Angesichts der Diskussionen, auch im Ausschuss, möchte ich nochmals deutlich klarstellen, dass der Bedarf für die Regelung nicht konkret, aber abstrakt vorhanden ist. Wenn ein Anwendungsfall käme, wäre es für ein Gesetzgebungsverfahren zu spät. Deshalb müssen wir jetzt handeln. Wenn hier Kritik geäußert wurde: Man kann sie äußern. Man kann die Frage des nicht konturierten Begriffs der psychischen Störung in den Raum stellen, aber das enthebt uns nicht der Frage: Was soll ansonsten
geschehen? Auch die Kritiker haben keine Alternativen gegenüber dem Therapieunterbringungsgesetz aufgezeigt. Wir werben deshalb dafür, dass dieses Gesetz heute verabschiedet wird. Nichtstun bringt uns einer Problemlösung auf jeden Fall nicht näher. Sofern formal beanstandet wird, dass wir ein Verweisungsgesetz statt eines Volltextgesetzes vorgelegt hätten, mögen sich die Kritiker fragen lassen: Würden Sie dem Gesetz zustimmen, wenn es kein Verweisungsgesetz, sondern ein Volltextgesetz wäre? Das glauben Sie wohl selbst nicht.
Deshalb bitte ich aus Sicht der Staatsregierung um die Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes und bedanke mich.
Meine Damen und Herren, wir können nun zur Abstimmung kommen. Aufgerufen ist das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter im Freistaat Sachsen. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses ab, Drucksache 5/11357. Es liegen keine Änderungsanträge vor, deshalb schlage ich Ihnen vor, dass ich die Paragrafen, über die wir abstimmen, gleich gemeinsam vorlese. Ist das in Ordnung? – Ich sehe keinen Widerspruch. Ich beginne mit der Überschrift, danach folgt § 1 Ausgestaltung des Vollzugs, § 2 Zuständige Behörde, § 3 Einrichtungen, § 4 Kosten, § 5 Einschränkung von Grundrechten und § 6 Inkrafttreten. Wer diesen Paragrafen und der Überschrift seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer großen Anzahl von Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dagegen ist den Paragrafen dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden.
Ich rufe nun den gesamten Gesetzentwurf auf. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten: Bei wenigen Stimmen dagegen und einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen wurde dem Gesetzentwurf zugestimmt. Damit ist der Tagesordnungspunkt erledigt.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Wünscht die Berichterstatterin des Ausschusses das Wort? – Auch dies ist nicht der Fall. Damit können wir sofort darüber abstimmen.
Ich rufe den gesamten Titel nicht noch einmal auf. Wir stimmen auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses ab, Drucksache 5/11358. Es liegen keine Änderungsanträge vor, daher bitte ich um Ihre Zustimmung zur Überschrift sowie
zu den Artikeln 1 und 2. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Ich sehe Einstimmigkeit, dennoch frage ich noch einmal zur Gesamtabstimmung: Wer möchte dem Staatsvertrag zustimmen? – Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Auch hier wiederum Einstimmigkeit, damit so beschlossen.
Hierzu kann wiederum Stellung genommen werden. Es beginnt die CDU, danach folgen FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Frau Abg. Dietzschold von der CDU-Fraktion hat nun das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren! „Alltagsbegleitende Projekte für Senioren in Sachsen weiter unterstützen“ – ich möchte einmal so beginnen: „Es ist schön, jemanden zu haben“, „wir unternehmen etwas zusammen“, „ich freue mich, wenn sie kommt“ – diese Aussagen höre ich in letzter Zeit immer öfter von Senioren, die Besuch von Alltagsbegleitern erhalten. Bei einem Besuch einer älteren Dame zu ihrem 90. Geburtstag schilderte mir diese eindrucksvoll, welche neue Lebensqualität sie durch den Besuch einer Alltagsbegleiterin hat: Ein Einkauf, ein Spaziergang im Park oder der Besuch der Bibliothek ist für sie jetzt wieder möglich. Die rüstige Dame schilderte mir sehr eindrucksvoll, dass es ihr mit der Alltagsbegleiterin möglich ist, all diese Dinge umzusetzen und so ihr Leben wieder besser genießen zu können, und sie freute sich, dass sie mithilfe der Alltagsbegleiterin nach längerer Zeit endlich wieder ihren geliebten Rührkuchen backen konnte.
Sehr geehrte Abgeordnete, dieses Beispiel zeigt, was ein Alltagsbegleiter – umgangssprachlich könnte man auch sagen, ein Nachbarschaftshelfer – macht und wie wichtig er insbesondere für die Senioren ist. Wie Sie bereits wissen, hat das Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz im Jahr 2010 das Projekt „Soziale Integration – Alltagsbegleiter für Senioren“ ins Leben gerufen. Ausgangspunkt der Überlegungen war, die Auswirkungen des demografischen Wandels für betagte, ältere Menschen, insbesondere im ländlichen Raum, zu minimieren. Das Gutachten des Sozialministeriums von Raffelhüschen hat eindrucksvoll aufgezeigt, dass insbesondere die ländlichen Regionen und die Kleinstädte von der demografischen Entwicklung betroffen sind.
Lassen Sie mich das nur an einem Beispiel deutlich machen: Während sich die Anzahl der über 80-Jährigen in Sachsen insgesamt bis zum Jahr 2050 verdoppelt, findet bis zum Jahr 2020 bereits eine Zunahme um 50 % statt. Im Programm „Alltagsbegleitung für Senioren“ geht es darum, gerade im ländlichen Raum den von Vereinsamung oder Isolation betroffenen Personen zu helfen und dadurch die Lebensqualität im Alter zu verbessern. Sei es die Hilfe beim Einkaufen, die einfache Möglichkeit des Gesprächs, der Spaziergang – die Möglichkeiten des Alltagsbegleiters sind hier vielfältig. Ebenso – das sollte man an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen – wird so
Aber nicht nur die zu betreuende Person profitiert von dem Programm, sondern der Alltagsbegleiter selbst ebenfalls. So werden durch das Programm „Alltagsbegleiter“ Männer und Frauen gefördert, die keiner traditionellen Erwerbstätigkeit nachgehen. Sie erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung von 19,50 Euro, maximal 14 Stunden pro Woche. Mit dieser nachbarschaftlichen Hilfe wird eine Möglichkeit geschaffen, sich wieder aktiv zu beteiligen und in die Gesellschaft einzubringen. Damit wird die soziale Kompetenz der Alltagsbegleiter gestärkt und man bewahrt sie auch vor sozialer Ausgrenzung. Im Rahmen des Geburtstagsbesuches schilderte mir die Alltagsbegleiterin, dass sie durch diese Kontakte und Gespräche, die sie nun wieder hat, auch viel Spaß an ihrem Leben hat.
Meine Damen und Herren! Nach den ersten Auswertungen wird das Programm sehr gut angenommen. Hauptnutzer sind derzeit vor allem kirchliche Träger und Wohlfahrtsverbände, weniger Kommunen. Mir ist es aber wichtig, dass auch Kommunen stärker als bisher dieses Programm in Anspruch nehmen, um so ihrer Verantwortung im Rahmen der Daseinsvorsorge Rechnung zu tragen.
2010 gab es 31 Projekte, 2011 44 Projekte, die jeweils aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wurden. In diesem Jahr gibt es im Freistaat bereits 80 Projekte mit circa 700 Teilnehmern. Koordiniert wird das Ganze durch die Heim Gemeinnützige GmbH Chemnitz, die auch die Projekte in allen Landkreisen vorgestellt hat.
Meine Damen und Herren! Der demografische Wandel sollte nicht nur unter einem negativen, sondern auch unter einem positiven Blickwinkel betrachtet werden. Die Menschen werden nicht nur älter, sie bleiben auch länger fit und wollen sich aktiv in die Gesellschaft einbringen.
Wie geht es nun weiter? Hier setzt unser Antrag unter Punkt 2 und 3 an. Wir haben dafür im Doppelhaushalt schon die Möglichkeiten geschaffen, denn wir haben im Doppelhaushalt 2013/2014 gemeinsam die Maßnahme „Alltagsbegleiter ü 65“ beschlossen. Ziel ist es dabei, nicht erwerbstätige Senioren einzubinden. Diese Altersgruppe ist von dem Projekt jetzt ausgeschlossen. Das Sozialministerium erarbeitet derzeit ein Projekt dazu. Frau Staatsministerin Clauß wird hierzu – so denke ich – sicher etwas sagen.
Meine Damen und Herren! Damit möchte ich zum Schluss kommen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, allen Alltagsbegleitern für ihre – vielleicht nicht immer einfache – ehrenamtliche Tätigkeit zu danken. Gleichzeitig möchte ich die Kommunen auffordern, das Programm Alltagsbegleiter stärker zu nutzen. Die Ausschreibung für eine neue Maßnahme beginnt im April. Ich würde mich
Meine Damen und Herren! Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Alt zu werden und gesund zu bleiben – ein Menschheitstraum, der in den vergangenen Jahrzehnten mehr und mehr Gestalt angenommen hat. Durch die verbesserten Lebensbedingungen, durch eine gute medizinische Versorgung und nicht zuletzt durch die Infrastruktur leben die Menschen nicht nur länger, nein, sie bleiben auch länger gesund. Die meisten Kinder, die in diesem Jahrhundert geboren werden, haben eine gute Chance, 100 Jahre oder älter zu werden.
Im Zuge der Veränderungen verschiebt sich natürlich auch das Verhältnis der Bevölkerung im Erwerbsalter zur Bevölkerung im Rentenalter. Nicht ohne Grund wurde die richtige Entscheidung getroffen, das Renteneintrittsalter anzuheben. Der Altersquotient ist in Zukunft in den neuen Ländern besonders hoch. Beispielsweise kamen in Sachsen im Jahr 2008 40 Personen im Alter von 65 Jahren und älter auf 100 Erwerbstätige im Alter von 20 bis 65 Jahren. Kein anderes Bundesland hatte vor fünf Jahren einen so hohen Altersquotienten wie Sachsen. Glauben wir den Prognosen, so wird Sachsen diesen Spitzenplatz beim Alter erfreulicherweise verlieren und bis 2030 von allen anderen ostdeutschen Ländern überholt werden.
Dazu trägt nicht zuletzt unsere bundesweit überdurchschnittliche Geburtenrate bei, aber auch, dass viele Menschen den Weg zurück nach Sachsen finden und sich – vor allem junge Leute – entschließen, zu bleiben und eine Familie zu gründen. Sie werden nicht nur in den Städten, sondern vor allem auch in den ländlichen Regionen gebraucht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nichtsdestotrotz müssen auch wir uns mit dem demografischen Wandel befassen. Ich sehe das nicht als Schreckgespenst an. Es ist auch keine unüberwindbare Hürde. Nein, es eröffnet uns Chancen, neue Wege zu finden und zu gehen, vor allem Wege, die den Wünschen der Senioren gerecht werden. Hier steht zurzeit das Leben im eigenen Zuhause ganz weit oben. Dazu gehört neben dem Wohnen in den eigenen Wänden vor allem auch die soziale Teilhabe. Genau dafür wurde das Projekt der Alltagsbegleiter konzipiert.
Wichtig ist, dass es bei diesem Projekt nicht um die klassische Aufgabe der Pflege geht. Das bleibt uneingeschränkt Fachkräften vorbehalten. Beim Projekt der Alltagsbegleiter geht es um die Hilfe im Alltag, und zwar für die Menschen, die eben noch nicht pflegebedürftig sind, aber Unterstützung brauchen, und zwar bei einfachen, aber wichtigen Verrichtungen des täglichen Lebens, vor allem bei der Begleitung von Spaziergängen oder der Hilfe beim Einkauf. Dieser wertvollen Arbeit der Alltagsbegleiter liegt ein Perspektivwechsel zugrunde, den ich für sehr wichtig erachte: weg von der allein physischen Unterstützung, hin zur Berücksichtigung sozialer Bedürfnisse und Wünsche der Senioren.
Ehrenamtler, die den Wunsch haben, sich hier zu engagieren und für ältere Menschen da zu sein, wollen wir mit diesem Projekt motivieren. Sie erhalten ein Einführungsseminar, in dem ihnen notwendige Grundkenntnisse, beispielsweise zur Ersten Hilfe, übermittelt werden. Es findet auch ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch statt. Das ist auch für alle sehr wichtig, die in helfenden Berufen tätig sind.
Im vergangenen Jahr war es noch nicht möglich, dass sich auch über 65-Jährige an diesem Projekt beteiligen konnten. Aber aufgrund der großen Nachfrage und des Interesses vor Ort, wo sich auch über 65-Jährige ehrenamtlich als Alltagsbegleiter engagieren wollten, haben wir jetzt im aktuellen Doppelhaushalt 2013/2014 die Finanzierungsgrundlage dafür geschaffen.