir genau dort absolut gesehen die meisten allein lebenden Menschen haben – beispielsweise in Leipzig leben derzeit 15 000 Menschen über 85 Jahre allein in ihrem Haushalt –, für die wiederum kommt dieses Programm nicht infrage. Und drittens, wenn Sie die Frist, für die die Finanzierung dieser einzelnen Betreuungspersonen zur Verfügung steht, verlängern. Es handelt sich nämlich um eine Tätigkeit, die Kontinuität und Vertrauen benötigt, es handelt sich um soziale Beziehungen, die aufgebaut werden müssen und bei denen ein häufiger Wechsel der Bezugsperson nicht förderlich ist.

Aber selbst, wenn Sie dieses Programm so ändern und es etwas passfähiger und so gestalten, dass es mehr Menschen, mehr Vereine und vor allen Dingen mehr Kommunen wahrnehmen, wird es das Problem des Heimsogs, das Herr Pellmann ansprach, nicht lösen können. Dazu brauchen wir die von mir eingangs genannten Rahmenbedingungen.

Für die Weiterentwicklung des Programms Alltagsbegleiter wurden die Gelder bereitgestellt; diese sind vom Landtag beschlossen. Der vorliegende Antrag ist also entweder überflüssig oder das Sozialministerium braucht weitere Unterstützung der Landtagsfraktionen. Insgesamt zeugt es von der Einfalls- und Ratlosigkeit der Staatsregierung und der Fraktionen bei der Bewältigung dieses drängenden demografischen Problems in Sachsen. Wir werden dem Antrag trotzdem zustimmen, weil wir auch kleine Verbesserungen begrüßen.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Dietmar Pellmann, DIE LINKE)

Frau Herrmann, bitte, von den GRÜNEN.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte den Antrag unter mehreren Gesichtspunkten betrachten. Das formale Problem ist angesprochen worden. Ich hatte den Eindruck, dass Ihnen heute nicht so recht etwas eingefallen ist, was Sie auf die Tagesordnung setzen können. Wenn Sie bis zum 30. Juli 2014 die Evaluation im Landtag vorlegen wollen, dann ist ganz klar, dass der Landtag darauf nicht mehr reagieren kann. Deshalb ergibt sich eine Schwierigkeit, diesem Antrag so zuzustimmen. Ich weiß nicht, ob Sie es in die nächste Legislatur mitnehmen wollen. Das ist zunächst eine formale Angelegenheit.

Wenn ich mit dem Blick der Seniorinnen und Senioren auf den Antrag oder auf die Tätigkeit der Alltagsbegleiter schaue,

(Unruhe – Glocke der Präsidentin)

dann ist ganz klar, dass – so wie es Frau Dietzschold schon geschildert hat – Seniorinnen und Senioren froh darüber sind, wenn sie Unterstützung oder Besuch bekommen von Menschen, die im Ehrenamt soziale Teilhabe sichern und Kommunikation ermöglichen und die Gelegenheit bieten, dass Menschen, die aus bestimmten Gründen, weil sie bestimmte Angebote nicht mehr allein annehmen können, ausgeschlossen sind, wieder Anschluss an das Leben in der Gesellschaft finden. Deshalb ist diese Alltagsbegleitung sicher sinnvoll. Wir haben dem auch im Haushalt zugestimmt.

Die zweite Frage wäre, ob die Ausgestaltung so, wie sie die Förderrichtlinie vorgibt, ein Erfolgsrezept ist. Der erste Aufruf ist im Mai 2010 ergangen und im Dezember desselben Jahres ist der erste Zuwendungsbescheid ausgereicht worden. Das spricht schon dafür, dass es bestimmte Anlaufschwierigkeiten gab, die möglicherweise in den Restriktionen der Förderrichtlinie begründet sind. Es stellt sich die Frage, wie viele Alltagsbegleiter es bis heute in Sachsen gibt. Vielleicht geht die Frau Staatsministerin später in ihrem Redebeitrag darauf ein.

Mittlerweile gibt es eine Koordinierungsstelle, die Heim GmbH in Chemnitz, die im Land Koordinierungsaufgaben in diesem Projekt hat, und es wäre die nächste Frage, wie viele Träger diese Koordinierungsstelle betreut. Auch darauf hätten wir heute gern eine Antwort.

Mittlerweile gibt es mehrere Aufrufe dazu und ein vierter soll im April dieses Jahres folgen. Es stellt sich die Frage, ob es wirklich ein Erfolgsrezept ist und was getan werden muss, um ein stärkeres Erfolgsrezept daraus zu machen. Ich vermute, dass die Evaluation, die Sie ja möchten, genau diese Frage stellen soll und dass Sie im Nachgang zur Evaluation vielleicht auch öffnen, zum Beispiel für Rentner oder für stationäre Einrichtungen, und dass die drei Großstädte in Sachsen an dem Programm beteiligt werden können. Nun haben wir aber ein Problem: Es ist ESF-gefördert und manche dieser Restriktionen gehen natürlich auch auf die Grundlagen der ESF-Förderung

zurück. Das wäre der zweite Blick. Hier könnten der Bericht und die Evaluation für Aufklärung sorgen.

Der dritte Blick wäre: Wie ordnet sich dieses Projekt Alltagsbegleitung überhaupt in die Angebote in Sachsen ein? Ist es im Zusammenhang und im Zusammenklang mit den anderen Angeboten eine sinnvolle Ergänzung und was kann es gerade nicht? Auch darauf sind die Vorredner schon eingegangen. Unter anderem haben wir niederschwellige Betreuungsangebote und wir haben – gefördert als Modellprojekt bis ins vorletzte Jahr – zum Beispiel die Pflegebegleitung, um zwei zu nennen. Sicher richten sie sich an andere Personengruppen bzw. ist auch der Inhalt nicht derselbe.

Wenn Sie sich hier eine Evaluation wünschen, dann muss die Evaluation, um sinnvoll auf das Projekt Alltagsbegleitung schauen zu können, diese Einordnung vornehmen. Das haben Sie im Antrag nicht klargestellt, aber das wäre eine Ergänzung, die ich vornehmen würde, um im Gesamtzusammenhang der Altenhilfe in Sachsen zu sehen – und zwar im vorpflegerischen Bereich –, an wen sich das Projekt in diesem Bereich wendet als auch in dem Bereich, wenn bereits Pflegebedarf eingetreten ist.

Was kann es genau nicht? Es kann keine Strukturen ersetzen, die auch den Menschen mit Pflegebedarf ermöglichen, länger in der eigenen Häuslichkeit zu wohnen, was ja, wie Seniorinnen und Senioren immer wieder sagen, ihr großer Wunsch ist. Da muss man eine Einordnung vornehmen. Ich würde mir wünschen, dass das bei der Evaluation eine Rolle spielt, damit ganz klar wird: Strukturen kann dieses Projekt nicht ersetzen, aber es ist eine sinnvolle Ergänzung.

Ich habe noch ein weiteres Problem. Am Montag hat eine Veranstaltung stattgefunden, zu der der CDU-Landesverband eingeladen hat. Und zwar wurde genau dieses Projekt der Alltagsbegleitung für Senioren dort vorgestellt. Ich denke, dass ein Projekt, das aus ESF-Mitteln, aus Mitteln des Freistaates und der Träger gefördert wird, kein Projekt der CDU in Sachsen ist. Wenn Sie es hätten vorstellen wollen, dann wäre es Sache der Staatsregierung gewesen, dazu einzuladen. Ich habe eine Einladung vorliegen. Diese kommt aber vom CDU-Landesverband Sachsen und ist von Michael Kretschmer unterschrieben.

(Christian Piwarz, CDU: Na und? Wo ist denn das Problem? Sie können doch genauso über die Programme informieren!)

Das Problem ist: Das ist ein offizielles, ESF-gefördertes Programm. Da gehört es sich, dass die Staatsregierung und nicht die CDU die Einladung vornimmt.